Firmen - Ausgaben

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Olivia
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Re: Firmen - Ausgaben

#776

Beitrag von Olivia »

Und Formulare haben ausgefüllt zu werden. Ein durchgestrichenes Formular wird als "Nullformular" gewertet und führt zu einer Rückforderung aller Leistungen einschliesslich Krankenkasse.
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friys
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Re: Firmen - Ausgaben

#777

Beitrag von friys »

Jawoll!
friys hat geschrieben: So 19. Aug 2018, 09:36 Von der Wiege bis zur Bahre, Formulare, Formulare!
Der Kreis schließt sich. Wo war nochmal der Anfang?
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marsupilami
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Re: Firmen - Ausgaben

#778

Beitrag von marsupilami »

Seite 1, ganz oben - also nach oben scrollen.
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Peterpanik
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Re: Firmen - Ausgaben

#779

Beitrag von Peterpanik »

Zu #803 hat vorige Woche einen Termin bei meiner neuen Sachbearbeiterin und wir haben uns darauf geeinigt das die Belege zu der hier veröffentlichten EKS im Januar 2019 vorgelegt werden nur zur Einsichtnahme. Und wir wollen zusammen über die Firmenausgaben dann Reden.
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marsupilami
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Re: Firmen - Ausgaben

#780

Beitrag von marsupilami »

Olivia, es kommen harte Zeiten für Dich.
Es wird also keine Postings von PP geben bis Januar.

Sei tapfer und halte durch.
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friys
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Re: Firmen - Ausgaben

#781

Beitrag von friys »

Peterpanik hat geschrieben: Sa 15. Sep 2018, 09:49 [...] meine Sachbearbeiter reden seit 2016 ja nicht mehr mit mir [...]
Kommunikations-Störungen und Klärungen wurden schon 1981 vom Kommunikationspsychologen Friedemann Schulz von Thun in seiner Buchreihe „Miteinander-reden“ dargestellt.
Peterpanik hat geschrieben: Di 9. Okt 2018, 17:58 [...] einen Termin bei meiner neuen Sachbearbeiterin [...] wir wollen zusammen über die Firmenausgaben dann Reden.
Miteinander reden – so einfach, so schwierig, so hilfreich!
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Re: Firmen - Ausgaben

#782

Beitrag von Peterpanik »

Hier mal ein Schreiben wo alle raus entnehmen können das ich nach Lösungen suche im guten :
69. Lösunssuche.pdf

Weise alle darauf hin das ich seit 2014 schon versuche Lösungen herbeizuführen, das Jobcenter hat ja einfach nie so richtig reagiert.
Und erst jetzt im Oktober-2018 hat meine neue Sachbearbeiterin mal reagiert und man fängt an nach Lösungen zu suchen im Jobcenter.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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kleinchaos
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Re: Firmen - Ausgaben

#783

Beitrag von kleinchaos »

Dafür reicht der Steuerbescheid allein eben nicht aus, das ergibt sich ganz klar aus dem SGB II.
Also wirds wohl weitergehen. Ring frei zur nächsten Runde
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Günter
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Re: Firmen - Ausgaben

#784

Beitrag von Günter »

Nur dass du einen winzigen Gedankenfehler hast.

Du bist kein "Firmeninhaber" im Sinne des HGB. Deine Firma ist keine juristische Person, somit ist der "Firmeninhaber" PP als getrennte Person vom Privatmann PP nicht existent.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Firmen - Ausgaben

#785

Beitrag von Peterpanik »

Zu #814 ja du hast Recht bis jetzt, aber ob es wirklich so ist weiß leider noch niemand bis Heute, erst wenn das Bundesverfassungsgericht was sagt dazu wissen wir wie der Einkommensteuerbescheid wirklich zu sehen ist, und nur das Bundesverfassungsgericht kann uns allen auch
sagen ob Jobcenter den Einkommensteuerbescheid auch anerkennen müssen nach dem Artikel 3 Satz 1 des Grundgesetzes oder nicht.

Zu #815 auch du hast Recht, aber ich muss mein Gewerbe doch finanziell von meinen privat Einnamen = 416,-€ plus KDU. trennen, oder ...
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marsupilami
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Re: Firmen - Ausgaben

#786

Beitrag von marsupilami »

Ich bin :doof: und hab in der Schule wg. Krankheit gefehlt.
Gut, zugegeben, es mangelt am Intellidingsbums.

Aber bitte, lieber Peterpanik, erklär' Du mir bitte den Zusammenhang zwischen Einkommensteuerbescheid und dem von Dir erwähnten Artikel des Grundgesetzes.

Wenn's geht, mit einfachen Worten, so dass auch ich das verstehe.
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friys
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Re: Firmen - Ausgaben

#787

Beitrag von friys »

"Die Firma" - ich meine jetzt nicht die Kölner Hip-Hop-Musikgruppe oder den Film von Regisseur war Sydney Pollack, ist, wie schon unter #815 @Günter anführt, ein ins Handelsregister eingetragener Name eines Unternehmens.

