Unterhaltsvorschuss

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Koelsch
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Unterhaltsvorschuss

#1

Beitrag von Koelsch »

Soziale Wohltaten regnen ja auf uns hernieder. In ihrer abgrundtiefen Weisheit hat diese unsere Regierung ja das Kindergeld ab 1.7.2019 erhöht. Und jetzt wird auch der Mindestunterhalt für die Kinder erhöht, also gibt's für Bezieher von Unterhaltsvorschuss nach UVG nun auch andere Beträge. Ich möchte hier nicht von "mehr" sprechen, denn ich lüge so ungern. Es zeigt aber, was von den vollmundigen Ankündigungen und Beteuerungen der Politiker zu halten ist, die Kinder seien "unser wichtigstes Gut", deren Förderung läge denen besonders am Herzen.

ab 1.1.2018

Alter 00-05 Jahre = € 348,00 minus € 194,00 Kindergeld = € 154,00 Auszahlung nach UVG
Alter 06-11 Jahre = € 399,00 minus € 194,00 Kindergeld = € 205,00 Auszahlung nach UVG
Alter 12-17 Jahre = € 467,00 minus € 194,00 Kindergeld = € 273,00 Auszahlung nach UVG

ab 1.1.2019

Alter 00-05 Jahre = € 358,00 minus € 194,00 Kindergeld = € 164,00 Auszahlung nach UVG
Alter 06-11 Jahre = € 406,00 minus € 194,00 Kindergeld = € 212,00 Auszahlung nach UVG
Alter 12-17 Jahre = € 476,00 minus € 194,00 Kindergeld = € 282,00 Auszahlung nach UVG

ab 1.7.2019

Alter 00-05 Jahre = € 358,00 minus € 204,00 Kindergeld = € 154,00 Auszahlung nach UVG
Alter 06-11 Jahre = € 406,00 minus € 204,00 Kindergeld = € 202,00 Auszahlung nach UVG
Alter 12-17 Jahre = € 476,00 minus € 204,00 Kindergeld = € 272,00 Auszahlung nach UVG
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Pegasus
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Re: Unterhaltsvorschuss

#2

Beitrag von Pegasus »

Verbrecherpack! :motzki: Bin kinderlos aber ich weiß das Kinder Zukunft bedeuten.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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Günter
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Re: Unterhaltsvorschuss

#3

Beitrag von Günter »

Und dazu das verlogene Gelaber der Nahles. Man möchte Kotzen, aber wegen der abgewrackten Tusse werde ich keine Lebensmittel verschwenden.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: Unterhaltsvorschuss

#4

Beitrag von marsupilami »

Also ab Mitte '19 müssen die Eltern den Gürtel enger schnallen.
Oder hab ich mich verkukkt?
Signatur?
Muss das sein?
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kleinchaos
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Re: Unterhaltsvorschuss

#5

Beitrag von kleinchaos »

Ab Mitte 2019 ist die Inflation rückläufig? Fallen Mietpreise? Werden die Kürzungen der EEG-Umlaga auf die Strompreise umgelegt?
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Günter
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Re: Unterhaltsvorschuss

#6

Beitrag von Günter »

Damit ich nicht außer Übung komme, hab ich denen wieder eine freundliche Mail geschrieben.
Sehr verklärte SPD,

wie die Umfragen zeigen, bewegen sie sich namensmäßig von der Sozialdemokratischen Partei Deutschland zur Sonstigen Partei Deutschlands,

denn in den Umfragen tauchen Splitterparteien unter Sonstige auf.


