Rentenbeitrag für Pflegende Angehörige

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Koelsch
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Rentenbeitrag für Pflegende Angehörige

#1

Beitrag von Koelsch »

Nach § 41 SGB XI zahlt ja die Pflegekasse RV-Beiträge für die Pflegeperson.

Frage - wie sieht das aus, wenn die Pfegeperson in ALG I oder in ALG II Bezug ist?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Pegasus
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Re: Rentenbeitrag für Pflegende Angehörige

#2

Beitrag von Pegasus »

:1: Boh du kannst Fragen stellen.....
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Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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Günter
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Re: Rentenbeitrag für Pflegende Angehörige

#3

Beitrag von Günter »

Das Pflegegeld ist nicht als Einkommen anrechenbar, also kann man es dem JC melden

https://www.curendo.de/pflege/wird-pfle ... gerechnet/

Somit bestehen keinerlei Hinderungsgründe von der Pflegekasse die Rentenbeiträge zu verlangen, Sind zwar auch nur Centbeträge bei der Altersrente, aber jeder Pfennig zählt,
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Rentenbeitrag für Pflegende Angehörige

#4

Beitrag von Koelsch »

Es geht mir nicht um das Pflegegeld, es geht darum, ob die Pflegekasse für ALG I oder II Bezieher auch den Rentenbeitrag zahlt
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Rentenbeitrag für Pflegende Angehörige

#5

Beitrag von marsupilami »

Dann würde doch der eLB 2mal Rentenbeitrag bekommen?
1mal von der Agentur/JC und dann nochmal von der Pflegekasse?
Signatur?
Muss das sein?
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Koelsch
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Re: Rentenbeitrag für Pflegende Angehörige

#6

Beitrag von Koelsch »

Richtig, genau wie er von einem Arbeitgeber und von der Pflegekasse Rentenbeiträge bekommt. Dafür wurde der § 41 SGB XI nach meiner Meinung geschaffen, um den Pflegepersonen noch ein "Zückerle" zu geben. Auch weil ja nicht selten, die Arbeitszeit zurückgefahren wird, um eben Angehörige pflegen zu können.

Hab gerade so einen Fall in Aachen - allerdings eben aufstockender Selbstständiger, der die Selbstständigkeit praktisch aufgeben hatte, um Mutter zu pflegen. Jetzt kommt Mutter ins Pflegeheim und die Selbstständigkeit kann bald wieder "hochgefahren" werden. Ärger mit dem JC hat schon begonnen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Günter
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Re: Rentenbeitrag für Pflegende Angehörige

#7

Beitrag von Günter »

Seit wann zahlt das JC wieder Rentenbeiträge.

Das es nicht um das Pflegegeld geht ist mir klar. Ich wollte auch nur andeuten, dass die Pflegeperson den Pfleger bei der Pflegekasse als Pflegenden angeben kann, da es nicht zu Einkommensanrechnung kommt. Also muss die Pflegekasse die Rentenbeiträge zahlen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Rentenbeitrag für Pflegende Angehörige

#8

Beitrag von Koelsch »

Eben nicht das JC, die Pflegekasse zahlt. Ich weiß aber nicht, ob die auch für ALG II Bezieher Rentenbeiträge abdrücken.
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Günter
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Re: Rentenbeitrag für Pflegende Angehörige

#9

Beitrag von Günter »

Es war eine rhetorische Frage.

Warum bitte sollte die PK keine Beiträge für ALG (I oder II) zahlen? Es ist nirgends ein Verbot zu finden, die zahlen sogar Rentenbeiträge für Altersrentner.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Rentenbeitrag für Pflegende Angehörige

#10

Beitrag von Koelsch »

Ist mir klar, ich wollte nur verhindern, dass jemand auf 'ne falsche Fährte geführt wird.
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tigerlaw
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Re: Rentenbeitrag für Pflegende Angehörige

#11

Beitrag von tigerlaw »

Klar zahlt die Pflegekasse die RV-Beiträge für die Pflegeperson. Dies ist nicht in § 41, sondern in § 44 SGB XI geregelt. Es gibt doch nicht zweierlei Menschen? Man darf nur nicht neben der Pflege mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig sein! Und man muss mindestens 10 Stunden/Woche pflegen, regelmäßig an mindestens zwei Tagen.

Dies wird dann in § 3 SGB VI flankiert. Dort findet sich keine Verdrängungs-/Konsumtionsregelung, wie früher beim ALG-II-Bezug und parallel anderer RV-Pflicht (damals brauchte JC nicht daneben auch noch Beiträge zu bezahlen; so lag ja der Fall bei Marco in 2009, und ich hätte mich fast auf Glatteis begeben ... :pssst: :verlegen: ).
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Koelsch
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Re: Rentenbeitrag für Pflegende Angehörige

#12

Beitrag von Koelsch »

Merci, so hatte ich das auch verstanden, war mir aber eben leider nicht sicher.
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