Rückforderung der Leistung
Rückforderung der Leistung
Hallo,
ich habe mehrere Rückforderungen erhalten, daß betrifft den Zeitraum von Mai 2012 - September 2017. Ich habe alle Unterlagen soweit erforderlich eingereicht. EKS immer pünktlich, ohne dem wäre mein Antrag nicht bearbeitet worden.
Zu Portalen habe ich mehrfach geschrieben das ich da nicht verkaufe, Paypal Konto gibt es nicht, Warenbestand gibt es auch nicht, leider würde das alles ignoriert und jetzt möchten sie das ganze Geld zurück.
Ich bin nicht gewillt denen noch einmal die EKS incl. Kassenbuch zu schicken, daß habe ich bereits zweimal getan, irgendwann reicht es.
Die Vorläufigkeit von Mai- September 2012 wurde seitens des Gerichts schon aufgehoben.
Wie soll ich jetzt am besten vorgehen?
Wie genau ist das mit der Jahresfrist für die Vorläufigkeit?
Als Grund ist angegeben das folgendes fehlt:
6x EKS
Kontoauszüge
BWA mit Stempel des Steuerberaters
Kassenbuch
alle Ausgangsrechnungen inclusive. Rechnungen fortlaufend nummeriert
alle Belege zu den Betriebsausgaben
lückenlose und ungeschwärzte Kontoauszüge des Geschäftskontos
Paypal Kontoauszug
Kfz Kosten
alle Rechnungsbelege zu den Betriebsausgaben
Rechnungen Steuerberater fehlen
Angabe des Shopnames auf online Portalen incl. ebay, Etsy und Dawanda
Verkauf über Portale Händlerabrechnungen
Aufstellungen aktueller Warenbestand zu Beginn des Bewilligungsgzeitraumes
Liebe Grüße,
Lisa
ich habe mehrere Rückforderungen erhalten, daß betrifft den Zeitraum von Mai 2012 - September 2017. Ich habe alle Unterlagen soweit erforderlich eingereicht. EKS immer pünktlich, ohne dem wäre mein Antrag nicht bearbeitet worden.
Zu Portalen habe ich mehrfach geschrieben das ich da nicht verkaufe, Paypal Konto gibt es nicht, Warenbestand gibt es auch nicht, leider würde das alles ignoriert und jetzt möchten sie das ganze Geld zurück.
Ich bin nicht gewillt denen noch einmal die EKS incl. Kassenbuch zu schicken, daß habe ich bereits zweimal getan, irgendwann reicht es.
Die Vorläufigkeit von Mai- September 2012 wurde seitens des Gerichts schon aufgehoben.
Wie soll ich jetzt am besten vorgehen?
Wie genau ist das mit der Jahresfrist für die Vorläufigkeit?
Als Grund ist angegeben das folgendes fehlt:
6x EKS
Kontoauszüge
BWA mit Stempel des Steuerberaters
Kassenbuch
alle Ausgangsrechnungen inclusive. Rechnungen fortlaufend nummeriert
alle Belege zu den Betriebsausgaben
lückenlose und ungeschwärzte Kontoauszüge des Geschäftskontos
Paypal Kontoauszug
Kfz Kosten
alle Rechnungsbelege zu den Betriebsausgaben
Rechnungen Steuerberater fehlen
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Aufstellungen aktueller Warenbestand zu Beginn des Bewilligungsgzeitraumes
Liebe Grüße,
Lisa
Re: Rückforderung der Leistung
Kannst Du nachweisen, dass die Unterlagen eingereicht wurden?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Rückforderung der Leistung
Ja, ich habe alle Nachweise.
Re: Rückforderung der Leistung
Kannst Du die Rückforderungsbescheide mal hier einstellen? Normalerweise wird vor einer Rückforderung ein endgültiger Bewilligungsbescheid erlassen. Ist dies für alle BWZ hier der Fall?
Re: Rückforderung der Leistung
Ja ist es, erst kamen erst die Rückforderungen und dann alle Bescheide einzeln.
Re: Rückforderung der Leistung
Es geht um 11 Bewilligungszeiträume. Wenn für jeden BWZ die vollen Leistungen zurückverlangt werden, geht es insgesamt um ca. 50.000 €.
Re: Rückforderung der Leistung
Wenn die Nachweise da sind, dass dem JC alles vorliegt, würde ich sehr nett und freundlich erst mal schreiben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Beantwortung Ihres Schreibens vom ...... bitte ich Sie, die nachweislich in Ihren Akten vorhandenen von mir eingereichten Unterlagen zu nutzen oder rechtssicher zu begründen, warum diese nach Ihrer Meinung mehrfach eingereicht werden müssen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Rückforderung der Leistung
Hilfreich ist es wenn du Quittungen über die Belegabgaben besitzt. Dann die einfach dem Schreiben beifügen.
Natürlich nur die Kopien und nicht die Originale!
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Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Rückforderung der Leistung
Hiermit teile ich Ihnen mit, dass Ihnen die für die Bearbeitung erforderlichen Unterlagen bereits eingereicht wurden. Als Nachweis lege ich Ihnen die Kopien der Empfangsbestätigungen bei.
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- Benutzer
- Beiträge: 869
- Registriert: Fr 20. Jul 2012, 09:24
Re: Rückforderung der Leistung
nee,
ich würde schriftlich anfragen ob du das richtig verstanden hast das die diese Daten verloren haben, und ob sie das schon gemeldet haben.
