Schätzung der Einnahmen + Frist
Schätzung der Einnahmen + Frist
In der "Arbeitshilfe zur Feststellung von Einkommen aus selbständiger Tätigkeit" (Stand Dezember 2014) steht folgendes geschrieben:
"Weist die leistungsberechtigte Person ihr Einkommen innerhalb von zwei Monaten nach Ende des BWZ nicht nach, kann das Einkommen im BWZ für die abschließende Entscheidung geschätzt werden (§ 3 Abs. 6 Alg II-V) [Anm.: bereits weggefallen].
Vor einer Schätzung des Einkommens sind im Rahmen einer Anhörung nochmals die endgültigen Angaben zum Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit anzufordern und auf die Möglichkeit einer Schätzung hinzuweisen.
"
§ 41a Absatz 3 Satz 3 und 4
"Kommen die leistungsberechtigte Person oder die mit ihr in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen ihrer Nachweis- oder Auskunftspflicht bis zur abschließenden Entscheidung nicht, nicht vollständig oder trotz angemessener Fristsetzung und schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen nicht fristgemäß nach, setzen die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende den Leistungsanspruch für diejenigen Kalendermonate nur in der Höhe abschließend fest, in welcher seine Voraussetzungen ganz oder teilweise nachgewiesen wurden. Für die übrigen Kalendermonate wird festgestellt, dass ein Leistungsanspruch nicht bestand."
Heißt das soviel wie, wenn keine Unterlagen für die abschließende EKS eingereicht werden, dann werden die Leistungen in voller Höhe für alle Monate rückwirkend zurückgefordert?
Wie lange ist die Frist für die Einreichung der abschließenden EKS? Ich habe hier eine Anforderung mit 14 Werktage ab Datum im Briefkopf. Find ich schon sehr wenig. Briefe vom JC in meinen Briefkasten dauern bis zu einer Woche, wobei sie anscheinend manchmal 5 Tage im JC liegen und 1 Tag unterwegs sind.
Hat hier jemand Erfahrung mit der Schätzung der Einnahmen?
"Weist die leistungsberechtigte Person ihr Einkommen innerhalb von zwei Monaten nach Ende des BWZ nicht nach, kann das Einkommen im BWZ für die abschließende Entscheidung geschätzt werden (§ 3 Abs. 6 Alg II-V) [Anm.: bereits weggefallen].
Vor einer Schätzung des Einkommens sind im Rahmen einer Anhörung nochmals die endgültigen Angaben zum Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit anzufordern und auf die Möglichkeit einer Schätzung hinzuweisen.
"
§ 41a Absatz 3 Satz 3 und 4
"Kommen die leistungsberechtigte Person oder die mit ihr in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen ihrer Nachweis- oder Auskunftspflicht bis zur abschließenden Entscheidung nicht, nicht vollständig oder trotz angemessener Fristsetzung und schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen nicht fristgemäß nach, setzen die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende den Leistungsanspruch für diejenigen Kalendermonate nur in der Höhe abschließend fest, in welcher seine Voraussetzungen ganz oder teilweise nachgewiesen wurden. Für die übrigen Kalendermonate wird festgestellt, dass ein Leistungsanspruch nicht bestand."
Heißt das soviel wie, wenn keine Unterlagen für die abschließende EKS eingereicht werden, dann werden die Leistungen in voller Höhe für alle Monate rückwirkend zurückgefordert?
Wie lange ist die Frist für die Einreichung der abschließenden EKS? Ich habe hier eine Anforderung mit 14 Werktage ab Datum im Briefkopf. Find ich schon sehr wenig. Briefe vom JC in meinen Briefkasten dauern bis zu einer Woche, wobei sie anscheinend manchmal 5 Tage im JC liegen und 1 Tag unterwegs sind.
Hat hier jemand Erfahrung mit der Schätzung der Einnahmen?
Re: Schätzung der Einnahmen + Frist
Schätzung ist Vergangenheit. Heute wird einfach Leistungsanspruch = 0 festgesetzt.
