Weiterbewilligungsantrag WBA - keine Reaktion vom Jobcenter
Weiterbewilligungsantrag WBA - keine Reaktion vom Jobcenter
Ich habe meinen Weiterbewilligungsantrag vor knapp 3 Wochen weggeschickt und bis heute keine Antwort vom JC erhalten. Was mach ich denn; wenn das dort unter den Tisch fallen gelassen wird? Sonst war der Bescheid doch auch immer rechtzeitig da. Ende November läuft mein AlgII aus.
Re: Weiterbewilligungsantrag WBA - keine Reaktion vom Jobcenter
Die hatten doch gerade gewaltige Computerprobleme, kann also was dauern
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Weiterbewilligungsantrag WBA - keine Reaktion vom Jobcenter
bei uns hierzulande hatte das jc keine computerprobleme. wie kommst du darauf? ich find das echt nicht witzig! wenn ich nächsten monat ohne geld hiersitze und meine miete nicht bezahlen kann ect., kann ich den laden hier dicht machen.
- marsupilami
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Re: Weiterbewilligungsantrag WBA - keine Reaktion vom Jobcenter
Vielleicht sich beim JC konkret erkundigen und nicht nur bei uns hier unqualifiziert rumnölen!
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Muss das sein?
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Re: Weiterbewilligungsantrag WBA - keine Reaktion vom Jobcenter
Tut mir natürlich sehr leid, das konnte ich ja nicht ahnen, dass ausgerechnet Dein JC nicht unter den Begriff "bundesweit" fällt und daher als einziges JC in Deutschland keine Probleme hatte. http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=19&t=23499
Ja dann würde ich in der Tat da gewaltig Krawall machen, wie die dazu kommen, Deinen Antrag nicht blitzschnell zu bearbeiten.
Ja dann würde ich in der Tat da gewaltig Krawall machen, wie die dazu kommen, Deinen Antrag nicht blitzschnell zu bearbeiten.
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Re: Weiterbewilligungsantrag WBA - keine Reaktion vom Jobcenter
Bundesweite Technikstörung in den Jobcentern: http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=19&t=23499
- marsupilami
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Re: Weiterbewilligungsantrag WBA - keine Reaktion vom Jobcenter
Wie konnte ich nur!!!
Wenn derfred Mitglied in einer Optionskommune ist, die stricken doch gerne ihren eigenen Strumpf mit eigener Software.
Dann stimmt die Aussage: "keine Computerprobleme" natürlich.
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Re: Weiterbewilligungsantrag WBA - keine Reaktion vom Jobcenter
Nun hetzt doch nicht einen unserer friedlichsten User auf. Der bekommt es fertig und nordet denen den Tresen neu ein.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Weiterbewilligungsantrag WBA - keine Reaktion vom Jobcenter
Der BEscheid ist da. Darin steht aber wegen der KdU, dass diese nur nach den Richtlininen XX gilt. Soll ich deswegen Widerspruch einlegen? Weil ich weiß, dass; wenn es eine Nachzahlung zu machen gilt, dass es dann wieder Probleme gibt. Meine Wohnung wäre zu groß und zu teuer etc. .
- marsupilami
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Re: Weiterbewilligungsantrag WBA - keine Reaktion vom Jobcenter
Du hast - vermutlich - keinen Bescheid bekommen, sondern nur die Aufforderung, die Kosten der KdU zu senken.
Das geht durch Verhandlung mit dem Vermieter oder eben durch Umzug in eine kleinere, billigere Wohnung.
Um wieviel ist denn die Wohnung zu groß / zu teuer?
Unabhängig davon dürftest Du laut dieser Aufforderung auch 6 Monate Zeit haben, danach zahlen sie nur noch nach Mietspiegel.
Den Rest und auch die Anteiligen Heiz- und sonstigen Nebenkosten müsstest Du dann selber zahlen.
Gegen dieses Aufforderung, die Kosten zu senken, ist kein Widerspruch möglich.
Du kannst eigentlich nur anfangen, den Umkreis nach billigeren Wohnungen abzuklappern und diese Suche zu dokumentieren.
Also entsprechende Wohnungsangebot aus der Zeitung ausschneiden und Deine "Bewerbungsbemühungen" um diese Wohnung festzuhalten.
Schriftlich!
Also: hab am [Datum] bei Vermieter xyz angerufen, habe am [Datum / Uhrzeit] Wohnung y in der Dingsbumsstraße angeschaut und mich in die Interessenten-Liste eingetragen.
Was auch immer.
Wenn Du innerhalb der 6 Monate keine billigere Wohnung findest, wird man Dir einen Bescheid zukommen lassen.
Gegen den kannst Du dann widersprechen und als Begründung legst Du dann die obige Dokumentation vor.
Falls Du eine Wohnung findest, hast Du Anspruch auf Umzugskosten.
