Aufhebung der Bescheide - Vorläufige Bewilligung

Lösungsvorschläge für die unter 25-jährigen beim ALG II
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Koelsch
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Re: Aufhebung der Bescheide - Vorläufige Bewilligung

#51

Beitrag von Koelsch »

Wieso ist die vorläufige Bewilligung zu Unrecht ergangen? Zum Zeitpunkt des vBescheids duerfte man doch auf sprudelnde Gewinne hoffen. Erst als einen die traurige Realität beim aBescheid einholte, änderte sich das Bild
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Breymja

Re: Aufhebung der Bescheide - Vorläufige Bewilligung

#52

Beitrag von Breymja »

Daher ein Bescheid, der inkorrekt ist, muss nicht nachträglich korrigiert werden? (Das keine Ausschüttungen erfolgen wurde im September 17 beschlossen, also war bereits lange klar bevor der Bescheid erging)

Ist es korrekt, dass erst aufgehoben und dann nach Informationen gefragt wird, statt andersrum?

Inwiefern kann gerechtfertigt werden, dass man plötzlich auf sprudelnde Einnahmen aus Gewinnausschüttungen hoffte, obwohl klar war, dass es keine geben würde, weil 2016 bereits ein entsprechender Beschluss fürs nächste Jahr gefasst wurde und dem JC vorlag und in den Vorjahren nie etwas derartiges gemacht wurde oder es Aufhebungen gab?

Warum wird die Vorläufigkeit nur darauf gestützt, dass es sich bei den Ausschüttungen um Einkommen aus Selbstständigkeit handelt, die zu verteilen sind, im Vergleich zu einer einmaligen Einnahme?

Ich fühl mich vom JC einfach ein wenig verarscht - ist das nachvollziehbar? oO
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Koelsch
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Re: Aufhebung der Bescheide - Vorläufige Bewilligung

#53

Beitrag von Koelsch »

Wusste das JC von diesem Beschluss nix auszuschütten bei Antragstellung bzw. vor dem Bescheid? Wo steht, dass dieser Beschluss angesichts sprudelnder Gewinne niemals hätte geändert werden können/dürfen?
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Breymja

Re: Aufhebung der Bescheide - Vorläufige Bewilligung

#54

Beitrag von Breymja »

Ja, wussten sie - ist halt schon mehr als ein Jahr her, dass sie das bekamen.

Der Beschluss enthält keine Sperre, diesen Beschluss nicht abzuändern, aber warum sollte man das tun?
Es gilt, was steht, bei Änderungen habe ich mich zu melden, es gab keine. Es war explizit beabsichtigt, alles zu thesaurieren, um das Unternehmen zu stärken, egal wie viel. Wir sind beide als mitarbeitende Gesellschafter nicht der Meinung, irgendwelche Ausschüttungen zu beziehen - und zwar niemals. Wir sind Gesellschafter wegen Gründung und Leitung, nicht wegen Investition und Dividende ...
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Koelsch
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Re: Aufhebung der Bescheide - Vorläufige Bewilligung

#55

Beitrag von Koelsch »

...und genau da hab ich meine Zahnschmerzen.

Mal "einfach" die JC-Sicht dargestellt:

Aha, da arbeitet jemand von morgens bis abends in seinem Laden, der ihm zu 50% gehört, bezieht ALG II "ohne Ende" und meint also, da machen wir mal 'nen Beschluss, die satten erwarbeiteten Gewinne, die kommen auf die hohe Kante, bis die Firma für jeden von uns den Porsche Cayenne als Dienstwagen stemmen kann. Wir brauchen derzeit die Gewinne ja nicht, wir leben in der Zeit "brav" vom ALG II.

Und das gilt's zu entkräften, und dabei wird es nicht reichen, aus dem Porsche einen dusteren Dacia zu machen.

