Gesundheitsfragebogen

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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Breymja

Gesundheitsfragebogen

#1

Beitrag von Breymja »

Hallo zusammen,
hatte heute wieder einen Termin und fühlte mich gut genug teilzunehmen.
Habe einen neuen SB mit eigener Arbeitslosenerfahrung, der recht links ist und heute eine Stunde ganz nett und liberal mit mir gesprochen hat.

Er möchte, dass ich einen Gesundheitsfragebogen ausfülle, damit Reha geprüft werden kann bzw. er weiß was ist, hinsichtlich Vermittlung.
Der Fragebogen ist lang und enthält jede Menge Schweigepflichtsentbindungen für jeden möglichen Arzt, den ich angeben möchte.

Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich den jetzt ausfüllen muss und falls nein, ob es nicht dennoch sinnvoll wäre. Eine Vorladung zu nem Amtsarzttermin oder so habe ich keine und auch von wegen Verpflichtung steht auf dem Bogen nix drauf.

Wichtig wäre mir, falls daraus eine Reha resultieren sollte, ich die selbe Flexibilität hätte wie bei einer KK-Reha, daher zumindest gewissen Einfluss auf Ort, Dauer, Inhalte. Eine berufliche Reha lehne ich ab - ich will wenn eine rein medizinische, Bewerbungstrainings können sie wo anders machen.

Mir fällt bei dem Bogen nur leider auf, dass ich da nur feste Diagnosen eingeben kann und da habe ich keine sinnvollen, die das beschreiben würden, was ich habe. "Herzstolpern" klingt für den Amtsarzt - wenn ich keinen Termin mit ihm habe - zurecht nach einer Lappalie, ist es aber nicht, wenn klar ist, wie das exakt aussieht. Das zu beschreiben - kein Platz, nichts vorgesehen.

Wie vorgehen?
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marsupilami
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Re: Gesundheitsfragebogen

#2

Beitrag von marsupilami »

An wen sollst Du denn den Fragebogen zurückschicken?

Ich vermute mal an dem MD, damit der aufgrund der Schweigepflichtentbindung(en) von den Doc's weitere Unterlagen anfordern kann und dann trifft der MD die Entscheidung: Reha ja oder nein.

Bist Du denn nicht darüber aufgeklärt worden bzw. hast Du nicht selbst nachgefragt, was ein Nicht-Ausfüllen bzw. Nicht-Entbinden für Konsequenzen hat?

Bei einer beruflichen Reha hast Du eben nicht die selben Flexibilitäten bzw. Freiheiten.
Warum nicht? Ganz einfach: wer zahlt, bestimmt.
KK ist da dann "großzügiger" bzw. wird von Dir eben keinen Besuch eines Bewerbungstrainings verlangen.
Vormittags Fango und Massage und nachmittags Bewerbungstraining.

Wenn kein Platz, dann in das Feld reinschreiben:
Siehe Beiblatt Seite X, Punkt x.x
Signatur?
Muss das sein?
Breymja

Re: Gesundheitsfragebogen

#3

Beitrag von Breymja »

Wohin ich den schicken soll? Keine Ahnung, er meinte ich könnte den beim nächsten Termin mitbringen (in versiegeltem Umschlag).
Drauf steht nur im Adressfeld "An den Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit".

Nein, ich bin nicht darüber aufgeklärt worden, was passiert, wenn ich das nicht ausfülle. Ich habe auch nicht explizit nachgefragt, mein Interesse war mehr daran gelegen, was Reha bedeutet, hinsichtlich Flexibilität und da meinte er, das wäre alles dasselbe. Nur hat er dann irgendwann berufliche Reha erwähnt, da war die Zeit dann aber auch schon um, weil wir uns eine Stunde mehr um Politik, die Arbeit der JobCenter, die unsägliche Gesetzgebung, die Linke und andere Themen unterhalten haben - keine Ahnung mehr wie es dazu kam. Mag vielleicht nicht seriös gewesen sein, aber es hat irgendwie gut getan, mal einen SB zu treffen, der halbwegs so tickt, wie man selbst. Leider musste ich auch ihm alles erneut erzählen, weil die ihr Verbis offensichtlich nicht richtig nutzen können (zu doof?) und der Nachfolgeberater daher nie wirklich weiß, wer wer ist und was gemacht wurde.

