Firmen - Ausgaben

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Olivia
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Re: Firmen - Ausgaben

#276

Beitrag von Olivia »

Und der beispielhafte Beleg über eine Eigenentnahme von 200 € zur Bestreitung von Firmenausgaben ist sachlich, rechnerisch und buchhalterisch falsch. Es werden Stundenverrechnungssätze gegenüber dem Kunden mit dem Mindestlohn verwechselt, obwohl das Mindestlohngesetz für Selbständige nicht gilt. Das Jobcenter hat den Beleg und die Ausgabe daher zu Recht abgelehnt, und da kein gültiges Rechtsmittel eingelegt wurde, müssen die Ausgaben nun ans Jobcenter zurückgezahlt werden.

Die Sprunghaftigkeit bei den Themen soll wohl von den Tatsachen ablenken.
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Günter
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Re: Firmen - Ausgaben

#277

Beitrag von Günter »

Ist wie beim Schach, da bringt der Gaul auch alles durcheinander.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: Firmen - Ausgaben

#278

Beitrag von marsupilami »

"...und da kein gültiges Rechtsmittel eingelegt wurde, müssen die Ausgaben nun ans Jobcenter zurückgezahlt werden."
Pfalsch.

Die Ausgabe wird nicht anerkannt und mindert daher "nur" den ALG-II-Anspruch.


Denn das mit dem Zurückzahlen beruht nicht nur auf diesem einen einzigen nicht-anerkannten .... ähhhhh ..... Pseudo-Beleg.


Und wenn dieser Fahr-Dienst auf selbstständiger Basis wohl oft genug nur 3 Aufträge im Monat einbringt, warum wird dann nicht nach einem 2. Standbein sich umgeschaut?
Oder gar nach was völlig anderem?
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Re: Firmen - Ausgaben

#279

Beitrag von Olivia »

:ka:

Schach spielt Peter auch?
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marsupilami
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Re: Firmen - Ausgaben

#280

Beitrag von marsupilami »

Keine Ahnung! :1:

Aber wenn, gewinnt er sicherlich sehr oft.

Denn er denkt sehr unkonventionell und wird sicherlich sehr viele Schachspieler, die in den herkömmlichen Strategien verhaftet sind, mit seinen überraschenden Zügen verwirren, aus dem Konzept bringen und siegen.

Z.B. mit dem grandiosen Eröffnungszug weißer Springer von b1 --> b4.


Blöd nur, dass man dafür keinen Beleg bekommt, mit dem man dem JC die betriebsbedingtheit dieser Ausgabe nachweisen kann.
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Re: Firmen - Ausgaben

#281

Beitrag von Olivia »

Im Bereich des SGB II gilt die DSGVO nicht, daher sind Unterlagen weiter vorzulegen.

https://www.roedl.de/themen/datenschutz ... her-sektor
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Günter
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Re: Firmen - Ausgaben

#282

Beitrag von Günter »

Manchmal denke ich

Bild
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Peterpanik
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Re: Firmen - Ausgaben

#283

Beitrag von Peterpanik »

Ja Günter du hast ja so Recht manche kapieren einfache Argumente einfach nicht.

Und machen aus meinen einfachen Antworten einfach komplizierte Sachlagen ganz ohne Grund.

Zu #282 kapierst du es nicht oder begreifst du nicht was ich schreibe hier, noch mal extra für dich gegen alles laufen Klagen bzw. Widersprüche.
Breymja

Re: Firmen - Ausgaben

#284

Beitrag von Breymja »

diese Kaputtlampe
Ich breche ab. :lachen1:
Denn ich würde mich nicht wundern, wenn es da draußen Leute gibt, die auf diesen Unfug hereinfallen und Peterpanik zu ihrem Helden erklären.
Wie ich schon mal erwähnte - fast alles hier erinnert mich an die Reichsbürgerwebseiten und König Stefan I von Preußen. Die Leute nehmen das auch voll ernst, die da sind. Und das fände ich hier einfach absolut nicht gut.

