Ich habe eLB darauf geraten, dem geschätzten JC kurz zu schreiben:
Ihr "Gemecker" (da kann man ein anderes Wort finden), dass mein Ihnen vorgelegtes Fahrtenbuch nicht den gesetzlichen Vorschriften enspricht, verwirrt mich. Ich habe nach meiner Meinung sehr gründlich im SGB II und auch in der ALG II-V gesucht, ich finde dort einfach keine gesetzliche Vorschrift zu einem Fahrtenbuch. Bekannt sind mir steuerrechtliche Vorschriften, aber deren Anwendung ist ja in der ALG II-V ausdrücklich ausgeschlossen - und das sicher aus gutem Grund, denn im steuerrechtlichen Fahrtenbuch werden ja Angaben gefordert, die Sie nicht fordern dürfen, z.B. persönliche Daten nichtleistungsberechtigter Dritter.