Weiterbildung etc. bei Selbstständigen

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Koelsch
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Weiterbildung etc. bei Selbstständigen

#1

Beitrag von Koelsch »

Der nächste Fall:

Auf den nachfolgenden Bescheid (nur die Begründung)
LBS-Begründung _ano.pdf
wird zunächst mal unbegründeter Widerspruch mit freundlichem Hinweis auf aufschiebende Wirkung eingelegt.

Dann erfolgt gegen Weihnachten (time is money) die Begründung, die ich wie üblich zu verbessern bitte:
Widerspruch LSB 03-07_18.doc
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Weiterbildung etc. bei Selbstständigen

#2

Beitrag von marsupilami »

Kannst Du evtl. damit was anfangen?
2018_12_09 Widerspruch LSB 03-07_18 V_m.doc
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Signatur?
Muss das sein?
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Koelsch
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Re: Weiterbildung etc. bei Selbstständigen

#3

Beitrag von Koelsch »

:bravo: :bravo: Merci
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friys
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Re: Weiterbildung etc. bei Selbstständigen

#4

Beitrag von friys »

Koelsch hat geschrieben: So 9. Dez 2018, 10:48 Dann erfolgt gegen Weihnachten (time is money) die Begründung, die ich wie üblich zu verbessern bitte:

Widerspruch LSB 03-07_18.doc ::: 3. [...] ein Sportstudio, in das die Trainer [...]
I] Agiert der aufstockende Selbstständige mit durchschnittlichen Umsätzen, "welche sich im Rahmen eines Minijobs bewegen", im (Fitness-) Studio ohne Trainer-Ausbildung oder liegt eine C-, B- oder A-Trainerlizenz oder gar ein abgeschlossenes Studium der Sportwissenschaften vor?

- - -

II] Berufliche Weiterbildung dient immer dem Zweck, berufliche Vorbildung zu vertiefen, zu aktualisieren oder zu erweitern. Im ablehnenden Bescheid wird (wieder einmal) von Fort- und Weiterbildungen sowie Ausbildung gesprochen.
Jobcenter - LBS-Begründung _ano.pdf hat geschrieben:
Nachweise zur Fortbildung wurden nicht eingereicht. Anhand Ihrer Aussagen und der Recherchen im Internet ist davon auszugehen, dass es sich um eine mehrjährige Ausbildung handelt. Ausbildungskosten sind kein Bestandteil der Betriebsausgaben. Hierunter fallen lediglich Kosten für Fort- und Weiterbildungen.
Der Alexander-Technik-Verband Deutschland (ATVD) e.V. nennt Kriterien der Ausbildung zur Lehrerin / zum Lehrer der F. M. Alexander-Technik
Die Ausbildung zur Lehrerin bzw. zum Lehrer der F.M. Alexander-Technik dauert mindestens drei Jahre. Sie findet an privaten, vom ATVD anerkannten Ausbildungsklassen (Schulen) statt und umfasst 1600 Zeitstunden bei einer wöchentlichen Ausbildungszeit zwischen 12 und 20 Stunden, verteilt auf 4 - 5 Tage. https://www.alexander-technik.org/verba ... ldung.html

#1 Koelschs Widerspruch LSB 03-07_18.doc:
Herzallerliebste JC Muckel,
4. Sie erkennen meine Fortbildung in Alexander-Technik nicht an, da es sich hier angeblich nicht um eine Fort- und Weiterbildung handele.
Meines Erachtens sollte im Widerspruch deutlich mehr auf eine Klärung diesbezüglich eingegangen werden, auch um die als "unverhältnismäßig gegenüber den durchschnittlichen Umsätzen" bezeichneten "monatlichen Kosten als auch die Gesamtkosten der Ausbildung" zu rechtfertigen. Der Hinweis auf § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB II und dass der Betroffen in einiger Zeit körperlich nicht mehr in der Lage sein wird, seine derzeitige Tätigkeit auszuüben, ist m. E. zu wenig Pro-Argument.
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Koelsch
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Re: Weiterbildung etc. bei Selbstständigen

#5

Beitrag von Koelsch »

Der Umsatz lag bei knapp € 4000 im Halbjahr, wobei aber ein Monat fast Totalausfall wegen KH-Aufenthalt.

