Mietrückstände - wie verhält man sich "optimal"

Hilfe bei Fragen rund um Miete, Heizkosten etc. beim ALG II nach § 22 SGB II.
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Koelsch
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Mietrückstände - wie verhält man sich "optimal"

#1

Beitrag von Koelsch »

Isch hät do jään ens widder en Problemsche

eLB hat (durch eigene Blödheit, WBA nicht gestellt, weil er "tolle Gewinne im Gewerbe erwartete) 5 Monate Mietrückstand.

Die Begeisterung des Vermieters darüber ist ausgesprochen überschaubar, aber er hat noch keine fristlose Kündigung ausgesprochen, sondern hofft und harrt auf Bitten des eLB darauf, dass JC diesem ein Darlehen zur Deckung der Mietschulden gewährt. Wohnung ist angemessen, von daher ist die Chance durchaus gegeben. ALG II Antrag ist noch im Juli gestellt, von daher wäre das Darlehen für 2 Mieten.

Inzwischen weiß ich, zusätzlich zu den Mietrückständen gibt's auch einige "nette" Forderungen des Finanzamts, er möge doch mal seine USt. zahlen.

Mein derzeitiger Eindruck, Insoanmeldung ist unvermeidlich aber noch nicht erfolgt, das Gewerbe hat er inzwischen dicht gemacht, er sieht ein, das bringt nix (oder er kann's nicht).
  1. Wenn jetzt JC ankommt, und hinsichtlich Mietschuldenantrag mittem Kopp schüttelt
  2. dagegen Widerspruch eingelegt wird
  3. danach Inso beantragt wird
    1. fiele eine dann doch noch erfolgende Kündigung des Vermieters unter den Kündigungsschutz des § 112 InsO. Dach überm Kopp wäre also erst mal gesichert, aber
    2. kann sich dann JC im Widerspruchs- bzw. nachfolgenden Klageverfahren hinsichtlich Mietschuldenübernahme auch auf den
      § 112 InsO berufen und erklären: Wir brauchen nix rauszurücken, Wohnung ist ja nicht gefährdet?
  4. In einem anderen Fall (http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... mungsklage) zog sich JC ja "erfolgreich" auf den § 112 InsO zurück. Dort aber erfolgte der Antrag auf Mietschuldenübernahme erst nach Inso-Anmeldung und Kündigung
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Mietrückstände - wie verhält man sich "optimal"

#2

Beitrag von marsupilami »

Und die konkrete Frage?

Vermutlich:
Inso anmelden oder nicht?

Je nun, das muss/darf eLB - wie immer - selbst entscheiden.
Fakten liegen auf dem Tisch (hoffentlich alle) und die jeweiligen Konsequenzen sind dargestellt.
Ich fürchte, der/die eLB hat nur die Wahl zwischen Pest und Cholera.


Zu Punkt 3 b. JC wird das vermutlich tun, wird sich auf den Standpunkt stellen: wir müssen ja sparsam mit Steuergeldern umgehen und wird geltend machen, dass eLB die Mietschulden selbst verursacht hat und das auch noch außerhalb des Leistungsbezuges, fällt somit auf gar keinen Fall in irgendwelche Zuständigkeiten des JC.

Punkt 4: Jegliche Argumentation aus einem anderen Fall: Einzelfall-Entscheidung, alles auf 0 und von vorne incl. aller Schikanen.

Hat denn eLB A.... in der Hose?
Denn vermutlich wird mit einem Widerspruch - und sei er noch so toll formuliert - nicht allzuviel erreicht werden.
Es wird eine Eskalationsstufe höher gehen und da ist dann die Frage: ist eLB psychisch stabil genug für den ganzen nachfolgenden Sch....?
Signatur?
Muss das sein?
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Koelsch
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Re: Mietrückstände - wie verhält man sich "optimal"

#3

Beitrag von Koelsch »

Keine Ahnung, ob eLB genug A... hat.

Ich hoffe, dem ganzen Ausmaß des angefallenen Mists am Dienstang beim Stammtisch was näher zu kommen. Bisher weiß ich nur, dass es wohl auch "ungeöffnete Briefe" gab oder noch gibt - ein ja leider recht häufiges Phänomen, wenn das Wasser Richtung Oberkante Unterlippe steigt.
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kleinchaos
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Re: Mietrückstände - wie verhält man sich "optimal"

#4

Beitrag von kleinchaos »

Unbedingt den Antrag beibehalten und bei Ablehnung direkt klagen. Der Vermieter kann ja auch mit normaler Frist kündigen, wegen zerstörtem Vertrauensverhältnis. Von daher sollte man schon dabei bleiben.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Olivia
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Re: Mietrückstände - wie verhält man sich "optimal"

#5

Beitrag von Olivia »

In dem Zusammenhang: 5 Monate das Gewerbe "schleifen lassen" und dann ist die InSo fällig. Daran sieht man, wie wichtig es ist, immer dran zu bleiben. Ich las mal, dass nach 5 oder 10 Tagen kompletten Stillstand in einem Konzern die gesamte Firma unwiderruflich im Eimer wäre. Man kann sich auch vorstellen, dass sich bei einer Einzelperson nach monate- und dann jahrelangem Fernbleiben vom Arbeitsmarkt die Bewerbungschancen immer weiter vermindern.
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