Was die DSGVO und ihre Probleme jetzt hier zu suchen haben, weiß ich auch nicht.
Peterpanik
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Re: Firmen - Ausgaben

#285

Beitrag von Peterpanik »

Bremia das war ein Hinweis von mir was ab 25.05.2018 auf uns alle zu kommt und wie ich regieren werde.

Und noch mal bring mich bitte nicht mit Reichsbürgern in Verbindung habe nichts mit denen zu tun,
aber vielleicht du oder warum schreibst du immer über die ?
Breymja

Re: Firmen - Ausgaben

#286

Beitrag von Breymja »

Weil dein Geschwurbel die Qualität deren Geschreibsels haben - mit dem Unterschied, dass die die deutsche Rechtschreibung bemerkenswerterweise meist doch sehr gut beherrschen. Die DSGVO ändert hier übrigens so gut wie überhaupt nichts - die regelt primär Netzkram. Die Offline-Regeln waren auch mit nationaler Gesetzgebung schon strikt. Und mit strafbar i.S.d Strafrechts ist auch nichts.
Zuletzt geändert von Breymja am Do 10. Mai 2018, 08:51, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Firmen - Ausgaben

#287

Beitrag von kleinchaos »

Dieser Eigenbeleg, um mal wieder zum Thema zurückzufinden, ist völliger Quatsch. Wenn schon Eigenbeleg, dann aber auch aufgeschlüsselt nach Glühlampe und Futter und Sprit.
Den Kassenzettel von der Tanke kann man datenschutzrechtlich schwärzen soweit es den Namen des Kassierers betrifft. Aber einfach nicht vorlegen und stattdessen einen unglaubwürdigen Eigenbeleg zu basteln, ich schwachsinnig und kann nicht funktionieren.

Peter, es ist ja schön wenn du gegen alle Rückforderungen klagst, Widerstand ist dringend nötig, aber wenn die Rückforderungen alle auf solchen "Belegen" beruhen, dann hilft auch keine Klage, das Boot kann nicht schwimmen und wird zerschellen. Du kannst noch so stolz auf all deine Klagen sein, es kommt drauf an was am Ende dabei herauskommt. Und das war ja nun bisher herzlich wenig. Also solltest du dich mal fragen, ob nicht DU derjenige bist, der hier was falsch versteht. Kann ja mal passieren. Dann lässt man sich belehren und machts nächstes mal richtig und alles ist gut.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Firmen - Ausgaben

#288

Beitrag von Peterpanik »

Kleinchaos habe es in #266 erklärt, aber erkläre es dir noch mal das auch du es begreifst : Ich habe ein kleines Unternehmen ohne Mehrwehrsteuer also nur Ein- und Ausgaben und in diesen Bereich sind angemessene Pauschalen möglich und wenn ich zu Beispiel einen pauschalen Stundenlohn von 12,- € nehme von meinen Kunden und für ihn 9 Stunden fahre, sind eine Pauschale von 20,- € für Essen bzw. Trinken und Kleinigkeiten unterwegs wohl auch angemessen. Wenn du es anders siehst ist das alleine ja deine Sache und hat mit Realität wenig zu tun.

Hier mal die Aufteilung auf realer Basis : Frühstück - 2 Belegteebrötchen mit Kaffee = 5,- €, Mittagessen am Imbiss mit Getränk = 9,- €, Nachmittags noch eine Kleinigkeit zum Essen + Getränk = 3,-€, macht zusammen = 17,-€ und die Restlichen 3,-€ sind für sonstiges vorgesehen.
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marsupilami
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Re: Firmen - Ausgaben

#289

Beitrag von marsupilami »

Also: Du fährst mit eigenem Fahrzeug als Sub-Unternehmer für ein anderes Unternehmen.
Dieses Unternehmen zahlt Dir pauschal pro Einsatzstunde 12,00 €.
Sonst nichts?