Zusätzlich wird noch ein Minijob ausgeübt
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Re: Weiterbildung etc. bei Selbstständigen

#6

Beitrag von friys »

Jobcenter - LBS-Begründung _ano.pdf hat geschrieben:
Weiterhin sind sowohl die monatlichen Kosten als auch die Gesamtkosten der Ausbildung unverhältnismäßig gegenüber den durchschnittlichen Umsätzen, welche sich im Rahmen eines Minijobs bewegen. Folglich ist weiterhin die Angemessenheit der Kosten gem. $ 3 Abs. 3 ALG II/VO nicht gegeben. Daher konnten diese Kosten nicht in der Berechnung berücksichtigt werden.
Alg II-V § 3 (3) hat geschrieben:
Tatsächliche Ausgaben sollen nicht abgesetzt werden, soweit diese ganz oder teilweise vermeidbar sind oder offensichtlich nicht den Lebensumständen während des Bezuges der Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende entsprechen.
[...]
Ausgaben können bei der Berechnung nicht abgesetzt werden, soweit das Verhältnis der Ausgaben zu den jeweiligen Erträgen in einem auffälligen Missverhältnis steht.
Steht der Umsatz von knapp € 4000 im Halbjahr plus Minijob (von 1 Euro bis zu 450 Euro?) tatsächlich im Verhältnis der Ausgaben zu den jeweiligen Erträgen in einem auffälligen Missverhältnis und entspricht nicht den den "Lebensumständen... ? Wie kann dieser Vorwurf entkräftet werden?

Nochmal die Frage: Agiert der aufstockende Selbstständige im (Fitness-) Studio ohne Trainer-Ausbildung oder liegt eine C-, B- oder A-Trainerlizenz oder gar ein abgeschlossenes Studium der Sportwissenschaften vor?
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Re: Weiterbildung etc. bei Selbstständigen

#7

Beitrag von Koelsch »

Keine Ahnung, ob's da Trainerlizenzen gibt. Und derzeit sieht's so aus, Umsatz 800 / Monat, Ausbildung kostet 150/Monat

Ich würd mich auf die Diskussion "Verhältnis zu den Ausgaben" gar nicht einlassen, entscheidend ist, damit wird ein Einkommen auch für künftige Jahre gesichert.
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Re: Weiterbildung etc. bei Selbstständigen

#8

Beitrag von friys »

Koelsch hat geschrieben: Mo 10. Dez 2018, 13:05 [...] entscheidend ist, damit wird ein Einkommen auch für künftige Jahre gesichert.
"Gesichert" - ein frommer Wunsch. Es ist nachvollziehbar, dass @Koelsch für seine selbständigen Mandanten das Optimum herausholen möchte. Es versteht sich auch von selbst, dass wir unterschiedliche Betrachtungsweisen und entsprechend divergente Ansatzpunkte haben. So weit, so gut.

Nicht von ALG-II unterstützte Selbstständige können betrieblichen Ausgaben wie Fort- und Weiterbildungskosten steuerlich absetzen, so den Gewinn schmälern und damit ihre mögliche Steuerlast mindern. Arbeitnehmer können die Kosten für Fort- und Weiterbildungskosten als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung geltend machen und somit eine mögliche Steuerschuld reduzieren. In beiden Fällen ist eine komplette "Brutto-Netto-Absetzung" der Kosten ist nicht möglich.

Per ALG-II unterstützte erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) müssen Kosten für Fort- und Weiterbildungskosten von ihrem Regelsatz, günstigenfalls vom zusätzlichen Erwerbsfreibetrag bezahlen. Der clevere ALG-II-Selbstständige aber setzt die Kosten als Betriebsausgabe ab, verrechnet die gezahlte Vorsteuer mit der vereinnahmte Umsatzsteuer - und erhöht dadurch wieder seine Hilfebedürftigkeit.

kleinchaos hat geschrieben: So 9. Dez 2018, 22:14 Tja, es sind halt doch nicht alle gleich.
Genau. Die Welt ist ungerecht, nicht fair. Wir sind alle verschieden und auch nicht gleich. Aber aus Gründen der Gleichbehandlung sollten "aufstockende" Selbständige und "normale" SGB-II-Bezieher im Wesentlichen nach den gleichen Grundsätzen behandelt werden.

