Firmen - Ausgaben

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Olivia
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Re: Firmen - Ausgaben

#226

Beitrag von Olivia »

Hat jemand schon mal darüber nachgedacht, den Thread zu schliessen? :verwirrt:
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Günter
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Re: Firmen - Ausgaben

#227

Beitrag von Günter »

Und was würde das nützen? Dann entsteht der nächste Fred mit folgenden Titel.

Ich bin der zweimal verausgabte Sohn vom Vater-Fred.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Breymja

Re: Firmen - Ausgaben

#228

Beitrag von Breymja »

Günter hat geschrieben: Mi 2. Mai 2018, 13:49 Aber gerade dann solltest du ihn nicht herabwürdigend und beleidigend kommentieren. Entweder du schweigst oder du bietest echte Hilfe an. Das X-te mal zu schreiben, dass du seine Schreiben zum Kotzen findest u.ä. hilft nicht wirklich weiter.
Ich bin kein Psychologe, ich kann da nicht professionell weiterhelfen. Aber das ist ja auch nur eine Vermutung, die freundlicher ist, als die andere, die mit "Trolling" zu tun. Aber egal wie man es dreht und wendet: Ich sehe die Forenleitung in der Pflicht diese Postings zu unterbinden, wenn sie nicht mal von dieser erwünscht sind, statt Nutzern zu raten, das Zeug halt einfach naserümpfend hier unkommentiert stehen zu lassen. :1:

Herabwürdigend und beleidigend ist ziemlich streitbar - ich finde er würdigt sich von ganz alleine herab, wenn er dieses Verhalten hier an den Tag legt und auf konkrete Nachfragen nie konkret antwortet. Und ganz ehrlich: Bevor ich schreibe, haben immer schon zwei andere dasselbe, mehr oder weniger freundlich ausgedrückt, also in den Fingern jucken, bis es nicht mehr geht, tut es wohl alle hier :8:
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Günter
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Re: Firmen - Ausgaben

#229

Beitrag von Günter »

Wir haben hier ein Prinzip, hier wird kein User gesperrt oder zensiert, es sei denn er macht strafbare Äußerungen, beleidigt andere User, oder vertritt rechts- oder linksextreme Ansichten und hetzt gegen Andersdenkende. Gegen keine dieser Regeln verstößt Peter. Egal wie man zu seinen Postings steht, wir können ihm nicht das Recht absprechen seine Schreiben an Gerichte und das JC sowie an die Staatsanwaltschaft zu veröffentlichen.


Wenn du ein Forum suchst, in dem User zensiert oder gesperrt werden, dann frag uns, wir können dir ausreichend Adressen geben. Hier wehren wir uns entschieden User zu zensieren.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Breymja

Re: Firmen - Ausgaben

#230

Beitrag von Breymja »

Nein, danke. Ich habe mit einem anderen Forum jetzt zwei Monate kämpfen müssen, damit sie meinen Account löschen. (Weil ich euch so lieb habe, dass ich keine anderen Foren neben euch mehr möchte.) Und das ging erst nachdem ich mich dort nochmals registriert und einen Beitrag ins Forum gestellt habe, weil Kontaktformular, E-Mail, Brief und Fax erfolglos blieben und das andere Konto die Mail-Adresse nicht mehr korrekt war. (Von dort kam ich hierher) Und dann hatte man noch die Frechheit den zweiten Account wegen "Multi-Account" zu sperren. Übergebe ich am Freitag einem befreundeten Anwalt für Datenschutzrecht.

Das Prinzip finde ich auch sehr gut. Aber dann verschiebt das Thema in den Offtopic - da gefährdet es keine User und es kann geschreddert werden. Hier stört es meiner Meinung nach, weil weder Hilfe gesucht noch Hilfe geboten wird und es hier damit schlicht falsch ist. Im Offtopic geht's auch allseits etwas härter zu und dann passt das doch auch. Was macht der Thread dann hier?
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Günter
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Re: Firmen - Ausgaben

#231

Beitrag von Günter »

Sehe ich auch anders als du ....... war auch nicht anders zu erwarten.