Das mal so vorausgesetzt argumentierst Du gegenüber dem JC, dass Du Dir eine Pauschale von 20,00 € pro Tag gönnst für Verpflegung und Sonstiges.
Genau das aber funktioniert nicht!!
Schon gar nicht, wenn Du diese Pauschale für 10 Einsatztage aufsummierst ohne weitere Einzelbelege und das als Barentnahme deklarierst.

Wenn Du mehr Ausgaben als die üblichen Pauschalen geltend machen willst, musst Du sie einzeln belegen!
https://www.elo-forum.org/erfolgreiche- ... pesen.html?
http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?t=2245
http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?t=9183

Grundsätzlich sind diese Spesen ja nur gedacht als Abdeckung des Mehraufwandes, den Du hast, wenn Du Dich außerhalb Deines Wohnbereiches verpflegst.
Bsp: Brötchen bei "Deinem" Bäcker um die Ecke kostet 0,50 €
Wenn Du unterwegs bist und z.B. an der Autoraststätte übernachtest und dann morgens dort ein Brötchen kaufst, kostet das aber 0,70 € - Differenz 0,20 €

Mit der Pauschale sollen also diese Differenzbeträge abgedeckt werden.
Mehr nicht.
Es soll eben nicht Deine komplette Verpflegung pro Abwesenheitstag finanziert werden.

Dass das in den seltensten Fällen wirklich deckend ist, steht auf einem anderen Blatt.


OT:
Ich bin lange genug Nah- und Fernverkehr gefahren um das zu wissen.
Und gerade im Nahverkehr hab ich mir abends Stullen und Thermoskanne Tee und 1 Fl. Apfelsaftschorle zurechtgemacht (im Sommer 2 Flaschen) und die Spesen vom AG trotzdem kassiert. Eingekauft hab ich auf dem Rückweg von der Arbeitsstätte oder auch mal im Supermarkt, wenn der an der Strecke lag.
Musst Du nicht genau so auch machen, ich zeige nur meinen damaligen Weg auf.


Zurück zum Thema:
Also wird Dir nichts anderes übrig bleiben, entweder Belege, Einzelnachweise nachzureichen oder für die Zukunft eben Einzelbelege zu sammeln und die als Betriebsausgaben geltend machen.
Aber auch da wirst Du Zoff mit dem JC bekommen, denn das JC wird Dir voraussichtlich nur die üblichen - vom Steuerrecht abgeleiteten - Spesensätze zugestehen und Du wirst bei Einzelabrechnung und -belegen um jede Ausgabenposition, um jeden Cent kämpfen müssen.
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Re: Firmen - Ausgaben

#290

Beitrag von Olivia »

Peterpanik hat geschrieben: Do 10. Mai 2018, 09:31in diesen Bereich sind angemessene Pauschalen möglich
NEIN! Was ist die Rechtsgrundlage dafür???
wenn ich zu Beispiel einen pauschalen Stundenlohn von 12,- € nehme von meinen Kunden und für ihn 9 Stunden fahre, sind eine Pauschale von 20,- € für Essen bzw. Trinken und Kleinigkeiten unterwegs wohl auch angemessen
Möglicherweise, jedoch müssen im SGB II für diese 20 Euro konkrete Belege eingereicht werden. Auf Zuruf funktioniert da gar nichts. Die Pauschale stellt einen Höchstbetrag dar, innerhalb dessen mit Einzelbelegen möglicherweise Kosten geltend gemacht werden können.
Hier mal die Aufteilung auf realer Basis : Frühstück - 2 Belegteebrötchen mit Kaffee = 5,- €, Mittagessen am Imbiss mit Getränk = 9,- €, Nachmittags noch eine Kleinigkeit zum Essen + Getränk = 3,-€, macht zusammen = 17,-€ und die Restlichen 3,-€ sind für sonstiges vorgesehen.
Dann sind eben halt konkret folgende Belege einzureichen:
1. Beleg 2 Teebrötchen zu je 2,00 € = 4,00 €
2. Beleg 1 Tasse Kaffee 1,00 €
3. Beleg 1 Gulaschpfanne 6,50 €
4. Beleg 1 Fanta 0,33 l 2,50 €
5. Beleg 1 Stück Kuchen 1,70 €
6. Beleg (Eigenbeleg mit Angabe des Automatenstandortes) 1 Mineralwasser aus dem Automaten 1,30 €
7. Beleg 10 Stück Brillenputztücher im Minipack 1,50 €
8. Beleg 1 Toilettengang 0,50 € (Eigenbeleg mit genauer Angabe der Örtlichkeit)
9. Beleg 1 Snack "Milchschnitte" vom Kiosk 1,00 €