Neu/alte Wohnung herrichten (Tapete, Farbe, evtl. etwas Werkzeug), Mietwagen und etwas Taschengeld für 1, 2 Helfer.
Musst Du aber beantragen und auch Kostenvoranschläge einreichen.
Das geht durch Verhandlung mit dem Vermieter oder eben durch Umzug in eine kleinere, billigere Wohnung.
Um wieviel ist denn die Wohnung zu groß / zu teuer?
Unabhängig davon dürftest Du laut dieser Aufforderung auch 6 Monate Zeit haben, danach zahlen sie nur noch nach Mietspiegel.
Den Rest und auch die Anteiligen Heiz- und sonstigen Nebenkosten müsstest Du dann selber zahlen.
Gegen dieses Aufforderung, die Kosten zu senken, ist kein Widerspruch möglich.
Du kannst eigentlich nur anfangen, den Umkreis nach billigeren Wohnungen abzuklappern und diese Suche zu dokumentieren.
Also entsprechende Wohnungsangebot aus der Zeitung ausschneiden und Deine "Bewerbungsbemühungen" um diese Wohnung festzuhalten.
Schriftlich!
Also: hab am [Datum] bei Vermieter xyz angerufen, habe am [Datum / Uhrzeit] Wohnung y in der Dingsbumsstraße angeschaut und mich in die Interessenten-Liste eingetragen.
Was auch immer.
Wenn Du innerhalb der 6 Monate keine billigere Wohnung findest, wird man Dir einen Bescheid zukommen lassen.
Gegen den kannst Du dann widersprechen und als Begründung legst Du dann die obige Dokumentation vor.
Falls Du eine Wohnung findest, hast Du Anspruch auf Umzugskosten.
Neu/alte Wohnung herrichten (Tapete, Farbe, evtl. etwas Werkzeug), Mietwagen und etwas Taschengeld für 1, 2 Helfer.
Musst Du aber beantragen und auch Kostenvoranschläge einreichen.
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Re: Weiterbewilligungsantrag WBA - keine Reaktion vom Jobcenter
@ marsupulami:
ist die 6-Monats-Frist gesetzlich geregelt? Mir wurde mal eine Frist von 3 Monaten gesetzt.
ist die 6-Monats-Frist gesetzlich geregelt? Mir wurde mal eine Frist von 3 Monaten gesetzt.
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
- marsupilami
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Re: Weiterbewilligungsantrag WBA - keine Reaktion vom Jobcenter
Mir ist da keine gesetzlich geregelte Frist bekannt.
Liegt wohl im Ermessen des SB.
Ansonsten muss ich mich korrigieren:
Gegen die Kostensenkungsaufforderung ist wohl eine Feststellungsklage zulässig.
Das bringt aber wohl nur was, wenn man von vorneherein gute Gründe gegen einen Umzug vorbringen kann - z.B. Rolli-Fahrer.
https://sozialberatung-kiel.de/2017/02/ ... zulaessig/
Nachtrag:
Mit den Schlagwörtern:
ALG II KdU Kostensenkungsaufforderung
googlen und man/vrau hat genügend Stoff, um sich den Rest des Abends zu beschäftigen.
Liegt wohl im Ermessen des SB.
Ansonsten muss ich mich korrigieren:
Gegen die Kostensenkungsaufforderung ist wohl eine Feststellungsklage zulässig.
Das bringt aber wohl nur was, wenn man von vorneherein gute Gründe gegen einen Umzug vorbringen kann - z.B. Rolli-Fahrer.
https://sozialberatung-kiel.de/2017/02/ ... zulaessig/
Nachtrag:
Mit den Schlagwörtern:
ALG II KdU Kostensenkungsaufforderung
googlen und man/vrau hat genügend Stoff, um sich den Rest des Abends zu beschäftigen.
Zuletzt geändert von marsupilami am So 25. Nov 2018, 19:19, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Weiterbewilligungsantrag WBA - keine Reaktion vom Jobcenter
-bis zu 6 Monate- habe ich bisher nur gefunden.
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
- marsupilami
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Re: Weiterbewilligungsantrag WBA - keine Reaktion vom Jobcenter
@ derfred: auch mal hier schauen
https://tacheles-sozialhilfe.de/startse ... chtlinien/
ob Dein Ort/Landkreis dabei ist, vielleicht kannst Du da schauen, was bei Dir in der Gegend an Miete angemessen ist laut JC.
@ HarzerUrvieh: ist das noch akut?
Dann könnte man das JC evtl. fragen warum nur 3 Monate Zeit, üblich seien 6.
https://tacheles-sozialhilfe.de/startse ... chtlinien/
ob Dein Ort/Landkreis dabei ist, vielleicht kannst Du da schauen, was bei Dir in der Gegend an Miete angemessen ist laut JC.
@ HarzerUrvieh: ist das noch akut?
