Fahrtenbuch wird nicht anerkannt

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Koelsch
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Fahrtenbuch wird nicht anerkannt

#1

Beitrag von Koelsch »

Ein JC meint, unser Fahrtenbuch http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=10&t=3331 nicht anerkennen zu können, "da es nicht den gesetzlichen Vorschriften entspricht".

Ich habe eLB darauf geraten, dem geschätzten JC kurz zu schreiben:
Ihr "Gemecker" (da kann man ein anderes Wort finden), dass mein Ihnen vorgelegtes Fahrtenbuch nicht den gesetzlichen Vorschriften enspricht, verwirrt mich. Ich habe nach meiner Meinung sehr gründlich im SGB II und auch in der ALG II-V gesucht, ich finde dort einfach keine gesetzliche Vorschrift zu einem Fahrtenbuch. Bekannt sind mir steuerrechtliche Vorschriften, aber deren Anwendung ist ja in der ALG II-V ausdrücklich ausgeschlossen - und das sicher aus gutem Grund, denn im steuerrechtlichen Fahrtenbuch werden ja Angaben gefordert, die Sie nicht fordern dürfen, z.B. persönliche Daten nichtleistungsberechtigter Dritter.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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kleinchaos
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Re: Fahrtenbuch wird nicht anerkannt

#2

Beitrag von kleinchaos »

Und genau diese Daten wird das JC haben wollen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Koelsch
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Re: Fahrtenbuch wird nicht anerkannt

#3

Beitrag von Koelsch »

Richtig - und da bin ich auf die Begründung gespannt
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Peterpanik
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Re: Fahrtenbuch wird nicht anerkannt

#4

Beitrag von Peterpanik »

Ja so was wollen die vom Kunden, aber das darf der Kunde nicht mehr wegen Art 1 Satz 2 DSGVO weil er sich sonst selbst strafbar macht.
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friys
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Re: Fahrtenbuch wird nicht anerkannt

#5

Beitrag von friys »

Knackpunkt: ein mit Excel geführtes Fahrtenbuch lässt nachträgliche Korrekturen zu, ohne dass später etwas davon bemerkt werden kann.

Ein (digitales) elektronisches Fahrtenbuch wird von der Finanzverwaltung anerkannt, wenn es technisch ausgeschlossen ist, nachträgliche Veränderungen an den zu einem früheren Zeitpunkt eingegebenen Daten vorzunehmen (vgl. BFH, 16.11.2005 - VI R 64/04, VI R 64/04).
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Koelsch
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Re: Fahrtenbuch wird nicht anerkannt

#6

Beitrag von Koelsch »

Und wo findest Du, dass für den Bereich EKS auf so etwas zu achten ist?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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friys
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Re: Fahrtenbuch wird nicht anerkannt

#7

Beitrag von friys »

:1: Für den Bereich EKS kennst Du dich deutlich besser aus.

Ich leite die „gesetzlichen Vorschriften“ für Computer-programmerstellte Fahrtenbücher aus dem Verfahren beim BFH ab. Dort heißt es u. a. „Entscheidend für die steuerliche Aberkennung des Fahrtenbuchs war, dass an dem bereits eingegebenen Datenbestand Veränderungen vorgenommen werden können, ohne dass deren Reichweite in der Datei selbst dokumentiert oder offengelegt wird.“ Ein in Excel geführtes Fahrtenbuch ist nicht ordnungsgemäß, da es keine in sich geschlossene Form hat und dadurch manipulationsfähig ist. Vom Finanzamt, dessen „gesetzlichen Vorschriften“ für mich und das Gros der Fahrtenbuchführer maßgeblich sind, gibt es längst zugelassene digitale Fahrtenbücher, die offiziell anerkannt sind.

Gleiche Problematik: Manipulationssichere elektronische Kassen. Ge­setz zum Schutz vor Ma­ni­pu­la­tio­nen an di­gi­ta­len Grund­auf­zeich­nun­gen.