Summe = 20,00 €

Das Jobcenter prüft dann, ob die sparsamste Verpflegungsvariante gewählt wurde und ob die Ausgaben angemessen, unvermeidbar und notwendig waren. Da wird dann geguckt, ob Du Dir auch eine Brotdose hättest mitnehmen können, wie weit die Fahrt war, ob günstige Verpflegung gewählt wurde und wie das alles zusammenpasst.

Das Ergebnis der Prüfung könnte dann so aussehen:

Da die Fahrt im Umkreis bis 150 km Deiner Wohnung stattfand, sind alle Ausgaben unnötig gewesen bis auf den Toilettengang zu 0,50 €. Das Frühstück hätte zu Hause eingenommen werden können und ist somit dem Bereich der privaten Lebensführung zuzurechnen. Für das Mittagessen hätte der eLB nach Hause zurückkehren können, da die Fahrt nach Auswertung des Fahrtenbuches 75 km nach Norden und dann wieder zurück geführt hat, so dass problemlos eine Pause zu Hause möglich gewesen wäre. Statt Mineralwasser aus dem Automaten wäre preiswertes Mineralwasser von Aldi möglich gewesen, was jeder verständige Leistungsempfänger im Leistungsbezug von zu Hause mitgenommen hätte. Das Putzen einer Brille ist in keinem Fall eine Betriebsausgabe, da die Brille fast vollständig privat genutzt wird und eine Bevorratung mit Brillenputztüchern keinesfalls vom SGB II und den Bestimmungen der ALG II-V gedeckt ist. Die Milchschnitte ist eine Privatausgabe, da diese lt. Uhrzeit-Bondruck erst unmittelbar vor Rückkehr nach Hause erworben wurde.

Zudem stellt das Jobcenter vorsorglich für den Fall eines Widerspruchs bereits jetzt fest: Die angegebene Auswärtszeit betrug lt. Angabe des Leistungsempfängers 9 Stunden. Dem Fahrtenbuch sowie den Einzelbelegen und einer Ermittlung mittels Google Maps hätte für die angegebene Strecke jedoch 5 Stunden Fahrtzeit genügt. Auch unter Zugrundelegung einer Pause von 1 Stunde und einer Toilettenpause von 15 Minuten ergibt sich eine maximale Abwesenheit von 6 1/4 Stunde. Pausenzeiten beim Kunden sind nicht ersichtlich, da das Fahrtenbuch dies nicht hergibt.

Bei einer Abwesenheit von 8 bis 12 Stunden können bis zu 12 Euro mit Einzelnachweis geltend gemacht werden. Die notwendige und tatsächliche Fahrtzeit liegt jedoch deutlich darunter. Aus diesem Grund sind alle geltend gemachten Kosten insgesamt zurückzuweisen. Für den Toilettengang wird eine Ausnahme gemacht, da nach dem JC vorliegenden amtsärztlichem Gutachten gesundheitliche Einschränkungen bestehen und durch den Toilettengang die medizinische Versorgung sichergestellt wird.
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Re: Firmen - Ausgaben

#291

Beitrag von Peterpanik »

Ach Marsu bist du dumm oder kannste nicht lesen ?, ich mache Fahrerservice für mehrere Kunden auf Abruf, bin also nur der Fahrer beim Kunden.