Dann könnte man das JC evtl. fragen warum nur 3 Monate Zeit, üblich seien 6.
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Re: Weiterbewilligungsantrag WBA - keine Reaktion vom Jobcenter
marsu, im Gesetz steht in der Regel bis zu 6 Monate. Bis zu heißt max 6 Monate, Es können aber auch weniger sein, dann muss es aber begründet werden.
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Re: Weiterbewilligungsantrag WBA - keine Reaktion vom Jobcenter
Wenn du nachweisen kannst das du suchst und nichts findest muss das Jobcenter deine Miete weiter zahlen.
Re: Weiterbewilligungsantrag WBA - keine Reaktion vom Jobcenter
Das sah z.B. das SG Köln in einem mir bekannten Fall anders - etwa 600 nachgewiesene Bemühungen und Absagen waren keine "ausreichende Bemühung".
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- kleinchaos
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Re: Weiterbewilligungsantrag WBA - keine Reaktion vom Jobcenter
Bis zu 6 Monate ist ziemlich schwammig.
Mal angenommen: eLB erhält Kostensenkungsaufforderung und begibt sich direkt auf Wohnungssuche. Im Idealfall dokumentiert er das penibelst. Mietvertrag sagt: Kündigungsfrist 3 Monate. In den ersten 3 Monaten findet er nix, auch nicht nach 4 Monaten. Auf gut Glück kündigen mag er nicht, er merkt ja selbst wie angespannt der Markt ist. 4 Tage vor dem vom JC gesetzten Fristablauf findet er was. Muss aber nun die alte Wohnung kündigen. Der neue Vermieter mag aber nicht 3 Monate Leerstand, der will schnell und setzt 4 Wochen.
Nun geht das Gerenne los: JC muss fix Angemessenheit bestätigen. Ihr ahnt es schon: JC und fix passt nicht. Vor der Angemessenheitsprüfung darf er aber eigentlich den Vertrag nicht unterschreiben, so manches SG unterstellt dann "vollendete Tatsachen". Umzugsfirmen warten auch nicht bis du 3 Tage vorher winkst. Packen musst du auch noch. Und wer zahlt eigentlich die 2 Doppelmieten?
Mal angenommen: eLB erhält Kostensenkungsaufforderung und begibt sich direkt auf Wohnungssuche. Im Idealfall dokumentiert er das penibelst. Mietvertrag sagt: Kündigungsfrist 3 Monate. In den ersten 3 Monaten findet er nix, auch nicht nach 4 Monaten. Auf gut Glück kündigen mag er nicht, er merkt ja selbst wie angespannt der Markt ist. 4 Tage vor dem vom JC gesetzten Fristablauf findet er was. Muss aber nun die alte Wohnung kündigen. Der neue Vermieter mag aber nicht 3 Monate Leerstand, der will schnell und setzt 4 Wochen.
Nun geht das Gerenne los: JC muss fix Angemessenheit bestätigen. Ihr ahnt es schon: JC und fix passt nicht. Vor der Angemessenheitsprüfung darf er aber eigentlich den Vertrag nicht unterschreiben, so manches SG unterstellt dann "vollendete Tatsachen". Umzugsfirmen warten auch nicht bis du 3 Tage vorher winkst. Packen musst du auch noch. Und wer zahlt eigentlich die 2 Doppelmieten?
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Weiterbewilligungsantrag WBA - keine Reaktion vom Jobcenter
Habe das von mir oben geschriebene schon mehrmals durchgesetzt beim SG-Marburg und es geht.
Re: Weiterbewilligungsantrag WBA - keine Reaktion vom Jobcenter
Beim SG Köln klappte es nicht
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Re: Weiterbewilligungsantrag WBA - keine Reaktion vom Jobcenter
@
Das ist nicht mehr aktuell. Die Begründung war damals: ...bis zu drei Monate, kann also auch kürzer sein...
Es wurden aber die vollen sechs Monate bezahlt. Möglicherweise, weil ich die Eigenbemühungen ordentlich dokumentiert hatte, einen Rechtsanwalt zur Unterstützung eingeschaltet hatte und die Dame aus der Leistungsabteilung nicht die Hellste war/ist.
Da fällt mir eine Spruch aus der Lehre ein: "1000 Volt im Arm, aber oben brennt kein Licht."
Schönen Start in die Woche!
Das ist nicht mehr aktuell. Die Begründung war damals: ...bis zu drei Monate, kann also auch kürzer sein...
Es wurden aber die vollen sechs Monate bezahlt. Möglicherweise, weil ich die Eigenbemühungen ordentlich dokumentiert hatte, einen Rechtsanwalt zur Unterstützung eingeschaltet hatte und die Dame aus der Leistungsabteilung nicht die Hellste war/ist.
Da fällt mir eine Spruch aus der Lehre ein: "1000 Volt im Arm, aber oben brennt kein Licht."
Schönen Start in die Woche!
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