Unterlagenforderung vom JC

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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marsupilami
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Re: Unterlagenforderung vom JC

#26

Beitrag von marsupilami »

Ich überarbeite gerade. Bitte etwas Geduld.
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friys
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Re: Unterlagenforderung vom JC

#27

Beitrag von friys »

jcgeschaedigter hat geschrieben: Di 2. Okt 2018, 20:04 Entwurf des Widerspruchs beim JC.
@jcgeschaedigter - betriebliche Telefonkosten (mobil, reiner Datenvertrag, kein Telefon)
Im Widerspruch - "das Führen eines Telefongespräches technisch überhaupt nicht möglich ist!"

Achtung: technisch ist es möglich, aber bei reinen mobilen Datentarifen ist VoIP nach den meisten AGB nicht erlaubt.

Telefonieren über Datenverbindungen funktioniert mit Messenger-Telefonie beispielsweise mit Skype, Signal, Whatsapp oder einer "der virtuellen IP-Telefonanlage" mit Softphones via SIP-Konto (placetel, sipgate, fonial). Softphones bieten einige Vorteile, vor allem für Geschäftsreisende oder Außendienstler, denn sie erlauben es, weltweit unter seiner "Festnetz-" Bürorufnummer erreichbar zu sein.
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marsupilami
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Re: Unterlagenforderung vom JC

#28

Beitrag von marsupilami »

So.
Ich habe meine Änderungsvorschläge in einem Word-Dokument untergebracht.
Allerdings ohne besondere Kenntlichmachung.
Einfach selber vergleichen.
2018_10_03 widerspruch unfertig V_m.doc

Nachtrag: die techn. Details von fryis sind nicht eingearbeitet.
Das kann man tun.
Würde aber vermutlich einen JC-SB völlig überfordern, sofern der eben nicht IT-affin ist
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Koelsch
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Re: Unterlagenforderung vom JC

#29

Beitrag von Koelsch »

Zu Verpflegung und Übernachtung gucksu
RD-NRW-Newsltter-27.05.2014.pdf
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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friys
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Re: Unterlagenforderung vom JC

#30

Beitrag von friys »

#28 @marsu, mein Beitrag war als Hinweis für @jcg gedacht, dass sein "technisch überhaupt nicht möglich" nicht zutreffend ist, und nicht, um den JC-SB zu überfordern.

Ich würde den Begriff "Telefon" in seinem Fall gar nicht in den Mund nehmen, sondern ausschließlich (auch in der EKS) von einem betriebsbedingt notwendigen "Datentarif" sprechen, um seine Photos zeitnah absetzen zu können und seine E-Mail zu checken bzw. um von unterwegs per E-Mail mit seinen Auftraggebern kommunizieren zu können.

Nebenbei: Wenn ein mobiles Device wie ein Smartphone oder Tablet z.B. per Wlan (Hotel, Cafe, öffentlicher Hotspot - wenn AGB nicht dagegen sprechen) online geht, ist telefonieren wie unter #27 Abs. 3 ebenso möglich und strapaziert das Datenvolumen nicht.
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Re: Unterlagenforderung vom JC

#31

Beitrag von jcgeschaedigter »

@Koelsch:

Der Knackpunkt bei der Verpflegungsabrechung ist der Verweis des SB auf C11. Die Frage hierbei ist: Was genau wird da gerechnet? Ist C11 der Pauschalbetrag von 6 Euro ab 12 Stunden beruflicher Abwesenheit? Dann wäre die Einordnung der Belege des eLB in diese Kategorie (die ja stets so vollzogen wurde) nicht korrekt, denn es liegen ja die entsprechenden Belege vor, also wären 12 bzw. 24 Euro maximal abrechenbar.

Oder wird es so gehandhabt, dass auch die (anerkannten) höheren Beträge in C11 geworfen und dort irgendwie verrechnet werden? Das gibt aber die Aussage des EKS-Formulars nicht her, die mehr oder weniger eindeutig auf den Pauschalbetrag von 6 Euro hinweist. Also wäre alles, was mit Beleg abgerechnet wurde, dort nicht einzuordnen, sondern in der eigentlichen EKS-Tabelle mit vollem Betrag (zumindest bis zur Höhe von 12 bzw. 24 Euro) abzurechnen.