Und vergiss einfach mal die Belege denn angemessen Pauschalen sind gesetzlich auch möglich, und wie ich mich verpflege ist alleine meine Sache.
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Re: Firmen - Ausgaben

#292

Beitrag von Olivia »

Peterpanik hat geschrieben: Do 10. Mai 2018, 10:24 angemessen Pauschalen sind gesetzlich auch möglich
Nicht im Bereich des SGB II.
und wie ich mich verpflege ist alleine meine Sache.
NEIN! Siehe #296
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marsupilami
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Re: Firmen - Ausgaben

#293

Beitrag von marsupilami »

Nachtrag:
Nur mal so, wohin die Reise vor dem BSG geht - das hat sich nämlich in dem entsprechenden Urteil vor einer Entscheidung gedrückt.
Die Prüfung einer zweckentsprechenden Verwendung der Spesenzahlungen ergebe, dass der Kläger zu 2 tatsächlich nur einen geringen Anteil zweckentsprechend verwandt habe. Sowohl im Klageverfahren als auch im Berufungsverfahren seien im Wesentlichen Kassenbelege von Februar 2008 mit nachgewiesenen Ausgaben in Höhe von 74,07 Euro vorgelegt worden. Dies reiche nicht, um bei einer geringstmöglichen Bedarfsüberdeckung in Höhe von 309,84 Euro eine Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB II zu begründen. Die demnach als Einkommen zu behandelnden Spesen seien nur um eine Pauschale in Höhe von 6 Euro nach Maßgabe des seit 1.1.2008 geltenden § 6 Abs. 3 Alg II-V zu bereinigen. Selbst wenn der Kläger zu 2 monatlich 30 Tage auswärts tätig gewesen sein sollte, ergebe sich ein Höchstbetrag von 180 Euro (= 30 Tage x 6 Euro/Tag). Damit verbleibe ein Einkommensüberhang.
http://www.anhaltspunkte.de/rspr/urteil ... 7.12_R.htm

Heißt im Klartext: ohne Einzelnachweise kein - höheres - ALG II
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Re: Firmen - Ausgaben

#294

Beitrag von Peterpanik »

Zu Olivia für meine Firma gilt das SGB II nicht, für Firmen gilt nur das Einkommensteuergesetz oder welche Gesetze gelten noch für Firmen ?

Und mal einfach für dich, ich als privat Person lebe von ALG II, aber meine Firma lebt alleine nur von Kundenaufträgen als diesen Einnamen und ich trenne seit 1992 also den anmelden meiner Firma sehr genau zwischen meinen privaten Leben und meiner Firma, so wie es das Gesetzt vorschreibt. Und das was ich mache ist Rechtlich so vorgegeben im § 3 Satz 1 GG, den Firmen in Deutschland müssen ja gleich behandelt werden. Noch eins führe seit Gründung der Firma zwei separate Kassen und das habe ich auch Jobcenter bzw. dem SG schon dutzende male mitgeteilt.


Noch mal zu Marsu, was wann wo entschieden wird werden wir dann ja sehen, aber es wird mich nicht mehr betreffen da ich dann in Rente bin und niemand von mir Geld kriegt da ich im Pfändungssicheren - Bereich liege zur Zeit sind es ca. 1111,- € oder so, und bei mir ist ja nichts zu holen.
Zuletzt geändert von Peterpanik am Do 10. Mai 2018, 10:54, insgesamt 4-mal geändert.
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Re: Firmen - Ausgaben

#295

Beitrag von Olivia »

Peterpanik hat geschrieben: Do 10. Mai 2018, 10:30 für meine Firma gilt das SGB II nicht
Ich glaube, wir haben die Ursache für die Rückforderung von 10.000 € endlich ausfindig gemacht. Wenn Du keine einzige Abrechnung nach dem SGB II für Dein Unternehmen angefertigt hast und auch keine EKS eingereicht hast, dann ist klar, warum das Jobcenter von Dir Geld zurückhaben will.
für meine Firma gilt nur das Einkommensteuergesetz
Davon abgesehen, dass Du keine Firma im handelsrechtlichen Sinn hast, gilt für Dein Unternehmen die Pflicht, alle Betriebsausgaben einzeln dem Jobcenter nachzuweisen, solange Hilfebedürftigkeit vorliegt.

oder welches Gesetze gelten für Firmen ?
Dazu hättest Du Dich eigentlich vor dem Beginn Deiner Selbständigkeit informieren sollen.
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Günter
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Re: Firmen - Ausgaben

#296

Beitrag von Günter »

Bis 6 €/Tag ohne Nachweis dadrüber hinaus mit Nachweis, sowohl der Kosten. als auch der Abwesenheit von der Wohnung.

