Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Koelsch
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#476

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Hilfesuchender
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#477

Beitrag von Hilfesuchender »

Der SB könnte Dir ja im nächsten Vermittlungsgespräch einen für Dich kostenfreien Kurs anbieten, wie Du ggf. selbst erfolgreich bei eBay verkaufst, und Dir ein Darlehen für die Erstellung von AGB, für Rechtsberatung, für eine Kamera und für ein Fotozelt gewähren und Dir schon mal vorab eine Kostenübernahme für die dauerhaft anfallenden Kosten eines Internetanschlusses gewähren. Vielleicht stellt er Dir auch eine Kostenübernahmebestätigung für einen Texter aus, so dass die Angebote auch wirklich Höchstpreise erzielen. Der SB soll das alles mal durchdenken, denn all das sind ja die Gründe, warum Du Dich für eine Verkaufsagentur entschieden hast. Sprich den SB einfach mal darauf an und frage nach einer Bewilligung all dieser Dinge.

DANKE olivia,- aber......................DARLEHEN IN DIESER ART VOR MONATEN ABGELEHNT WORDEN ! Hatte ich hier eingestellt ?

Habe immer noch die 350 Poster a`40.- € eines Modefotografen. Juckt keinen beim JC obwohl meine Verkaufsprovision 50 % beträgt und ein paar Bilder im tatsächlichen Wert von 15000 Euro habe ich an Kunden zurück gegeben müssen und auch hier hatte ich 50 % Provision vereinbart, denn die Kunden dachten an 3-4000 Euro wert. Jetzt liegen die Bilder bei einem bekannten Auktionshaus zur Versteigerung bereit, denn mittlerweile wissen die Kunden was die Bilder wirklich wert sind.

Verkaufen bei ebay ist kein Problem, nur als Händler braucht man einiges an Rechtsmitteln und das Darlehen wäre gerde mal 1000.- Euro gewesen ( inkl. Wirbelsäulenstuhl nach Attest ) zum Start auf ebay und sonstige Plattformen

und die Poster und Bilder hatte ich auch erwähnt und etliche Haushaltsauflösungen

mittlerweile habe ich gut 50% entsorgt ( gefilmt und dokentiert ), da die SB ja nicht auf mein Schreiben antwortete in dem der § angegeben wurde bzgl. einer strafbaren Handlung durch mich wegen spenden,verschenken, entsorgen ect.
( glaube dieses Schreiben wurde von koelsch aufgesetzt ? )

Wie ich schon einmal erwähnte und das ist kein Witz,- Ordinar ausgedrückt: ich f.... die Sb`s nicht und der JC f... mich nicht. Beistand war dabei damals beim Gruppenleiter

LG
Hilfesuchender
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#478

Beitrag von Hilfesuchender »

Die Mitarbeiter des JC haben ja von der Materie keine Ahnung,- woher auch. Würde ich denen einen Ring im Wert von einigen Tausend Euro vorlegen, welcher aber aussieht wie aus einem Faschingsfundus, dann würde man mich wohl nicht für ernst nehmen.
Hilfesuchender
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#479

Beitrag von Hilfesuchender »

Habe gerade meinen kompletten Post durchgelesen, das ganze Theater besteht seit 2 Jahren und nachweisliche Atteste lagen da bereits vor., u.a. 2-facher Bandscheibenvorfall und auch der Kardiologe und die PKV waren an einer Lösung interessiert da ich immer und immer wieder seit ca. 2001 Schmerzen auch in der Brustmitte hatte. Diese Schmerzen hat man von der Wirbelsäule ect., aber es könnte auch das Herz sein ( vorbelastet durch Hinterwandinfarkt 10.10.2000 ). Mit Hilfe eines Darlehens hätte man deutlich Abhilfe schaffen können, aber so wurden immer mehr Baustellen daraus. War deswegen auch einige male in der Notstation oder Kardiologen, welche toitoitoi kein akutes kardiologisches Problem feststellten konnten. günther sagte mal etwas wie Körperverletzung. Ist das Verhalten des JC keine Körperverletzung, wenn diesem dies alles bekannt ist ? Da ich ja durch meine PKV nur ca. 20.- Euro im Monat zum leben habe, muss ich das Gewerbe erhalten, denn mit der ewigen Dummschwätzerei der SB`s u.s.w. habe ich auch nicht zum Leben. Alles ist dokumentiert und nachweisbar. PS: Ab 50 Lebensjahren interessiert das den JC nicht mehr, denn welcher Arbeitgeber stellt denn gesundheitlich vorbelastete ein ? Seltsam ist auch, dass ich während meinem Gewerbeverbot ( Schlampereien bei der Abgabe von Unterlagen ) vom JC keine Angebote zur Arbeitsaufnahme bekam, geschweige denn Bewerbungen schreiben. Aber mit Verlaub, meiner Meinung nach zum Krüppel können sie einen wohl straffrei machen ??? Ist das keine Körperverletzung ? Danke und LG
Olivia
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#480

