Habe mein Bewilligungszeitraum verkuerzt - Einnahmen wurden trotzdem angerechnet

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Olivia
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Re: Habe mein Bewilligungszeitraum verkuerzt - Einnahmen wurden trotzdem angerechnet

#26

Beitrag von Olivia »

Absolut richtig.

Eine ergänzende Überlegung: bei dem Geldeingang handelte es sich ja um eine Abschlagszahlung. Es hängt ja auch sehr stark ab von den weiteren Zwischenzahlungen und der Abschlusszahlung, ob man bei dem Projekt dann noch etwas verdient hat oder nicht oder sogar draufgezahlt hat. Sprich, es macht einen erheblichen Unterschied, ob die Anzahlung 10.000 € war (diese wurde nun leider innerhalb des NWZ angerechnet als Einkommen) und dann gab es noch eine Schlusszahlung von beispielsweise 800 €. Das wäre wirklich übel. Dann wären jetzt wahrscheinlich Schulden da, denn die Anzahlung würde wirklich essentiell zum Leben gefehlt haben.

Anders würde sich die Lage darstellen, wenn nach der angerechneten Abschlagszahlung von 10.000 € eine zweite Zwischenzahlung von weiteren 15.000 € eingetroffen ist und dann noch eine Abschlussszahlung von sagen wir 20.000 €. In diesem Fall wäre die Anrechnung der ersten 10.000 € sicher sehr ärgerlich, aber vielleicht noch irgendwie zu verkraften.
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kleinchaos
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Re: Habe mein Bewilligungszeitraum verkuerzt - Einnahmen wurden trotzdem angerechnet

#27

Beitrag von kleinchaos »

Kommt ja immer auf die Kosten an.
Wenn nun aber diese Vorschusszahlung die Anschaffung notwendiger Werkzeuge und Genehmigungen für den Auftragsbeginn darstellt? Dann ist es eine Zweckgebundene Einnahme und nicht zu berücksichtigen
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Lucian S.
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Re: Habe mein Bewilligungszeitraum verkuerzt - Einnahmen wurden trotzdem angerechnet

#28

Beitrag von Lucian S. »

Summa sumarum: das Jobcenter hat mir fuer einen gewissen Zeitraum NICHT geholfen, sondern hat sich das Geld wieder zurueckgeholt. Dies ist sicherlich nicht Sinn der Sache. Damit kommt man sicherlich nicht leichter wieder auf die Beine. Sondern da haben sie den Grundstein dafuer gelegt, dass man demnaechst wieder bei ihnen landet. Daher meinte ich, es ist voellig absurd.
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Koelsch
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Re: Habe mein Bewilligungszeitraum verkuerzt - Einnahmen wurden trotzdem angerechnet

#29

Beitrag von Koelsch »

Eigentlich schade, aber korrekt ist sicher, das wäre "ein Kampf" beim SG mit ungewissem Ausgang.

Ich kann durchaus verstehen, wenn Du der Überzeugung bist, Deine Energie anderweitig "gewinnträchtiger" einsetzen zu können.

JC will also Geld von Dir zurück, Du bist derzeit nicht mehr im Leistungsbezug.

Dann prüfe bitte sehr genau, wie hoch Dein derzeitiges, steuerrechtliches Nettoeinkommen ist - also Gewinn minus Krankenversicherung und ggf. Rentenversicherung (zumindest wenn RV-Pflicht besteht)

Wenn Du da dann in die Nähe des Pfändungsfreibetrags von 1.133,80 € nach § 850c ZPO kommst, dann ab zum Amtsgericht und Pfändungsfreibetrag nach § 850i ZPO beantragen.

Der § 850c ZPO gilt nur für "Arbeitseinkommen", um hier im Beispiel zu bleiben, Deine Vorauszahlung von € 10.000 wäre aber kein Arbeitseinkommen im Sinne des § 850c ZPO, könnte also voll gespfändet werden ....... außer Du bekommst die in den § 850i ZPO Antrag rein.
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tigerlaw
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Re: Habe mein Bewilligungszeitraum verkuerzt - Einnahmen wurden trotzdem angerechnet

#30

Beitrag von tigerlaw »

Andererseits: Wenn der Erstattungs-VA des JC bestandskräftig ist, wird er zum Einzug an die RD in Recklinghausen ("Inkasso-Service") abgegeben. Dort sitzen ganz vernünftige Leute. Mit denen eine angemessene Ratenzahlung aushandeln! Und wenn diese Raten eingehalten werden, gibt es keine ZV-Maßnahmen.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Olivia
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Re: Habe mein Bewilligungszeitraum verkuerzt - Einnahmen wurden trotzdem angerechnet

#31

Beitrag von Olivia »