Hinweis zum Verpflegungsmehraufwand (BSG, Urteil vom 11.12.2012, Az: B 4 AS 27/12 R):

Ist eine erwerbsfähige leistungsberechtigte Person im Rahmen einer Erwerbstätigkeit von ihrer Wohnung abwesend, ohne dass eine doppelte Haushaltsführung vorliegt, ist für Mehraufwendungen für Verpflegung für jeden Kalendertag, an dem die Person wegen dieser vorübergehenden Tätigkeit von ihrer Wohnung und dem Tätigkeitsmittelpunkt mindestens zwölf Stunden abwesend ist, ein Pauschbetrag in Höhe von 6,00 EUR nach § 6 Absatz 3 Alg II-V abzusetzen. Bei Ansatz dieser Pauschale ist lediglich die Dauer der Abwesenheit, nicht aber der konkrete Verpflegungsmehraufwand nachzuweisen. Darüber hinaus können Verpflegungsmehraufwendungen nur abgesetzt werden, soweit sie tatsächlich angefallen und nachgewiesen sind. Die Obergrenze bildet hierbei § 11b Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 SGB II i. V. m. § 6 Absatz 1 Bundesreisekostengesetz (BRKG) i. v. m. § 4 Absatz 5 Satz 1 Nr. 5 Einkommenssteuergesetz (EStG) i. V. m. § 9 Absatz 4a EStG (BSG vom 11.12.2012 Az. B 4 AS 27/12 R) in der Fassung des Bundesreisekostengesetzes und des Einkommensteuergesetzes seit dem 1.1.2014.

24:00 Stunden abwesend: Bis 24,00 EUR mit Nachweis
Mehr als 8 Stunden abwesend: Bis 12,00 EUR mit Nachweis
12:00 bis 24:00 Stunden abwesend: Pauschal 6,00 EUR ohne Nachweis


https://www3.arbeitsagentur.de/web/cont ... TBAI400385
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Firmen - Ausgaben

#297

Beitrag von Peterpanik »

Zu Olivia na unterstellen wir einfach mal so was, habe immer ordnungsgemäß meine EKS eingereicht beim Sachbearbeiter und du vergisst immer nur das Grundgesetz, aber das brauchst du ja auch nicht so da du nur das SGB II anscheinend siehst.


Günter du hast Recht, aber Ausnahmen sind Möglich und werden wie bei mir vom Finanzamt auch ordnungsgemäß anerkannt seit Jahren.
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Re: Firmen - Ausgaben

#298

Beitrag von Koelsch »

Peterpanik hat geschrieben: Do 10. Mai 2018, 10:30 ..... niemand von mir Geld kriegt da ich im Pfändungssicheren - Bereich liege zur Zeit sind es ca. 1111,- € oder so, und bei mir ist ja nichts zu holen.
Und Du bist Dir sicher, bedarfsdeckende Rente zu bekommen, denn nur dann stimmt der Hinweis auf den Pfändungsfreibetrag.

Zu dem anderen Blödsinn sag ich nix.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Firmen - Ausgaben

#299

Beitrag von Peterpanik »

Koelsch, selbst wenn man Grundsicherung kriegen würde ist auch nichts Pfändbar, denn das Existenzminimum ist laut Artikel 1 GG unpfändbar.
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marsupilami
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Re: Firmen - Ausgaben

#300

Beitrag von marsupilami »

Peterpanik hat geschrieben: Do 10. Mai 2018, 10:24....und wie ich mich verpflege ist alleine meine Sache.
Selbstverständlich.
Hatte ich ja auch als OT und meinen Weg gekennzeichnet.
Oder kannst Du nicht lesen?