Ablehnender Bescheid JC Muckel: 09.12.2018 LBS-Begründung _ano.pdf hat geschrieben:
Nachweise zur Fortbildung wurden nicht eingereicht.
Bei diesem Sachverhalt wird der "aufstockende" SGB2ler wohl die monatlichen Kosten für die Ausbildung i.H.v. 150,00 Euro weiterhin von seinem zusätzlichen Erwerbsfreibetrag bestreiten müssen.
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Re: Weiterbildung etc. bei Selbstständigen

#9

Beitrag von Koelsch »

Nachweise wurden eingereicht, JC meint damit, es liegt keine schriftliche, ausführliche Erläuterung der Ausbildungsstätte vor, sondern "nur" die Rechnungen, die Überweisungen, Name, Anschrift und Webseitenbeschreibung der Ausbildung und Begründung des eLB, warum das ganze sinnvoll und notwendig ist.
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Re: Weiterbildung etc. bei Selbstständigen

#10

Beitrag von Olivia »

friys hat geschrieben: Di 11. Dez 2018, 16:39 Per ALG-II unterstützte erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) müssen Kosten für Fort- und Weiterbildungskosten von ihrem Regelsatz, günstigenfalls vom zusätzlichen Erwerbsfreibetrag bezahlen.
Wovon Du redest, sind "Vollbezieher" von ALG II. Bei SV-pflichtigen Aufstockern ist wiederum der Arbeitgeber für die Fortbildung zuständig.
Der clevere ALG-II-Selbstständige aber setzt die Kosten als Betriebsausgabe ab, verrechnet die gezahlte Vorsteuer mit der vereinnahmte Umsatzsteuer - und erhöht dadurch wieder seine Hilfebedürftigkeit.
Das hat nichts mit Cleverness zu tun, sondern der Selbständige ist für sein Vorankommen selbst verantwortlich, da es keinen Arbeitgeber gibt, der für ihn sorgt.
Aus Gründen der Gleichbehandlung sollten "aufstockende" Selbständige und "normale" SGB-II-Bezieher im Wesentlichen nach den gleichen Grundsätzen behandelt werden.
Werden sie doch. SV-pflichtige Arbeitnehmer beantragen eine Fortbildung beim Arbeitgeber und bekommen diese dann bewilligt, und Selbständige setzen diese in die Betriebskosten mit hinein. In der EKS gibt es dafür die Zeile B13.
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friys
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Re: Weiterbildung etc. bei Selbstständigen

#11

Beitrag von friys »

#10 @Olivia, ich war mir absolut sicher, dass Dich spätestens dieser Punkt auf den Plan ruft :-)
Schließlich musst Du deinen Stand als SGB-II-Selbständige verteidigen. @kleinchaos hat das schon vor Jahren erkannt.
kleinchaos hat geschrieben: So 4. Jan 2015, 13:40 Doch Olivia, [...] Aber immer wieder gehst du von deiner "Kaste" der selbständigen Aufstocker aus, die sind die allerbesten und allerberfleißigsten, die tun ja wenigstens was, die liegen nicht auf der faulen Haut usw.

In meiner Zeit als Selbständige habe ich mich mit der Einnahmen Überschuss Rechnung (EÜR) zwar nicht reich gerechnet, aber die legalen Möglichkeiten genutzt. Ich weiß von von ich rede - und teile deine Ansichten zu diesem Thema hier nicht.
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Koelsch
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Re: Weiterbildung etc. bei Selbstständigen

#12

Beitrag von Koelsch »

Ich gehe mit Oli's Sichtweise. Es kann und darf nicht sein, dass aus dem Umstand, dass nicht genügend Geld verdient wird der Schluss gezogen wird - dann darfst Du auch nix tun, um diesen Zustand zu ändern. Und genau den Schluss zieht JC hier.
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angel6364
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Re: Weiterbildung etc. bei Selbstständigen

#13

Beitrag von angel6364 »

