Firmen - Ausgaben
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Re: Firmen - Ausgaben
Habe eine Antwort erhalten (Anmerkung die können Anträge in 3 Tagen entscheiden, habe Ich in den letzten 10 Jahren nicht mehr erlebt von meinen Jobcenter.) auf den Antrag - Löschen von Firmendaten - hier zum lesen :
Ist eine Antwort aber ob sie Vereinbar ist mit Artikel 3 Satz 1 Grundgesetz ist aus meiner siecht sehr problematisch.Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: Firmen - Ausgaben
Habe dann Heute sofort meinen Widerspruch eingereicht - hier zum lesen :
Werde weiter berichten wenn wieder was passiert, ob das Jobcenter wieder in 3 Tagen eine Entscheidung trifft oder es wieder Monate dauert ?Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Re: Firmen - Ausgaben
Ich darf mal Hans-Joachim Kulenkampf zitieren
Jeder blamiert sich, so gut er kann - und einige noch etwas besser.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Firmen - Ausgaben
Drohung oder Gewalt, sind zwei spezifische Nötigungsmittel, die das StGB in § 240 aufführt. Mittels einer dieser beiden Formen soll ein Erfolg dergestalt herbeigeführt werden, dass der Betroffene eine von ihm nicht gewollte, jedoch vom Täter erwünschte Handlung, Duldung oder Unterlassung vollzieht.Peterpanik hat geschrieben: ↑Do 28. Jun 2018, 08:25 Ach noch was Herr [...] sie wissen ja das das Jobcenter mich wegen angeblicher Nötigung angezeigt hat.
@eterpanik, beim Begriff der Nötigung handelt sich um weit mehr als ein bloßes Ärgernis. Wie kam es zu der Anzeige?
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Re: Firmen - Ausgaben
friys, worauf sie genau beruht weiß ich leider nicht denn es sagt mir keiner was und einen Anwalt kann ich mir auch nicht leisten, Ich habe meinen Sachbearbeiter in diesen Jahr schon viele Schreiben bzw. Widersprüche geschickt und weiß nicht was ihm nicht passt,
werde ich schon irgendwann erfahren , also Spätestens bei der kommende Gerichtsverhandlung.
werde ich schon irgendwann erfahren , also Spätestens bei der kommende Gerichtsverhandlung.
Re: Firmen - Ausgaben
§ 153 StPO - ich kann dem Verlauf hier im Thread nur öffentliches Desinteresse entnehmen.
- marsupilami
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Re: Firmen - Ausgaben
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Firmen - Ausgaben
Ich empfehle dem TE eine Ratenzahlung.
Re: Firmen - Ausgaben
Im Alltag wird der Begriff der Nötigung oft gebraucht, ohne die dazugehörige rechtliche Komponente zu kennen. Nur weil @PP sein Jobcenter mit Post zuschüttet, kommen wohl die spezifischen Nötigungsmittel nicht zum tragen - es sei denn, @PP ist in grober Weise ausfallend geworden und/oder hat massive Willensbeeinflussung zu betreiben versucht. Dann wird wohl zuerst eine Anhörung eingeleitet. Ansonsten wird das Absehen von der Verfolgung wegen Geringfügigkeit sehr wahrscheinlich.Peterpanik hat geschrieben: ↑Do 28. Jun 2018, 10:07 Ich habe meinen Sachbearbeiter in diesen Jahr schon viele Schreiben bzw. Widersprüche geschickt und weiß nicht was ihm nicht passt, werde ich schon irgendwann erfahren , also Spätestens bei der kommende Gerichtsverhandlung.
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Re: Firmen - Ausgaben
Habe wegen den Firmendaten nun eine EA beim SG eingereicht, hier zu lesen :
Wenn sich was tut werde ich weiter berichten hier.Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Re: Firmen - Ausgaben
Zur Aussonderungsfunktionalität von Altdaten aus der E-Akte: https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok ... 018015.pdfPeterpanik hat geschrieben: ↑Do 28. Jun 2018, 08:19 Habe eine Antwort erhalten (Anmerkung die können Anträge in 3 Tagen entscheiden, habe Ich in den letzten 10 Jahren nicht mehr erlebt von meinen Jobcenter.) auf den Antrag - Löschen von Firmendaten - hier zum lesen : 40. Antwort - Firmendaten 25.06.2018.pdf
Ist eine Antwort aber ob sie Vereinbar ist mit Artikel 3 Satz 1 Grundgesetz ist aus meiner siecht sehr problematisch.
Re: Firmen - Ausgaben
Ist das Sozialgericht da wirklich zuständig? Ich dachte, dafür ist das Verwaltungsgericht zuständig?Peterpanik hat geschrieben: ↑Mo 2. Jul 2018, 09:29 Habe wegen den Firmendaten nun eine EA beim SG eingereicht, hier zu lesen : 42. SG - Eilentscheidung 02.07.2018.pdf
Wenn sich was tut werde ich weiter berichten hier.
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Re: Firmen - Ausgaben
Hier mal ein Widerspruch gegen den Inkasso - Service zum lesen :
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Re: Firmen - Ausgaben
Hier nun meine Untätigkeitsklage in der Sache zum lesen :
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- marsupilami
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Re: Firmen - Ausgaben
Nein, ich mag das nicht lesen, wenn sich beim Lesen Dateinamen aufgrund der Rechtschreibung sämtliche Haare an sämtlichen Körperteilen sträuben und auch die Fußnägel hochklappen und sich im Oberleder der Schuhe festkrallen.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Firmen - Ausgaben
Und hier die Eingansbestätigung mit Datenschutz - Hinweis des SG zum lesen :
Wenn sich was tut in der Sache berichte ich weiter hier.Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: Firmen - Ausgaben
Hier noch der Datenschutz - Hinweis des SG zum lesen :
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Re: Firmen - Ausgaben
Der Inkassoservice kann und darf nicht bescheiden. Aber darauf kommt es bei deinen Klagen auch nicht mehr an.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Firmen - Ausgaben
Siehst du richtig Günter, mir geht es bei denen nur um das GG also ART 1 Satz 1, ART 3 Satz 1 und sonst nichts.
Re: Firmen - Ausgaben
Eine zeitweise Unterdeckung des Existenzminimums ist lt. Rechtsprechung hinzunehmen, z.B. bei der Aufrechnung.
Re: Firmen - Ausgaben
Ich hab mir die Sachen auch nicht durchgelesen und werde das auch nicht machen. Denn wie Günter schon schreibt, Inkassoservive darf nix entscheiden also ist eine Klage gegen die an Schwachsinn kaum zu überbieten.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Firmen - Ausgaben
Die Rechtsprechung hat entschieden, dass die Aufrechnung zulässig ist. Insofern ist die Klage gegen das Inkasso völlig aussichtslos und die Klage wahrscheinlich mutwillig. Das Gericht könnte also für diese Klage eine Gebühr verhängen.
Re: Firmen - Ausgaben
Und dafür hätte ich sogar volles Verständnis
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Firmen - Ausgaben
Richtig. Ich wollte nur sagen, warum die Aufrechnung zulässig ist und das diese vorübergehende Hinnehmen einer Kürzung mitnichten so auch auf Sanktionen - deren Geld vollständig wegfällt und nicht nur andersweitig oder anderszeitig ausgezahlt wird - übertragbar ist.