Bitte nicht um die nachgewiesenermaßen falsche Behauptung kümmern "NK-Abrechnung hammer nich". So was behauptet JC ja mal gerne einfach so.
Gegen das Schreiben wurde Widerspruch eingelegt, Widerspruch wurde abgelehnt mit der Begründung, das sei ja gar kein VA.
Ich subsummiere mal aus meiner Sicht unter die Definition des VA gemäß § 35 VwVfG
Wie ist Eure Meinung, ist das ein Verwaltungsakt oder ist das keiner? Klar die Rechtsbehelfbelehrung fehlt, aber das kann auch bei einem VA der Fall sein, dann verlängert sich eben die Widerspruchsfrist "dramatisch".
- Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme,
"Wir tun nix" ist eindeutig eine Entscheidung- die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls
gestellter Antrag auf Kostenübernahme ist definitiv ein konkreter Einzelfall- auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft
SGB ist definitiv öffentliches Recht- und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist
Nichtübernahme beantragter Kosten hat definitv eine nach außen z.B. zum Vermieter aber auch zum Antragsteller gerichtete Rechtswirkung.