Olivia hat geschrieben: Di 11. Dez 2018, 16:48 Bei SV-pflichtigen Aufstockern ist wiederum der Arbeitgeber für die Fortbildung zuständig.
Olivia hat geschrieben: Di 11. Dez 2018, 16:48 Das hat nichts mit Cleverness zu tun, sondern der Selbständige ist für sein Vorankommen selbst verantwortlich, da es keinen Arbeitgeber gibt, der für ihn sorgt.
Ich versteh nur Bahnhof.
Arbeitgeber, die ihren Arbeitnehmern Fortbildungen ermöglichen und gar für die AN sorgen? Traumland.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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Re: Weiterbildung etc. bei Selbstständigen

#14

Beitrag von Olivia »

friys hat geschrieben: Di 11. Dez 2018, 18:27 In meiner Zeit als Selbständige habe ich mich mit der Einnahmen Überschuss Rechnung (EÜR) zwar nicht reich gerechnet, aber die legalen Möglichkeiten genutzt.
Und wieso sollen Selbständige diese Möglichkeiten heutzutage nicht mehr nutzen dürfen?
Ich weiß von von ich rede - und teile deine Ansichten zu diesem Thema hier nicht.
Du meinst, die EKS-Zeile B13 sollte abgeschafft werden? :verwirrt:
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kleinchaos
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Re: Weiterbildung etc. bei Selbstständigen

#15

Beitrag von kleinchaos »

@ Friys:
wenn ein Arbeitnehmer eine Weiterbildung brauch wird er entlassen, das Arbeitsamt zahlt die Weiterbildung inkl einem kostenlosen Praktikum im ehemaligen Betrieb und dann wird der Arbeitslose wieder eingestellt.
Sofern man nicht grad bei BMW, Porsche, Mercedes oder einem anderen wirklich großen Unternehmen beschäftigt ist, läuft das nämlich genauso ab in der Realität.

Der verantwortungsvolle weitsichtige Arbeitgeber, dem an einer gut ausgebildeten und loyalen Stammbelegschaft etwas liegt, der ist akut vom Aussterben bedroht.
Klar wissen wir, dass dieses Verhalten höchst unsozial ist und langfristig sogar schädlich für die Firmen. Aber es zählt heute nur noch der Tageserfolg, es wird mit Milliarden nach dr Million geschmissen, der Dax ist das Maß aller Dinge.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Weiterbildung etc. bei Selbstständigen

#16

Beitrag von Olivia »

Ich bin auch nicht der Ansicht, dass alles und jedes durchgewunken werden braucht. Aber wieso soll eine sinnvolle, zielgerichete Fortbildung unbedingt verwehrt werden, auch wenn das in die EKS mit eingetragen wird? Da zeigt jemand Eigeninitiative und dann soll ausgerechnet das bestraft werden, indem die Kosten gestrichen werden?
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Re: Weiterbildung etc. bei Selbstständigen

#17

Beitrag von kleinchaos »

Ja, so verquer ist das SGB2 und auch das SGB3 (nach dem ja die Weiterbildungen bewilligt werden), es wird eben keine Selbständigkeit gefördert. Im JC wird sie maximal geduldet
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Re: Weiterbildung etc. bei Selbstständigen

#18

Beitrag von Olivia »

Nur mal ein paar andere Zahlen.

In der Solarindustrie werden Arbeitsplätze mit 175.000 € pro Arbeitsplatz und Jahr subventioniert.
In der Steinkohleindustrie wird ein einzelner Arbeitsplatz mit 75.000 € jährlich bezuschusst.

http://www.manager-magazin.de/politik/d ... 101-2.html

Helmut Kohl bezuschusste neu geschaffene Industriearbeitsplätze in der 90ern mit bis zu 1 Mio. DM pro Arbeitsplatz.
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Re: Weiterbildung etc. bei Selbstständigen

#19

Beitrag von friys »

Olivia hat geschrieben: Di 11. Dez 2018, 20:38 Und wieso sollen Selbständige diese Möglichkeiten heutzutage nicht mehr nutzen dürfen?

Selbstverständlich werden gewerbliche Selbständige und freiberuflich Tätige diese Möglichkeiten heutzutage noch immer nützen. Ich differenziere allerdings zwischen Selbständigen, die ihren Lebensunterhalt zu 100% selbst erwirtschaften, und sog. notleidenden Einzelunternehmer-Aufstocker, die sich und ihre Familie mit ihrem erwirtschafteten Einkommen den Lebensunterhalten nicht vollends allein sichern können.
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Re: Weiterbildung etc. bei Selbstständigen

#20

Beitrag von friys »

#15 @ kc, im großen und Ganzen sehe ich es wie Du.

