Aufwandsentschädigung für den Verwaltungsbeirat der Eigentümergemeinschaft

Hier können Fragen gestellt werden, die in den anderen Hilfethemen nicht passen.
schimmy
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Aufwandsentschädigung für den Verwaltungsbeirat der Eigentümergemeinschaft

#1

Beitrag von schimmy »

Hallo zusammen,

Ich bin Mitglied im Verwaltungsbeirat unserer Eigentümergemeinschaft, mit der diesjährigen Eigentümerversammlung aus 2018 wurde eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro für den Verwaltungsbeirat beschlossen.

Diese 50 Euro bekomme ich für das ganze Jahr 2018, in wie fern muss ich diese einmalige Einnahme in Höhe von 50 Euro dem Jobcenter melden???
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Koelsch
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Re: Aufwandsentschädigung für den Verwaltungsbeirat der Eigentümergemeinschaft

#2

Beitrag von Koelsch »

Ich meine, Du musst das dem JC melden. Da die Zahlung in einer Summe erfolgt, auch nur 1 Anrechnung.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
schimmy
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Re: Aufwandsentschädigung für den Verwaltungsbeirat der Eigentümergemeinschaft

#3

Beitrag von schimmy »

Bei der Aufwandsentschädigung von 50 Euro handelt es sich doch um Einkommen, wird das überhaupt angerechnet oder wird es nur berücksichtigt?

Die ersten 100 Euro sind doch frei bei der Anrechnung oder?
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Koelsch
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Re: Aufwandsentschädigung für den Verwaltungsbeirat der Eigentümergemeinschaft

#4

Beitrag von Koelsch »

Da muss man evtl. "streiten". € 100 sind bei Arbeitseinkommen frei, wenn die das aber, nach meiner Meinung zu Unrecht, als "sonstiges Einkommen" werten, dann gäb's da nur die Versicherungspauschale von € 30,00 als Freibetrag.
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Günter
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Re: Aufwandsentschädigung für den Verwaltungsbeirat der Eigentümergemeinschaft

#5

Beitrag von Günter »

Ich meine, eine Aufwandsentschädigung ist anrechnungsfrei, da es, wie der Name schon sagt den Aufwand für den Verwaltungsbeirat erstattet. Somit zweckgebundenes "Einkommen" darstellt.


Aber melden musst du es.
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Re: Aufwandsentschädigung für den Verwaltungsbeirat der Eigentümergemeinschaft

#6

Beitrag von Günter »

Vielleicht steht hier was zum Thema

https://www.buergergesellschaft.de/prax ... haedigung/

mir fallen die Augen zu, ich kann beim Schlafen nicht suchen.

https://www.gegen-hartz.de/news/aufwand ... t-hartz-iv

Freibetrag 200 €/Monat.
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marsupilami
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Re: Aufwandsentschädigung für den Verwaltungsbeirat der Eigentümergemeinschaft

#7

Beitrag von marsupilami »

Wenn das Geld auffem Konto ist, bei JC melden.
Achte darauf, dass die erkennen, dass das eine einmalige Geschichte ist und sie Dir nicht "aus Versehen" das jeden Monat - womöglich auch für die Zukunft - anrechnen.

Du wirst höchstwahrscheinlich einen Änderungsbescheid bekommen.
Wenn Du meinst, deren Anrechnungsweise ist verkehrt, anonymisieren, digitalisieren, hier einstellen - wie's geht weißt Du ja - und denn kukken wir mal.