Gleiches Recht für alle. Peter beschreibt hier, wie er sein Problem meint lösen zu müssen. Dass bis auf Wenige, die sich allerdings nicht geoutet haben, die meisten User der Meinung sind, der Weg ist sinnlos und falsch, sowohl die Argumentation als auch die Form der Schreiben sind wenig hilfreich bis kontraproduktiv ist eine Sache. Trotzdem ist es ein realer Fall und auch eine Suche nach Hilfe. Daher muss das im Hilfebereich bleiben und sei es nur als Beispiel, wie man es nach unserer Meinung nicht machen sollte.


Mal so nebenher gefragt, fällt dir eigentlich auf, dass du mit deiner ständigen Meckerei den Fred nur unnötig aufblähst?
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Re: Firmen - Ausgaben

#232

Beitrag von Breymja »

Der Fred ist an sich unnötig, also nein. Aber wie auch immer, dass lassen wir es halt. Ich werd mich aber aber auch beim nächsten Zeug dieser Art nicht zurückhalten können.
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marsupilami
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Re: Firmen - Ausgaben

#233

Beitrag von marsupilami »

Muss ich das als Drohung auffassen?
Signatur?
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Günter
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Re: Firmen - Ausgaben

#234

Beitrag von Günter »

Und ich werde Schreddern im Hilfebereich beim nächsten mal Löschen. So einfach ist das.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Breymja

Re: Firmen - Ausgaben

#235

Beitrag von Breymja »

marsupilami hat geschrieben: Mi 2. Mai 2018, 20:09 Muss ich das als Drohung auffassen?
Nein, lediglich als Aussage, dass wenn der Herr hier sein Geschredder schreiben kann, auch andere das können sollten, bzw. ich nichts anderes nachvollziehen kann - du schredderst ja auch fleißig mit. :1:

@Günter:
Tu dir dann keinen Zwang an. Zensur ist es dann aber. :1:
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Koelsch
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Re: Firmen - Ausgaben

#236

Beitrag von Koelsch »

Mal 'ne Schredderbemerkung ist was anderes, als "seitenlanges Gelaber" völlig am Thema vorbei
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Breymja

Re: Firmen - Ausgaben

#237

Beitrag von Breymja »

Alright, das ist richtig. Dann belassen wir es hierbei. Dann gibt's eben nur exakt eine Bemerkung pro suboptimalem Brief, die hier sowieso jeder ablässt. :schwein:

Nichtsdestotrotz: Wenn jemand herausfindet, welchen Sinn das hier hat, möge er mir das mitteilen, das interessiert mich wirklich. :jojo:
Halte dann jetzt meine schwäbische Klappe.
Peterpanik
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Re: Firmen - Ausgaben

#238

Beitrag von Peterpanik »

Einfach mal lesen :
18. Anonümisirte - Antwort 05.05.2018.pdf
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Olivia
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Re: Firmen - Ausgaben

#239

Beitrag von Olivia »

Es geht nicht darum, ob Firmenausgaben "ordnungsgemäss ausgegeben wurden", sondern das Jobcenter prüft, ob getätigte Ausgaben angemessen, unvermeidbar und notwendig sind. Sie dürfen nicht in einem auffälligen Missverhältnis zu den Einnahmen stehen. Wenn Ausgaben diese Kriterien nicht erfüllen, dann sind diese Ausgaben an das Jobcenter zurückzuzahlen. Wenn die Rückzahlung nicht möglich ist, dann ist das Jobcenter zur Aufrechnung berechtigt. Gegen den Rückforderungsbescheid kann man Widerspruch einlegen und die jeweils nicht anerkannten Ausgaben mit Argumenten durchsetzen. Das hat auch nichts damit zu tun, dass man Geld nicht zweimal ausgeben kann, denn die Rückzahlung ist ja das Ergebnis einer sozialrechtlichen Unzulässigkeit einer jeweiligen Ausgabe, sofern der Rückforderungsbescheid Bestandskraft erlangt hat. Es bringt daher nichts, sich allgemein zu beschweren, sondern Du musst gegen den Rückforderungsbescheid vorgehen. Darüber hinaus täte dem Schreiben eine Rechtschreibprüfung ganz gut.
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Koelsch
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Re: Firmen - Ausgaben

