Anrechnung von Erstattung für stundenweise Verhinderungspflege

hier sollten Fragen eingestellt werden rund um Behindertenrechte und Rentenrecht
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Turtle39
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Anrechnung von Erstattung für stundenweise Verhinderungspflege

#1

Beitrag von Turtle39 »

Falls das nicht hierher gehört verschiebt es bitte

Ich bin ja die Pflegeperson von GöGa.
Da auch ich mal eine Auszeit benötige haben wir seid Januar jemanden, der stundenweise Verhinderungspflege macht.
Nun haben wir die Erstattung der Kosten bei der Pflegeversicherung beantragt.

Nun zu meiner Frage: wenn das Geld von der Pflegekasse erstattet wird, wird uns das dann auch zu je 50 % angerechnet ?
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Günter
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Re: Anrechnung von Erstattung für stundenweise Verhinderungspflege

#2

Beitrag von Günter »

Pflegegeld kann nicht angerechnet werden. Ich würde im Notfall den SB wegen Betrugs zu Gunsten Dritter (der Dritte ist das GruSiAmt) anzeigen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Turtle39
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Re: Anrechnung von Erstattung für stundenweise Verhinderungspflege

#3

Beitrag von Turtle39 »

Es handelt sich nicht um Pflegegeld sondern Verhinderungspflege (bis zu 1612 € im Jahr die zuätzlich zum Pflegegeld beantragt werden können)
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Koelsch
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Re: Anrechnung von Erstattung für stundenweise Verhinderungspflege

#4

Beitrag von Koelsch »

Es dürfte sich hier um Gelder nach § 11a Abs.3 SGB II handeln. Also wohl keine Anrechnung
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Anrechnung von Erstattung für stundenweise Verhinderungspflege

#5

Beitrag von Günter »

Ich weiß was Verhinderungspflege ist. Das Geld ist klar zweckgebunden.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Günter
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Re: Anrechnung von Erstattung für stundenweise Verhinderungspflege

#6

Beitrag von Günter »

Selbst im Forum "Zur Verhinderung von Sozialleistungen" https://www.sozialhilfe24.de/forum/thre ... d-zufluss/ hat man das nach einiger Diskussion begriffen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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