Beitrag von Olivia »

Hast Du schon mal über einen Antrag auf Aussteuerung ins SGB XII nachgedacht?
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#481

Beitrag von Hilfesuchender »

Was heisst dass bitte ? Verstehe ich nicht ganz......LG
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#482

Beitrag von Olivia »

Dass Du dann Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch erhältst.
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Koelsch
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#483

Beitrag von Koelsch »

Hilfesuchender hat geschrieben: Mi 18. Apr 2018, 16:22 Was heisst dass bitte ? Verstehe ich nicht ganz......LG
Das bedeutet, nicht mehr erwerbsfähig, also Grundsicherung.

Mit etwas Glück, gibt's dann weniger Ärger mit dem Gewerbe - aber auch schlechtere Freibeträge, falls das Gewerbe "brummt".

Sehr stark vereinfacht.

ALG II bedeutet für Dich max. € 300 "Freibetrag" oben drauf
GruSi bedeutet für Dich: 30% Freibetrag vom Gewinn maximal aber (derzeit) € 208,00

....aber der Gewinn wird in aller Regel "einfach" nach Steuerrecht ermittelt. Also keine EKS und keine Diskussion "das ist nicht nötig, und das brauchst Du nicht"
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#484

Beitrag von Hilfesuchender »

Hallo Koelsch,- ers ist nicht so einfach. Wollte einen Antrag stellen auf einen Schwerbehinderten-Ausweis. Bei der VdK habe ich in der oberen Etage Freunde, aber die können nicht machen. Es reicht einfach nicht für den Ausweis und somit male ich mir wenig Chancen aus. Danke für deine schnelle Antwort. LG
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Koelsch
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#485

Beitrag von Koelsch »

Leider nur zu wahr, an den Ausweis kommt man nicht leicht
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tigerlaw
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#486

Beitrag von tigerlaw »

Nein, so schnell würde ich die Flinte noch nicht ins Korn werfen:

SGB IX (= [Schwer-]Behinderung) soll die individuellen Handicaps für das Leben in der Gesellschaft ausgleichen.

EM-Rente soll ausgleichen, dass man wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen nur noch weniger als 6 Stunden täglich "auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt" (Paradeberuf: Pförtner an einer Nebenpforte, auch wenn es in Deutschland gar nicht so viele Nebenpforten mit freien Arbeitsplätzen gibt) arbeiten kann (dann "eingeschränkte Erwerbsminderung"), oder sogar nur weniger als drei Stunden täglich (dann "volle Erwerbsminderung").

Im letzteren Fall wäre nicht mehr das JC zuständig, sondern die Grundsicherung, die vom Sozialamt verwaltet wird.

Stelle doch einen Antrag bei der DRV auf EM-Rente. Die wirst Du vermutlich zwar nicht durchbekommen, weil Du wohl die rechtlichen Voraussetzungen (insbesondere 36 Pflichtbeiträge innerhalb der letzten 60 Monate) nicht erfüllst, aber wenn die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind, dann wärst Du ebenfalls weg vom JC.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Olivia
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#487

Beitrag von Olivia »

Richtig, dann sind die Zuverdienst-Regeln zwar wie Kölsch schrieb etwas schlechter, aber Du musst nicht mit Deinen Gesundheitsproblemen am Jobcenter verzweifeln.
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#488

Beitrag von Hilfesuchender »

Ja,- warum eigentlich nicht. Werde es versuchen. DANKE und LG
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#489

Beitrag von Koelsch »

Je nachdem, kann GruSi sogar Vorteile haben.

Ich hatte beim Stammtisch den Fall, dass eine selbstständige aufstockende Lehrerin ständig Ärger hatte mit JC wegen "Betriebsfahrzeug".

Sie brauchte den Wagen, um zu den einzelnen VHS zu kommen, in denen sie Sprachunterricht gab, die Fahrtstrecke lag aber auch mit "viel Wohlwollen" unter 50% betrieblich, also wurden anerkannt 10 Cent/km betrieblich und das war's.

Dann schlug das Schicksal zu, ab 55 bezieht sie Rente (Frankreich) und ist damit nicht mehr im ALG II Bezug sondern bei GruSi.

