JC will Geld zurück, es geht, natürlich, um Betriebsausgaben aber auch um private Versicherungen. Es bringt nix, den ganzen Schriftkram hier zu veröffentlichen, daher nur eine Zusammenfassung und die Frage, fällt Euch noch was ein, was man bei der Erörterung vorbringen könnte?
ALG II Antrag wurde gestellt Anfang Juli 2014, vorläufiger Bescheid kam am 17.10.2014.
Strittig vor Gericht aber ist der endgültige Bescheid mit zugehöriger aEKS. Die strittigen Punkte:
- Ich habe nach § 11b Abs. 1 Nr. 3 SGB II eine ganze Reihe von privaten Versicherungen vom Einkommen abgesetzt, z.B. KH-Zusatzversicherung.
Mein Argument: Ihr Dödels habt erst im Oktober 2014 nach mehr als 3 Monaten Bearbeitungszeit beschieden. Alle Versicherungen erlauben aber Kündigung nur 3 Monate zum Jahresende, bedeutet - eine rechtswirksame Kündigung hätter spätestens Ende September 2014 erfolgen müssen.
Es ist hier zusätzlich auch eine Analogie zu den KdU zu beachten - auch da räumt man dem Kunden eine "angemessene" Frist ein, seine Kosten zu reduzieren. Genau das Gleiche aber muss bei allen anderen vertraglich vereinbarten Kosten gelten
JC Argument: Kündigungsfristen in privaten Verträgen interessieren uns nicht, so was kann nich zu Lasten der Allgemeinheit gehen - Als Betriebsausgabe abgesetzt wurde eine Auslandskrankenversicherung für meine "Chefin"
Argument: Notwendig, weil "Chefin" in Länder reisen musste, in denen die GKV nicht gilt
Argument JC: Es ist zu bezweifeln, dass betriebliche Reisen eines ALG II Beziehers nach Indien und Russland den Lebensumständen eines ALG II Beziehers entsprechen. Ausland-KV ist nicht nötig - Es wurden als Betriebsausgabe geltend gemacht Visakosten für meine "Chefin" für die schon genannte Reise nach Indien. Diese Reise erfolgte auf ausdrückliche Bitte meines besten Kunden (mit dem hab ich allein 2010/2011 rund 2,5 Mio Umsatz gemacht). Der spricht praktisch kein Englisch und bat daher, dass meine Chefin ihn und seine Frau dolmetschend auf der Reise begleiten solle. Reisekosten etc. übernahm er, an Visakosten dachte er nicht. Für mich war es selbstverständlich, dass diese vergleichsweise geringen Kosten (ca. € 150) bei so einem guten Kunden unter "Werbung etc." notwendig waren.
JC - siehe vorheriger Punkt