Lucian S. hat geschrieben: Sa 15. Sep 2018, 11:45 Summa sumarum: das Jobcenter hat mir fuer einen gewissen Zeitraum NICHT geholfen, sondern hat sich das Geld wieder zurueckgeholt. Dies ist sicherlich nicht Sinn der Sache. Damit kommt man sicherlich nicht leichter wieder auf die Beine. Sondern da haben sie den Grundstein dafuer gelegt, dass man demnaechst wieder bei ihnen landet. Daher meinte ich, es ist voellig absurd.
Aus diesem Grund funktionieren einige Geschäftsmodelle nicht oder sind sehr gefährlich, solange man beim Jobcenter als Aufstocker ist. Beispiel: ein Aufstocker kauft teure Maschinen und verkauft diese weiter. Eine Maschine koste 100.000 €. Der Verkaufspreis liege bei 105.000 €. Liegen nun Einkauf der Maschine und Verkauf in zwei unterschiedlichen BWZ, dann kommt der Zahlungseingang lediglich einer Vorkasse-Rechung im ersten BWZ einem schweren finanziellen Unglück für den Aufstocker gleich. Denn es fehlt dann die Gegenbuchung der Kosten. Der Aufstocker muss dann peinlich genau auf die Zahlungszeitpunkte achten und seine Geschäftspartner rechtlich genau verpflichtend genau anweisen, was die Zahlungszeitpunkte angeht. In den letzten Tagen oder Wochen eines BWZ sollten der Aufstocker in diesem Beispiel gar keine Geschäfte mehr machen, um das Risiko eines hohen Zahlungseingangs bei "fehlenden Gegenkosten" zu vermeiden. Doch manche Geschäftspartner lassen sich bezüglich Zahlungszeitpunkten nicht "anweisen", und schon gar nicht rechtlich verpflichtend. Was dann? Am besten wäre der Umstieg auf ein anderes Geschäftsmodell, also nur die Differenz von 5.000 € als Provision zu vereinnahmen, um das Risiko zu vermeiden. Aber auch das geht nicht immer. Also muss man genau überlegen.

Das Jobcenter beteiligt sich mit keinem einzigen Euro an der Betriebsführung beteiligt und es müssen sogar alle Umsatzerlöse inkl. Umsatzsteuer für den Lebensunterhalt verbraucht werden. Dabei gilt ein strenger 6-Monats-Zeitraum.

Aus dieser Regelung gab es damals für meine Selbständigkeit nur zwei Schlussfolgerungen. Erstens, die Betriebseinnahmen müssen zeitlich so gelegt werden, dass man sich damit nicht selbst ein Bein stellt und zweitens, für alle Betriebseinnahmen müssen noch innerhalb des BWZ die auf die jeweiligen Einnahmen bezogenen Betriebsausgaben abgehen, ebenfalls damit man sich damit kein Eigentor schiesst.

Dass Dir das Jobcenter alles das nicht erklärt hat, halte ich für ein für Dich finanziell sehr nachteiliges Versäumnis!
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Günter
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Re: Habe mein Bewilligungszeitraum verkuerzt - Einnahmen wurden trotzdem angerechnet

#32

Beitrag von Günter »

Wir hatten doch einen ähnlichen Fall. Verkauf von Reisegutscheinen eines Reisebüros. Das JC hat verlangt, dass die Einnahmen für den Lebensunterhalt verbraucht werden, unabhängig von der strafrechtlichen Relevanz einer Unterschlagung. Was kam bei dem Fall eigentlich raus?
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tigerlaw
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Re: Habe mein Bewilligungszeitraum verkuerzt - Einnahmen wurden trotzdem angerechnet

#33

Beitrag von tigerlaw »

Unabhängig von der Frage zum "Parallelfall" mit den Reisegutscheinen:

WENN Lucian den Erstattungsbescheid rechtskräftig werden lässt (er also nicht jetzt zum SG geht), dann kann das JC 30 Jahre lang daraus vollstrecken. Mit Pfändungsfreigrenzen u.ä. zu spekulieren (§§ 850 ff ZPO) halte ich nicht für zielführend.

Hier gilt vielmehr der drastische Satz: "Rasiert wirst du auf jeden Fall. Soll ich dir sofort auf den Kopf spucken, oder aber zuerst in meine Hände?"

Oder auf gut Englisch "Please drop me gently - if at all".

Und deshalb mein Hinweis in #32, sofort mit dem Inkassoservice zu einer akzeptablen Lösung gelangen, die dir "Luft zum leben" lässt (auch wenn es dann natürlich länger dauern mag.