Kleingewerbetreibende treten im Geschäftsleben dagegen unter ihrem bürgerlichen Namen auf oder führen eine Geschäftsbezeichnung. Im alltäglichen Sprachgebrauch werden die Begriffe und Synonyme dazu gerne (aus purer Unwissenheit) vereinheitlicht, in den rechts- und wirtschaftsbezogenen Fachsprachen werden die Begriffe jedoch unterschieden.

Nach außen hin hört sich "Firmeninhaber" nach mehr an. Aber wenn ich jahrelang ständig am Existenzminimum herum krebse, sehe ich diese Selbstständigkeit nicht als echte Alternative, es besser zu machen als meine Chefs und das zu verdienen, was meine Arbeit wert ist.

Wenn ich hier immer wieder lese, dass die meisten Selbständigen mit Grundsicherung sich scheuen, ihren "Status" möglichen Kunden zu offenbaren, zeigt auch, wie sich diesen Menschen fühlen.
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Re: Firmen - Ausgaben

#788

Beitrag von Peterpanik »

zu #817 einfach Marsu, den Einkommensteuerbescheid erhalten alle die Bürger vom Finanzamt die dort ihre Steuerformular einreichen, oder ... , und alle die so einen Einkommensteuerbescheid erhalten können ihn bei anderen Behörden vorlegen nach Artikel 3 Satz 1 GG, oder ... , nur für Hartz 4 er soll der Artikel 3 Satz 1 GG nicht gelten, oder ... , und genau das ist ja der Verstoß des Jobcenters gegen das Grundgesetz.
Zuletzt geändert von Peterpanik am Mi 10. Okt 2018, 12:43, insgesamt 1-mal geändert.
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Günter
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Re: Firmen - Ausgaben

#789

Beitrag von Günter »

Ist es nicht. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Steuerrecht für die Berechnung des anrechenbaren Einkommens gem. SGB II nicht anwendbar ist.

Dann kannst du ja auch sagen das Bürger mit keinem oder geringen Einkommen ALG II erhalten, Millionäre aber nicht ist ein Verstoß gegen das GG. Gleiches Recht für alle.
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Re: Firmen - Ausgaben

#790

Beitrag von Peterpanik »

Zu #820 es ist nur eine Verordnung für die Berechnung also zum prüfen von Firmenausgaben und die beruht auf einen fragwürdigen Gesetz, und genau deshalb hat jeder Hartz 4 er das Recht diese Verordnung überprüfen zu lassen durch das Bundesverfassungsgericht auf Vereinbarkeit mit Artikel 3 Satz 1 des Grundgesetzes, und wenn den das oberste Gericht irgendwann mal was entscheidet ist es so, bis es aber soweit ist sind Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Verordnung immer gerechtfertigt. Verweise mal auf die Angängige-klage wegen den Sanktionen.
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friys
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Re: Firmen - Ausgaben

#791

Beitrag von friys »

Peterpanik hat geschrieben: Mi 10. Okt 2018, 11:56 ... den Einkommensteuerbescheid erhalten alle die Bürger vom Finanzamt die dort Einkommensteuerbescheide einreichen ...
Nö, den Einkommensteuerbescheid erhalten alle die Bürger vom Finanzamt, die, abhängig von der Art ihrer Einkünfte entsprechend (ausgefüllte) Steuerformulare, einreicht haben.

Für Kleinunternehmer und Freiberufler bietet sich Einnahmen Überschuss Rechnung (EÜR) als eine vereinfachte Methode zur Gewinnermittlung an. Dabei werden Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt. Dem Selbständigen ohne ergänzende Grundsicherung gestattet der Gesetzgeber mit der EÜR vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten, um sein zu versteuerndes Einkommen zu mindern. Was ich normalerweise da alles an "Werbungskosten" rein packen kann will das SGB II verhindern. Der Luxusschlitten vor dem Jobcenter oder ein Geschäftsessen als "wichtige" Ausgabe passt nicht zur angemessene Lebensart eines Hartz4ler. Deswegen haben wir ja ständig die Querelen bezüglich 'notwendig und angemessene' Ausgaben. Ober will uns 'normale' erwerbsfähige Leistungsberechtigte der Gesetzgeber gar nur vor ungleicher Behandlung "schützen"?
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Re: Firmen - Ausgaben

#792

Beitrag von Olivia »

Essen gehen und Geschenke machen hat das Jobcenter verboten. Dazu musste eine entsprechende Erklärung bei Beginn des Selbständigkeit unterzeichnet werden. Wäre die Erklärung nicht unterzeichnet worden, wäre eine Vermittlung in SV-pflichtige Arbeitsplätze erfolgt, so der damalige Sachbearbeiter.
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Re: Firmen - Ausgaben

#793

Beitrag von Peterpanik »

Zu #822 du hast recht, habe es oben bei mir geändert, und weil Sachbearbeiter ständig was erfinden beim Jobcenter existiert der Streit nur.
Wenn Sachbearbeiter die Realität berücksichtigen müssten wäre alles einfacher für die Gewerbetreibende, aber ob wir das noch erleben ?

