Antrag nach §16c - Förderung der Selbständigkeit

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Tierheilpraxis
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Antrag nach §16c - Förderung der Selbständigkeit

#1

Beitrag von Tierheilpraxis »

Hallo ihr Lieben,

ich hatte ja vor einiger Zeit schon mal wegen obigem Antrag und der richtigen Vorgehensweise nachgefragt. Nach unzähligen Wochen habe ich jetzt einen positiven! Teilbewilligungsbescheid. Das ist ja erst mal richtig super. Jetzt aber mein Problem. Nachdem das Jobcenter monatelang gebraucht hat um meinen Antrag zu bearbeiten, habe ich natürlich versucht in der Zwischenzeit zu improvisieren und einige Dinge. die ich ich beantragt habe, bereits in anderer Form oder zum Teil gebraucht selber angeschafft.

Jetzt frage ich mich natürlich, gelten diese Belege dann als Nachweis, dass ich die Dinge angeschafft habe oder heißt es dann, "nö, ist ja vor Bewilligung angeschafft, also gibt es dafür kein Geld mehr"? Datum der Antragsstellung war der 26.01.2018! Ich konnte ja meine selbständige Tätigkeit nicht monatelang auf Eis legen, weil das Jobcenter so lange zur Bearbeitung braucht.

Außerdem reicht der genehmigte Betrag nicht für alles was sie genehmigt haben, da ich 30% davon selber finanzieren müsste, was ich im Augenblick einfach nicht kann.

Fragen über Fragen. Meine SB kann ich vermutlich erst Montag erreichen, wenn sie nicht gerade im Urlaub ist.

Danke euch schon mal und schönes Wochenende

l
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Koelsch
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Re: Antrag nach §16c - Förderung der Selbständigkeit

#2

Beitrag von Koelsch »

Immerhin, trotzdem ein Skandal, dass das so lange dauert.
Gleich mal eine Frage.

Hast Du einen Zuschuss oder ein Darlehen bekommen vom JC?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Tierheilpraxis
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Re: Antrag nach §16c - Förderung der Selbständigkeit

#3

Beitrag von Tierheilpraxis »

Ich hatte nur einen Zuschuss beantragt und den haben Sie mit ca. 36% der beantragten Summe genehmigt.
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Koelsch
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Re: Antrag nach §16c - Förderung der Selbständigkeit

#4

Beitrag von Koelsch »

OK, dann warte erst mal, bis das Geld auf dem Konto ist.

Also ich hätte ja selbst für Gebrauchtgeräte etc. gar nicht das Geld gehabt, daher hätten Tante Erna oder Onkel Fritz "damals" die Sachen auf ihre Rechnung gekauft, und jetzt, wo das Geld da ist, würde ich die Geräte gegen ordentliche Rechnung inkl. USt. von Tante Erna und Onkel Fritz kaufen. :zwinker:
Inkl. USt. weil ja Tante Erna und Onkel Fritz vermutlich nicht USt.-abzugeberechtigt sind.
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Olivia
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Re: Antrag nach §16c - Förderung der Selbständigkeit

#5

Beitrag von Olivia »

Richtig, das ist eine sinnvolle und rechtlich zulässige Vorgehensweise. Zudem musste rechtzeitig gehandelt werden, da die Minimierung der Hilfebedürftigkeit im Vordergrund stand.

36% Quote sind gar nicht mal so schlecht für die Zuschussvariante. Es müssen alle beantragten Gelder mit Einzelbeleg nachgewiesen werden. Der Beleg muss zwingend nach dem Bescheiddatum erstellt worden sein, sonst werden die Zuschüsse zurückgefordert.
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Günter
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Re: Antrag nach §16c - Förderung der Selbständigkeit

#6

Beitrag von Günter »

Ich denke, wenn nur 36 % bewilligt wurden, dann deckt das noch nicht mal die noch nötigen Investitionen. Also wurden die derzeitigen Anschaffungen per Darlehen finanziert, die Tilgung sind Betriebsausgaben und der Zuschuss wird für die erforderlichen weiteren Investitionen ausgegeben,
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Antrag nach §16c - Förderung der Selbständigkeit

#7

Beitrag von Koelsch »

Auch ein sehr gangbarer Weg
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Tierheilpraxis
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Re: Antrag nach §16c - Förderung der Selbständigkeit

#8

Beitrag von Tierheilpraxis »

