Es lag keine Genehmigung über Verordnung einer Krankenbeförderung vor

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Pegasus
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Es lag keine Genehmigung über Verordnung einer Krankenbeförderung vor

#1

Beitrag von Pegasus »

Moin,
langsam aber sicher wird die Krankenkasse immer schlechter. Früher gab es nicht so ein Theater. Da wurde kurz zum Telefon gegriffen und so geregelt.

Männe hatte im August/September 2017 einen Termin zur Herzkartheteruntersuchung. Die Kardiologin erstellte ihn eine Verordnung für die Krankenbeförderung aus. Nach der Entlassung stellte das Krankenhaus eine aus. Da gab es keine Probleme.
Wegen der Fahrt zum Krankenhaus schon. Erst kam eine Rechnung Zuzahlung an, brauchte er aber nicht zahlen, da Befreiungsausweis. So und heute kommt vom Taxiunternehmen eine vollständige Rechnung:
Fahrten zur ambulanten Behandlung, die ab dem 1.1.2004 durchgeführt werden, bedürfen grundsätzlich der vorherigen Genehmigung der zuständigen Dienststelle Ihrer Krankenkasse.

Leider liegt uns für die von Ihnen genutzten ambulanten Fahrten keine Genehmigung der Krankenkasse vor, sodass wir Ihnen die entstandenen Transportkosten vollumfänglich in Rechnung stellen müssen.

Ebenso übersenden wir Ihnen die Originale der Verordnungen. Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Krankenkasse zwecks einer evt. nachträglichen Genehmigung in Verbindung.
(Kosten der Fahrt zum Krankenhaus: Bearbeitungsgebühr 3,50 + 1 Hinfahrt 32,50 = 36,00 EUR )
Wie zum Geier prüfen die denn solche Fahrten? Es scheint als ob die nicht prüfen zu welchen Zweck solche Fahrten dienen! Zu mal der Schein von einer kardiologischen Praxis ausgestellt wurde!
Zudem ist er stationär aufgenommen wurden. :motzki:
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Koelsch
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Re: Es lag keine Genehmigung über Verordnung einer Krankenbeförderung vor

#2

Beitrag von Koelsch »

Heiliger Bürokratius
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Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Pegasus
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Re: Es lag keine Genehmigung über Verordnung einer Krankenbeförderung vor

#3

Beitrag von Pegasus »

Ne das ist eher Kosteneinsparung. Möchte nicht wissen wie viele gerade ältere Menschen das so hinnehmen und dann die Rechnung begleichen. Ich denke ich werden der Kasse ne Mail senden. Überhaupt man beachte mal das Datum. Da scheinen die Taxiunternehmen ja lange auf ihr Geld warten!
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Günter
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Re: Es lag keine Genehmigung über Verordnung einer Krankenbeförderung vor

#4

Beitrag von Günter »

Ich würde der Kasse rotzfrech schreiben, wie sie der ärztlichen Verordnung entnehmen können, wurde die Krankenhausfahrt angeordnet. Ihre bisherige Praxis war immer die, dass nach der Fahrt abgerechnet wird. Wenn sich ihre internen Anweisungen ändern ist es ihre Aufgabe Patienten und Ärzte entsprechend zu informieren. Zur Vermeidung eines Sozialgerichtsverfahrens beantrage ich hiermit nochmals formlos die Kostenübernahme. Wie ihnen ein Blick in die Patientenakte zeigt, war die akute Erkrankung so schwerwiegend, dass eine stationäre Aufnahme erforderlich war.

Ich hoffe es ist nicht nötig, die lokale Presse über ihre Machenschaften zu informieren.

