Firmen - Ausgaben

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Olivia
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Re: Firmen - Ausgaben

#701

Beitrag von Olivia »

Peterpanik hat geschrieben: Sa 15. Sep 2018, 10:33 Man könnte das Verfahren vielleicht auch niederschlagen.
Was bedeutet das? Dass das Gericht angesichts von 63 und mehr Anträgen den Durchblick verloren hat und sich deswegen nicht weiter mit dem Verfahren auseinandersetzt?
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kleinchaos
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Re: Firmen - Ausgaben

#702

Beitrag von kleinchaos »

Eine Niederschlagung des Verfahrens bedeutet, dass die Klage abgewiesen wird.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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tigerlaw
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Re: Firmen - Ausgaben

#703

Beitrag von tigerlaw »

Der nachgeschobene Antrag hat aber keine Auswirkung auf die materielle Rechtsfrage, das dürfte PP auch wissen.

Daran sieht man aber wieder einmal, wie berechtigt die hier immer wieder ausgesprochene Mahnung ist, nur Kopien beim JC abzugeben.

Nur - wenn JC behauptet, die vor zwei Jahren von PP eingereichten Kopien nicht mehr zu haben, dann kann das Gericht nur schwierig begründen, wie das JC gleichwohl diese Kopien hätte dem SG vorlegen können und müssen und deshalb die Nichtvorlage als "contempt of court" mit einer Exxtragebühr zu belegen sei. Das Gegenteil jener Behauptung des JC könnte man nur beweisen, indem eine Durchsuchung des JC vom hintersten Mäusekeller bis zum letzten Sparren im Dach durchgeführt würde. Aus diesen Gründen dürfte dem Antrag von PP wohl nicht entsprochen werden.

Ansonsten gilt, was Kölsch gesagt hat: Warten wir ab, welche Entscheidung das SG fällt!
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Re: Firmen - Ausgaben

#704

Beitrag von Olivia »

kleinchaos hat geschrieben: Sa 15. Sep 2018, 11:46 Eine Niederschlagung des Verfahrens bedeutet, dass die Klage abgewiesen wird.
Je mehr Sand PP dort ins Getriebe einfüllt, umso mehr dürfte die Richterin zu dieser Variante tendieren.
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tigerlaw
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Re: Firmen - Ausgaben

#705

Beitrag von tigerlaw »

Nö, Oli, wenn die Richterin ihr Amt "sauber" führt und es keine "schiedlich-friedliche" Lösung gibt (und die dürfte es nicht geben, es sei denn, dass PP sich in gewissem Umfang doch bereit erklärt, "zweimal Geld auszugeben"), dann wird sie (zusammen mit den beiden Beisitzern) entweder entscheiden "die Klage wird abgewiesen", und dann muss PP nach Rechtskraft des Urteils zweimal Geld ausgeben, oder aber sie entscheidet, dass PP den Betrag von XXX € an das JC zu erstatten hat und die Klage im übrigen abgewiesen wird, oder aber dass PP keine Beträge an das JC zu erstatten habe.
Soweit der Klage nicht (rechtskräftig) stattgegeben werden sollte, müsste PP dann eine neue Logik als gültig lernen, dass Geld (zumindest in Teilen) doch zweimal ausgegeben werden kann und muss.
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Günter
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Re: Firmen - Ausgaben

#706

Beitrag von Günter »

Es gibt da einen Unterschied zwischen kann und muss. Angenommen er verliert, was niemand außer dem JC will, dann sagt die Richterin: "PP Muss zahlen." Sein Kontostand sagt aber er kann nicht, denn er hat das Geld bereits einmal ausgegeben und physikalisch und finanztechnisch ist die Kohle weg.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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tigerlaw
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Re: Firmen - Ausgaben

#707

Beitrag von tigerlaw »

... und damit wären wir wieder bei http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 20#p491520
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Re: Firmen - Ausgaben

#708

Beitrag von Olivia »

