Erstausstattung beantragen?

Hilfe für (alleinerziehende) Mütter und Väter, Behinderte, Schwangere.
Antworten
Anonym86
Benutzer
Beiträge: 21
Registriert: Do 10. Sep 2015, 10:32

Erstausstattung beantragen?

#1

Beitrag von Anonym86 »

Hallo ihr lieben,

Ich bin alleinerziehend und zum 2. mal schwanger, mein großer ist 6 Jahre alt. Erstmal ein Schock gewesen, denn ungeplant. Nun stehe ich hier und habe keine Ahnung wie ich das alles zahlen soll.

Mein Freund wohnt nicht bei mir, verdient auch nicht die Welt und zahlt durch einen Unfall noch Schulden ab. Ich gehe Teilzeit arbeiten und werde aufgestockt vom JC, habe nun null Komma nichts von meinem großen an Ausstattung übrig :5: , es war ja auch kein weiteres Kind geplant....

Ich möchte nun zum ersten Mal Erstausstattung beantragen.

Ich stehe natürlich vor einer Wand! Was beantrage ich? Wie beantrage ich dies? Wann beantrage ich dies? Was kann ich falsch machen?

Ich bin sehr unsicher und schäme mich dazu noch ein wenig.... :never:

Ich brauche euren Rat!

Vielen lieben Dank!
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Erstausstattung beantragen?

#2

Beitrag von Günter »

Erst mal vorneweg, niemand muss sich schämen, weil er arm ist und ein Kind bekommt. Im Gegenteil, freu dich auf den hoffentlich gesunden Nachwuchs.

Ich hab keine Lust, das Rad neu zu erfinden, deshalb verweise ich auf ein altes Thema http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... ngerschaft

Meine Empfehlung stell dir eine Liste zusammen, die anwesenden Eltern und ElterInnen werden dir schon sagen was da fehlt.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Erstausstattung beantragen?

#3

Beitrag von Günter »

hier

http://www.alg-ratgeber.de/search.php?k ... bmit=Suche

findest du ne Menge Infos zum Thema
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
friys
Benutzer
Beiträge: 1321
Registriert: Mo 26. Mär 2018, 17:23

Re: Erstausstattung beantragen?

#4

Beitrag von friys »

Meine erste Antragstellung für ALG II war für mich vor allem eine emotionale Hürde. Nach dem ich es annehmen konnte, dass es ein gesetzlich verankertes Recht in unserem Staat ist und kein Almosen, habe ich auch gelernt, dieses mir zugestandene Recht bei Bedürftigkeit einzufordern.

Es besteht ein gesonderter Anspruch auf Schwangerschaftskleidung bei einer Schwangerschaft. Es kann zusätzlich ein Antrag auf Erstausstattung für den Säugling gestellt werden. Darunter fallen Anschaffungen, die zur Versorgung des Babys zwingend notwendig sind, also ein Kinderbett, Wickelkommode, Kinderwagen, etc.. Ggf. können weitere Bedarfe als Härtefall unter § 21 Abs. 6 SGB II fallen.
Upstocker
Benutzer
Beiträge: 490
Registriert: Mo 16. Sep 2013, 22:49

Re: Erstausstattung beantragen?

#5

Beitrag von Upstocker »

Ich denke, das JC wird erst mal prüfen wollen, ob der nicht dort wohnende Freund unterhaltspflichtig ist. Unterhaltsrechtlich ist er auch für die Erstausstattung des neuen Erdenbürgers zuständig (§1613, Abs. 2, Satz 1 BGB). Da werden pauschal 1000 Euro angesetzt. Wenn der Freund nicht zahlen kann, dann ist JC wieder im Boot.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Erstausstattung beantragen?

#6

Beitrag von Koelsch »

Wobei sich die Frage stellt, ob man dem JC den Kindsvater angibt.
Zumindest das SG Speyer hat mal erklärt, muss man nicht, es gibt trotzdem ALG II

https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/so ... ndsvaters/

.....aber das SG hat auch erklärt, die Nichtnennung könnte sozialwidriges Verhalten nach § 34 SGB II darstellen. Die Frage wurde aber nicht geprüft, weil vom JC nich angeschnitten.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Anonym86
Benutzer
Beiträge: 21
Registriert: Do 10. Sep 2015, 10:32

Re: Erstausstattung beantragen?

#7

Beitrag von Anonym86 »

Vielen Dank für die vielen Antworten!

Das heißt dann auf gut deutsch gesagt; scheisse!

Er verdient 1300€ netto, er wird sicherlich in die position genommen zahlen zu müssen. Da wird das JC wohl nichts beisteuern...