Diese Raten wären aber in einem evtl. neuen Fall von SGB-II-Bezug leider nicht in der EKS "unterzubringen", denn formal ist das ja Rückforderung einer Leistung zum allgemeinen Leben, nicht aber zum Betrieb gehörend.
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Re: Habe mein Bewilligungszeitraum verkuerzt - Einnahmen wurden trotzdem angerechnet

#34

Beitrag von Koelsch »

Ich kann mich nicht mehr erinnern, was bei den Reisgutscheinen rausgekommen ist. Ich weiß nur, Reisbüro ist zu und ehemalige eLB im "Ruhestand".
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Re: Habe mein Bewilligungszeitraum verkuerzt - Einnahmen wurden trotzdem angerechnet

#35

Beitrag von Olivia »

tigerlaw hat geschrieben: Sa 15. Sep 2018, 12:43 Unabhängig von der Frage zum "Parallelfall" mit den Reisegutscheinen:

WENN Lucian den Erstattungsbescheid rechtskräftig werden lässt (er also nicht jetzt zum SG geht), dann kann das JC 30 Jahre lang daraus vollstrecken. Mit Pfändungsfreigrenzen u.ä. zu spekulieren (§§ 850 ff ZPO) halte ich nicht für zielführend.

Und deshalb mein Hinweis in #32, sofort mit dem Inkassoservice zu einer akzeptablen Lösung gelangen, die dir "Luft zum leben" lässt (auch wenn es dann natürlich länger dauern mag.

Diese Raten wären aber in einem evtl. neuen Fall von SGB-II-Bezug leider nicht in der EKS "unterzubringen", denn formal ist das ja Rückforderung einer Leistung zum allgemeinen Leben, nicht aber zum Betrieb gehörend.
Was ist mit einer Aufrechnung, falls sofort wieder Hilfebedürftigkeit vorläge? Da gibt es doch eine Maximalzahl an Monaten, in denen aufgerechnet werden kann, und dann ist Schluss. Oder?
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Re: Habe mein Bewilligungszeitraum verkuerzt - Einnahmen wurden trotzdem angerechnet

#36

Beitrag von tigerlaw »

"Jein", :zwinker: Olivia: Die Forderung als solche besteht "auf ewig", nur darf das Jobcenter sie nur maximal 3 Jahre lang durch Aufrechnung (anteilig) tilgen.

Wenn man aber in die Anhörung schreibt, dass nicht aufgerechnet werden soll, man sich stattdessen mit dem Inkasso auseinandersetzen will, dann wird einfach der Erstattungsbetrag festgesetzt und das Aktenzeichen beim Inkasso angegeben. Alles weitere muss man dann unmittelbar mit Recklinghausen klären, für das JC vor Ort gilt "fire and forget"!
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Re: Habe mein Bewilligungszeitraum verkuerzt - Einnahmen wurden trotzdem angerechnet

#37

Beitrag von Günter »

Und ich frage mich, welchen Mehraufwand es macht an das SG zu schreiben

Selbstständiger


gegen

JC

Klage gegen den Widerspruchsbescheid ...
....

es wird beantragt den Bescheid aufzuheben, denn er verstößt gegen Art 3 GG. Der Kläger hat dem JC ... am mitgeteilt, dass es r aus dem Bezug fällt und auf weitere Leistungen verzichtet. Das JC verlangt eine Anrechnung des danach erzielten Einkommens über den gesamten ursprünglichen BWZ. Das stellt eine Ungleichbehandlung gegenüber einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer dar. Wenn der im BWZ einen Arbeitsvertrag mit höheren Einkommen erhält, dann wird eben nicht über den BWZ abgerechnet. Im übrigen wird aufschiebende Wirkung beantragt.

Und dann hast du erst mal eine Weile Ruhe mit Inkasso usw.
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Re: Habe mein Bewilligungszeitraum verkuerzt - Einnahmen wurden trotzdem angerechnet

#38

Beitrag von Koelsch »

Das ist korrekt. Bis darüber entschieden wird, vergehen Monate oder mehr.

Dann aber würde ich deutlich mehr schreiben. Mal sehn, ob ich Lust und Laune hab für einen immer noch kurzen Entwurf
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Re: Habe mein Bewilligungszeitraum verkuerzt - Einnahmen wurden trotzdem angerechnet

#39

Beitrag von marsupilami »

Was willst Du deutlich mehr schreiben?

Lucien ist juristischer Laie und muss keine entsprechenden Schriftsätze auswalzen.

Er erkennt die Ungleichbehandlung von Selbstständigen gegenüber soz.ver.pfl. Angestellten aus den einschlägigen Vorschriften und stellt diese kurz und knackig á la Günter heraus.