Macht es keinen Unterschied, den Richter in einer Verhandlung über das Ermessen bezüglich Betriebskosten gegen sich aufzubringen oder für sich einzunehmen? :verwirrt:

Es geht doch in den Verfahren meist darum, ob eine Betriebsausgabe gerade noch angemessen ist oder schon "zu gaga" für den Leistungsbezug.
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Re: Firmen - Ausgaben

#709

Beitrag von Peterpanik »

Zu #728 so was hatten wir schon und es laufen mehre Klagen gegen das Inkasso in Recklinghausen sprich BA von mir
seit 2016 und die Termine zur Verhandlung beim SG sind bis Heute nicht benannt worden, denke sind ca. 5 Klagen
und eine aktuelle EA - 2018 offen und da geht es im Prinzip um das selbe, nach wie vor also noch Klärungsbedarf.

Zu #731 alle meine Firmenausgaben waren und sind berechtigt, Jobcenter hat bis Heute nicht das Gegenteil beweisen können.
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Re: Firmen - Ausgaben

#710

Beitrag von Olivia »

Nicht das Jobcenter muss beweisen, dass Deine Ausgaben nicht berechtigt waren.

Sondern Du selbst musst nachweisen, dass Deine Ausgaben den Vorgaben des SGB II entsprechen.
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Koelsch
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Re: Firmen - Ausgaben

#711

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo:
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Re: Firmen - Ausgaben

#712

Beitrag von Peterpanik »

Kann ich doch alles ohne Probleme, wenn es mehr nicht ist.
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Re: Firmen - Ausgaben

#713

Beitrag von Koelsch »

Dann kann es ja keinerlei Probleme geben
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Re: Firmen - Ausgaben

#714

Beitrag von Olivia »

Dann sollte es gar nicht erst zu der Rückforderung gekommen sein. :kopfkratz:
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Koelsch
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Re: Firmen - Ausgaben

#715

Beitrag von Koelsch »

Tja, das ist komisch - gell.

Aber ist alles ganz einfach mit den Ausgaben. Ich erinnere mich noch gerne an einen meiner Fälle:

In der EKS € 8,00 brutto also inkl.USt. für 2 Kaffee, die ich zwei Kunden in Venlo (Niederlande) "spendiert" hatte.

JC meinte natürlich - nicht notwendig, auch als ich erklärte, zuvor hätten die Kunden mich zum MIttagessen eingeladen gehabt.

Also Klage, SG meinte dann auch, in dem Fall sind die 2 Tassen Kaffee "notwendig".

JC stimmte zu ...... in dem dann folgenden korrigierten Bescheid wurden dann anerkannt
€ 6,72 für 2 Tassen Kaffee. Ich könne nur Nettobeträge geltend machen, da ich ja Vorsteuer abzugsberechtigt sei.
Blöd nur - das war in Venlo, also niederländische USt. Und die kann man nur bei Überschreiten eines Mindestbetrages (ich meine € 20) zurückfordern.

Also habe ich erneut geklagt - wegen der € 1,28. Hab den Fall gewonnen, JC musste auch die € 1,28 anerkennen.
Manchmal geht's halt auch bei mir um's Prinzip :unschuld: :zwinker:
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Re: Firmen - Ausgaben

#716

Beitrag von Peterpanik »

Beispiel aus der Verhandlung : Die Richterin meinte was die Taxi-Quittung aus August 2015 sollte und ich erklärte ihr wir haben ein mal im Jahr Kirmes und da hat mich ein Geschäftspartner zum Klönen und Bier-trinken eingeladen und ich sagte der Richterin wenn ich trinke fahre ich kein Auto mehr da ich meinen Führerschein noch brauche, da Kutte sie dumm und sagte das sie das versteht und die Vertreter des Jobcenters-Kutten dumm und sagten nichts. Und das gleiche passierte bei weiteren vier bis acht Fragen der Richterin, so was da an dem Tag. Weiteres Beispiel : Festplatte gekauft und erklärte der Richterin alles geht mal kaputt, wurde auch akzeptiert von der Richterin. Taxi - Quittung = 10,-€
Zuletzt geändert von Peterpanik am Sa 15. Sep 2018, 22:21, insgesamt 3-mal geändert.
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Re: Firmen - Ausgaben