Er würde auch... nur gehts momentan nicht. Schulden interessieren das JC jedoch nicht ( eigene Erfahrung )

Ach Mann ... was mach ich nun... :1:
Anonym86
Benutzer
Beiträge: 21
Registriert: Do 10. Sep 2015, 10:32

Re: Erstausstattung beantragen?

#8

Beitrag von Anonym86 »

Es ist mehr als logisch das er zu Unterhalt verpflichtet wird, ist auch richtig so.

Versteht mich da nicht falsch. Ich hatte das gar nicht so auf dem Schirm...
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Erstausstattung beantragen?

#9

Beitrag von Koelsch »

Du solltest Dich da mal (falls möglich) vor Ort bei einer Familienberatung erkundigen. Es ist keineswegs so, dass Schulden bei der Berechnung des Unterhalts keine Rolle spielen. Schau mal hier https://www.kanzlei-hasselbach.de/2014/ ... sgaben/06/ unter Pkt. 6

Also da bitte keine vorschnellen Angaben machen, denn wenn es erst mal "auf 'nem Papier steht", dann ist das nicht so leicht mehr weg zu bekommen. Also vorher prüfen, was man angeben muss.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Upstocker
Benutzer
Beiträge: 490
Registriert: Mo 16. Sep 2013, 22:49

Re: Erstausstattung beantragen?

#10

Beitrag von Upstocker »

Koelsch hat geschrieben: Fr 13. Apr 2018, 14:53 .....aber das SG hat auch erklärt, die Nichtnennung könnte sozialwidriges Verhalten nach § 34 SGB II darstellen. Die Frage wurde aber nicht geprüft, weil vom JC nich angeschnitten.
Das JC wird aber sicherlich trotzdem auf Beantragung von Unterhaltsvorschuß bestehen. Allerdings gibt es für sogenannte "Discokinder" keinen
UV (OVG Lüneburg, 16.10.2014) und dann ist man wieder beim JC.

Ich halte es aber trotzdem für problematisch, den Vater incognito zu lassen. Wenn er später doch mal "bekannt" wird, könnte das unangenehme Folgen haben. Nur weil der Vater "unbekannt" war, heißt das nicht, daß man den nicht später doch noch in Regreß nehmen könnte. Wenn ein absichtliches Verschweigen nachgewiesen werden könnte, dann könnte sich das, wie Kölsch schon richtig angedeutet hat, auch darin auswirken, daß man die Mutter wegen fehlender Mitwirkung sanktioniert.

Bei 1.300 Euro netto könnte der Vater 220 Euro mtl. zahlen, sofern nicht noch irgendwelche Erwerbsaufwändungen hat. Konsumschulden sind in der Tat nicht relevant. Kölsch, du weiß doch, je weniger finanziellen Spielraum der Pflichtige hat, desto strenger wird er geprüft und die Aufwandsposten auch gerne mal gestrichen.
Ich würde mich vielleicht mal von Profamilia beraten lassen.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Erstausstattung beantragen?

#11

Beitrag von Koelsch »

Das sagte ich ja, mal bei der Familienberatung vorsprechen. Konsumschulden, den Begriff kenne ich so nicht. Es macht schon einen deutlichen Unterschied, ob ich einen Kleinkredit wg. Schnapskauf abstottere oder weil ich mir für das Geld ein Auto gekauft habe, dass ich für den Job brauche, oder ob ich mir davon eine Erstausstattung für meine erste eigene Wohnung zugelegt hab.

Solche Globalbegriffe wie Konsumschulden treffen selten genau.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Erstausstattung beantragen?

#12

Beitrag von Günter »

Die Pfändungsfreigrenzen verändern sich bei Unterhaltspflicht.

http://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikati ... nFile&v=18

mit 1 Kind liegt die Grenze bei 1570 € und wird im Juli 2018 steigen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30854
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Erstausstattung beantragen?

#13

Beitrag von kleinchaos »

Also erstmal Glückwunsch zur Schwangerschaft.
Dir steht ab der 13. SSW ein Mehrbedarf für Ernährung in Höhe von 17% des Regelbedarfs zu.
Dann hast du Anspruch auf Erstausstattung mit entsprechender Kleidung.
Wenn du während der Schwangerschaft nicht arbeiten kannst/darfst dann wird geprüft ob der Kindsvater für deinen Unterhalt aufkommen muss.
Ebenso wird das geprüft für die Zeit des Mutterschutzes.

Das Kind hat einen Anspruch auf Erstausstattung zur Geburt, der sich in einer Grundausstattung für Bekleidung niederschlägt und einer Grundausstattung an notwendigen Möbeln. Die unnötige Wickelkommode gehört da nicht dazu, zu Recht wie ich finde. Ist aber meine persönliche Meinung.