Sofern ein Arbeitnehmer nicht bei einem wirklich großen Unternehmen arbeitet, wird er für eine - wie vom @ TE hier genannte Fort-, Weiter-, Ausbildung in „Alexander-Technik” - in der Regel aus eigener Tasche finanzieren müssen.

Der Arbeitgeber hat jedoch die Möglichkeit, wenn die Fortbildungsmaßnahme im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers durchgeführt wird, die Kosten zu übernehmen und zu 100% als Betriebsausgaben geltend zu machen. Um die in den Kosten enthaltende Mehrwertsteuer geltend mach zu können, muss die Rechnung für die Fortbildungsmaßnahme allerdings auf den Namen des Arbeitgebers ausgestellt werden.

Aber wie Du wohl leider zu recht meinst: „Der verantwortungsvolle weitsichtige Arbeitgeber, dem an einer gut ausgebildeten und loyalen Stammbelegschaft etwas liegt, der ist akut vom Aussterben bedroht.”

kleinchaos hat geschrieben: Di 11. Dez 2018, 21:19 Ja, so verquer ist das SGB2 und auch das SGB3 (nach dem ja die Weiterbildungen bewilligt werden), es wird eben keine Selbständigkeit gefördert. Im JC wird sie maximal geduldet
Wenn ich hier im Forum lese, welchen Trietzereien und Schikanen die SGB-II-Selbständigen ausgesetzt sind, kann ich Dir nur wieder zustimmen.
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Re: Weiterbildung etc. bei Selbstständigen

#21

Beitrag von Olivia »

kleinchaos hat geschrieben: Di 11. Dez 2018, 21:19 es wird eben keine Selbständigkeit gefördert. Im JC wird sie maximal geduldet
Ein Jobcenter-Sachbearbeiter hat mal erklärt, dass die Förderung der Selbständigkeit eben in deren zeitweiser Weiterduldung liegt! Diese Duldung muss man sich immer wieder neu erkämpfen, durch ständigen Ausbau des Geschäftes, durch steigende Gewinne und durch ständige Arbeit.
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Re: Weiterbildung etc. bei Selbstständigen

#22

Beitrag von Tester »

Koelsch hat geschrieben: Di 11. Dez 2018, 18:36 Ich gehe mit Oli's Sichtweise. Es kann und darf nicht sein, dass aus dem Umstand, dass nicht genügend Geld verdient wird der Schluss gezogen wird - dann darfst Du auch nix tun, um diesen Zustand zu ändern. Und genau den Schluss zieht JC hier.
Aber warum kann ein aufstockender Selbständiger nicht nach den gleichen Prinzipien handeln, wie ein Selbständiger, der keine Leistungen aus SGB bekommt? Bzw. warum kann das nicht vom Aufstocker verlangt werden?

:1:

Warum soll der Aufstocker nicht genauso wirtschaftlich handeln, wie jeder andere Selbständige auch?

Mein wirtschaftliches Handeln sieht zur Zeit so aus:

1. Priorität 1: meine Miete muss bezahlt werden!
2. Priorität 2: ich möchte genug zu essen haben!
3. Priorität 3: meine Krankenkassenbeiträge müssen bezahlt werden!
-------------------------------------------------------------------
4. Priorität 4: notwendige, nicht vermeidbare Betriebskosten müssen gedeckt sein!
5. Priorität 5: "nice to have" Betriebskosten müssen gedeckt sein (Schulungen, flottes Notebook, Tablet, spritziger Firmenwagen, usw)!
6. Priorität 6: life balance Ausgaben müssen finanziert werden (Urlaub, Wohnungseinrichtung, Porsche, Rolex, usw.)! :-)


Wenn ich also Prio 1-3/4 noch nicht erfülle (erfüllen kann) bzw. gerade mal so erfüllt habe, ist kein Geld mehr für den (wir nennen es mal) "Notbetrieb" des Geschäfts, was mich am Leben hält, da! Würde ein Selbständiger in dieser Phase statt die Mittel vorrangig zu 100 % für 1-4 auszugeben und stattdessen lieber in Luxusschulungen a la z.B. "Alexander Technik" investieren, wäre dies kein wirtschaftliches Handeln und dem Selbständigen würde zu Recht die Fähigkeit selbständig tätig zu sein in Frage gestellt werden zumindenst der Vogel gezeigt werden.

