Firmen - Ausgaben
- marsupilami
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Re: Firmen - Ausgaben
Nein!
Das haben sie nicht!
Wo genau steht da: Sie, Peterpanik, haben Recht!
Das kann ich da nicht herauslesen.
Da steht nur, dass die Ermittlungen wieder aufgenommen werden.
Sonst steht da nichts!
D.h. er/sie wird sich Unterlagen anschauen, evtl. welche anfordern von anderen Gerichten, Behörden, etc. und auch diese Lesen und dann, wenn das alles gelesen und analysiert ist, dann wird er/sie eine Entscheidung treffen.
Woraus liest Du, Peterpanik, aus diesem Schrieb, dass Du Recht hast??
Erklär's mir bitte!
Das haben sie nicht!
Wo genau steht da: Sie, Peterpanik, haben Recht!
Das kann ich da nicht herauslesen.
Da steht nur, dass die Ermittlungen wieder aufgenommen werden.
Sonst steht da nichts!
D.h. er/sie wird sich Unterlagen anschauen, evtl. welche anfordern von anderen Gerichten, Behörden, etc. und auch diese Lesen und dann, wenn das alles gelesen und analysiert ist, dann wird er/sie eine Entscheidung treffen.
Woraus liest Du, Peterpanik, aus diesem Schrieb, dass Du Recht hast??
Erklär's mir bitte!
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
- kleinchaos
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Re: Firmen - Ausgaben
Die haben dir nicht Recht gegeben. Die ermitteln nur wieder bzw prüfen ob Ermittlungen wieder aufgenommen werden
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Firmen - Ausgaben
Da irrst Du Dich Peter. Du hast nicht Recht bekommen. Es wird erneut geprüft, ob Ermittlungen aufgenommen werden.
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Re: Firmen - Ausgaben
Ist ja gut sie haben nur meiner Beschwerde abgeholfen und nun gehst weiter, wohin auch immer .............
- marsupilami
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Re: Firmen - Ausgaben
Du wirst noch in den Knast kommen. Gewohnheitsmäßige Störung des Büroschlafs eines Beamten ist strafbare Körperverletzung.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Firmen - Ausgaben
Ich suche einen juraerfahrenen Koelsch:
285 StGB im Sinne von Justizbehinderung, weil seine Anfragen verhindern, dass ein echter Verbrecher verknackt wird - geht das?
285 StGB im Sinne von Justizbehinderung, weil seine Anfragen verhindern, dass ein echter Verbrecher verknackt wird - geht das?
Re: Firmen - Ausgaben
Analogien im Bereich des StGB
Gibt's nicht
Gibt's nicht
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Firmen - Ausgaben
Zu #437, ich will denen nur Helfen und habe folgendes nachgereicht :
so das sie es einfacher haben die Sachlagen zu klären, bin gespannt was sie irgendwann mal entscheiden.Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Re: Firmen - Ausgaben
Die hohe Rückzahlungsforderung des Jobcenters kann dadurch zustande kommen, dass entsprechende Umsätze getätigt worden sind bei entsprechend hohen Betriebsausgaben. Der Gewinn hat damit nichts zu tun. Wenn dann die Betriebskosten gekürzt werden bei gleichzeitigem Fortbestehen der hohen Umsatzerlöse, dann kann es durchaus zu 10.000 € Rückforderung kommen.
Daher muss der TE gegen die Ursprungsforderung vorgehen, was aber nicht mehr möglich sein dürfte wegen Verfristung.
Daher muss der TE gegen die Ursprungsforderung vorgehen, was aber nicht mehr möglich sein dürfte wegen Verfristung.
Re: Firmen - Ausgaben
Erst mal muss der TE begreifen, dass die Staatsanwaltschaft nicht die Kontrollbehörde der Leistungsabteilung des JC ist.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Firmen - Ausgaben
Das ist der übliche Quatsch - es überfordert ihn einfach, daher auf Latein:
Lex specialis derogat legi generali und das SGB ist hier nun mal lex specialis gegenüber dem Steuerrecht
Lex specialis derogat legi generali und das SGB ist hier nun mal lex specialis gegenüber dem Steuerrecht
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Firmen - Ausgaben
Und wenn ein Steuerprüfer keinen Grund zur Beanstandung hatte, dann bedeutet das noch lange nicht, dass das Jobcenter diese Auffassung übernehmen muss. Denn das Jobcenter darf Belege unabhängig vom Steuerrecht prüfen und das Steuerrecht gilt nicht als Massstab für das SGB II.