Es wäre wichtig, dies genau zu wissen, damit man dem SB diesbezüglich auf die Finger klopfen kann.
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Koelsch
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Re: Unterlagenforderung vom JC

#32

Beitrag von Koelsch »

Ja in C 11 werden die Pauschalen aus § 6 ALG II-V gerechnet, mehr nicht
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Re: Unterlagenforderung vom JC

#33

Beitrag von jcgeschaedigter »

Dann wären die Verpflegungskosten mit Belegen wohl besser in B7 oder B14 aufgehoben.

Das verbesserte Schreiben ans JC geht morgen raus. Mal sehen, was als Antwort kommt. Wahrscheinlich muss man zum SG, aber die Argumente für eine Klage stehen ja schon im Widerspruch drin.
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Koelsch
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Re: Unterlagenforderung vom JC

#34

Beitrag von Koelsch »

Richtig
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jcgeschaedigter
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Re: Unterlagenforderung vom JC

#35

Beitrag von jcgeschaedigter »

Update:

Nachdem nun mehr als 3 Wochen vergangen sind und das JC es bisher nicht für nötig hielt, eine Eingangsbestätigung (halt das Übliche: "Wir haben Ihren Widerspruch erhalten und blablabla ...") zuzuschicken, wird mein Bekannter etwas unruhig wegen der Einhaltung der Widerspruchsfrist und natürlich auch ärgerlich wegen des offensichtlichen Ignorierens seitens des Jobcenters.
Jetzt stellt sich die Frage, ob er noch mal ans JC schreibt und eine Eingangsbestätigung fordert, oder ob er gleich ans SG schreibt, um so Rechtssicherheit herzustellen. Das SG wird ja den Widerspruch ohnehin sehr wahrscheinlich in Form einer Klage erhalten, da der Widerspruch vom JC höchstwahrscheinlich abgelehnt wird. Also wäre es vielleicht ganz gut, jetzt schon das SG ins Spiel zu bringen.
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Koelsch
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Re: Unterlagenforderung vom JC

#36

Beitrag von Koelsch »

Ich würde beim JC nachhaken. Einfach noch mal den Widerspruch einreichen mit dem Hinweis, dass der wohl möglicherweise im JC verloren gegangen sei, weil man ja nix höre.
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marsupilami
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Re: Unterlagenforderung vom JC

#37

Beitrag von marsupilami »

Jep.
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Re: Unterlagenforderung vom JC

#38

Beitrag von Olivia »

Richtig. Den Widerspruch erneut einreichen mit der Zusatzbemerkung, dass aufgrund fehlender Eingangsbestätigung wohl irgendetwas JC-seitig schief gelaufen sein muss. Unbedingt auf einen Nachweis achten, d.h. Fax-Sendeprotokoll mit Eindruck der ersten Seite, Einschreiben mit Rückschein, protokollierter Einwurf in den Jobcenter-Hausbriefkasten unter Zeugen oder persönliche Abgabe am Tresen mit schriftlicher Empfangsbestätigung des Jobcenters!
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Re: Unterlagenforderung vom JC

#39

Beitrag von jcgeschaedigter »

Das Schreiben ist grad Makulatur geworden. Genau heute, als das Schreiben ans JC rausgehen sollte, kam die Eingangsbestätigung für den Widerspruch. Hat ja ziemlich gedauert. Wenn die Bearbeitung des Widerspruchs im Verhältnis genauso lange dauert, dann zieht sich das dann wohl ewig hin. Naja, aufschiebende Wirkung ist bestätigt und das Gericht wird, wenn der Widerspruch dann (wahrscheinlich) abgelehnt wird, auch 2-3 Jahre brauchen.
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marsupilami
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Re: Unterlagenforderung vom JC

#40

Beitrag von marsupilami »

Glück gehabt.

Also das JC meine ich.
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jcgeschaedigter
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Re: Unterlagenforderung vom JC

#41

Beitrag von jcgeschaedigter »

UPDATE!

Heute kam der Widerspruchsbescheid vom JC zum o.g. Widerspruch. Natürlich wurde der Widerspruch zurückgewiesen. Die Begründungen (folgen erst nach endlosem Geschwurbel auf Seite 3) sind schon sehr fragwürdig.

Ich bitte um Eure Meinungen und Vorschläge, u.a. auch für die anstehende Klage beim SG.

Vielen Dank!
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Re: Unterlagenforderung vom JC

#42

Beitrag von Koelsch »

Guck ich mir mal morgen an
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Re: Unterlagenforderung vom JC

#43

Beitrag von marsupilami »

Widerspruch_geschwärzt ist ja der Widerspruchsbescheid.