Naja, eine berufliche Reha will ich wie gesagt nicht. Eine normale Reha würde ich gerne zumindest mal versuchen, ob ich damit klar komme, aber ich möchte Einfluss auf Zeit, Ort und Inhalt haben - jedenfalls beschränkt. Ich traue mir keine Zugfahrt mit diesen Symptomen bis an die Nordsee zu. Das Ganze muss im Umkreis liegen, sollte in den kälteren Jahreszeiten sein, also Frühling, Herbst, Winter - aber nicht im Sommer. Inhalte sollten rein medizinisch und gerne ganzheitlich sein. Mit JC will ich in meiner Reha nix zu tun haben, ich muss wieder mehr stressresistent werden und die Gesundheit verbessert bekommen und nicht gleich wieder aufgeregt werden. Unter den Bedingungen, würde ich eine Reha sofort mitmachen. Ansonsten würde ich mich auch bei Sanktion weigern. Meine Gesundheit gehört immer noch mir und ich lasse mich nicht einfach irgendwo hinverschaffen.

Das mit dem Beiblatt würde ich so machen, wenn ich ausfülle. Ich weiß halt nicht, ob ich das nun wirklich soll, welche Folgen das haben könnte, hat da jemand Erfahrungen? Könnte ja auch positiv ausgehen. Er wirkte jedenfalls sehr bemüht und ich hab bei ihm das Gefühl, dass eine Kooperation wirklich etwas bringen könnte - das hatte ich noch bei keinem SB.
Zuletzt geändert von Breymja am Di 12. Jun 2018, 13:10, insgesamt 1-mal geändert.
Breymja

Re: Gesundheitsfragebogen

#4

Beitrag von Breymja »

Doch, da ist zwar keine RFB dabei aber im Informationsblatt steht drin, dass ein Verweigern des Ausfüllens ohne wichtigen Grund teilweise oder vollständige Leistungsentziehung gemäß § 65 SGB I erfolgen kann, sofern auch die anderen Voraussetzungen des § 66 SGB I vorliegen. Selbiges gilt für die Schweigepflichtsentbindungen, obwohl im Satz darüber noch ausdrücklich steht, dass die freiwillig sind. Interessante Form der Freiwilligkeit. (Entzug aber nur, wenn dadurch "Doppelbegutachtung" notwendig wird)

Ich werd irre.
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marsupilami
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Re: Gesundheitsfragebogen

#5

Beitrag von marsupilami »

Fragebogen ausfüllen und Schweigepflichtentbindung hat den Vorteil:
Deine "Zipperlein" werden amtlich festgestellt und festgehalten.
Nachteil: der MD wird vermutlich nach Aktenlage entscheiden, ohne Dich je gesehen zu haben.
Wenn das amtliche "Gutachten" nicht dem entspricht, was Du Dir vorstellst was da drinne sein sollte, dann mußt Du auf eigene Kosten ein Gegengutachten erstellen (lassen).

Solltest Du wider Erwarten "auf Sicht" "begutachtet" werden, nimm Dir 'ne Begleitung Deines Vertrauens mit.

Ansonsten hast Du vermutlich keinen allzugroßen Einfluß auf den Ort der Reha und wann und auch nicht groß auf das gebotene Entertainment.
Nochmal: JC zahlt, also bestimmt auch das JC.

Wenn die Reha im Rahmen einer auf Sicht Begutachtung angeboten wird, dann kannst Du Deine Wünsche wohl vortragen.
Aber ob die letztendlich berücksichtigt werden :1:
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Muss das sein?
Breymja

Re: Gesundheitsfragebogen

#6

Beitrag von Breymja »

Diese Angst hatte ich auch dem SB geäußert - dass der Doc mich gar nicht sieht und die Zipperlein dann sinnfrei abtut. Das hilft mir dann rein überhaupt nichts, insbesondere da die Gutachten nicht angefochten werden können und das Geld für ein eigenes Gutachten habe ich schlicht nicht. Deswegen habe ich das bisher auch bei euren Vorschlägen, den Amtsarzt anzufordern, vermieden. Wenn das Gutachten mal steht, ist für mich Ende und was drinsteht gilt. Kann gut sein, kann schlecht sein.

Hinsichtlich REHA: Ich hab gelesen, dass man eine vom JC verordnete Reha ohne Folgen ablehnen kann, da eine verordnete Reha in die Grundrechte eingreift, stimmt das so?

Bin ratlos was ich tun soll. Das macht mich schon wieder so wuschig, dass die Pumpe knallt.
Olivia
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Re: Gesundheitsfragebogen

#7

Beitrag von Olivia »

Erste Frage. Soll das denn eine vollstationäre Rehabilitation sein, d.h. ein Kuraufenthalt in einer klinischen Einrichtung der Deutschen Rentenversicherung Bund? Darf die BA einen solchen Kuraufenthalt zuweisen?

