Paragraph 16 SGB II

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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Nives
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Paragraph 16 SGB II

#1

Beitrag von Nives »

moin moin, es kam eine Einladung nach Paragraph 16 SGB II mit RFB, zu einer Art "pot pourri' Kurs,
also ich meine so was gemischtes, EDV, outfit Beratung und vielleicht auch Spielchen...
weil, Tabax war schon mal dort vor Jahren und da hat ein Schauspieler angeboten das die Leuts sich Bällchen zuwerfen um sich die Namen der Teilnehmer besser merken zu können...

hat man da Verpflichtungen den Kurs zu bezahlen wenn man sich dort nicht anmeldet und auch nich dran teilnimmt?

hatte dem jc gesagt das wir im März Geldzugang aus einer Erbschaft bekommen
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Koelsch
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Re: Paragraph 16 SGB II

#2

Beitrag von Koelsch »

Nein, wenn keine Anmeldung keine Zahlung. Und meines Wissens, wenn nicht im Bezug auch keine Teilnahmepflicht
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Nives
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Re: Paragraph 16 SGB II

#3

Beitrag von Nives »

mercie :)
die Einladung war für heute vormittag
Nives
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Re: Paragraph 16 SGB II

#4

Beitrag von Nives »

die Einladung war ja für vorgestern und wir sind da nich hingegangen...
heute lag eine "Neue Einladung" für April im Briefkasten...

ich hab da angerufen und gefragt was das für ein Projekt ist, da stand diesmal Projekt...
die Frau am Apparat klang ruhig und sachlich...

irgendwann hab ich gesacht wir melden uns im März ab
und da meint sie so
"falls das nich klappt und Sie im April noch Kundin vom JC sind
dann kommen Sie doch besser zu dem Termin
damit Sie keine Konsequenzen befürchten müssen!"

tja...
Olivia
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Re: Paragraph 16 SGB II

#5

Beitrag von Olivia »

Bist Du ab April dauerhaft oder für längere Zeit raus aus dem Bezug?
Nives
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Re: Paragraph 16 SGB II

#6

Beitrag von Nives »

yes
Olivia
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Re: Paragraph 16 SGB II

#7

Beitrag von Olivia »

:Daumenhoch:
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Re: Paragraph 16 SGB II

#8

Beitrag von Nives »

am Mittwoch vor einer Woche haben wir eine Veränderungsmitteilung mit Kontostand
per Einschreiben geschickt...
heute kam ein Brief vom jc mit Hinweis zur Meldepflicht und RFB,
da steht Einladung zu einem persönlichen Gespräch
''zur Klärung einiger Fragen in Bezug auf Ihre Leistungsangelegenheit
sowie Ihrer weiteren beruflichen Perspektiven''...

sie haben bisher keine Leistungen zurückgefordert, für April haben sie auch Geld überwiesen...

was hat es mit dem Hinweis zur Meldepflicht auf sich?
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marsupilami
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Re: Paragraph 16 SGB II

#9

Beitrag von marsupilami »

Zurückfragen, welche Leistungsangelegenheiten genau geklärt werden sollen, damit Du/Ihr Euch vorbereiten könnt und evtl. Unterlagen mitgebracht werden können und weitere Rückfragen, Hin- und Hersenden von Briefen und Dokument vermieden werden können.

Das gleiche gilt für die beruflichen Perspektiven.


"was hat es mit dem Hinweis zur Meldepflicht auf sich?" :1:

Ich hab meine Bild befragt, aber die ist :kristall_defekt: kaputt.

Vermutlich geht es um die tatsächliche Änderung des Kontostandes und wann Ihr das gemeldet habt.
Aber wie gesagt: nur eine Vermutung.
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Re: Paragraph 16 SGB II

#10

Beitrag von Nives »

der Geldeingang auf unser Girokonto war am Mittwoch 21.03. nachmittags
und da haben wir die Veränderungsmitteilung mit Beleg geschickt
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marsupilami
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Re: Paragraph 16 SGB II

#11

Beitrag von marsupilami »

Also bleibt es bei der Rückfrage, was genau besprochen werden soll und ob und welche Unterlagen mitgebracht werden sollen.
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Koelsch
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Re: Paragraph 16 SGB II

#12

Beitrag von Koelsch »

Also hat es da offenichtlich eine Überzahlung gegeben und man möchte vielleicht klären, wie JC schnell wieder an sein Geld kommt.

Also mal rein vorsorglich einen "Ratenplan" überlegen, damit Du vorbereitet bist.
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Re: Paragraph 16 SGB II

#13

Beitrag von Nives »

was könnten das für Unterlagen sein?
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marsupilami
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Re: Paragraph 16 SGB II

#14

Beitrag von marsupilami »

evtl. Kontoauszüge?
Aber die auf gar keinen Fall aus den Händen geben!
SB darf kukken, evtl. Notizen machen, aber keine Kopien!!! und nicht aus der Hand geben!!

Und wenn ich Koelsch's Überlegung aufgreife: kleine Excel-Tabelle für Euch erstellen mit Geldeingängen/-ausgängen mit Datum von wem / an wen - aber mit kryptischen Kürzeln, so dass erstmal nur Ihr wißt, von wo das Geld gekommen und wo es hingegangen ist!!!
Datenschutz!!
Anhand der Tabelle könnt Ihr dann auch austüfteln, wie Euer Rückzahlungsplan aussehen könnte.

Wie schon gesagt: das ist alles Fahrradkette und Vielleichts, Hätte, Könnte, ....
Deshalb ja meine Rat: zurückfragen, was genau besprochen werden soll.
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Re: Paragraph 16 SGB II

#15

Beitrag von Nives »

es war eine Beratung, sehr nett
demnächst schicken sie was schriftliches
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marsupilami
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Re: Paragraph 16 SGB II

#16

Beitrag von marsupilami »

Ihr habt Euch hoffentlich Notizen gemacht um mündliche Beratung und schriftliche Forderung dann vergleichen zu können.
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Koelsch
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Re: Paragraph 16 SGB II

#17

Beitrag von Koelsch »

Also erst mal alles halb so wild
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Re: Paragraph 16 SGB II

#18

Beitrag von Nives »

grad kam der Aufhebungsbescheid, kommt mir korrekt vor...
das Geld wird als Einkommen ab April berücksichtigt,
bei "erneuter Beantragung ist die Verwendung sowie der Stand des Vermögens zu überprüfen"...
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Koelsch
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Re: Paragraph 16 SGB II

#19

Beitrag von Koelsch »

:Daumenhoch: :Daumenhoch:
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