Ich hab mir den durchgelesen, wurde verwirrt und bin dann auf den Gedanken gekommen, mir den Bescheid "daneben zu legen".
Das ist einer der Fälle, wo man sich die beiden Teile tatsächlich eigentlich ausdrucken müsste und dann mit Textmarker und farbigen Stiften die Inhalte vergleichen müsste.

Aber ich hab das zumindest ansatzweise auch so am Bildschirm geschafft.

Zumindest in Teilen ist der Widerspruchsbescheid nicht mehr als ein simpler Zirkelschluss, der nicht wirklich auf die Problematik der einzelnen Punkte im Widerspruch eingeht.

Insbesondere zum Thema Büromaterial- und Telefonkosten wird das deutlich:
Im Bescheid wird einfach gesagt, dass die jeweiligen Kosten reduziert werden.
Im Widerspruchsbescheid wird nur gesagt, dass auf die "Ausführungen" im Bescheid verwiesen wird.
Auf die "Ausführungen" im Widerspruch wird keinerlei Bezug genommen.

Was die Beratungskosten angeht, ist zu prüfen, ob da - wie im Widerspruchsbescheid angegeben - tatsächlich für den streitigen Bewilligungszeitraum keine geltend gemacht wurden.
Das muss dann in den Kopien der vEKS geprüft werden.

Das gilt auch für die Fahrtkosten.
Hat der Delinquent von den Fahrern/Fahrzeugbesitzern für die Fahrtkosten "Rechnungen" bekommen?
Alles andere dürfte nach meiner Auffassung auch steuerrechtlich nur schwer nachvollziehbar sein.


Es bleibt also nichts anderes übrig, als erstmal tatsächlich - wie oben beschrieben - von den Originalen Bescheid/EKS und Widerspruchsbescheid Kopien anzufertigen und die Absatz für Absatz, Punkt für Punkt zu prüfen und abzugleichen und die Widersprüchlichkeiten bzw. Zirkelschlüsse zu notieren nach Seite, Absatz bzw. Zeile und darauf eine Klage aufzubauen mit dem Grundtenor, dass der Widerspruchsbescheid nicht wirklich Stellung nimmt zu den im Widerspruch monierten Punkten.

Kopien deshalb, damit die Originale leserlich bleiben!
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Re: Unterlagenforderung vom JC

#44

Beitrag von friys »

#43
Wenn die PDF-Dokumente durchsuchbar sind /gemacht wurden, können beide am Bildschirm nebeneinander angeordnet werden und Textpassagen mit der Textmarker-Funktion markiert werden. Spart auch Druckkosten.
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Re: Unterlagenforderung vom JC

#45

Beitrag von Koelsch »

Marsu hat das sehr gut zusammengefasst. Generell scheint die Widerspruchsstelle den Unterschied zwischen Betriebsausgabe und Grundfreibetrag nicht zu kennen.
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Re: Unterlagenforderung vom JC

#46

Beitrag von Olivia »

Es ist zum Beispiel nicht entscheidungserheblich, dass in der vEKS keine Beratungskosten "angemeldet" wurden. Es ist lediglich zu prüfen, ob die Beratungskosten angemessen, unvermeidbar und sinnvoll sind.

Kosten für Nahverkehrstickets sollen stets im Grundfreibetrag enthalten sein? Ist der Grundfreibetrag denn zweckbestimmt für solche Tickets zu verwenden? Auf welcher Rechtsgrundlage?
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Re: Unterlagenforderung vom JC

#47

Beitrag von Koelsch »

Ich meine, es gäbe sogar eine Anweisung der BA, wenn in der vELS anerkannt, dann kann JC in der aEKS nicht mehr mittem Kopp schütteln. Hab das aber leider nicht mehr hier auf dem Rechner, möglicherweise aber im Büro
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Re: Unterlagenforderung vom JC

#48

Beitrag von jcgeschaedigter »

Erst einmal Danke für die Antworten.

Rechnungen für die Fahrtkosten liegen dem JC vor, da sind Name des Rechnungsstellers, Ort und teilweise Veranstaltungsname geschwärzt. Es ist aber die Länge der Strecke erkennbar und dass es eine Veranstaltung war. Das sollte ausreichend sein.

