Was passiert im schlimmsten Fall...

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Olivia
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Re: Was passiert im schlimmsten Fall...

#76

Beitrag von Olivia »

Nalani hat geschrieben: Fr 7. Sep 2018, 14:05 Gleichzeit schickte das Amt die Anlage EKS (hab ich ja längst fertig und abgegeben) und...die Anlage EK. Sind die jetzt völlig doof?
In der Anlage EK muss angekreuzt werden, dass Einkommen aus Selbständigkeit erzielt werden wird. Aus diesem Grund ist dann wiederum die Anlage EKS fällig. So erklärte mir das Jobcenter, warum auch bei Selbständigen die Anlage EK gefordert wird.
Die brauchen doch bloß im Computer nachschauen und sehen, dass die längst alles haben und, oh Überraschung, ja bereits seit ein paar Monaten zahlen. Argh!
Die Aufnahme der Selbständigkeit stellt vielleicht einen separaten Verwaltungsvorgang dar, weswegen die erneute Abgabe aller Erklärungen und Anlagen nötig ist.
Und von dem Maßnahmeträger kam eine erneute Einladung zur Aufnahme. Hab dann mal beim JC angerufen..da hieß es, ich müsse bis zur Klärung auf jeden Fall an dem Driss teilnehmen.... Aber ich bin doch jetzt verdammt nochmal selbstständig! Und nu?
Das ist absurd und unsinnig. Mit Beginn der Selbständigkeit müsste eine sofortige Freistellung von der nicht zielführenden Massnahme erfolgt sein.
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Koelsch
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Re: Was passiert im schlimmsten Fall...

#77

Beitrag von Koelsch »

Versuch mal den Driss vom Maßnahmeträger hier hochzuladen. Und die Aussage des JC halte ich für Quatsch. Du hast denen mitgeteilt, Du hast Dich "verselbstständigt" und das damit die EGV hinfällig ist.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Was passiert im schlimmsten Fall...

#78

Beitrag von Olivia »

Ja, bitte mal die Unterlagen vom Massnahmeträger hochladen. Es ist schon manchmal vorgekommen, dass auch diese Unterlagen nicht in Ordnung und nicht mit den Forderungen des Jobcenters abgestimmt waren.
Nalani
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Re: Was passiert im schlimmsten Fall...

#79

Beitrag von Nalani »

So schaut mal... Mehr ist es nicht...
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Nalani
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Re: Was passiert im schlimmsten Fall...

#80

Beitrag von Nalani »

Man achte auch auf die "perfekten" Deutschkenntnisse der lieben Mitarbeiterin
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Koelsch
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Re: Was passiert im schlimmsten Fall...

#81

Beitrag von Koelsch »

Kurze Mitteilung (schriftlich) an das JC und den Maßnahmeträger, dass Du selbstständig in Vollzeit tätig bist, daher den Termin nicht wahrnehmen kannst. Deine EGV sei gekündigt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Olivia
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Re: Was passiert im schlimmsten Fall...

#82

Beitrag von Olivia »

Koelsch hat geschrieben: Fr 7. Sep 2018, 14:34 Kurze Mitteilung (schriftlich) an das JC und den Maßnahmeträger, dass Du selbstständig in Vollzeit tätig bist, daher den Termin nicht wahrnehmen kannst. Deine EGV sei gekündigt.
Mit der Selbständigkeit wird die Bedürftigkeit gesenkt, dies geht vor.
Nalani
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Re: Was passiert im schlimmsten Fall...

#83

Beitrag von Nalani »

Vielen Dank, so mach ich das... Oh man, das kostet alles so viel unnötige Energie 🙄
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Koelsch
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Re: Was passiert im schlimmsten Fall...

#84

Beitrag von Koelsch »

Und geh bitte nicht allein zum Termin
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Nalani
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Re: Was passiert im schlimmsten Fall...

#85

Beitrag von Nalani »

Du meinst du am 13.09? Beim Team für Selbstständige?

Ich habe niemanden der sich mit der Thematik auskennt und mitkommen könnte...
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marsupilami
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Re: Was passiert im schlimmsten Fall...

#86

Beitrag von marsupilami »

Der/die muß sich mit der ganzen Thematik überhaupt nicht auskennen.

Block und Kuli für Notizen reichen!
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Koelsch
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Re: Was passiert im schlimmsten Fall...

#87

Beitrag von Koelsch »

Richtig, den Termin meine ich. Der muss sich nicht auskennen (wär natürlich besser), nur dabei sein und "wissend" gucken, oder so tun, als mache er Notitzen.

Allein die Anwesenheit eines Dritten senkt die Blödsinnsquote beim SB-Gesabbel drastisch.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Was passiert im schlimmsten Fall...

#88

Beitrag von marsupilami »

Und ein wenig "standfest" sollte er/sie sein.

Falls JC-SB auf die Idee kommen sollte, Namen oder gar Ausweis der Begleitperson zu verlangen ...
Im ersten Fall reicht: "Ich bin die Begleitung!"
Im zweiten Fall einmal mit dem Teil kurz durch die Luft wedeln und dann wieder einstecken.

Wenn ihr unbedingt höflich sein wollt, kann die Begleitpersonen ihren Namen nennen.
Feddich.
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Nalani
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Re: Was passiert im schlimmsten Fall...

#89

Beitrag von Nalani »

Ich schau mal wen ich dafür gewinnen kann
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Günter
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Re: Was passiert im schlimmsten Fall...

#90

Beitrag von Günter »

Es gilt das Prinzip erst Geldverdienen und dann erst kommt solch Spaß wie Kreuzworträtseln beim Maßnahmenträger.

Kurze Mitteilung an JC bin dabei meine Selbstständigkeit aufzubauen,. wichtige Kundentermine, Maßnahme ist gecancelt.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Was passiert im schlimmsten Fall...

#91

Beitrag von marsupilami »

wichtige Kunden- und Akquisetermine.
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Re: Was passiert im schlimmsten Fall...

#92

Beitrag von marsupilami »

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Re: Was passiert im schlimmsten Fall...

#93

Beitrag von Olivia »

marsupilami hat geschrieben: Fr 7. Sep 2018, 15:26 Und ein wenig "standfest" sollte er/sie sein.

Falls JC-SB auf die Idee kommen sollte, Namen oder gar Ausweis der Begleitperson zu verlangen ...
Im ersten Fall reicht: "Ich bin die Begleitung!"
Im zweiten Fall einmal mit dem Teil kurz durch die Luft wedeln und dann wieder einstecken.
Und keine Kopie des Ausweises zu den Akten geben!
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