Wie hoch die jeweiligen Pauschalen sind ist kommunal verschieden geregelt. Es gibt aber auf jeden Fall die Leistungen aus der Bundesstiftung Mutter und Kind unabhängig vom JC. Also da mal bei profamilia, Diakonie, AWO oder oder nachfragen. Manche JC rechnen diese Gelder auf die kommunalen Zuschüsse zur Erstausstattung an, meiner Meinung nach ist das rechtswidrig.
Wenn die vom JC/Kommune gewährten Leistungen nicht ausreichen, dann beantragst du nach, du musst das dann natürlich begründen. Es gibt JC, die geben pauschal 300€ für alles, das geht natürlich gar nicht.

Lass dir auch nicht vom SB blöd kommen, du hättest vom 1. Kind alles aufheben müssen. Das ist Quatsch und lebensfremd, zumindest nach 6 Jahren. Und auch sonst ist es Blödsinn, weil "angemessene" Wohnungen für Leistungsberechtigte selten so groß sind, um all den Kram wirklich jahrelang lagern zu können.

Sobald das Kind da ist, ist die Unterhaltspflicht des Kindsvaters vorrangig auf den Kindsunterhalt gerichtet. Die Unterhaltspflicht wegen Pflege und Erziehung des Kindes für meist 3 Jahre ist nachrangig, wird aber vom JC geprüft werden
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Upstocker
Benutzer
Beiträge: 490
Registriert: Mo 16. Sep 2013, 22:49

Re: Erstausstattung beantragen?

#14

Beitrag von Upstocker »

Sehr gut und sachlich erklärt, kc.
vierzehnnothelfer
Benutzer
Beiträge: 62
Registriert: Di 1. Mär 2016, 17:30

Re: Erstausstattung beantragen?

#15

Beitrag von vierzehnnothelfer »

der Vater des Kindes ist ab sechs Wochen vor der Geburt bis zum dritten Geburtstag des Kindes verpflichtet,
der Mutter Betreuungsunterhalt zu zahlen sofern er leistungsfähig ist. Das Kind hat Anrecht auf Unterhalt vom
Vater ab Geburt bis 25. Geburtstag oder Ende der ersten Ausbildung.
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8232
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Erstausstattung beantragen?

#16

Beitrag von tigerlaw »

Stimmt, und zwar zuerst ist der Unterhalt des Kindes sicherzustellen, und erst danach der der Mutter. Dem Kindsvater haben aber auf jeden Fall mindestens 880,00 € zu verbleiben, und wenn er arbeitet sogar mindestens 1.080,00 € nach der Düsseldorfer Tabelle.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35521
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Erstausstattung beantragen?

#17

Beitrag von marsupilami »

Und was passiert, wenn die Mutter den Namen des Erzeugers nicht preisgibt?

Kommen dann die Folterknechte des JC und die Verhörschergen des Jugendamtes mit Kneifzange und Peitsche und Brenneisen zum verschärften Verhör?
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30854
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Erstausstattung beantragen?

#18

Beitrag von kleinchaos »

Nein
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
vierzehnnothelfer
Benutzer
Beiträge: 62
Registriert: Di 1. Mär 2016, 17:30

Re: Erstausstattung beantragen?

#19

Beitrag von vierzehnnothelfer »

ich habe aus der Post der Mutter absolut nicht das Gefühl, dass der Vater nicht für sein Kind einstehen will.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35521
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Erstausstattung beantragen?

#20

Beitrag von marsupilami »

Ich wollte niemanden was unterstellen.
Nur: ich bin der Auffassung, dass man der Mutter auch diese Seite zeigen sollte.

Ist doch vor einiger Zeit ein JC auf die Idee gekommen, eine werdende, Hilfe beantragende Mutter zur Herausgabe des Namens bzw. Auflistung der in Frage kommenden Väter zu drängeln um nicht zu sagen nötigen.
http://hartz4widerspruch.de/blog/jobcen ... -sexleben/
https://www.vice.com/de/article/zn5baj/ ... ch-spaeter

Ein anderes JC war sich nicht zu blöde, eine Schwangere im Rahmen einer "Maßnahme" als Hilfskraft - sprich Spülhilfe - in die Großküche eines Krankenhauses "zuzuweisen".
Zum Glück hat das Krankenhaus gleich richtig reagiert und die Frau wohl erst gar nicht anfangen lassen.
Leider finde ich die relevanten Meldungen nicht mehr.
Signatur?
Muss das sein?
Antworten

Zurück zu „Mutter und Kind - Alg, ALG II/Hartz IV“