Wichtig wären die Beraterkosten, in diesem Fall ein Steuerberater. Das JC kommt immer mit dem Argument, dass bei Kleinunternehmern nach §19 UStG kein Steuerberater notwendig sei. Aber kann einem das verboten werden? Jeder "normale" Unternehmer hat das Recht darauf, nur der Hartzi nicht? Der Steuerberater wird ja vom erwirtschafteten Umsatz bezahlt, nicht vom ALG II. Wenn man sich die Steuererklärung in diesem komplizierten deutschen Steuerrecht nicht zutraut, darf man keine Hilfe in Anspruch nehmen?

Dann sind da noch die Verpflegungskosten. Im Widerspruchsbescheid hört sich das so an, als ob man das alles aus dem Grundfreibetrag nehmen muss. Das wäre dann ebenfalls eine Schlechterstellung gegenüber einem Nicht-Hartzi, der gegenüber dem Finanzamt ja 12 bzw. 24 Euro pro Tag absetzen kann. Gab es nicht mal ein BSG-Urteil, das sagte, auch Hartzis dürfen das? Wenn man 8-12 Stunden am Tag auf Veranstaltungen auswärts verbringt und keine Möglichkeit hat, selbst zu kochen, kann man doch nicht auf Supermarkt und Würstchen im Glas verweisen. Außerdem wurden derartige Verpflegungskosten in der Vergangenheit bereits anerkannt. Was ist da mit Rechtssicherheit?
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Re: Unterlagenforderung vom JC

#49

Beitrag von Koelsch »

Ich schmier einfach mal unten rein und numerier das
  1. Dann weis darauf noch mal deutlich hin
  2. Wenn Du keine Ahnung von Buchhaltung hast, dann sind selbstverständlich die StB-Kosten auch bei einem Kleinunternehmer anzuerkennen. Fehlerhafte Buchhaltung könnte steuerrechtlich doch sogar zu strafbaren Handlungen führen
  3. Guckst Du http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... ng#p268465. das hat JC offensichtlich nicht berücksichtigt
jcgeschaedigter hat geschrieben: So 30. Dez 2018, 15:00 Erst einmal Danke für die Antworten.
  1. Rechnungen für die Fahrtkosten liegen dem JC vor, da sind Name des Rechnungsstellers, Ort und teilweise Veranstaltungsname geschwärzt. Es ist aber die Länge der Strecke erkennbar und dass es eine Veranstaltung war. Das sollte ausreichend sein.
  2. Wichtig wären die Beraterkosten, in diesem Fall ein Steuerberater. Das JC kommt immer mit dem Argument, dass bei Kleinunternehmern nach §19 UStG kein Steuerberater notwendig sei. Aber kann einem das verboten werden? Jeder "normale" Unternehmer hat das Recht darauf, nur der Hartzi nicht? Der Steuerberater wird ja vom erwirtschafteten Umsatz bezahlt, nicht vom ALG II. Wenn man sich die Steuererklärung in diesem komplizierten deutschen Steuerrecht nicht zutraut, darf man keine Hilfe in Anspruch nehmen?
  3. Dann sind da noch die Verpflegungskosten. Im Widerspruchsbescheid hört sich das so an, als ob man das alles aus dem Grundfreibetrag nehmen muss. Das wäre dann ebenfalls eine Schlechterstellung gegenüber einem Nicht-Hartzi, der gegenüber dem Finanzamt ja 12 bzw. 24 Euro pro Tag absetzen kann. Gab es nicht mal ein BSG-Urteil, das sagte, auch Hartzis dürfen das? Wenn man 8-12 Stunden am Tag auf Veranstaltungen auswärts verbringt und keine Möglichkeit hat, selbst zu kochen, kann man doch nicht auf Supermarkt und Würstchen im Glas verweisen. Außerdem wurden derartige Verpflegungskosten in der Vergangenheit bereits anerkannt. Was ist da mit Rechtssicherheit?
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Re: Unterlagenforderung vom JC

#50

Beitrag von jcgeschaedigter »

Ich würde mich freuen, wenn jemand etwas juristisch Konkretes zu den Verpflegungskosten hätte, das man als Begründung in der Klage verwenden kann. Am besten natürlich ein BSG-Urteil.
Des Weiteren stellt sich die Frage, wie weit man in die Klage eigene juristische Erkenntnisse einbringen sollte, wenn man sich einen Anwalt nehmen möchte (Frage der Bewilligung von PKH).
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