nach knapp 7 Jahren melde ich mich mal wieder... :o)
Es ist nix Dramatisches, aber ich ärgere mich dennoch:
Ich lebe inzwischen - als engagierter Vater - alleine und Ende 12.2017 endete mein letztes Arbeitsverhältnis. Anspruch auf ALG I bestand nach ARGE nicht (hatte vor der Arbeit länger ALG I bekommen, Kontingent war wohl noch nicht wieder aufgefüllt...
Nun bekam ich vom JC Post mit der Aufforderung, fehlende Unterlagen nachzureichen
Bei den Kontoauszügen hatte ich alle Ausgaben anonymisiert, so dass nur die "Datumse" :D und die abgehenden Beträge zu erkennen sind.Folgende Unterlagen beziehungsweise Angaben werden hierzu noch benötigt:
- letzter Arbeitsvertrag und die letzte Gehaltsabrechnung
- alle Kontoauszüge vom 01.10.2017 bis 31.12.2017 ungeschwärzt bzw. ungeweisst
- Meldebescheinigung
Ausnahmen: Zahlung von Miete, Strom, Kindsunterhalt etc.
Allerdings hatte ich einen Geldeingang in Höhe von 100 € versehentlich ebenfalls anonymisiert.
In meinen Augen ist das nur ein Versuch, mich zu Fehlern zu verleiten um nix zahlen zu müssen...
Wozu bitte eine Meldebescheinigung? Perso liegt in Kopie vor, Mitvertrag auch...
Zum vorherigen Arbeitsantrag: Den hatten sie zum Ende meiner "davorigen" Arbeitslosigkeit auch haben wollen - ich habe ihnen den aber nicht zugesandt: Sie mussten sich letztlich darauf verlassen, dass ich Arbeit hätte und das Geld nicht mehr bräuchte...
In einem Telefonat mit einer höheren Adresse dort - die niederen Etagen waren überfordert und mit zu wenig Vollmacht versehen - wurde mir erklärt, dass der Vertrag für die Berechnungen wichtig wäre.
Auf meine Ausführung, das die letztliche Konsequenzen ja nur eine Einstellung der Zahlungen sein könne und ich ja genau dieses zu erreichen zielte, da ich das ARGE-Geld nicht mehr bräuchte, war es kurz am anderen Ende ruhig... ;)
Ist das Einfordern der letzte Gehaltsabrechnung rechtens und relevant für den Erstantrag?
Da ich ab morgen wieder unter Lohn und Brot stehe - was natürlich auch brav mitgeteilt habe, bekam ich natürlich auch wieder Post mit der Aufforderung zur Mitwirkung: Ich solle meinen neuen Arbeitsvertrag und die erste Gehaltsabrechnung einreichen...
Die Römer spinnen irgendwie weiter, oder irre ich?
Beste Grüße in die Runde
Andy