Zweite Frage. Wie soll eine solche vollstationäre Rehabilitation mit der ausgeübten Selbständigkeit vereinbar sein? (Gibt es in der Rehabilitationseinrichtung WLAN und kann man vom Bett aus arbeiten?)

Dritte Frage. Was kostet ein Gegengutachten und wer darf so etwas erstellen? Wer entscheidet, welches Gutachten dann gilt, also Erst- oder Gegengutachten?
Breymja

Re: Gesundheitsfragebogen

#8

Beitrag von Breymja »

Erste Frage: Art der Reha ist noch völlig unklar, das würde der Amtsarzt prüfen, sobald ich den Bogen eingereicht habe. Ich muss nur jetzt entscheiden, was ich mache und welche Folgen das hat - das will ich möglichst jetzt abschätzen können.

Zweite Frage: Die Selbstständigkeit wird ab meinem Geburtstag nicht mehr anerkannt. Sie ist bereits als "nebenberuflich eingetragen". Sie ist daher nicht länger relevant.

Dritte Frage: Das musst du jemand anders fragen. Vermutlich entscheidet der Richter, welches Gutachten plausibler ist.
Zuletzt geändert von Breymja am Di 12. Jun 2018, 14:21, insgesamt 1-mal geändert.
Olivia
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Re: Gesundheitsfragebogen

#9

Beitrag von Olivia »

Breymja hat geschrieben: Di 12. Jun 2018, 14:09 Erste Frage: Art der Reha ist noch völlig unklar, das würde der Amtsarzt prüfen.
Darf denn der Amtsarzt über die Art und Weise der Rehabilitation verfügen?
Die Selbstständigkeit wird ab meinem Geburtstag nicht mehr anerkannt. Sie ist bereits als "nebenberuflich eingetragen". Sie ist daher nicht länger relevant.
Kannst Du dagegen keinen Widerspruch einlegen? Das kam hier im Forum glaube ich schon einmal vor. Das Jobcenter forderte die Umwandlung ins Nebengewerbe und der eLB wurde ins Betreuungsteam für sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze umgesetzt. Dann gab es ein Gerichtsverfahren.
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Koelsch
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Re: Gesundheitsfragebogen

#10

Beitrag von Koelsch »

Wundert mich auch diese "Nichtanerkenntnis"
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Breymja

Re: Gesundheitsfragebogen

#11

Beitrag von Breymja »

Ich weiß nicht ob er das darf. Er meinte, das käme dann in die EGV. Darauf meinte ich, das ist rechtswidrig. Darauf meinte er, ist es nicht. Ich meinte, doch. Und dann habe ich lieber daran getan, mich mit ihm zu vertragen. Ich erhalte nämlich vorläufig keine neue EGV - und das ist mir lieber als Streit, der nur wegen meiner Frage nach einer EGV entstand, obwohl er mir garkeine vorschlagen wollte. (Depp, ich)

Ich habe keinen rechtsmittelfähigen Bescheid. Das Gewerbe wurde schon im November, bei der EGV Geschichte in Nebengewerbe umgeschrieben in den JC-Akten. Davon bekam ich nichts mit. Ich war noch nie in einem Selbstständigen-Team, weil U25. Ich werde aber auch in keins gesetzt, wenn ich Ende des Monats 25 bin. Welche Möglichkeiten mir da offens stehen, ist mir unbekannt. Das JobCenter erwartet von mir entweder sofortige Hilfebedürftigkeitsbeendigung durch die Selbstständigkeit oder die Suche nach SV-Jobs, weil es die reichlich gibt und den Zweck Ende der Bedürftigkeit schneller und besser erreichen. Ich darf natürlich als Nebengewerbe weiterführen, aber das steht unter keinerlei besonderem Schutz oder irgendeiner Beachtung / Rücksichtnahme.
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Koelsch
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Re: Gesundheitsfragebogen

#12

Beitrag von Koelsch »

Das JC hat Recht, bewerben musst Du Dich - aber eben die Unterscheidung Haupt- oder Nebengewerbe ist Quatsch. Frag JC mal, wo diese Unterscheidung in der Gewerbeordnung zu finden sei. Da kommt dann allenfalls ein: "Ja da nicht, aber wir machen das so"
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Gesundheitsfragebogen

#13

Beitrag von Olivia »

Wegen der Selbständigkeit besteht keine Möglichkeit, eine weitere Erwerbstätigkeit auszuüben. Ein entsprechender Verwaltungsakt wäre daher rechtswidrig. Das Jobcenter kann höchstens Bewerbungen fordern, wobei die Zahl nicht über 2-3 pro Monat hinaus gehen sollte, eben wegen der bereits ausgeübten Tätigkeit.
Breymja