Folge: Auto wird voll als Betriebsausgabe anerkannt, denn jetzt wird steuerrechtlich der Gewinn ermittelt - unterm Strich ist das für sie die bessere Lösung, trotz geringerer Freibeträge.
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#490

Beitrag von Olivia »

Interessant, dass die Lehrerin mit dem Bezug von Auslandsrente in die Grusi "ausgesteuert" wurde.
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Koelsch
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#491

Beitrag von Koelsch »

Gucksu § 7 Abs.4 SGB II

nur zur Ergänzung - die gute Frau bezog/bezieht "üppige" Rente aus Frankreich - immerhin knapp € 16,00/Monat
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#492

Beitrag von Olivia »

Dort gibt es Altersrente schon mit 55 Jahren? Krass.
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marsupilami
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#493

Beitrag von marsupilami »

Nicht nur Lehrer.
Auch Eisenbahner:
Die Streiks richten sich gegen die geplanten Wirtschafts- und Arbeitsmarktreformen der Regierung von Präsident Emmanuel Macron. Diese sehen unter anderem vor, dass die Beschäftigten der hochverschuldeten Staatsbahn ihren beamtenähnlichen Status verlieren. So profitieren die Eisenbahner von regelmäßigen Lohnerhöhungen und dürfen zehn Jahre früher in Rente gehen als andere Arbeitnehmer.
http://www.zeit.de/wirtschaft/2018-04/s ... werkschaft
Achte auf das Datum!!
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Muss das sein?
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#494

Beitrag von Koelsch »

Ist wohl 'ne Hinterbliebenenrente, aber, so sagte JC, fällt auch unter den § 7 Abs.4 SGB II. Und da dies ja in dem Fall vorteilhaft war, bestand kein Grund, das prüfen zu lassen.
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#495

Beitrag von Olivia »

Und vor allem entfällt das ganze blöde Verfahren der Prüfung der Erwerbsfähigkeit, sondern die Rente trudelt aus Frankreich und gleichzeitig Aussteuerung in die Grusi.
Hilfesuchender
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#496

Beitrag von Hilfesuchender »

Hallo,- vieeeeeeeeeeeel Bewegung ( vor allem schnelles gehen ) brauche ich nun lt. der Ärzte. Sitzen und stehen ist ganz schlecht. Theoretisch bräuchte ich sogar zu Hause einen Spezialstuhl. Aber nachfolgend lasse ich es krachen bzgl. Kommissionsware denn ich brauche Platz in meiner Whg.

z.Hd. SB Herr W. zur Kenntnisnahme !!! Scheinbar will man es beim JC so ?! mfG,- H.Z.

Gesendet: Samstag, 21. April 2018 um 16:43 Uhr
Von: "
An: ">
Betreff: Aw: Re: AW: Kontaktformular ***.de
Hallo,-
leider kann ich u.a. aus vor allem massiven finanziellen und gesundheitlichen Gründen die mir von Ihnen zum Verkauf übergebenen Poster ca. 300 Stück ( Stückpreis ca. 40.- Euro, vereinbarte Teilung des Gewinnes 50:50 ) oder mehr nicht verkaufen und bitte um baldigeste Abholung. Antwort erbeten bis 07.05.2018
Selbstverständlich entstehen Ihnen keine Kosten !
H.Z.
Zuletzt geändert von Hilfesuchender am Sa 21. Apr 2018, 16:58, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#497

Beitrag von Hilfesuchender »

so gesendet gerade an den Künstler und an den SB. Werde nun meine Einrichtung ect. verkleinern und meine persönlichen Bestand wie Geschirr, Bestecke, Dvd`s, Cd`s, Schallplatten

Frage bitte: kann leider nicht beweisen, dass ich alles schon vor der Gewerbeanmeldung hatte und auch danach viel kaufte von meinem privaten Geld z.B. auf Flohmärkten. Was kann ich tun ?

Schönen SA/So und einen stressfreien guten Wochenanfang
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#498

Beitrag von Koelsch »

:Daumenhoch: :Daumenhoch:
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#499

Beitrag von kleinchaos »

ZB 2 ebay-Accounts. 1 rein gewrblich, einer rein privat. Verkaufst du Hausrat aus deinem Privatbesitz, dann privat. Gut wären auch 2 paypal-Konten, nicht dass es da Durcheinander gibt.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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#500

Beitrag von Hilfesuchender »

Hallo,- der Gruppenleiter drohte mir vor so quasi, dass mir unterstellt werden könnte, dass ich geschäftliche Ware mit privater mische oder .......!
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