#717

Beitrag von Olivia »

Krass, dass das Jobcenter das gestrichen hat. :ohnmacht:

In der Grundsicherung geht es eben um jeden einzelnen Euro, da kann man sich Verzicht nicht leisten.
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Koelsch
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Re: Firmen - Ausgaben

#718

Beitrag von Koelsch »

Das war noch zu ALG II Zeiten - ist schon 'ne Weile her.

Ein schlechter Ruf will eben verdient sein: Meine Stammtischkollegin aus Krefeld berichtete von einer Fortbildung, an der sie teilnahm, bei der auch dutzende NRW SB's und Teamleiter für Selbstständige teilnahmen. Dort wurde aus mehreren JC's hier um Köln herum berichtet, es gäbe eine klare Anweisung, falls ein Beistand Koelsch auftauche, sei sofort der Teamleiter hinzuzuziehen. :unschuld:
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Re: Firmen - Ausgaben

#719

Beitrag von kleinchaos »

Damit gleich 2 Leute was von der Weiterbildung durch dich haben?
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Koelsch
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Re: Firmen - Ausgaben

#720

Beitrag von Koelsch »

Zum Thema Notwendigkeit der Betriebsausgabe haben wir ja auch http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=16&t=22946
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Re: Firmen - Ausgaben

#721

Beitrag von Peterpanik »

Da mir nicht klar ist ob ein SG meine Einkommensteuerbescheide anerkennen muss oder nicht, ist diese Frage erklärungsbedürftig
und aus diesen Grund habe ich vollendendes eingereicht beim SG in Marburg :
64. Frage und Antrag ans SG.pdf
Wenn sie was Antworten mir werde ich es hier veröffentlichen.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Günter
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Re: Firmen - Ausgaben

#722

Beitrag von Günter »

Die Antwort wird lauten:

Das SG ist nicht befugt die Bescheide der Finanzbehörden zu überprüfen oder gar in Zweifel zu ziehen. Das SG erkennt an, dass das zuständige FA rechtskräftige Bescheide erlassen hat. Das SG ist an geltende Gesetze gebunden und in denen ist eindeutig festgelegt, dass das Steuerrecht für die Einkommensermittlung nicht anzuwenden ist.

Wir hoffen Ihre Frage ist damit beantwortet.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Firmen - Ausgaben

#723

Beitrag von Olivia »

Dazu musst Du Dich an das Finanzamt wenden. Das Sozialgericht ist da der falsche Adressat! Bei Unklarheiten mit dem Steuerbescheid kann man beim Finanzamt Einspruch einlegen. Dieser ist an bestimmte Fristen gebunden. Ist die Frist um, erlangt der Bescheid Bestandskraft.
Peterpanik
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Re: Firmen - Ausgaben

#724

Beitrag von Peterpanik »

Zu #745 + 746 könnt ihr nicht lesen ?, niemand soll was prüfen sondern es geht um Anerkennung des Bescheides,
wenn ich den Steuerbescheid beim anderen Behörden sprich bei Rathäusern vorlege wird er-anerkannt dort.
Olivia
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Re: Firmen - Ausgaben

#725

Beitrag von Olivia »

Wenn Du Probleme hast, dass der Bescheid nicht anerkannt wird, dann musst Du Dich unbedingt an das Finanzamt wenden! Das Sozialgericht kann Dir bei Deinem Anliegen nicht helfen, wenn Dein Steuerbescheid nicht anerkannt wird.

Noch einmal zum Mitschreiben: Das Sozialgericht klärt alle sozialrechtlichen Streitigkeiten. Wenn Du dagegen Probleme mit Deinem Steuerbescheid hast, dann ist das Finanzamt der richtige Ansprechpartner.
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