Re: Gesundheitsfragebogen

#14

Beitrag von Breymja »

Naja, das Nebengewerbe darf ja nicht mehr als 15 Stunden umfassen, ich muss also zur Verfügung stehen. So jedenfalls JC schon seit Ewigkeiten. Auch wenn Koelsch meint, dass das nicht stimmt. Ich hab ja nix wogegen ich klagen kann. Der Richter hat mir das doch damals auch ganz deutlich gesagt, dass das mein Problem und mein Spaß ist. Bewerbungsforderung liegt hier üblicherweise bei 8, Vermittlungsvorschläge zählen ohne Verhandlung nicht dazu. Also so gar nicht wie du das sagst *g*
Olivia
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Re: Gesundheitsfragebogen

#15

Beitrag von Olivia »

Den Zeitumfang der von Dir ausgeübten Selbständigkeit legt aber nicht das Jobcenter fest, sondern Du selbst bestimmst den zeitlichen Umfang Deiner Tätigkeit. Durch die Selbständigkeit bist Du bereits in Arbeit integriert. Eine weitere Integration sieht das SGB nicht vor, d.h. Du kannst nicht in zwei oder mehr Tätigkeiten integriert werden.
Breymja

Re: Gesundheitsfragebogen

#16

Beitrag von Breymja »

Was bedeutet das? Ich darf auch 40 Stunden Selbstständigkeit machen? Okay - dann muss ich mich bewerben. Tu ich, bekomme 40 Stunden Job, der Hilfebedürftigkeit beenden würde. Was jetzt tun? Das kollidiert ja komplett.
Olivia
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Re: Gesundheitsfragebogen

#17

Beitrag von Olivia »

In diesem Fall darf das Jobcenter die Beendigung der weniger Erfolg versprechenden Tätigkeit fordern, vorausgesetzt, dass keinerlei Anhaltspunkte mehr vorliegen, dass mit der bisherigen Tätigkeit die Hilfebedürftigkeit überwunden werden kann. Die Regelung findet sich in § 10 Abs. 2 Nr. 5 SGB II. Gegen die Entscheidung des Jobcenters kann Widerspruch und Klage eingelegt werden. Wird dann anstelle einer vertragsreifen neuen Tätigkeit die bisherige Tätigkeit entgegen der Forderung des Jobcenters fortgesetzt, wäre eine Sanktion möglich. Es fragt sich, ob eine Integration, die nicht im Einvernehmen mit dem Leistungsberechtigten durchgeführt wird, Erfolg haben kann.
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Koelsch
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Re: Gesundheitsfragebogen

#18

Beitrag von Koelsch »

Breymja hat geschrieben: Di 12. Jun 2018, 14:45 Was bedeutet das? Ich darf auch 40 Stunden Selbstständigkeit machen? Okay - dann muss ich mich bewerben. Tu ich, bekomme 40 Stunden Job, der Hilfebedürftigkeit beenden würde. Was jetzt tun? Das kollidiert ja komplett.
Es ist dann Deine freie Entscheidung:
  1. weiter selbstständig und Job ablehnen
  2. Selbstständigkeit an den berühmten Spitzgegenstand hängen und dem JC tschüss sagen
ok, berücksichtigen solltest Du im Falle 1 jedoch § 31 Abs.1 Nr.2 SGB II i.V.m. § 31a Abs.2 SGB II - aber allein Du entscheidest - völlig frei
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Breymja

Re: Gesundheitsfragebogen

#19

Beitrag von Breymja »

Eine Entscheidung, die sanktionsbewehrt ist, ist keine freie Entscheidung. Ich habe nicht wirklich die Möglichkeit abzulehnen, wenn ich weiterleben möchte.

Ich hab den Bogen jetzt ausgefüllt und mir kurzerhand ein eigenes Gutachten über drei Seiten mit meiner Geschichte erstellt, vielleicht wird es ja gelesen.
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Koelsch
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Re: Gesundheitsfragebogen

#20

Beitrag von Koelsch »

Breymja hat geschrieben: Di 12. Jun 2018, 15:21 Eine Entscheidung, die sanktionsbewehrt ist, ist keine freie Entscheidung. Ich habe nicht wirklich die Möglichkeit abzulehnen, wenn ich weiterleben möchte.
:arge: Ach, jetzt wo Du's sachst
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Breymja

Re: Gesundheitsfragebogen

#21

Beitrag von Breymja »

Naja, die Regierung scheint das ja wirklich als freie Entscheidung anzusehen.
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