Prozesskostenhilfe Nachweise Einkommen

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Antworten
axels11
Benutzer
Beiträge: 83
Registriert: Do 23. Feb 2017, 09:48

Prozesskostenhilfe Nachweise Einkommen

#1

Beitrag von axels11 »

Hallo zusammen

Ich bin gerade dabei für meine Klage vor dem SG, Prozesskostenhilfe zu beantragen.

Ich stoße auf Hürden beim Nachweis meiner aktuellen Einnahmen und Ausgaben. Als Selbstständiger ist das so gut wie unmöglich.

Für den laufenden Monat kann ich Einnahmen über Paypal und das Betriebskonto nachweisen, jedoch ist auf dem Kontoauszug des Betriebes ein Kontostand von ca. 5000 €, Privatkonto 350 € sichtbar.

Ich muß ja für alles Nachweise vorlegen.
Im aktuellen Monat habe ich nur Betriebseinnahmen von ca. 1050 € und Betriebsausgaben von ca. 620 € es sind Bruttobeträge.

Als anerkannten Abschluss kann ich nur die Eink. St Er. von 2016 vorlegen, mit 0,00 € Einkommen.


Lohnt es sich die PKH zu stellen?


Ich danke euch im Voraus
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89396
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Prozesskostenhilfe Nachweise Einkommen

#2

Beitrag von Koelsch »

Ich würde es versuchen mit ALG II-Bescheid plus vEKS und ESt.-Bescheid (wobei da die Frage aufkommen kann, warum nur für 2016). Wenn Du mit StB arbeitest, wäre das aber kein Thema, da haben Viele erst den Bescheid 2016
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
axels11
Benutzer
Beiträge: 83
Registriert: Do 23. Feb 2017, 09:48

Re: Prozesskostenhilfe Nachweise Einkommen

#3

Beitrag von axels11 »

Danke Kölsch

Im PKH Antrag steht über dem E folgendes:

Wenn Sie laufende Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozial-
hilfe) beziehen und den aktuellen Bescheid einschließlich des Berechnungsbogens vollständig beifügen,
müssen Sie die Abschnitte E bis J nicht ausfüllen, es sei denn, das Gericht ordnet dies an.

Ich bekomme aktuell noch ca. 15 € monatlich für KdU vom JC.

Dann würde doch eigentlich dieser aktuelle Bescheid in Verbindung mit der vEKS ausreichen, oder??
Ich könnte sogar noch das Formular VM von Mai 2018 ganz gönnerhaft dazu legen.

So müßte ich die Abschnitte E Bis J nicht ausfüllen.

:8:
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89396
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Prozesskostenhilfe Nachweise Einkommen

#4

Beitrag von Koelsch »

Sollte dann ausreichend sein
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
axels11
Benutzer
Beiträge: 83
Registriert: Do 23. Feb 2017, 09:48

Re: Prozesskostenhilfe Nachweise Einkommen

#5

Beitrag von axels11 »

Fehler Fehler Fehler

Hier geht es ja um das SGB II und nicht um das SGB XII
Also doch alles ausfüllen und Nachweise beilegen.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89396
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Prozesskostenhilfe Nachweise Einkommen

#6

Beitrag von Koelsch »

Du beziehst SGB XII - dann reicht der Bescheid mit Sicherheit, denn da sind die Vermögenfreibeträge ja noch geringer
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Breymja

Re: Prozesskostenhilfe Nachweise Einkommen

#7

Beitrag von Breymja »

Kleine Frage aus Interesse: Gibt's Sozialhilfe nicht nur bei Erwerbsunfähigkeit? Wie kannst du dann recht erfolgreich selbstständig sein?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89396
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Prozesskostenhilfe Nachweise Einkommen

#8

Beitrag von Koelsch »

Seit wann kann man bei Erwerbsunfähigkeit nicht mehr arbeiten? Das ist doch einzig und allein Deine Entscheidung.