Zu #823 so was kenne ich auch nicht und so was würde ich nie unterschreiben.
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marsupilami
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Re: Firmen - Ausgaben

#794

Beitrag von marsupilami »

@ PP: wo genau steht:
"....alle die so einen Einkommensteuerbescheid erhalten können ihn bei anderen Behörden vorlegen nach Artikel 3 Satz 1 GG ..."
In welchem Gesetz, Verordnung, ....?

Da hab ich jedenfalls nichts gefunden:
https://www.bundesfinanzministerium.de/ ... renderHelp


Nachtrag:
Wo ich was mit "Einkommensteuerbescheid" und Art. 3 GG gefunden habe, ist dieses hier:
2018_09_3_bfh-v.-01.07.2014---ix-r-31-13.pdf
Seite 3, Punkt 14 (Numerierung links vom Text)

Das aber hat nichts mit der "Vorlage bei anderen Behörden" zu tun.
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Re: Firmen - Ausgaben

#795

Beitrag von Peterpanik »

Zu #825 Marsu ob es wo steht weiß ich nicht, aber wenn ein Bürger was bei einer Behörde vorlegt wird es anerkannt, Beispiel ein Vater legt seinen Einkommensteuerbescheid im Rathaus vor weil er sein Kind im Kindergarten anmelden will dann reicht der Bescheid der Behörde um die Kosten festzusetzen die der Vater dann im Monat zahlen muss für den Kindergarten.

Und nun zum Jobcenter, auch das Jobcenter erkennt grundsätzlich Bescheide anderer Behörden an, zum Beispiel werden Kindergeldbescheide von der Behörde - Arbeitsamt immer schon anerkannt , es werden immer schon Rentenbescheide von der zuständigen Behörde anerkannt und Schwerbehindertenausweise werde immer von der zuständigen Behörde anerkannt und nun frage dich auch einfach mal warum sie keine Einkommensteuerbescheid anerkennen. Diese Behörde - Jobcenter misst mit zweierlei Maß denn manche Bescheide erkennt sie an und manche nicht, das darf sie nicht, denn durch Anerkennung mancher Bescheide und anderer nicht verstößt die Behörde bewusst gegen Artikel 3 Satz 1 GG.
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Re: Firmen - Ausgaben

#796

Beitrag von Günter »

Und wo steht, dass das JC die Steuerbescheide nicht anerkennt? Die werden voll anerkannt, sind aber für die Berechnung des ALG II nicht relevant.

Ein Steuerbescheid gibt Auskunft über Steuerschuld oder Guthaben. Das hat nix mit dem Rechtsanspruch auf Berechnung des Existenzminimums für die Grundsicherung zu tun. Das ist nicht angenehm, aber rechtmäßig.
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Re: Firmen - Ausgaben

#797

Beitrag von Peterpanik »

Zu #827 Günter ist so nicht ganz richtig, da zu bei meiner Verhandlung am 10.09.2018 im SG hat die Richterin auch festgestellt nach dem sie verschiedene Firmenausgaben aus 2015 überprüft hat, das alle meine Firmenausgaben notwendig und berechtigt waren in 2015 und also mit dem Einkommensteuerbescheid-2015 übereinstimmen, und warum niemand beim Jobcenter bzw. beim SG den Bescheid jetzt anerkennt weiß ich nicht.

Ich vermute das es interne mündliche Anweisungen gibt bei diesen Behörden die sie schön unter der Decke halten oder es ist politisch so gewollt.
Und noch da zu, weil nun eine Richterin festgestellt hat das ich alle meine Firmenausgaben erklären kann, fängt das Jobcenter mit umdenken an.
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marsupilami
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Re: Firmen - Ausgaben

#798

Beitrag von marsupilami »

Mal abgesehen davon, dass sich Art. 3 GG mit Menschen befaßt und nicht mit Sachen, Dokumenten oder gar explizit mit Steuerbescheiden, hast Du denn einen Bescheid, ein Schreiben, vom JC vorliegen, wo sinngemäß drinnesteht:

Wir, das JC von Buxtehude (oder wo auch immer) erkennen den von Ihnen vorgelegten Steuerbescheid des Finanzamtes Tutenhausen aus dem Jahre 20xx nicht an.
Weil ..... und wir verweisen auf Art. xxx GG.
Oder irgendein anderes Gesetz, Verordnung....

Hast Du sowas?
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Re: Firmen - Ausgaben

#799

Beitrag von Peterpanik »

Zu #829 Marsu so was habe ich auch, hier :
70. Antwort.pdf

Habe schon Widerspruch eingelegt, werde ihn gleich einstellen hier.
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Re: Firmen - Ausgaben

#800

Beitrag von Peterpanik »

Marsu hier der Widerspruch von mir :
70.0 Wiederspruch.pdf
Hinweis mit, siehe Anlage, ist das Protokoll (dort Seite 2 gemeint) meiner Verhandlung - 10.09.2018 gemeint das hier Veröffentlicht ist.
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