Eine Frist von weniger als 2 Monaten ab Erhalt einer Aufforderung zur Einreichung einer aEKS ist wiederrechtlich. Dazu gibt es sogar bereits Urteile.
Eine Frist von weniger als 2 Monaten ab Erhalt einer Aufforderung zur Einreichung einer aEKS ist wiederrechtlich. Dazu gibt es sogar bereits Urteile.
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Re: Schätzung der Einnahmen + Frist
Ich stelle meine Anträge zur EKS immer sofort in vollendender Art :
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Re: Schätzung der Einnahmen + Frist
Man kann ja von dir denken was man will, aber eins kann man nicht abstreiten. Du bist konsequent.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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- marsupilami
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Re: Schätzung der Einnahmen + Frist
Kein Kommentar zu dem Inhalt des Dokumentes aus #4
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Re: Schätzung der Einnahmen + Frist
Natürlich, kleiner Dreckfuhler, muss natürlich heißen in vollendeter ArtPeterpanik hat geschrieben: ↑Mi 18. Apr 2018, 10:53 Ich stelle meine Anträge zur EKS immer sofort in vollendender Art : 9. A.- Entscheidung 01.09.17 - 31.03.2018.odt
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- marsupilami
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Re: Schätzung der Einnahmen + Frist
@ Koelsch: Ich dachte immer, Du beherrscht Fremdsprachen aus dem eff-eff.
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Re: Schätzung der Einnahmen + Frist
Klar tu ich das eigentlich. Nicht umsonst meinte von Zeit zu Zeit russisch sprechende Chefin seinerzeit schon:marsupilami hat geschrieben: ↑Mi 18. Apr 2018, 11:19 @ Koelsch: Ich dachte immer, Du beherrscht Fremdsprachen aus dem eff-eff.
Mit Dir kann man ja nicht mal richtig schimpfen - Du verstehst ja alles!
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Schätzung der Einnahmen + Frist
Und mal einfach zum Lesen meine Geschäftsbedienungen da zu noch :
1. Die nachstehenden , allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten für alle Dienstleistungen der Firma ...... .... .
Und für jeden der mit dieser Firma es rechtlich zu tun hat .
Bei Auftragsbestätigung gelten unsere Geschäftsbedingungen .
§ 1 . Allgemeines1. Die nachstehenden , allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten für alle Dienstleistungen der Firma ...... .... .
Und für jeden der mit dieser Firma es rechtlich zu tun hat .
Bei Auftragsbestätigung gelten unsere Geschäftsbedingungen .
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- marsupilami
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Re: Schätzung der Einnahmen + Frist
Bloß gut, dass es in Schland Vertragsfreiheit gibt.
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Re: Schätzung der Einnahmen + Frist
Online verfügbare OpenDocument-Textformat (.odt) Dokumente aus unsicheren Quellen öffne der Sicherheit halber wegen möglicher Makroviren nicht.
Wer etwa ein .odt oder .doc oder .docx aus dem Netz herunterlädt und öffnet, bekommt meist einen gelben Sicherheitshinweis angezeigt. Dieser informiert darüber, dass sogenannte Makros deaktiviert sind. Einträge in den Feldern funktionieren erst, wenn "Inhalt aktivieren" angeklickt wird. Das sollte aber niemals arglos getan werden, denn in den Dokumenten können Makroviren stecken.
Wer etwa ein .odt oder .doc oder .docx aus dem Netz herunterlädt und öffnet, bekommt meist einen gelben Sicherheitshinweis angezeigt. Dieser informiert darüber, dass sogenannte Makros deaktiviert sind. Einträge in den Feldern funktionieren erst, wenn "Inhalt aktivieren" angeklickt wird. Das sollte aber niemals arglos getan werden, denn in den Dokumenten können Makroviren stecken.
Re: Schätzung der Einnahmen + Frist
no risk, no fun
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Schätzung der Einnahmen + Frist
Bin genügsam. Der Spaß an euren Postings reicht mir.