Was allerdings das JC nicht daran hindern wird, zu beantragen, diese Klage abzuweisen, weil das eben nun mal die derzeit gültigen Vorschriften sind.
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Re: Habe mein Bewilligungszeitraum verkuerzt - Einnahmen wurden trotzdem angerechnet

#40

Beitrag von Koelsch »

Auch wieder richtig. JC wird dann 'ne Klageerwiderung fabrizieren, und darauf kann man dann antworten.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Habe mein Bewilligungszeitraum verkuerzt - Einnahmen wurden trotzdem angerechnet

#41

Beitrag von Günter »

Eben, die müssen erst mal darlegen, warum die unterschiedliche Behandlung kein Verstoß gegen Art 3 GG darstellt. Darauf antwortet man sehr komplizierte juristische Materie ich blutiger Laie benötige Anwalt und PKH und in der Zeit ruht die Forderung des JC, Der Kläger kann in Ruhe seiner Selbstständigkeit frönen und man wird sehen was bei rumkommt.
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Re: Habe mein Bewilligungszeitraum verkuerzt - Einnahmen wurden trotzdem angerechnet

#42

Beitrag von marsupilami »

Also Günter's Vorschlag noch ein wenig dran rumgebäschtelt und dann warten, ob der Thread-Ersteller evtl. einsteigt.
Selbstständiger


gegen

JC

Klage gegen den Widerspruchsbescheid vom [Datum]...
....

Ich beantrage den oben genannten Bescheid aufzuheben, denn er verstößt nach meiner Ansicht gegen Art 3 GG.

Begründung:
Ich habe dem JC ... am schriftlich/nachweislich mitgeteilt, dass ich auf weitere Leistungen verzichte.

Daraufhin verlangt das JC eine Anrechnung des außerhalb des Leistungsbezuges erzielten Einkommens über den gesamten ursprünglichen BWZ.

Diese Vorgehensweise stellt eine Ungleichbehandlung gegenüber einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer dar.
Wenn dieser im BWZ einen Arbeitsvertrag mit Lebenshaltungskosten deckendem oder gar überschreitendem Einkommen erhält, dann wird eben nicht über den BWZ abgerechnet sondern nur bis zu dem Monat, vor dem dieses Ereignis eintritt.

Im übrigen wird aufschiebende Wirkung beantragt.

mfg
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Re: Habe mein Bewilligungszeitraum verkuerzt - Einnahmen wurden trotzdem angerechnet

#43

Beitrag von Koelsch »

Ich schmier noch was rein, einen letzten Satz
marsupilami hat geschrieben: Sa 15. Sep 2018, 18:37 Also Günter's Vorschlag noch ein wenig dran rumgebäschtelt und dann warten, ob der Thread-Ersteller evtl. einsteigt.
Selbstständiger


gegen

JC

Klage gegen den Widerspruchsbescheid vom [Datum]...
....

Ich beantrage den oben genannten Bescheid aufzuheben, denn er verstößt nach meiner Ansicht gegen Art 3 GG.

Begründung:
Ich habe dem JC ... am schriftlich/nachweislich mitgeteilt, dass ich auf weitere Leistungen verzichte.

Daraufhin verlangt das JC eine Anrechnung des außerhalb des Leistungsbezuges erzielten Einkommens über den gesamten ursprünglichen BWZ.

Diese Vorgehensweise stellt eine Ungleichbehandlung gegenüber einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer dar.
Wenn dieser im BWZ einen Arbeitsvertrag mit Lebenshaltungskosten deckendem oder gar überschreitendem Einkommen erhält, dann wird eben nicht über den BWZ abgerechnet sondern nur bis zu dem Monat, vor dem dieses Ereignis eintritt. Dies gilt auch dann, wenn er zuvor wegen schwankendem Einkommen einen vorläufigen Bescheid erhalten hat, genau wie der Kläger.

Im übrigen wird aufschiebende Wirkung beantragt.

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Re: Habe mein Bewilligungszeitraum verkuerzt - Einnahmen wurden trotzdem angerechnet

#44

Beitrag von marsupilami »

Jep.
Damit mal anfangen und schauen was dann vom JC kommt.
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Re: Habe mein Bewilligungszeitraum verkuerzt - Einnahmen wurden trotzdem angerechnet

#45

Beitrag von bmw1 »

@lucian s.
bei mir ist der fall ähnlich siehe history. eine entscheidung wird es bei mir nächste woche geben. details gerne per pn. ich sammel gerne infos von weiteren eks geschädigten.
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Re: Habe mein Bewilligungszeitraum verkuerzt - Einnahmen wurden trotzdem angerechnet

#46

Beitrag von Koelsch »

Wenn Du eine Entscheidung bekommst - stell sie bitte hier im Forum ein
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