GEZ zahlen trotz Befreiung?

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Antworten
Herr_Mann
Benutzer
Beiträge: 39
Registriert: Mo 2. Jan 2017, 15:06

GEZ zahlen trotz Befreiung?

#1

Beitrag von Herr_Mann »

Guten Morgen,

wir haben etwas seltsame Post von der GEZ erhalten. Und zwar geht es darum, dass meine Lebensgefährtin nachträglich für fast 3 Jahre GEZ bezahlen soll obwohl wir aufgrund H4 befreit waren. Wir sind weder verheiratet noch sind wir eine "offizielle" eingetragene Lebenspartnerschaft. Wir leben aber 20 Jahre zusammen und haben auch 2 Kinder.
Die GEZ argumentiert, dass meine Lebensgefärhrtin per Definition nicht zum Haushalt gehört und somit für "Ihren Haushalt" die vergangenen 3 Jahre (ab. dem 1.1.2016) die Gebühren nachentrichten soll. Sie war natürlich bei der Berechnung des H4 mit enthalten. Das kann doch nur so eine Schildbürgernummer sein.

Was können wir denen schreiben damit die Ruhe geben?

Gruss Herman
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30886
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: GEZ zahlen trotz Befreiung?

#2

Beitrag von kleinchaos »

Also als erstes die vergangenen Bescheide kopieren und anfragen, ob der Beitragsservice eine andere Definition anlegt an einen Haushalt als das JC, das ja zumindest eine BG festgestellt hat. Und da ihr alle unter einer Adresse lebt, sollte kar sein, dass es sich um einen einzigen Haushalt handelt.
Als letzten Absatz würde ich schreiben, dass alle zukünftigen Schriftwechsel nur noch gegen Erstattung der Kosten und auch ggfs eines Anwaltes erfolgen. Ihr habt eure Beweise ausreichend vorgelegt.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89394
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: GEZ zahlen trotz Befreiung?

#3

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Antworten

Zurück zu „Selbstständig und ALG II/Hartz IV“