#240

Beitrag von Koelsch »

Oli, das weißt Du, das weiß auch meines Wissens jeder vernunftbegabte User hier, aber es weiß ganz offensichtlich nicht jeder User hier.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Firmen - Ausgaben

#241

Beitrag von Günter »

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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Peterpanik
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Re: Firmen - Ausgaben

#242

Beitrag von Peterpanik »

Zu #245 mal zu Info für alle gegen alle Firmenforderungen laufen Widersprüche und Klagen schon seit Jahren. Und meine Firmenausgaben waren immer angemessen, unvermeidbar und notwendig für meine Firma zum Zeitpunkt der Firmenausgabe und da her sind alle Rückforderungen vom Jobcenter nicht berechtigt, da sie ja über 10000,-€ von mir zurück haben wollen haben sie mir indirekt Betrug unterstellt und nun sind wir wieder am Anfang dieses Teds verweise auf meine gestellten Strafanträge, und will die Realität zu meiner Sachlage mal hier zum lesen einstellen wie sie dem SG - Marburg vorliegt :
19. SG - Hinweis 02.05.2018.odt
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Re: Firmen - Ausgaben

#243

Beitrag von Peterpanik »

Und hier noch ein aktueller Widerspruch von mir einfach zum lesen :
20. Wiederspruch.pdf
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marsupilami
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Re: Firmen - Ausgaben

#244

Beitrag von marsupilami »

Nö.
Danke.
Das tu' ich mir nicht mehr an.
Signatur?
Muss das sein?
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Koelsch
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Re: Firmen - Ausgaben

#245

Beitrag von Koelsch »

marsupilami hat geschrieben: Di 8. Mai 2018, 10:07 Nö.
Danke.
Das tu' ich mir nicht mehr an.
Du Glücklicher :heul:
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der ratlose
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Re: Firmen - Ausgaben

#246

Beitrag von der ratlose »

Olivia hat geschrieben: Di 8. Mai 2018, 08:49 Es geht nicht darum, ob Firmenausgaben "ordnungsgemäss ausgegeben wurden", sondern das Jobcenter prüft, ob getätigte Ausgaben angemessen, unvermeidbar und notwendig sind. Sie dürfen nicht in einem auffälligen Missverhältnis zu den Einnahmen stehen. Wenn Ausgaben diese Kriterien nicht erfüllen, dann sind diese Ausgaben an das Jobcenter zurückzuzahlen. Wenn die Rückzahlung nicht möglich ist, dann ist das Jobcenter zur Aufrechnung berechtigt. Gegen den Rückforderungsbescheid kann man Widerspruch einlegen und die jeweils nicht anerkannten Ausgaben mit Argumenten durchsetzen. Das hat auch nichts damit zu tun, dass man Geld nicht zweimal ausgeben kann, denn die Rückzahlung ist ja das Ergebnis einer sozialrechtlichen Unzulässigkeit einer jeweiligen Ausgabe, sofern der Rückforderungsbescheid Bestandskraft erlangt hat. Es bringt daher nichts, sich allgemein zu beschweren, sondern Du musst gegen den Rückforderungsbescheid vorgehen. Darüber hinaus täte dem Schreiben eine Rechtschreibprüfung ganz gut.
Und das, ist etwas was ich nicht verstehe.
Welche Werte legt ein jobCenter zugrunde um zu überprüfen ob eine Ausgabe angemessen,notwendig und unvermeidbar ist ?
Bei der KDU wird auch nur die KDU übernommen die angemessen und notwendig und unvermeidbar ist .
Nur da muß es seltsamerweise ein Konzept geben anhand dessen alle Beteiligten überprüfen können ob die KDU Höhen angemessen und notwendig sind.

