langsam aber sicher wird die Krankenkasse immer schlechter. Früher gab es nicht so ein Theater. Da wurde kurz zum Telefon gegriffen und so geregelt.
Männe hatte im August/September 2017 einen Termin zur Herzkartheteruntersuchung. Die Kardiologin erstellte ihn eine Verordnung für die Krankenbeförderung aus. Nach der Entlassung stellte das Krankenhaus eine aus. Da gab es keine Probleme.
Wegen der Fahrt zum Krankenhaus schon. Erst kam eine Rechnung Zuzahlung an, brauchte er aber nicht zahlen, da Befreiungsausweis. So und heute kommt vom Taxiunternehmen eine vollständige Rechnung:
(Kosten der Fahrt zum Krankenhaus: Bearbeitungsgebühr 3,50 + 1 Hinfahrt 32,50 = 36,00 EUR )Fahrten zur ambulanten Behandlung, die ab dem 1.1.2004 durchgeführt werden, bedürfen grundsätzlich der vorherigen Genehmigung der zuständigen Dienststelle Ihrer Krankenkasse.
Leider liegt uns für die von Ihnen genutzten ambulanten Fahrten keine Genehmigung der Krankenkasse vor, sodass wir Ihnen die entstandenen Transportkosten vollumfänglich in Rechnung stellen müssen.
Ebenso übersenden wir Ihnen die Originale der Verordnungen. Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Krankenkasse zwecks einer evt. nachträglichen Genehmigung in Verbindung.
Wie zum Geier prüfen die denn solche Fahrten? Es scheint als ob die nicht prüfen zu welchen Zweck solche Fahrten dienen! Zu mal der Schein von einer kardiologischen Praxis ausgestellt wurde!
Zudem ist er stationär aufgenommen wurden.