Gewerbemietvertrag widerrufen!?

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Tester
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Gewerbemietvertrag widerrufen!?

#1

Beitrag von Tester »

Moin,

bin gerade ziemlich geladen! Hab mir ein neues Büro anmieten wollen. Beim Besichtigungstermin stand der Raum noch voll mit Kartons des Vormieters. Es war schon zu erkennen, dass erheblicher Renovierungsbedarf besteht. Nungut Raum ist schön günstig (vielleicht doch billig?), kalkulierte die Renovierung mit ein. Ich kenne das eigentlich so, dass wenn man so ein Drecksloch übernimmt, man deutlich früher rein kommt, um dann wenigstens die Mietsache ab Mietbeginn renoviert zu benutzten.

Mietvertrag erst am 20.03. unterschrieben, heute wäre (ja genau) Übergabe gewesen. Haben die mich einfach stehen lassen, niemand da. Anruf bei der Hausverwaltungsfirma, "ja die Kaution sei noch nicht drauf gewesen" ich hatte aber am Freitag überwiesen und heutige Wertstellung, sollte also bei denen angekommen sein. "Man sei mir ja so entgegen gekommen, dass ich VOR April schon den Schlüssel hätte haben können". 2 Tage vor Ostern finde ich jetzt aber doch eine Frechheit, zumal nun der termin ja nicht klappt.

Farbe gekauft, Möbel für Mitte April besorgt. Jetzt habe ich einen riesen Hals und überlege denen zu Schreiben, ich trete zurück, oder ihr erlasst mir die Miete für April, damit ich in der Zeit wo ich renoviere und die Hütte nicht nutzen kann wenigstens keine Miete zahle.

es gibt ein Rücktrittsrecht nur für den Vermieter im Vertrag, wenn die Kaution und Miete nicht vor der Übergabe gezahlt wurde, dann könnte Vermieterlein zurück treten. Kann der Termin heute als Rücktritt seitens des Vermieters gelten? Wenn die sich ein Rücktrittsrecht einräumen, müsste ich doch auch ein Rücktrittsrecht haben?
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Koelsch
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Re: Gewerbemietvertrag widerrufen!?

#2

Beitrag von Koelsch »

Schwierig, wenn Vermieter nachweisen könnte, Kaution nicht auffem Konto, hättest Du m.E. trotzdem schlechte Karten. Und auch so, da einfach einen Rücktritt rein interpretieren - mir erscheint's wackelig.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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friys
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Re: Gewerbemietvertrag widerrufen!?

#3

Beitrag von friys »

Bei einem Gewerbemietvertrag gibt es kein Widerrufsrecht, es sei denn, der Mietvertrag sähe ein solches vor.

Üblich ist wohl nur die Möglichkeit der Kündigung zum nächstmöglichen vereinbarten Termin oder der einvernehmlichen Aufhebung des Vertrags.

Mir scheint der Versuch, sich mit dem Vermieter zu verständigen, die Kosten sparende Variante zu sein.
Tester
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Re: Gewerbemietvertrag widerrufen!?

#4

Beitrag von Tester »

Koelsch hat geschrieben: Di 27. Mär 2018, 13:27 Schwierig, wenn Vermieter nachweisen könnte, Kaution nicht auffem Konto, hättest Du m.E. trotzdem schlechte Karten. Und auch so, da einfach einen Rücktritt rein interpretieren - mir erscheint's wackelig.
Na ich denke gerade lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende.

Wobei ich jetzt echt im A.... bin. Alte Büro gekündigt, alter Vermieter so nett gewesen mich kurzfristig aus dem Mietvertrag zu lassen (Ende April). Möbel gekauft, angezahlt und für 12.04. abholbereit, den neuen Raum muss ich ja noch Decke streichen, Wände, Deckenbeleuchtung. Ich bezahl Aprilmiete, kann aber April nur renovieren. Das ist doch unfair.
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Koelsch
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Re: Gewerbemietvertrag widerrufen!?

#5

Beitrag von Koelsch »

Klar ist es das, aber was wäre die Alternative?
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Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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friys
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Re: Gewerbemietvertrag widerrufen!?

#6

Beitrag von friys »

Die Welt ist nicht fair, das weiß jeder.

Dein alter Vermieter war so nett. Aber jetzt hängt Du an einer gewerblichen Hausverwaltung. Die werden wissen, welche Möglichkeiten sie jetzt haben, nach dem der Mietvertrag abgeschlossen wurde. Ohne Ass im Ärmel wirst Du wohl schlechte Karten haben, um bei den Worten @Koelsch zu bleiben.
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