Bisher konnte mir niemand,aber auch niemand sagen wie ich beim tätigen der Betriebsausgabe vorab überprüfen kann ob diese angemessen,notwendig und unvermeitbar im Sinne des SGB II ist.

Es wird seine Gründe haben das es dem JC wie auch dem LSG mitlerweile völlig egal ist ob ich arbeite oder nicht, mir aber mittlerweile anstandslos jeden Monat meine 1500 € überweist.
Machen wir es aber doch viel einfacher.
ich möchte wieder ein Büro anmieten um als Rechtsberater meine Dienste in Schweden anzubieten.
Wie und wo kann ich ersehen,nachschlagen, nachlesen oder mich irgendwie anders kundig machen, welche Mietkosten für das Büro angemessen,notwendig oder unvermeitbar im Sinne der ALG II VO sind.
Ich bin willig, ich möchte nicht gegen die ALG II VO verstoßen, ich möchte soviel Geld wie möglich verdienen, also wie hoch kann die Miete maximal sein ?
Ich werde so eine Ausgabe nicht tätigen, wenn ich nicht weis ob diese mit der ALG II VO vereinbar ist, denn ich bin ein gesetzestreuer Bürger.
Also das JC wie auch das LSG weiß es vorher auch nicht, die wollen angeblich hinterher aber bewerten ob diese Ausgabe angemessen,notwendig und unvermeitbar ist.
Dafür müssen die ja ein Kriterium haben, in einem Rechtstaat muß es für den Betroffenen die Möglichkeit geben diese Kriterium vorab einzusehen, vor allem wenn er sich der Gefahr einer staatlichen Sanktion ausgesetzt sieht.
Jemand der eine Betriebsausgabe tätigt die nicht angemessen,notwendig oder unvermeidbar war hat sich selbst ein Stück weit bedürftig gemacht,oder hält dadurch seinen Leistungsbezug aufrecht.

Eine Rückforderung kommt einer Strafe gleich.
Das Bundesverfassungsgericht hat ganz klar folgendes ausgeführt:
Jeder soll vorhersehen können,welches Verhalten mit Sanktion bedroht ist
1 BvR 299/13 vom 09.01.2014

Alles andere ist Willkür.
Und Willkür mache ich nicht mit, dann nehme ich doch lieber die 1500 € monatlich mit.

Ihr wollt mir doch nicht erzählen das ihr Betriebsausgaben tätigt und einfach nur hofft das diese die Kriterien der ALG II VO erfüllen.
Also je nach SB oder Richterlaune.
Peterpanik
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Re: Firmen - Ausgaben

#247

Beitrag von Peterpanik »

Du hast das Problem passend beschrieben, auch ich habe schon eine Richterin befragt welche Richtlinien es gibt wo Firmenausgaben erklärt werden dem Kunden, aber wenn ich auch gefragt in den letzten drei Jahren vom Jobcenter bzw. von Sozialgerichten niemand hat mir erklären können bis Heute welche Richtlinien für mich gelten. Und auch hier kennt niemand die Richtlinien oder hat je einer von euch hier sie je gesehen ?