Können wir aus der Diskussion also völlig rauslassen.

Peterpanik hat geschrieben: Do 10. Mai 2018, 10:24Und vergiss einfach mal die Belege denn angemessen Pauschalen sind gesetzlich auch möglich,
Natürlich.
Dem steht nichts im Wege. Wird in mehreren Gesetzesbereichen - z.B. Steuerrecht, aber auch SGB siehe Regelsatz - angewandt.
Aber mit genauen Vorgaben und auch der Ausnahmeregelung, dass Einzelabrechnungen erlaubt sind unter Vorlage von Einzelbelegen.

Peterpanik hat geschrieben: Do 10. Mai 2018, 10:24Ach Marsu bist du dumm oder kannste nicht lesen ?, ich mache Fahrerservice für mehrere Kunden auf Abruf, bin also nur der Fahrer beim Kunden.
Vermutlich ersteres.
Also bitte erklär' es mir so, dass ich es verstehe.

Wer genau ruft bei Dir an und akquiriert Dich mit Fahrzeug für z.B. nächsten Montag?
Und an wen stellst Du die Rechnung?
Jeweils der Endkunde?

Oder ruft (Vermittlungs-)Unternehmen A bei Dir an und sagt:
Laden beim Kunden B am Montag morgen 08:00!
Deine Rechnung geht jetzt an wen?
Den Endkunden B und Unternehmen A bekommt eine - pauschale - Vermittlungsgebühr?
Oder geht Deine Rechnung an Unternehmen A und die bezahlen an Dich abzüglich einer AuftragsVermittlungsgebühr?



Und ohne es jetzt genau durchgerechnet zu haben - weil auch keine Angaben über Fahrzeug, Spritverbrauch, Einsatztage/-stunden vorliegen:
Mit 12,00 € brutto pro Einsatzstunde kommst Du nie aus ALG II raus.
Nicht mal bei - durchschnittlich - 19 Einsatztagen im Monat und 10 abgerechneten Einsatzstunden pro Tag.
Abgesehen davon: wie hoch ist der Mindestlohn für angestellte Fahrer? :unschuld:

Das ist der Ideal-Fall.

Denn das sind gerade mal 19 x 10 x 12 ... ähhhh ..... na .... hab's gleich .... Kopfrechnen - ihr wisst ja .... ähhh .....2280 Tacken.
Davon gehen die Verbrauchskosten des Fahrzeuges weg.
Sprit, Reifen, Öl, Bremsen. Nicht vergessen im Winter Frostschutz und ab und an mal Scheibenreiniger und eine Kaputtbirne etc.
Dann sind da noch Steuer und Versicherung.
Im Nahverkehr sind Spritverbrauch, Reifen- und Bremsenverschleiß / bzw. Laufleistung um bis zu ca. 30 % höher zu veranschlagen als im Fernverkehr bzw. nach Herstellerangaben.
Dann brauchst Du Deine eigene Soz.Ver., Versicherung für's "Gewerbe", Transportversicherung .....
Allgemeine Bürokosten, Steuerbrater, ....
Nicht zu vergessen: Finanzamt.
Das will i.d.R. auch einen Haufen Geld.

Selbst im Idealfall bist Du - da ja auch noch Deine eigenen Lebenshaltungskosten dazu kommen, hart an der Grenze zu ALG II


Der Normalfall wird wohl bei allerhöchstens 10 - 15 Einsatztagen pro Monat mit ca. 5 - 8 abrechenbaren Einsatzstunden liegen.
Das wären dann 600 - 1440 Tacken.

Damit ist diese Geschäftstätigkeit immer in der Unterdeckung.