Mit unfreundlichen ....
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Pegasus
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Re: Es lag keine Genehmigung über Verordnung einer Krankenbeförderung vor

#5

Beitrag von Pegasus »

Genau Günni so in der Art wollte ich die Mail verfassen. Bin nämlich wirklich angesäuert mit der Kasse.
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friys
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Re: Es lag keine Genehmigung über Verordnung einer Krankenbeförderung vor

#6

Beitrag von friys »

Pegasus hat geschrieben: Mi 25. Apr 2018, 18:36 Ne das ist eher Kosteneinsparung. Möchte nicht wissen wie viele gerade ältere Menschen das so hinnehmen und dann die Rechnung begleichen.
Das Handelsblatt schreibt am 23.11.2017: "Laut einem Zeitungsbericht haben die gesetzlichen Krankenkassen ihre Überschüsse auf 2,5 Milliarden Euro erhöht. Die Rücklagen aller Krankenkassen seien auf den neuen Rekordwert von mehr als 18 Milliarden Euro gestiegen."

Woher kommen diese Berge von Geld?
Aus Kosteneinsparung in vielen Bereichen, bspw. Medikamente, Heil- und Hilfsmittel, Fahrkosten ... Kleinvieh macht auch Mist!
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung KdöR informiert zu Krankentransporten: Vertragsärzte dürfen Fahrten zur ambulanten und stationären Behandlung nur verordnen, wenn es medizinisch erforderlich ist.

"Die Kosten für Fahrten zu einer ambulanten Behandlung übernehmen die Krankenkassen grundsätzlich nur in bestimmten Ausnahmefällen. Dazu gehören Krankenhausbehandlung ersetzende Behandlungen, vor- und nachstationäre Behandlungen im Krankenhaus, Dialysebehandlungen und bestimmte Therapien von Krebserkrankungen. Fahrten zur ambulanten Behandlung müssen vorab von der Krankenkasse genehmigt werden."

Die Krankenkassen zahlen lieber einen Rettungswagen von mehreren hundert Euro statt Taxi. Dann kommt u. U. nur eine Rechnung für eine Zuzahlung in Höhe von bis zu 10 Euro zu den Fahrtkosten.
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Günter
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Re: Es lag keine Genehmigung über Verordnung einer Krankenbeförderung vor

#7

Beitrag von Günter »

Fahrten zur ambulanten Behandlung müssen vorab von der Krankenkasse genehmigt werden."
Gibt es dafür eine gesetzliche Regelung oder ist das eine interne Anweisung? Denn in dem Fall ist die für den Patienten nicht bindend und daher => Sozialgericht.
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tigerlaw
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Re: Es lag keine Genehmigung über Verordnung einer Krankenbeförderung vor

#8

Beitrag von tigerlaw »

Neee, Günter, da gibt es auch Richtlinien des "gemeinsamen Bundesausschusses" (G-BA), und der hat laut den Gerichten genügend Legitimation für solche ausfüllenden Regelungen.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Günter
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Re: Es lag keine Genehmigung über Verordnung einer Krankenbeförderung vor

#9

Beitrag von Günter »

Dann sollte aber auch der Patient vorher über die Regeln informiert werden.

Ich kann nur beantragen, was ich auch weiß. Wie ich mich kenne, würde ich klagen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Pegasus
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Re: Es lag keine Genehmigung über Verordnung einer Krankenbeförderung vor

#10

Beitrag von Pegasus »

Fakt ist doch, das die Fahrt vom Krankenhaus ohne Probleme übernommen wurde. Sogar die Zuzahlung fiel weg. Und ich gebe Günni Recht: ein Blick in die Akte hätte genügt um zu sehen, das es keine ambulante Behandlung war.
Die Kasse hat noch nicht auf meine Mail geantwortet. Vermute daher es kommt wieder irgendein Bescheid per Post.
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Pegasus
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Re: Es lag keine Genehmigung über Verordnung einer Krankenbeförderung vor

#11

Beitrag von Pegasus »

Woh schnell ist anders. Heute antwortete die Kasse auf meine Mail vom 24.April:
Sehr geehrte Frau Peg,

Sie übermittelten uns eine Verordnung für Ihren Ehemann Günther XYZ
vom 15.08.2017.

Bitte teilen Sie uns mit, wann die Fahrt mit dem Taxi stattfand und wer die
Kosten für diese Taxifahrt getragen hat.

Ihre Fragen beantworten wir Ihnen gern.

Mit freundlichem Gruß
Ich hatte die Verordnung gescannt und als Anhang mit gesendet. In der Antwort-Mail steht ganz unten das der Anhang gelöscht wurde. Toll dabei versendet die Kasse selbst Mails mit Anhang.