Re: Firmen - Ausgaben
Richtig, wir haben einen User hier, der hatte eine Betriebsprüfung durch das Finanzamt. Dabei wurde vom FA auch sein Fahrtenbuch geprüft und anerkannt - nicht so jedoch vom JC, obwohl dem die FA-Prüfung bekannt war. Auch die Frage liegt derzeit erstinstanzlich vorm SG .... seit etwa 8 - 9 Jahren - SG scheint nur wenig Lust zu verspüren, jeden Parkschein 3-mal umzudrehen und kommt mit einem Vergleichsvorschlag nach dem anderen, die abgelehnt werden, weil eLB der richtigen Meinung ist, stimme ich hier zu, dann haben wir die gleiche Problematik im nächsten, natürlich auch beim SG anhängigen BWZ erneut.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Firmen - Ausgaben
Das dürfte dann auch gegenüber der DSGVO so sein, da das SGB ja selbst einige Datenschutzvorschriften enthält, richtig? Dann können wir uns die Diskussion im anderen Thread ja sparen, oder hat das einen Grund warum du auf diesen Rechtsgrundsatz nicht schon längst hingewiesen hast und stattdessen eine Begründung für den angedachten Geltungsbereich der DSGVO gepostet hast? Möchte etwas dazulernen.Koelsch hat geschrieben: ↑Mi 30. Mai 2018, 08:14 Das ist der übliche Quatsch - es überfordert ihn einfach, daher auf Latein:
Lex specialis derogat legi generali und das SGB ist hier nun mal lex specialis gegenüber dem Steuerrecht
Re: Firmen - Ausgaben
Richtig, SGB dürfte da jeweils lex specialis sein
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Firmen - Ausgaben
Dann hat sich die Anwendbarkeit der DSGVO für mich dort auch nachvollziehbar erledigt.
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Re: Firmen - Ausgaben
Kommen wir mal wieder zur Sachlage einfach zurück.
Habe meine Frage mal der Richterin geschickt die für meine Klagen zuständig ist, hier : bin nun mal gespannt was sie so Antworte.
Habe meine Frage mal der Richterin geschickt die für meine Klagen zuständig ist, hier : bin nun mal gespannt was sie so Antworte.
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Re: Firmen - Ausgaben
Antrag abgelehnt, das Forum hat Dir den Zusammenhang mit dem Geld zweimal Ausgeben und der Rückforderung von Betriebsausgaben wegen Unangemessenheit bereits etliche Male erklärt.
Re: Firmen - Ausgaben
Ich bewundere, wie Du darauf so ruhig und sachlich antworten kannst - isch künnt dat nit.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Firmen - Ausgaben
Zu #457 Olivia meine Firmenausgaben waren nie Unangemessen, sondern im Gegenteil sie waren immer richtig und wichtig für mein Gewerbe.
Denn hätte ich diese Firmenausgaben nicht immer zum richtigen Zeitpunkt getätigt wäre ich wahrscheinlich schon Pleite, aber ich bin noch da.
Denn hätte ich diese Firmenausgaben nicht immer zum richtigen Zeitpunkt getätigt wäre ich wahrscheinlich schon Pleite, aber ich bin noch da.
Re: Firmen - Ausgaben
Und das haben Dir JC und SG auch so bestätuigt, denn die dürfen, ja müssen das prüfen. So steht's nun mal in der ALG II-VPeterpanik hat geschrieben: ↑Di 5. Jun 2018, 09:16 Zu #457 Olivia meine Firmenausgaben waren nie Unangemessen, sondern im Gegenteil sie waren immer richtig und wichtig für mein Gewerbe.
Denn hätte ich diese Firmenausgaben nicht immer zum richtigen Zeitpunkt getätigt wäre ich wahrscheinlich schon Pleite, aber ich bin noch da.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Firmen - Ausgaben
Doll Koelsch und warum wollen sie dann Geld von mir zurück haben, wo sie doch geprüft haben und anscheinen alles für richtig befunden haben.
Re: Firmen - Ausgaben
#459 Wieso hast Du dann keinen Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid zu den Betriebsausgaben eingelegt?