Eine Woche Frist, sonst würde ich die Staatsanwaltschaft einschalten da im JC massenweise Sozialdaten abhandengekommen sind.
Und eine Kopie der Zugangsbelege ebenso beifügen.
ich würde schriftlich anfragen ob du das richtig verstanden hast das die diese Daten verloren haben, und ob sie das schon gemeldet haben.
Eine Woche Frist, sonst würde ich die Staatsanwaltschaft einschalten da im JC massenweise Sozialdaten abhandengekommen sind.
Und eine Kopie der Zugangsbelege ebenso beifügen.
Re: Rückforderung der Leistung
Wichtig ist in der Betreffzeile
Widerspruch gegen die Bescheide ...... (jeden aufführen)
dann #9 und #10.
Die Begründung des Widerspruch kann erst nach ihrer Antwort erfolgen, sollten sie bei ihren rechtswidrigen Forderungen bleiben, werde ich unverzüglich Klage erheben.
Mit diesem Widerspruch wird auch gleichzeitig die Aufhebung des sofortigen Vollzugs ihrer Rückforderungen beantragt.
Widerspruch gegen die Bescheide ...... (jeden aufführen)
dann #9 und #10.
Die Begründung des Widerspruch kann erst nach ihrer Antwort erfolgen, sollten sie bei ihren rechtswidrigen Forderungen bleiben, werde ich unverzüglich Klage erheben.
Mit diesem Widerspruch wird auch gleichzeitig die Aufhebung des sofortigen Vollzugs ihrer Rückforderungen beantragt.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Rückforderung der Leistung
der ratlose hat geschrieben: ↑So 24. Jun 2018, 11:52 ich würde schriftlich anfragen ob du das richtig verstanden hast das die diese Daten verloren haben, und ob sie das schon gemeldet haben.
Eine Woche Frist, sonst würde ich die Staatsanwaltschaft einschalten da im JC massenweise Sozialdaten abhandengekommen sind.
Die Bundesagentur für Arbeit hat mit Weisung 201701015 vom 20.01.2017 – Meldepflicht bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Sozialdaten die Festlegung der Berichtswege und Entscheidungszuständigkeiten bestimmt (§ 83 a SGB X).
Mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung verlieren Behörden einen Großteil ihrer Sonderregularien. Jetzt beziehen die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) neben natürlichen oder juristischen Personen auch Behörden und Einrichtungen mit ein.Mit § 83 a SGB X – eingeführt durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 05.08.2010 – hat der Gesetzgeber entsprechend § 42 a BDSG für die Stellen, die dem Sozialgeheimnis unterliegen, eine neue Informationspflicht bei Datenschutzpannen eingeführt. Zum Schutz der Interessen der Betroffenen ist es erforderlich, dass die zuständige Aufsichtsbehörde und die jeweils zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde aber auch die Betroffenen selbst frühzeitig von Datenschutzpannen erfahren. Unterlassene, unrichtige, unvollständige und nicht rechtzeitig erfolgte Meldungen können gemäß § 85 Abs. 2 Nr. 6 i. V. m. Abs. 3 SGB X ein Bußgeld zur Folge haben.
@lisama23, mit dem Ende der Sonderstellung von Behörden und Einrichtungen, dem Sozialdatenschutz / personenbezogene Daten unter Geltung der DSGVO sowie deiner Nachweise, ergeben sich mächtige Instrumente, die Attacke des Jobcenter zu kontern.
Re: Rückforderung der Leistung
Velen Dank für eure Hilfe, dann werde ich das jetzt mal so machen. Die Nachweise habe ich.
Kein Gericht glaubt denen das alles nicht angekommen ist, noch dazu weil es öfters vorkam das meine EKS incl. der Belege angeblich nicht ankam und dann von denen Schreiben kamen, daß sie meinen WBA nicht bearbeiten, solange die Unterlagen fehlen, ein kurzer Hinweis das alles vorliegt und dann wurde es doch bearbeitet. Es war mir schon irgendwie klar, daß es noch einmal Probleme geben wird.
Kein Gericht glaubt denen das alles nicht angekommen ist, noch dazu weil es öfters vorkam das meine EKS incl. der Belege angeblich nicht ankam und dann von denen Schreiben kamen, daß sie meinen WBA nicht bearbeiten, solange die Unterlagen fehlen, ein kurzer Hinweis das alles vorliegt und dann wurde es doch bearbeitet. Es war mir schon irgendwie klar, daß es noch einmal Probleme geben wird.
Re: Rückforderung der Leistung
Solche Fälle kenne ich. Ich hab seinerzeit vom JC nach langem Kampf schriftlich erhalten, dass da "auch schon mal" Belege verloren gehn. Ein sehr wertvolles Schreiben war das für Belegeinreichungen danach.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Rückforderung der Leistung
Ich habe auch die ein oder andere zusätzliche Bestätigung vom Sachbearbeiter.
Ich überlege sogar zum Anwalt zu gehen, der hat bisher schon einiges ohne Gericht klären können und ich kann meine Zeit besser verbringen.
Ich überlege sogar zum Anwalt zu gehen, der hat bisher schon einiges ohne Gericht klären können und ich kann meine Zeit besser verbringen.
Re: Rückforderung der Leistung
Ist 'ne Überlegung wert, aber dafür gibt's vermutlich allenfalls Beratungshilfe
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.