Anscheinend existieren solche Richtlinien nur im Kopf meines Sachbearbeiters oder warum will er denn noch immer über 10000,-€ von mir zurück haben, habe ihn schriftlich und mündlich gebeten mir die Richtlinien auf zu schreiben, tut er aber nicht, das beweist mir das es alle Zahlen frei erfunden hat. Und er mich schlicht versucht einfach zu erpressen, was Rechtlich ja nicht erlaubt ist gegen über den Kunden vom Jobcenter.
Christoph
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Re: Firmen - Ausgaben

#248

Beitrag von Christoph »

einfach zum lesen
Einfach? Es ist eine Qual für jeden Leser. So kann man doch nicht kommunizieren.
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Re: Firmen - Ausgaben

#249

Beitrag von Koelsch »

So isses, und es erschreckt sehr, wenn man sieht, wie hier mit Vehemenz die Rückkehr ins vorvorige Jahrhundert gefordert wird, also zum guten alten preußischen Landrecht. Dazumals im 19. Jahrhundert bereits ist der Versuch gescheitert, für jeden F.... eine detaillierte Vorschrift anzubieten - aber da hat wohl nicht jeder kapiert, bis heute nicht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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marsupilami
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Re: Firmen - Ausgaben

#250

Beitrag von marsupilami »

@ ratlose: wenn Du Deine Dienste in Schweden anbieten willst, ist nach meiner Auffassung das teutsche JC außen vor.
der ratlose hat geschrieben: Di 8. Mai 2018, 20:40 ....
....
Machen wir es aber doch viel einfacher.
ich möchte wieder ein Büro anmieten um als Rechtsberater meine Dienste in Schweden anzubieten.
Wie und wo kann ich ersehen,nachschlagen, nachlesen oder mich irgendwie anders kundig machen, welche Mietkosten für das Büro angemessen,notwendig oder unvermeitbar im Sinne der ALG II VO sind.
Ich bin willig, ich möchte nicht gegen die ALG II VO verstoßen, ich möchte soviel Geld wie möglich verdienen, also wie hoch kann die Miete maximal sein ?
...
...
Du willst mir doch nicht erzählen, dass Du dann jeden Tag von Schland nach Knäckebrot pendelst um Deinen "gewöhnlichen Aufenthalt hier in Schland zu halten und damit Anspruch auf ALG zu haben?
Denn ich habe erhebliche Schwierigkeiten mir vorzustellen, dass das JC einfach so akzeptiert, dass Du als Teutscher mit Wohnung in Schweden und Arbeitsplatz/Büro in Schweden auf Leistungen nach dem SGB pochst.
Die werden Dich vielmehr an den schwedischen Staat und dessen Sozial-Leistungen verweisen.
Dann lässt sich sicherlich trefflich streiten und darüber aufregen, warum einem Teutschen Staatsbürger im Ausland Sozialleistungen bzw. Firmenausgaben verweigert werden.

Außerdem sehe ich das andersherum:
Du bzw. Peterpanik, ihr wollt Leistungen vom Staat bzw. behauptet: diese Ausgaben sind notwendig, um den "Betrieb" einzurichten bzw. am Laufen zu halten.
Staat(sbediensteter) sagt: Nö! eben nicht notwendig!

Es ist somit an Euch, ordentlich und nachvollziehbar zu begründen, warum doch.
Und wenn sich auch ein SG/LSG der Meinung des JC-Mitarbeiters anschließt und nicht der Euren, sind dann die Richter*innen per se doof?
Dann ist latürnich gut lamentieren.

Jetzt würde mich doch mal interessieren, um welche Ausgaben genau geht es eigentlich?
Und in welchem Zusammenhang stehen die zum ausgeführten Geschäft?

Geht's um Ausgaben für einen PC für die Dienstleistung "Rechtsberatung"?
Okay, kann ich nachvollziehen, macht Sinn.

Geht's um Ausgaben für eine Bohrmaschine im gleichen Gewerbe?
Da hab ich ein Problem mit.


Ich bin der Ansicht, wenn hier weiter mit Ernst und sinnvoll weiter diskutiert werden soll, dann müssen Fakten, müssen Art und Ziel des "Gewerbes" und die Ausgaben-Positionen, um die gestritten wird, auf den "Tisch".
Sonst bringt das hier alles nix.
Signatur?
Muss das sein?
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