Ich habe noch nichts an das Taxi-Unternehmen gezahlt. Wenn die so lange warten müssen, muss ich nicht sofort in Vorkasse gehen. :3:
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Koelsch
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Re: Es lag keine Genehmigung über Verordnung einer Krankenbeförderung vor

#12

Beitrag von Koelsch »

Richtig, da hätte ich auch "Zeit"
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Olivia
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Re: Es lag keine Genehmigung über Verordnung einer Krankenbeförderung vor

#13

Beitrag von Olivia »

Die Krankenkasse soll das gefälligst bezahlen.
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Pegasus
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Re: Es lag keine Genehmigung über Verordnung einer Krankenbeförderung vor

#14

Beitrag von Pegasus »

Lol Oli, hast doch gelesen, das sie mir erst mal meine Fragen beantworten möchten. Mir ist es egal, nur das Taxi-Unternehmen muss noch länger warten. Wenn Ablehnung --> SOvD.
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Olivia
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Re: Es lag keine Genehmigung über Verordnung einer Krankenbeförderung vor

#15

Beitrag von Olivia »

:Daumen:
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Pegasus
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Re: Es lag keine Genehmigung über Verordnung einer Krankenbeförderung vor

#16

Beitrag von Pegasus »

Sehr geehrte Frau Peg,
vielen Dank für die eingereichten Unterlagen.
Wir übernehmen die Fahrkosten für die Fahrt zur stationären Krankenhausbehandlung am 16.08.2017.
Zur weiteren Veranlassung übersenden Sie uns bitte die Rechnungsunterlagen, damit eine direkte Abrechnung mit dem Taxiunternehmen erfolgen kann. Vielen Dank.

Ihre Fragen beantworten wir Ihnen gern.
Na bitte. geht doch. Warum nicht gleich so.
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Koelsch
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Re: Es lag keine Genehmigung über Verordnung einer Krankenbeförderung vor

#17

Beitrag von Koelsch »

:Daumenhoch: :Daumenhoch:
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marsupilami
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Re: Es lag keine Genehmigung über Verordnung einer Krankenbeförderung vor

#19

Beitrag von marsupilami »

Warum nicht gleich so!
Signatur?
Muss das sein?
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kleinchaos
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Re: Es lag keine Genehmigung über Verordnung einer Krankenbeförderung vor

#20

Beitrag von kleinchaos »

Vermutlich weil sich 95% aller Abgelehnten nicht wehren?
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Es lag keine Genehmigung über Verordnung einer Krankenbeförderung vor

#21

Beitrag von Koelsch »

Genau deshalb, alles 'ne Kosten-/Nutzenrechnung
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Breymja

Re: Es lag keine Genehmigung über Verordnung einer Krankenbeförderung vor

#22

Beitrag von Breymja »

Ich hab damals per Widerspruch die 80 Euro Zugkosten zum offenen MRT erstattet bekommen, mit der Begründung es gibt hier auch eines, dass sogar den niedrigsten GOB Satz nimmt, die KK arbeitet damit aber nicht zusammen. Dann hat die Kasse auf Ihre Veranlassung auch die Fahrtkosten bis zum weit entfernten unterstützten MRT zu übernehmen. Hat geklappt.
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Günter
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Re: Es lag keine Genehmigung über Verordnung einer Krankenbeförderung vor

#23

Beitrag von Günter »

Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt. Gut gemacht.
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Re: Es lag keine Genehmigung über Verordnung einer Krankenbeförderung vor

#24

Beitrag von Pegasus »

kleinchaos hat geschrieben: Sa 5. Mai 2018, 20:30 Vermutlich weil sich 95% aller Abgelehnten nicht wehren?
Richtig, ich vermute das ist eine Taktik seitens der oder auch anderer Kassen. Kleine Persönchen werden manchmal als zickig bezeichnet, dabei bin ich nur wehrhaft. :-)
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Re: Es lag keine Genehmigung über Verordnung einer Krankenbeförderung vor

#25

Beitrag von Olivia »

Sehr schön.
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