Mach ich genug Umsätze, dass ich mir dann Prio 5 leisten kann, bezahl ich es aus eigenen Firmenmitteln und wenns ganz gut läuft, kann ich aus den Überschüssen Prio 6 finanzieren.

Warum das nun für Aufstocker nicht gelten soll muss mir mal einer erklären. Man kann ja viel rumstreiten um Prio 4, aber so eine wie hier aufgeführte "Schulung der Alexander-Technik" ist sicherlich keine Prio 4 Ausgabe, sondern reinster Luxus. Gerne kann jeder machen was er will, wenn er es selbst bezahlt. Aber hier sieht es doch echt so aus, möglichst lange im Bezug zu bleiben, bzw. sich diese Luxusschulung von der Allgemeinheit finanzieren zu lassen, ohne das hier überhaupt ansatzweise ein langfristiger Erfolg absehbar ist. Diese Schulung dient doch wohl eher der Selbstfindung, als das es monetär etwas bringt.

Wenn es um Ausgaben von 150 EUR x 12 Monate x 3 Jahre geht = 5.400 € also bitte irgendwann hört es aber auch mal auf.

just my 2 cents
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Re: Weiterbildung etc. bei Selbstständigen

#23

Beitrag von Olivia »

Zu der Prioritätenliste: an welcher Stelle stehen eigentlich die Altersvorsorgebeiträge? :verwirrt:
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Re: Weiterbildung etc. bei Selbstständigen

#24

Beitrag von Koelsch »

Tja, und dann bin ich wieder beim Fliesenleger. Der also setzt die Prioritäten nach Tester's Vorschlag (wobei das durchaus praxisnah ist).

Er bekommt nun also seine Punkte 1-4 so gerade gedeckt, ja und dann denkt er eben: Was soll's warum soll ich hier was investieren in die nahende Zeit mit Rücken und Knie, dazu reicht's nicht.
Also sag ich in absehbarer Zeit: JC oder Gruselamt hier bin ich, her mit der Kohle und zwar voll (wie Oli schon bemerkte, Rente ist nicht mangels Beiträgen)

Tja und dann rechnen wir mal.
  1. Der "normal denkende" Fliesenleger ginge also mit 55 zum Amt und hält die Hand auf:

    Sein Bedarf sei (KV lass ich mal draußen vor)
    424 € Regelbedarf
    476 € Warmmiete (er wohne günstig)
    900 € Gesamtbedarf x 12 Monate x 12 Jahre (dann isser 67, wäre also auch normal Rentner)

    Also kostet er den Steuerzahler in der Zeit € 129.600,00
    .
    .
  2. Der "fortbildende" Fliesenleger ginge also auch mit 55 zum Amt und hält die Hand auf:
    Er aber macht Fortbildung, "investiert"
    150 € x 12 Monate x 3 Jahre = € 5.400,00

    Dadurch gelänge es ihm also auch während der JC/Gruselzeit einen monatlichen Gerwinn von nur € 400 zu erwirtschaften, also nur
    € 240 anrechenbares Einkommen

    Sein Bedarf sei (KV lass ich mal draußen vor)
    424 € Regelbedarf
    476 € Warmmiete (er wohne günstig)
    900 € Gesamtbedarf
    240 € anrechenbares Einkommen
    660 € ALG II Anspruch x 12 Monate x 12 Jahre (dann isser 67, wäre also auch normal Rentner)


    Also kostet er den Steuerzahler in der Zeit € 95.040 + € 5.400 = € 100.440 "nicht notwendige Investition"
Aber, so wird es hier ja vertreten, der Selbstständige Aufstocker darf solche Überlegungen nicht anstellen, der bekommt nix.
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Re: Weiterbildung etc. bei Selbstständigen

#25

Beitrag von marsupilami »

Glaubst Du allen Ernstes, dass SB oder auch GF von JC soweit vorausrechnet?
Signatur?
Muss das sein?
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