Und GruSi gibt's keineswegs nur bei Erwerbsunfähigkeit - ich z.B. bekomme auch GruSi und bin selbstständig tätig.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Prozesskostenhilfe Nachweise Einkommen

#9

Beitrag von marsupilami »

Signatur?
Muss das sein?
Breymja

Re: Prozesskostenhilfe Nachweise Einkommen

#10

Beitrag von Breymja »

Daher bedeutet Erwerbsunfähigkeit eigentlich nur, dass ich nicht mehr arbeiten kann und nicht mehr arbeiten muss, aber immer noch arbeiten darf? Wird man dann nicht unterstellen, man sei gar nicht erwerbsunfähig, weil die faktische Lebensführung dem nicht entspricht?

@Koelsch: Entschuldigung, ich wusste nicht, das Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsfähigkeit sowie Hilfe zum Lebensunterhalt alles SGB XII ist, jetzt weiß ich es.

Möchte auch nicht schreddern - sorry, hatte mich nur interessiert.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Prozesskostenhilfe Nachweise Einkommen

#11

Beitrag von Günter »

Ich sag noch, du kennst nur schwarz und weiß aber keine Nuancen.

Erwerbsunfähigkeit heißt nur, dass du gesundheitliche Einschränkungen hast.

https://www.juraforum.de/lexikon/erwerbsunfaehigkeit

Das bedeutet aber nicht, dass es dir verboten ist, dich selbst auszubeuten.

Wenn du bestimmte Arbeiten als Arbeitnehmer wegen Schmerzen/Bewegungseinschränkungen usw in der dreifachen Zeit, wie ein "normaler" AN ausführst, bist du für den Chef nicht tragbar. Aber du kannst als Selbstständiger noch ein kleines Zubrot mit der selben Tätigkeit verdienen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89396
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Prozesskostenhilfe Nachweise Einkommen

#12

Beitrag von Koelsch »

Günter hat geschrieben: Mi 25. Jul 2018, 14:55 Aber du kannst als Selbstständiger noch ein kleines Zubrot mit der selben Tätigkeit verdienen.
Richtig .... und trotz GruSi brauchst Du natürlich ein Betriebsfahrzeug (und zwar nach Steuerrecht). :zwinker:
Der nur GruSi-Empfänger hat so was ja nicht, weil damals Vermögensfreibetrag inklusive Auto = € 2.600 inkl. Auto und auch mit den heutigen € 5.000 wird's sehr eng, wenn man da noch ein Auto haben will.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
axels11
Benutzer
Beiträge: 83
Registriert: Do 23. Feb 2017, 09:48

Re: Prozesskostenhilfe Nachweise Einkommen

#13

Beitrag von axels11 »

[quote=Koelsch post_id=488209 time=1532459653 user_id=2]
Du beziehst SGB XII - dann reicht der Bescheid mit Sicherheit, denn da sind die Vermögenfreibeträge ja noch geringer
[/quote]

Ich beziehe nach dem SGB II.
Breymja

Re: Prozesskostenhilfe Nachweise Einkommen

#14

Beitrag von Breymja »

Erwerbsunfähigkeit heißt nur, dass du gesundheitliche Einschränkungen hast.
Stimmt Unfähig zum Erwerb, daher zum Sicherstellen des eigenen Lebensunterhalts, aber nicht zum Arbeiten, dafür gibt's die AU.
Das ist nur etwas verwirrend, weil die EU irgendwie mehr Auswirkungen rechtlich hat als eine ganze AU.

@Koelsch: Dafür hast du ja schonmal empfohlen, dass das Auto nicht auf den Betroffenen zugelassen sein muss.
Steuerrecht? Für SGB XII gibt es diese JC-Regeln nicht?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89396
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Prozesskostenhilfe Nachweise Einkommen

#15

Beitrag von Koelsch »

Na dann ALG II Bescheid plus vEKS
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30887
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Prozesskostenhilfe Nachweise Einkommen

#16

Beitrag von kleinchaos »

Die Anrechnung von Einkommen in der Grusi wird überwiegend nach dem Steuerrecht durchgeführt.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22162
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Prozesskostenhilfe Nachweise Einkommen

#17

Beitrag von Olivia »

Nicht immer?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89396
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Prozesskostenhilfe Nachweise Einkommen

#18

Beitrag von Koelsch »

Lies mal § 4 Abs. 3 DV zu § 82 SGB XII

und Du findest dort recht häufig "kann" und "notwendig"
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Antworten

Zurück zu „Selbstständig und ALG II/Hartz IV“