Ich hatte es schon mal irgendwo erwähnt - SG Köln undaber von der Tendenz her wohl auch LSG Essen (wurde dort nicht entschieden, da Berufung zurückgezogen wurde) waren der Meinung:

GbR 50/50 mit einem elB und einem Nicht-eLB, da hat sich auch der Nicht-eLB an's ALG II-Niveau zu halten - konkret: Der vom Nicht-eLB in die Firma eingebrachte (also nicht von den Betriebseinnahmen gekaufte!!!) Firmenwagen ist zu dick und entspricht nicht dem ALG II-Niveau.
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Re: Aufhebung der Bescheide - Vorläufige Bewilligung

#56

Beitrag von Breymja »

Der Beschluss sieht explizit vor, die Gewinne zur dauerhaften Erhöhung der Gehälter zu verwenden. Es wäre nicht mal ein halber Dacia drin mit dem Kontostand (noch vor Steuern).

GbR ist keine Kapitalgesellschaft. Das Einbringen funktioniert dort nicht so. Und die Vermögensverhältnisse sind da auch völlig anders.

Ich vermute ich belasse es bei einem kurzen Schreiben, direkt an den Sachbearbeiter mit Hinweis darauf, ob er das nicht auch etwas komisch findet und lasse es darauf beruhen.

Mit was muss ich rechnen nach Ablauf der vorläufigen Bewilligung? Wird die automatisch zur endgültigen? Wie läuft das?
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Koelsch
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Re: Aufhebung der Bescheide - Vorläufige Bewilligung

#57

Beitrag von Koelsch »

Warte ab, vermutlich wirst Du aufgefordert Dein Einkommen nachzuweisen, also eine aEKS vorzulegen. Tust Du's nicht, dann kommt netter Bescheid: Alles zurückzahlen an uns.
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Re: Aufhebung der Bescheide - Vorläufige Bewilligung

#58

Beitrag von Breymja »

Naja, kann ich nicht vorlegen, nicht zutreffend.
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Koelsch
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Re: Aufhebung der Bescheide - Vorläufige Bewilligung

#59

Beitrag von Koelsch »

Warum kansst Du die aEKS nicht vorlegen?
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Re: Aufhebung der Bescheide - Vorläufige Bewilligung

#60

Beitrag von Olivia »

Weil die UG die Daten nicht herausgibt.
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Re: Aufhebung der Bescheide - Vorläufige Bewilligung

#61

Beitrag von Breymja »

Exakt, wie die letzten drei Jahre auch.
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Re: Aufhebung der Bescheide - Vorläufige Bewilligung

#62

Beitrag von Koelsch »

Wie schon mal erwähnt, meines Wissens hat das LSG HH wohl mal sehr deutlich gesagtz: Das ist nicht das Prtoblem des JC sondern einzig und allein Dein Problem - Du musst dem JC Dein Einkommen bzw. Nichteinkommen nachweisen. Und das geht nun mal nicht mit dem Hinweis auf "hab ich nicht", wenn Du das nicht hast, dann musst Du es eben "anders" nachweisen. Wie ist einzig und allein Dein Problem.
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Re: Aufhebung der Bescheide - Vorläufige Bewilligung

#63

Beitrag von Breymja »

Ich hab mein Einkommen mit den Gehaltabrechnungen bereits nachgewiesen, weiteres Einkommen erziele ich nicht.
Koelsch, du warst aber vor zwei Jahren noch völlig anderer Ansicht *g* (Im Sinne von, geht die nichts an und ist irrelevant für meine Leistungsberechnung) Wenn das neuerdings so aussieht, obwohl meine beiden Widersprüche damals erfolgreich waren, beende ich meine Tätigkeit wohl besser zum nächstmöglichen Zeitpunkt, den Stress vertrage ich aktuell nicht. Dann haben sie wohl, was sie wollten.
Zuletzt geändert von Breymja am Mi 14. Mär 2018, 21:26, insgesamt 1-mal geändert.
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Koelsch
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Re: Aufhebung der Bescheide - Vorläufige Bewilligung

#64

Beitrag von Koelsch »

Wo war ich vor 2 Jahren anderer Ansicht?
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Re: Aufhebung der Bescheide - Vorläufige Bewilligung

#65

Beitrag von Breymja »

Siehe meinen Edit.
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Re: Aufhebung der Bescheide - Vorläufige Bewilligung

#66

Beitrag von Koelsch »

Sag mal bitte den LInk, ich erkenne da nix in Deinem Edit
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Re: Aufhebung der Bescheide - Vorläufige Bewilligung

#67

Beitrag von Breymja »

(Im Sinne von, geht die nichts an und ist irrelevant für meine Leistungsberechnung)
Das hältst du ja wohl nicht mehr für zutreffend. Jedenfalls hilft deine Aussage so gar nicht.
Das hast du noch in dem anderen Forum gesagt, in dem du mich per PM auf dieses hier hingewiesen hast.
Ich hab mich dort aber Löschen lassen und weiß die URL nicht mehr, geschweige denn irgendwelcher Links.