Dass die JC sich die Gesetze zu ihrem Vorteil auslegen, ist uns doch vertraut. Was anderes kann das JC mit "da es nicht den gesetzlichen Vorschriften entspricht" meinen, als die Normen, die die Finanzbehörden zulassen?
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marsupilami
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Re: Fahrtenbuch wird nicht anerkannt

#8

Beitrag von marsupilami »

Man könnte ja auch mal zart anfragen, ob die Anschaffungs- und Einbaukosten bzw. die Monats-/Jahresgebühren als Betriebskosten akzeptiert werden.

https://www.gruenderkueche.de/fachartik ... anbietern/

Ich hab keine Ahnung von Autos und von deren Elektrik/Elektronik sowieso nicht!
Abgesehen davon eh 2 linke Hände.
Vermutlich verursache ich eher einen Brand des Kabelbaumes mit den entsprechenden Folgen, als dass ich so ein Gerät im Auto unterkriege und zum Laufen bringe.

Kann ich also nicht selber einbauen.
Signatur?
Muss das sein?
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Günter
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Re: Fahrtenbuch wird nicht anerkannt

#9

Beitrag von Günter »

Muss ich auch nicht haben. Ich mache mir eine Datei

Kunde Entfernung

A1 ..................... 07,3 Km
A2 ..................... 01,9 Km
A3 ..................... 19,2 Km
A1 ..................... 26,3 Km
A1 ..................... 03,7 Km
A1 ..................... 21,0 Km
A1 ..................... 00,8 Km


Und dann steht im Fahrtenbuch

Datum Fahrt zu Entfernung

und mehr ist nicht nötig

Dann die übliche Begründung nach den Regeln der Datenschutzes aus §67 ff SGB II und der DSGVO gehen sie die Daten meiner Kunden einen Feuchten an.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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friys
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Re: Fahrtenbuch wird nicht anerkannt

#10

Beitrag von friys »

marsupilami hat geschrieben: Mo 28. Mai 2018, 15:27 Man könnte ja auch mal zart anfragen, ob die Anschaffungs- und Einbaukosten bzw. die Monats-/Jahresgebühren als Betriebskosten akzeptiert werden.
Die Finanzämter erkennen diese Anschaffungs- und Einbaukosten als Betriebsausgabe an, die Jobcenter vermutlich nicht, denn ein "analoges" geschlossenes (gebunden oder geheftet) Fahrtenbuch kostet fast nix (erinnert mich an die Geschichte mit dem Kontoauszugdrucker).

Ein elektronisches Fahrtenbuch kann den Nachweis von dienstlichen Fahrten vereinfachen und lästige Schreibarbeiten reduzieren.
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Günter
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Re: Fahrtenbuch wird nicht anerkannt

#11

Beitrag von Günter »

Und was hat das Steuerrecht mit dem Sozialrecht zu tun?
die im Bewilligungszeitraum tatsächlich geleisteten notwendigen Ausgaben mit Ausnahme der nach § 11b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch abzusetzenden Beträge ohne Rücksicht auf steuerrechtliche Vorschriften abzusetzen.
http://www.gesetze-im-internet.de/algiiv_2008/__3.html

Rosinenpicken ist nicht, kein Steuerrecht ist kein Steuerrecht. Also bleibt bitte beim Thema Fahrtenbuch und der alleswissenden SB.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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friys
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Re: Fahrtenbuch wird nicht anerkannt

#12

Beitrag von friys »

Ich suche nach der Deutung für „Ein JC meint“ ... "da es nicht den gesetzlichen Vorschriften entspricht".

Auf welche Rechtsnorm will sich das JC berufen, wenn es im Sozialrecht keinen entsprechenden Passus findet?

Koelsch hat geschrieben: Fr 30. Jun 2017, 18:41 Und FA und JC haben durchaus was miteinander zu tun, auch da findet ein Kontenabgleich statt, also z.B. ob Du Freistellungsanträge gestellt hast
Warten wir also auf eine interessante und schlüssige Stellungnahme des JC.
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