Was von dem, von der Interimsvorsitzenden vollmundig angekündigten sozialen Profil, zu halten ist, zeigt ein Blick auf die Unterhaltsvorschuss-Tabelle.


ab 1.1.2018

Alter 00-05 Jahre = € 348,00 minus € 194,00 Kindergeld = € 154,00 Auszahlung nach UVG
Alter 06-11 Jahre = € 399,00 minus € 194,00 Kindergeld = € 205,00 Auszahlung nach UVG
Alter 12-17 Jahre = € 467,00 minus € 194,00 Kindergeld = € 273,00 Auszahlung nach UVG

ab 1.1.2019

Alter 00-05 Jahre = € 358,00 minus € 194,00 Kindergeld = € 164,00 Auszahlung nach UVG
Alter 06-11 Jahre = € 406,00 minus € 194,00 Kindergeld = € 212,00 Auszahlung nach UVG
Alter 12-17 Jahre = € 476,00 minus € 194,00 Kindergeld = € 282,00 Auszahlung nach UVG

ab 1.7.2019

Alter 00-05 Jahre = € 358,00 minus € 204,00 Kindergeld = € 154,00 Auszahlung nach UVG
Alter 06-11 Jahre = € 406,00 minus € 204,00 Kindergeld = € 202,00 Auszahlung nach UVG
Alter 12-17 Jahre = € 476,00 minus € 204,00 Kindergeld = € 272,00 Auszahlung nach UVG


Es gibt ab 01.07.2019 10 € weniger pro Kind. Tolle Leistung. Danke Frau Nahles und alle Beteiligten. Wieder ein Grund mehr, nie wieder zu sagen.


Für mich ist das ganze Getue um soziale Verantwortung etc verlogen.


Sie sollten sich schämen


Günter R...
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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tigerlaw
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Re: Unterhaltsvorschuss

#7

Beitrag von tigerlaw »

Lieber Kölsch, ich unterstelle mal. dass Du nicht absichtlich Sachverhalte unterdrückt hast:

Ausgangspunkt ist § 2 UVG, der verweist auf § 1612a I BGB. Und in Abs. 4 dort steht dann, dass der Mindestunterhalt durch eine Rechtsverordnung der Bundesregierung alle zwei Jahre festgelegt wird. Das erste Mal (nach dieser Paragraphenfassung) war zum 1.1.2016, jetzt ist die VO per 1.1.2018 aktuell, und die nächste VO kommt per 1.1.2020 raus.

Man könnte allenfalls den Vorwurf machen, dass die Auswirkungen nicht vorausgesehen und/oder abgefangen wurden!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Koelsch
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Re: Unterhaltsvorschuss

#8

Beitrag von Koelsch »

Die von mir genannten Sätze ergeben sich aus der von Dir zitierten Mindestunterhaltsverordnung
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Koelsch
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Re: Unterhaltsvorschuss

#9

Beitrag von Koelsch »

Harald Thomé schrieb mir dazu gerade:
Moin,

denke du siehst das aus der falschen Perspektive. UVG ist Unterhaltsersatzleistung und wird in Höhe xy ausgezahlt, dabei ist egal ob und wieviel KG gezahlt wird. Aus Sicht des Unterhaltsschuldners trifft deine Sichtweise zu.

Viele Grüße

Harald
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Koelsch
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Re: Unterhaltsvorschuss

#10

Beitrag von Koelsch »

Ich hab Harald gerade geschrieben, dass er das nach meiner Meinung nicht richtig darstellt. Für die UVG beziehenden ALG II Bezieher ist es eine Nullnummer, die werden also wieder mal von den ach so sozialen Politikern gekniffen - um's höflich auszudrücken. Harald sieht da auch 'ne Nullnummer, das wollte er im Newsletter auch darstellen. Dort heißt es:
Wichtig daran, diese „Entlastungen“ kommt im SGB II/SGB XII gar nicht, da Kindergeld und UVG zu 100% bei den Kindern angerechnet wird. Noch nicht ein eine Pauschale für Versicherungen ist bei diesem Kindereinkommen absetzbar, weil der Gesetzgeber dies nur vom Einkommen volljähriger angesetzt haben möchte (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 ALG II-V iVm § 11b Abs. 1 Nr. 3 SGB II). Hier wäre zu fordern das auch von Einkommen Minderjähriger diese abzusetzen ist, zumindest dann, wenn kein Einkommen Volljähriger vorhanden ist!
Begründung anhängende kleine Exceldatei
Kurzgegenüberstellung zum UVG.xlsx
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