Fortbildung bei Selbständigen
Fortbildung bei Selbständigen
Hatte ja heute Begleitung in diesem Dorf rheinabwärts.
Nur noch mal zur Sicherheit nachfragen, ob ich richtig liege:
Wir schlugen vor, dass eLB z.B. durch Bildungsgutschein o.ä. eine Fortbildung erhält, die hilft, die derzeitige Ausrichtung der Selbständigkeit zu erweitern und verändern, damit endlich mal wieder satte schwarze Zahlen kommen.
Herr Arbeitsvermittler meinte daraufhin, das ginge nun mal gar nicht, das Gesetz sähe für Selbstständige keinerlei Förderung vor.
Ich habe dort schon auf meine gewohnt höfliche und zurückhaltende Art kundgetan, dass ich in dem Punkt eine andere Ansicht habe und ich betone, bei meinen Äußerungen vielen die Worte "Schrank", "Tassen" und "alle" nicht - eben höflich und zurückhaltend.
Nur noch mal zur Sicherheit nachfragen, ob ich richtig liege:
Wir schlugen vor, dass eLB z.B. durch Bildungsgutschein o.ä. eine Fortbildung erhält, die hilft, die derzeitige Ausrichtung der Selbständigkeit zu erweitern und verändern, damit endlich mal wieder satte schwarze Zahlen kommen.
Herr Arbeitsvermittler meinte daraufhin, das ginge nun mal gar nicht, das Gesetz sähe für Selbstständige keinerlei Förderung vor.
Ich habe dort schon auf meine gewohnt höfliche und zurückhaltende Art kundgetan, dass ich in dem Punkt eine andere Ansicht habe und ich betone, bei meinen Äußerungen vielen die Worte "Schrank", "Tassen" und "alle" nicht - eben höflich und zurückhaltend.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Fortbildung bei Selbständigen
Was für ein Typ von SB.
Wurde eine egv geschrieben oder exestiert eine?
Wurde eine egv geschrieben oder exestiert eine?
Re: Fortbildung bei Selbständigen
Nöö
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Fortbildung bei Selbständigen
Das ist übel! Deckt sich aber mit dem, was mir vom Jobcenter mal erläutert wurde. Ein früherer SB hatte erklärt, dass Fortbildungen von Selbständigen im Leistungsbezug generell nicht vorgesehen seien, da das SGB II auf die Verwertung vorhandener Kenntnisse setze. Das SGB sei "kein Ausbildungsförderungsgesetz". Wenn eine Fortbildung beantragt werde, würde das sogar als Ausdruck mangelnder Kenntnisse gewertet und dann müsse man eben in SV-pflichtige Arbeit vermitteln. Auf die Frage, warum dann in der EKS das Feld "Fortbildung" enthalten sei, antwortete er: "Zum kürzen dieser Ausgabe!"
- kleinchaos
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Re: Fortbildung bei Selbständigen
Zum Kürzen also. Ja, so ähnlich kenne das auch. Selbst Pflichtfortbildungen werden oft nicht anerkannt.
Wichtig ist bei vorhandenen Kenntnissen, dass man nach 4 Jahren nicht im Beruf wieder als ungelernt gilt
Wichtig ist bei vorhandenen Kenntnissen, dass man nach 4 Jahren nicht im Beruf wieder als ungelernt gilt
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Fortbildung bei Selbständigen
Genau den Fall hatten wir ja vor längerer Zeit mal bei unserer Userin @Kosima - JC weigerte sich sogar gesetzlich vorgeschriebene Fortbildungen anzuerkennen. Wenn die nicht gemacht werden, verliert man die Berufszulassung, interessierte JC aber nicht (wohl aber das SG).kleinchaos hat geschrieben: ↑Fr 30. Nov 2018, 12:27 Ja, so ähnlich kenne das auch. Selbst Pflichtfortbildungen werden oft nicht anerkannt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Fortbildung bei Selbständigen
Ich empfehle dem guten Mann mal dieses
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/16c.html
und dieses
https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok ... 013450.pdf
zum Zwecke der Fortbildung auszudrucken und als Bettlektüre zu überreichen.
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/16c.html
und dieses
https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok ... 013450.pdf
zum Zwecke der Fortbildung auszudrucken und als Bettlektüre zu überreichen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Fortbildung bei Selbständigen
Das ist dann das Coaching zur Beratung und allgemeinen Kenntnisvermittlung, in welches das Jobcenter Selbständige einem Massnahmeträger zuweist. Diese Termine müssen auch dann wahrgenommen werden, wenn der Gewinn sinkt. Ansonsten setzt es eine Sanktion. Ich habe mal an so einem Training teilgenommen. Als ein Teilnehmer zu spät kam, wurde er verwarnt. Bei Wiederholung müsse eine Meldung zur Sanktionierung ans Jobcenter erfolgen, da die Coachingveranstaltung "den erweiterten Einwirkungsbereich" des Jobcenters darstelle. Im Coaching waren Fragen zu beruflichen Kenntnissen nicht vorgesehen, da diese nicht Seminarinhalt waren. So wurde eine Frage zur Buchung von Geschäftsvorfällen regelrecht abgewiesen, da die Buchhaltung bei Einzelunternehmern und Freiberuflern "typischerweise Teil des Berufsbildes" sei und der Coach nicht befugt sei, berufliche Kenntnisse zu vermitteln. Er könne auch keine Haftung für Falschauskünfte übernehmen und schon deswegen müssten berufliche Fragen unterbleiben. So lief die Fortbildung damals. Es wurde auf Volkshochschulkurse verwiesen, welche selbst zu bezahlen seien, "da die Schul- und Ausbildungszeit bei ihnen allen ja vorbei sei".§ 16c SGB II
(2) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die eine selbständige, hauptberufliche Tätigkeit ausüben, können durch geeignete Dritte durch Beratung oder Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten gefördert werden, wenn dies für die weitere Ausübung der selbständigen Tätigkeit erforderlich ist. Die Vermittlung von beruflichen Kenntnissen ist ausgeschlossen.