Vielen lieben Dank, dann werde ich das soweit irgendwie möglich kreativ werden :-) Aber der Zuschuss ist nicht frei verfügbar. Im Bescheid steht explizit was sie in welcher Höhe fördern, und dass die Summe auch nur dafür ausgegeben werden darf. Mein Problem z.B. ich hatte ein "Behandlungssofa" angegeben, mich aber inzwischen dagegen entschieden und doch einen Behandlungstisch besorgt. Die Matte oben drauf musse ich kaufen. Jetzt findet aber das Amt ich brauch das Sofa und haben dafür auch einen gewissen Betrag anerkannt. Ich will aber natürlich nicht doch noch ein Sofa kaufen, dass ich eigentlich nicht brauche, darf das Geld aber auch nicht für was anderes nutzen und sie erkennen ja nur gut 60% des Betrages an was das Sofa kostet. Rein theoretisch müsste ich diesen Betrag zurück zahlen. Aber mal schauen, was meine Sachbearbeiterin spricht. Vielleicht lässt sich da ja doch was machen.
Olivia
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Re: Antrag nach §16c - Förderung der Selbständigkeit

#9

Beitrag von Olivia »

Günter hat geschrieben: Sa 30. Jun 2018, 23:33 der Zuschuss wird für die erforderlichen weiteren Investitionen ausgegeben,
Der Zuschuss ist zweckgebunden für die ursprünglich beantragten Sachmittel erfolgt. Werden die Geder umgewidmet, erfolgt zwangsläufig eine Rückforderung.
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Günter
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Re: Antrag nach §16c - Förderung der Selbständigkeit

#10

Beitrag von Günter »

Dann schreibt man eben, da durch die lange Antragsbearbeitung ein Betrieb meiner Praxis ohne die ...... nicht möglich war, habe ich die folgenden ...... durch ein Darlehen zwischenfinanziert. denn sonst wären folgende Kosten (Miete, Strom etc ....) weitergelaufen, ohne dass ich Einnahmen generieren konnte. Das wäre nicht im Sinne des §2 SGB II. Ich verwende den Zuschuss jetzt bestimmungsgemäß zur Tilgung des Darlehens.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Antrag nach §16c - Förderung der Selbständigkeit

#11

Beitrag von Koelsch »

Da erscheint mir dann der Tante Erna Version günstiger, da kauft man dann von Tante Erna eine "Behandlungsliege" ist nur ein anderes Wort für Behandlungssofa, und die weiche Liegematte ist eben Bestandteil der Liege.

Ich zitiere mal aus dem JurisPK 4. Auflage
Gefördert werden kann die Neuanschaffung von Sachgütern. Eine Übernahme von Kosten der
Finanzierung von bereits in der Vergangenheit erworbenen Gütern scheidet dagegen aus
,
Ebenso Voelzke in: Hauck/Noftz, SGB II, § 16c Rn. 22; vgl. LSG Sachsen v. 09.12.2013 - L 3 AS 1800/13 B PKH - juris Rn. 10, 14 f.
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tigerlaw
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Re: Antrag nach §16c - Förderung der Selbständigkeit

#12

Beitrag von tigerlaw »

Da habe ich schon gestern nachgeschaut, auch im Münder.
Für mich ist die Frage "Wo beginnt die Vergangenheit?" Nach Gefühl und Wellenschlag: Bei der Antragstellung. Denn der Antragsteller hat es ja nicht in der Hand, wie schnell diecBehörde arbeitet
Das sieht man ja auch hier.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Koelsch
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Re: Antrag nach §16c - Förderung der Selbständigkeit

#13

Beitrag von Koelsch »

So denke ich auch, aber Tante Erna nimmt dem JC Diskussionsmöglichkeiten - und bietet "Gestaltungsmöglichkeiten", wenn statt Sofa z.B. Tisch/Liege gekauft wurde
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Re: Antrag nach §16c - Förderung der Selbständigkeit

#14

Beitrag von Tierheilpraxis »

Logisch wäre für mich auch, dass eigentlich der Zeitraum ab Antragstellung zählt. Aber nachdem ich ehrlich gesagt keine Lust auf Diskussionen habe, werde ich vermutlich die "Tante Erna" Version nutzen. Wie gesagt, der Betrag reicht eh nicht für alles was sie da mit reingerechnet haben. Aber ich werde jetzt die Dinge die sie genehmigt haben und die ich tatsächlich noch brauche, wie Lampen, eine Waage, Otoskop, nen Hocker etc. kaufen (alles in deren Aufzählung drin) und dann ist vermutlich nur noch ein kleiner Betrag übrig den ich dann für einen Privatkauf nutze. In der Hoffnung das passt dann alles so. Ich danke euch für eure Anregungen. Ohne euch, hätte ich den Antrag ja gar nicht gestellt, sondern zurück gezogen. Deshalb wirklich vielen lieben Dank!
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Koelsch
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Re: Antrag nach §16c - Förderung der Selbständigkeit

#15

Beitrag von Koelsch »

Halt uns bitte auf dem Laufenden und viel Erfolg. Der Plan hört sich für mich vernünftig an. :Daumenhoch:
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Re: Antrag nach §16c - Förderung der Selbständigkeit

#16

Beitrag von Olivia »

Ob sich was neues ergeben hat?
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