Ich erlaube mir nochmal ein OT:
Habe ich die Kosten richtig kalkuliert ?
Frage: An dieser Stelle erst einmal vielen Dank für Ihre wirklich interessante und aufschlußreiche Webseite. Zur Zeit bin ich damit beschäftigt mich auf dem Kuriersektor selbstständig zu machen. Und ich bin eigentlich kurz davor mit den ersten Ergebnissen meiner Recherchen bei der örtlichen IHK vorzusprechen um dann den endgültigen Geschäftsplan zu erstellen. Dabei bin ich eigentlich recht zuversichtlich. Neben jahrelanger Berufserfahrung bin ich im Besitz eines ADR-Scheines und ich habe sogar bei meinem derzeitigen Arbeitgeber einen festen Firmenkunden (hier jobbe ich zur Zeit als Abruffahrer, den Rest für meinen Lebensunterhalt muss leider das Arbeitsamt zusteuern - aber die haben ja auch Möglichkeiten bei selbstständig werden zu unterstützen...). Und meine Berufsausbildung zum Kaufmann könnte mir auch sehr nützlich sein. Was mir jedoch wirklich sehr schwer fällt, ist einzuschätzen ob ich mit meinem kalkulierten Kilometerpreis auf den Frachtbörsen konkurrenzfähig bin. Was die Kunden bereit sind zu zahlen das scheint bei diesen Börsen ein echtes Geheimnis zu sein. Sind die Zahlen wirklich so furchtbar, dass man sie verschweigen muss? Anderenfalls wären sie doch ein passender Anreiz sich mit den Frachtbörsen näher zu befassen. Mein kalkulierter Preis liegt bei knapp 39,00 Euro / 100 km (bei einer Gesamtleistung von 1000 km/Tag, sollte es weniger sein, würde der Preis steigen, um meine Fixkosten zu decken). Können Sie mir vielleicht mit einer kleinen, unverbindlichen Auskunft weiterhelfe? Kann ich mich mit diesen 39,- Euro auf den Frachtbörsen blicken lassen (ich habe wirklich großzügig kalkuliert, und habe nach unten hin noch etwas Luft)?

Antwort: Für welches Fahrzeug haben Sie denn 39,00 Euro kalkuliert? Ein Fahrzeug nur über Frachtenbörsen auszulasten, ist meiner Meinung nach nicht möglich. Frachtenbörsen im Kurierbereich vermitteln oft nur Bei-oder Rückladungen.

Frage: Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!

Kalkuliert habe ich mit einem Sprinter - oder besser einem VW Crafter. ich habe mir dazu ein Leasingangebot beim örtlichen VW-Händler eingeholt. Wie gesagt, die 39,- Euro sind nur möglich bei 1000 km und mehr. Darunter steigern die Fixkosten den Preis - die müssen ja nunmal gedeckt werden. Unter den Frachtböresn habe ich mir *** herausgesucht. Ich hatte im Herbst letzten Jahres einen Monat lang für einen Kurierdienst gearbeitet, auch ein kleiner "Freelancer" so wie ich einer werden will. Dieser hat ebenfalls mit *** gearbeitet (ob er noch andere Frachtbörsen benutzte ist mir nicht bekannt) und in dem einen Monat hatte ich reichlich zu tun. Zur Zeit beobachte ich ***. Die bieten einen Gastzugang an, über den man sich Frachten ansehen kann. Ich suche mir dort nun täglich "meine" Fracht heraus (auch um die Routenplanung zu verbessern). Und bisher kann ich mich über mangelnde Möglichkeiten nicht beklagen. Außerdem habe ich noch einen Draht zu DHL und der Deutschen Post. Vielleicht kann ich dort auch noch etwas erreichen. Was meinen Sie? Sind 39,- Euro / 100 km konkurrenzfähig?

Antwort: Möchten Sie die 39 Ct / Km je Lastkilometer anbieten? Dann ist das deutlich zu wenig, für den Lastkilomter sollten es mind. 80 Ct / Km sein. Auch mit 80 Ct sollten Sie vorher genau kalkulieren. 39 Ct/Km sind marktüblich bei der Vergabe von Rückladungen.
Quelle: http://www.ingotrans.de/fragen.htm
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