Übrigens: das Coaching kann sogar zu dem Ergebnis kommen, dass eine "Abberatung" des Selbständigen erfolgen solle! Die Teilnahme an der Abberatung zur Stilllegung der Selbständigkeit an sich wäre zwar freiwillig, aber die Empfehlung dazu kann der Coach im Coaching nach Sichtung der Betriebsunterlagen und nach Ergebnis des Coachings aussprechen. Dazu nimmt der Coach Einblick in die Buchhaltung, prüft die Räumlichkeiten, verlangt Einsicht in die Steuerunterlagen, Prognosen, Vor-EKS und so weiter. Die Empfehlung geht dann ans Jobcenter und wirkt sich dort natürlich entsprechend aus.
- marsupilami
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Re: Fortbildung bei Selbständigen
Bleibt also nichts weiter übrig, als gezielt eine bestimmte Fort-/Weiterbildung schriftlich zu beantragen bzw. auch gleich eine Alternative dazu, weil dann wird es schwierig und vor allem aufwändig für Herrn/Frau SB, rundweg ohne ordentliche Begründung abzulehnen.
Am besten gleich was raussuchen, wo man/vrau denkt: das kann ich mir vorstellen, das ist was für mich und was vom A-Amt gefördert wird bzw. förderungswürdig ist.
was aus z.B. KURS-NET raussuchen.
https://kursnet-finden.arbeitsagentur.d ... nWestfalen
Oder bei anderen Anbietern:
https://www.karrieretutor.de/weiterbild ... gutschein/
damit könnte er/sie sich ja womöglich auch gleich beim JC bewerben
Ansonsten mal die ganzen Anbieter durchstöbern, z.B.:
https://www.wbstraining.de/weiterbildung/
https://www.dekra-akademie.de/de/kursne ... gKN8fD_BwE
Am besten gleich was raussuchen, wo man/vrau denkt: das kann ich mir vorstellen, das ist was für mich und was vom A-Amt gefördert wird bzw. förderungswürdig ist.
was aus z.B. KURS-NET raussuchen.
https://kursnet-finden.arbeitsagentur.d ... nWestfalen
Oder bei anderen Anbietern:
https://www.karrieretutor.de/weiterbild ... gutschein/
damit könnte er/sie sich ja womöglich auch gleich beim JC bewerben
Ansonsten mal die ganzen Anbieter durchstöbern, z.B.:
https://www.wbstraining.de/weiterbildung/
https://www.dekra-akademie.de/de/kursne ... gKN8fD_BwE
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Fortbildung bei Selbständigen
Genau in Marsu's Richtung wollen wir wohl gehen. Zumindest einen Kurs haben wir bereits, der laut Anbieter mit Bildungsgutschein bezahlt werden kann.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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- kleinchaos
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Re: Fortbildung bei Selbständigen
Weiterbildung bzw berufliche Kenntnisse bekommt man per Bildungsgutschein nur gefördert, wenn die Selbständigkeit nebenberuflich ist, man also der Vermittlung unterliegt.
Bei (Pflicht)Fortbildungen für die Selbständigkeit würde ich die immer in die EKS reinnehmen. Das sind betriebliche Ausgaben!
Bei (Pflicht)Fortbildungen für die Selbständigkeit würde ich die immer in die EKS reinnehmen. Das sind betriebliche Ausgaben!
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Fortbildung bei Selbständigen
Das wollen wir dann erst mal schriftlich haben, wobei ich glaube, das ist korrekt, dass der Bildungsgutschein nur für Nebenberufler gilt.
Für die Hauptberufler gibt's dann die Bildungsprämie, damit aber hat JC nix zu tun
Für die Hauptberufler gibt's dann die Bildungsprämie, damit aber hat JC nix zu tun
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- marsupilami
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Re: Fortbildung bei Selbständigen
Wenn ich mir den § 16c SGB II anschaue, steht da nix von nebenberuflich.
Außerdem benötigt der Delinquent diese Fortbildung bzw. den Bildungsgutschein zur "Sicherung seines Arbeitsplatzes".
https://www.imacc.de/bildungsgutschein- ... r%20Arbeit
Gibt denn der § 81 SGB III nicht auch noch was her?
Nachtrag:
http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 69#p501769
Außerdem benötigt der Delinquent diese Fortbildung bzw. den Bildungsgutschein zur "Sicherung seines Arbeitsplatzes".
https://www.imacc.de/bildungsgutschein- ... r%20Arbeit
Gibt denn der § 81 SGB III nicht auch noch was her?
Nachtrag:
http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 69#p501769
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
- marsupilami
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- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: Fortbildung bei Selbständigen
Und andere Leute haben ähnliches Problem:
https://www.elo-forum.org/existenzgruen ... ufler.html
Nachtrag: in dem Pamphlet, das Günter verlinkt hat, ist in Kapitel 2 von hauptberuflich Selbstständigen die Rede!!
https://www.elo-forum.org/existenzgruen ... ufler.html
Nachtrag: in dem Pamphlet, das Günter verlinkt hat, ist in Kapitel 2 von hauptberuflich Selbstständigen die Rede!!
Zuletzt geändert von marsupilami am Fr 30. Nov 2018, 17:10, insgesamt 1-mal geändert.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Fortbildung bei Selbständigen
Zum § 16c SGB II muss ich morgen mal in den Kommentar gucken, ob man darüber vielleicht was "drehen" kann
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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