Ist auch irrelevant, wenn ich jetzt damit rechnen muss, mich wieder zu rechtfertigen, für Dinge die ich schon zweimal gerechtfertigt habe, dann höre ich auf. Das tu ich meiner Gesundheit nicht mehr an.
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Koelsch
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Re: Aufhebung der Bescheide - Vorläufige Bewilligung

#68

Beitrag von Koelsch »

Keine Ahnung, was da gewesen ist, aber bei ca. 48.000 Postings allein hier kann schon mal was in Vergessenheit geraten.
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Re: Aufhebung der Bescheide - Vorläufige Bewilligung

#69

Beitrag von tigerlaw »

Kommen wir noch mal zu #1 zurück. Ich habe derzeit auch so einen Fall anhängig:

Jemand hatte bisher mit seiner Familie einen 12.Monats-BWZ mit "normaler" Bewilligung. Im Herbst 2017 kommt er auf die Idee, er will möglichst selber das lebensnotwendige Geld verdienen und deshalb einen Reifenwechsel-Service eröffnen.

Er borgt sich in der Familie Geld und kauft entsprechende Reifenwechsel- und Auswuchtmaschinen. Er hatte schon vorher eine kleine Werkstatt hobbymäßig gemietet (er hat eine [nicht abgeschlossene] Automechanikerlehre, hatte in dem Werkstattraum an seinem Auto gebastelt).

Anfang Januar 2018 meldet er auch das Gewerbe offiziell an und geht danach umgehend zum JC.

JC hebt den bisherigen VA für die Zukunft (ab 01.02.2018) auf und will einen neuen vorläufigen VA erlassen, verlangt aber jede Menge Unterlagen (neben vEKS).

Gut, es zahlt auch keine lfd. Leistungen, obwohl vEKS einen Verlust ausweist, am 01.03. habe ich ER-Antrag eingereicht, und am 09.03. wurde dann auch bewilligt, aber natürlich vorläufig.

Andererseits ist es hier einfacher, es gibt keine UG, sondern es ist ein 1-Personen-Betrieb.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Breymja

Re: Aufhebung der Bescheide - Vorläufige Bewilligung

#70

Beitrag von Breymja »

Gibt aber noch einen massiven Unterschied:
Der genannte Jemand hatte eine Veränderung. Bei mir wurde der Bescheid einfach nur aus Böswilligkeit aufgehoben, weil JC gerade mit mir streitet, ob ich selbstständig bin oder nicht, denn an den leistungsrelevanten Tatsachen hat sich nichts geändert, ich habe weder ein Unternehmen angemeldet, abgemeldet, eine Gehaltserhöhung im Februar bekommen noch sonst irgendwas. Und bei reiner Böswilligkeit kriege ich HRS.

Bei deinem Jemand ist ja tatsächlich nicht klar, wieviel Einkommen er haben wird und es wird schwanken, beides ist bei mir aber nicht der Fall.
Olivia
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Re: Aufhebung der Bescheide - Vorläufige Bewilligung

#71

Beitrag von Olivia »

Bei einer UG wird unterstellt, dass die Gewinne innerhalb des Unternehmens verbleiben und sich die Teilhaber schönrechnen. Deswegen soll die UG auch alles gegenüber dem Jobcenter belegen.
Breymja

Re: Aufhebung der Bescheide - Vorläufige Bewilligung

#72

Beitrag von Breymja »

