Kann eine Wohnung zu klein sein ?

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
Olivia
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Re: Kann eine Wohnung zu klein sein ?

#26

Beitrag von Olivia »

Es gab vor Jahren mal irgendein Urteil, dass der Verweis auf eine 35 m²-Wohnung nicht zulässig gewesen sein soll (Aktenzeichen leider nicht erinnerlich). Seitdem hat sich der Markt aber massiv verändert. Einraumwohnungen sind beim WBS für ein Single Standard, und 30 m² sind gar nicht so selten.
Der Doc
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Re: Kann eine Wohnung zu klein sein ?

#27

Beitrag von Der Doc »

Ach das ist kein meckern sondern gute Tipps vom experten :)
Bin ja so dankbar für das Forum

.... Sagen wir mal so ich kam schon wieder auf ganz unschöne gedanken im Kopf
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Der Doc
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Re: Kann eine Wohnung zu klein sein ?

#28

Beitrag von Der Doc »

Moin

Da ich dort sowieso in der Ecke war und schreiben nich so mein Ding is ... hab ich das JC überfallen ^^
Immerhin angeblich alles Missverständnis und der Jung (is wohl wirklich neu kenn den nich) wußte nix von G und angeblich auch nix von Gesundheitlichen Einschränkungen, kurz wie er sagte soll das nicht an die Große Glocke hängen und eigentlich auch nur weil ich nicht gesund bin, aber immerhin ich bin da raus mit genemigung für 12 Monate .... :D

Mit der Auflage allerdings das wir unseren Wasserverbrauch senken, was aber nicht schwer sein dürfte unser 3. Mann hat 3 mal am Tag geduscht
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Günter
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Re: Kann eine Wohnung zu klein sein ?

#29

Beitrag von Günter »

:bravo: :bravo: :Daumenhoch:
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Kann eine Wohnung zu klein sein ?

#30

Beitrag von Der Doc »

Meine Ex hat immer gesagt ich währe der geborene Verkäufer :)
So wie ich den Verstanden habe ist zwar die 15m² mehr erst bei aG aber lt. Gesetz soll bereits auf das "G" rücksicht genommen werden
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Koelsch
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Re: Kann eine Wohnung zu klein sein ?

#31

Beitrag von Koelsch »

:Daumenhoch: :Daumenhoch: Geht doch - wobei der mit aG sogar Recht hat.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Kann eine Wohnung zu klein sein ?

#32

Beitrag von Der Doc »

So heute kam die Rechtserklärung ... etwas schwer verständlich aber soweit ich das verstanden habe

Könnte ich Theoretisch ja sogar 65m² haben so da aber die 4m² mehr immer noch unter dem sind was mir eigentlich zustehen würde und die 4m² mehr bei dem Heizkosten nun auch nicht so ins gewicht fallen geht man davon aus das meine KDU niedriger sind als die die mir zustehen würden, und offensichtlich zieht das mit der Gesundheitgewaltig, denn das die aufeinmal auf "Schmusekurs" gehen das kommt mir komisch vor !
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Koelsch
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Re: Kann eine Wohnung zu klein sein ?

#33

Beitrag von Koelsch »

Die m² sind bei der Frage "angemessen" ja oder nein letztlich bedeutungslos. Die kommen allenfalls bei den Heizkosten mit ins Spiel.

Also mach einen Haken an die Sach und freu Dich, dass JC einen lichten Moment hatte.
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Re: Kann eine Wohnung zu klein sein ?

#34

Beitrag von Olivia »

Die Untergrenze für Wohnraum beträgt 35 m². Nach Einschätzung des Senats ist eine Wohnung mit einer Wohnfläche von weniger als 35 m² für eine Person nicht zumutbar.

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... b&id=67094
D.h. aus einer kleineren Wohnung darf man "straffrei" in eine grössere Wohnung umziehen und erhält dann bezugslang die neue höhere Miete, sofern sie sich innerhalb der Angemessenheitsgrenzen befindet?
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Re: Kann eine Wohnung zu klein sein ?

#35

Beitrag von Olivia »

Und gilt das auch, wenn man vor dem Bezug freiwillig in die zu kleine Wohnung eingezogen ist?
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Re: Kann eine Wohnung zu klein sein ?

#36

Beitrag von Koelsch »

Ich denke ja, niemand kann m.E. lebenslang z.B. auf seine "Studentenbude" festgelegt werden
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Breymja

Re: Kann eine Wohnung zu klein sein ?

#37

Beitrag von Breymja »

Das hilft mir in einem aktuellen Fall sogar weiter. Gibt's da ähnliche Aussagen aus anderen Bundesländern?
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Koelsch
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Re: Kann eine Wohnung zu klein sein ?

#38

Beitrag von Koelsch »

Es gibt Rechtsprechung, dass man auch nach einem "unangemessenen" Umzug nicht auf ewig auf die vorherige Miete verwiesen werden kann, sondern dass auch diese im Laufe der Zeit anzupassen ist.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Breymja

Re: Kann eine Wohnung zu klein sein ?

#39

Beitrag von Breymja »

Hast du näheres zu dieser Rechtsprechung, da gibt die Suche nicht viel her? Wurde geurteilt, dass nach gewisser Zeit doch der Satz zu zahlen ist, oder wie?
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Koelsch
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Re: Kann eine Wohnung zu klein sein ?

#40

Beitrag von Koelsch »

Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Kann eine Wohnung zu klein sein ?

#41

Beitrag von Olivia »

Darin:
Die angeforderte Seite konnte nicht gefunden werden.
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Re: Kann eine Wohnung zu klein sein ?

#42

Beitrag von Koelsch »

Ja Olivia, das hatten wir doch schon mehrfach - viele der "uralten" Links ins Forum sind kaputt
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Kann eine Wohnung zu klein sein ?

#43

Beitrag von Olivia »

Ach so, damit hängt das zusammen.
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Re: Kann eine Wohnung zu klein sein ?

#44

Beitrag von Der Doc »

Sorry das ich hier ein altes Thema wieder aufwärme aber es passt irgendwie

Wenn man ganz allgemein eine Aufforderung zur Senkung der Wohnkosten bekommt ...
Verlangt das JC dann das man eine Wohnung findet die den KDU Richtsetzen der Region entspricht oder reicht schon eine Wohnung die billiger ist als die in der man wohnt ?
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Günter
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Re: Kann eine Wohnung zu klein sein ?

#45

Beitrag von Günter »

Nö, die Wohnung muss angemessen sein, denn sonst zahlen die weder Umzugskosten noch dievolle Miete.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Kann eine Wohnung zu klein sein ?

#46

Beitrag von Koelsch »

Sie muss den Richtsätzen entsprechen - und es wird im Schreiben gesagt, wie teuer die max. sein darf.
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