Das ist mit der jährlichen Abgabe des Jahresabschlusses widerlegt, da kann JC alle Informationen ansehen, die es für jedermann beim Bundesanzeiger gibt und die Ausreichen dürften, um zu beurteilen, ob man im Geld schwimmt. Wenn du die Gewinne von etwa 1000 - 2000 € jährlich nicht im Unternehmen behältst, kommst du mit dem auch nicht weiter und wie jeder weiß, reichen die auch nicht aus, um das Gehalt nennenswert und dauerhaft zu erhöhen, ganz davon abgesehen, dass 25% eh tabu sind. Sobald sie ausreichend waren, wurden die Gehälter erhöht und damit sank der Gewinn wieder zusammen. Exakt das, was im Beschluss beschlossen wurde und dem JC klar war.

Es wird jetzt schon spannend, was passiert, wenn ab Juli ein dritter Gesellschafter dabei ist. Dann wird selbst die Argumentation von dir, Olivia, nicht mal mehr nachvollziehbar sein. Ich überlege aktuell nur, ob ich alle Anteile verkaufe und damit aussteige oder eben nur soviel, dass die zukünftigen Verhältnisse jeweils 1/3 sind, wie es geplant war.

Es wie bisher weiterzuführen gibt aber wohl keinen Sinn mehr, wenn meine Tätigkeit sowieso nicht mehr als selbstständig gilt, sobald ich 25 werde.
Olivia
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Re: Aufhebung der Bescheide - Vorläufige Bewilligung

#73

Beitrag von Olivia »

Breymja hat geschrieben: Do 15. Mär 2018, 08:24Es wie bisher weiterzuführen gibt aber wohl keinen Sinn mehr, wenn meine Tätigkeit sowieso nicht mehr als selbstständig gilt, sobald ich 25 werde.
Das Jobcenter kann aber keine Beendigung der Selbständigkeit fordern. Es kann nur Bewerbungen fordern, und dies auch nur, wenn eine gültige EGV vorhanden ist. Über die Integrationsstrategie sollte Einvernehmen mit dem Jobcenter herrschen, denn eine Integration gegen die Ziele und Interessen des Leistungsberechtigten ist nicht zielführend.
Olivia
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Re: Aufhebung der Bescheide - Vorläufige Bewilligung

#74

Beitrag von Olivia »

Mach doch dem Jobcenter eine Übersicht, wie viel Zeit Du in das Unternehmen steckst. Damit wird denen der Aufwand klarer. Füge eine Unternehmensplanung bei, wie die Gewinne in Zukunft gesteigert werden.
Breymja

Re: Aufhebung der Bescheide - Vorläufige Bewilligung

#75

Beitrag von Breymja »

Ich bin doch jetzt schon mit den JC-Spielereien überfordert, wenn ich dann auch noch Bewerbungen schreiben und an einer weiteren Front kämpfen muss, werde ich dem Unternehmen nicht mehr sonderlich dienlich sein können.
denn eine Integration gegen die Ziele und Interessen des Leistungsberechtigten ist nicht zielführend.
Ich denke, dass das JC sehr wenig daran interessiert ist, welche Interessen und Ziele die einzelnen eLB haben ...
Mach doch dem Jobcenter eine Übersicht, wie viel Zeit Du in das Unternehmen steckst. Damit wird denen der Aufwand klarer. Füge eine Unternehmensplanung bei, wie die Gewinne in Zukunft gesteigert werden.
Das wurde beides im Dezember angefordert. Ersteres haben sie, zweiteres (völlig neuer Businessplan) nicht, weil ich zwischenzeitlich ja wieder die volle Breitseite der Extrasystolie abbekommen habe und seither AU bin - das habe ich bisher einfach nicht gepackt, ich bin aktuell nur 4 Stunden am Tag wirklich leistungsfähig und habe fast jeden Tag Physiotherapie, bisher aber mit wenig Erfolg. (Es wird vermutet, dass meine massive Rückenspannung permanent Wirbel verschiebt, die Nerven quetschen und damit zu HRS und Schmerzen führen. Stress = Spannung = HRS = Bett oder Todesangst, je nach Tag)

Daher neuerdings auch ein Fitnesstudio, das niemand bezahlt. Aber auch das bringt bisher keinen nennenswerten Erfolg.
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