Bis dahin mach Dir kein Kopp sondern feiere mit Deiner Familie Weihnachten und den Jahreswechsel fröhlich und unbeschwert.
Signatur?
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Re: Aufwandsentschädigung für den Verwaltungsbeirat der Eigentümergemeinschaft

#8

Beitrag von Günter »

Auch der Verwaltungsbeirat ist ein "Ehrenamt". wird ja ehrenamtlich, also ohne Bezahlung ausgeübt. Damit gilt monatlich 200 € Freibetrag.
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Re: Aufwandsentschädigung für den Verwaltungsbeirat der Eigentümergemeinschaft

#9

Beitrag von Günter »

Sag ich doch
Was ist Ehrenamt?
Ehrenamt wird auch als bürgerschaftliches Engagement bezeichnet. Eine gesetzliche Definition von Ehrenamt gibt es nicht. Was ist ein Ehrenamt? Grob kann man sagen, dass es eine Tätigkeit ist, die freiwillig, gemeinwohlorientiert und unentgeltlich erfolgt.
http://www.ehrenamt-deutschland.org/ehr ... warum.html

Also melden 50 € aus ehrenamtlicher Tätigkeit erhalten. Bitte den Freibetrag von 200 €/Monat aus Urteil BSG Az.: B 4 AS 9/16 R beachten,.
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Koelsch
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Re: Aufwandsentschädigung für den Verwaltungsbeirat der Eigentümergemeinschaft

#10

Beitrag von Koelsch »

Das geht aus dem § 3 Abs. 1 Nr. 26 EStG so nicht hervor
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Re: Aufwandsentschädigung für den Verwaltungsbeirat der Eigentümergemeinschaft

#11

Beitrag von Günter »

Und was hat das Steuerrecht mit dem SGB II zu tun? Es geht hier nicht um Einkommenssteuer sondern um anrechenbares Einkommen.
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Re: Aufwandsentschädigung für den Verwaltungsbeirat der Eigentümergemeinschaft

#12

Beitrag von Koelsch »

Gucksu § 11b Abs. 2 Satz 3 SGB II
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Aufwandsentschädigung für den Verwaltungsbeirat der Eigentümergemeinschaft

#13

Beitrag von Günter »

ich würde es trotzdem versuchen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Aufwandsentschädigung für den Verwaltungsbeirat der Eigentümergemeinschaft

#14

Beitrag von Koelsch »

Ich auch, aber nicht über Ehrenamt sondern über Arbeitseinkommen. Das erhält Schimmy ja, weil er dor im Rat "arbeitet".
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Aufwandsentschädigung für den Verwaltungsbeirat der Eigentümergemeinschaft

#15

Beitrag von schimmy »

Kann ich das ganze auch formlos machen oder soll ich den EK-Bogen der vier Seiten umfasst ausfüllen?

Die Zahlung gibt es einmal pro Jahr und das zum Jahresende.

Habe am Freitag den Brief vom Verwalter bekommen das die Aufwandsentschädigung in den nächsten Tagen ausgezahlt wird.
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marsupilami
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Re: Aufwandsentschädigung für den Verwaltungsbeirat der Eigentümergemeinschaft

#16

Beitrag von marsupilami »

Probieren geht über studieren.

Einfach versuchen.
Aber unbedingt darauf achten, dass Du eine Bestätigung bekommst, dass Du das "gemeldet" hast.
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Re: Aufwandsentschädigung für den Verwaltungsbeirat der Eigentümergemeinschaft

#17

Beitrag von Koelsch »

Würd ich auch erst mal formlos machen wie Marsu schreibt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Aufwandsentschädigung für den Verwaltungsbeirat der Eigentümergemeinschaft

#18

Beitrag von schimmy »

Hallo zusammen,

Ich habe einmal versucht einen entsprechenden Text zu schreiben.

So in etwa...


Betreff; Aufwandsentschädigung für die Funktion als Verwaltungsbeirat

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit teile ich ihnen die einmalige Einnahme in Höhe von 50 Euro mit die ich für meine Funktion als Verwaltungsbeirat in Form einerAufwandsentschädigung erhalten habe.

Mit freundlichen Grüßen
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Re: Aufwandsentschädigung für den Verwaltungsbeirat der Eigentümergemeinschaft

#19

Beitrag von Koelsch »

Ich wär da "frecher"
Entlohnung für meine Tätigkeit als Verwaltungsbeirat

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit teile ich ihnen eine einmalige Einnahme in Höhe von 50 Euro mit, die ich für meine Tätigkeit als Verwaltungsbeirat erhalten habe.

Mit freundlichen Grüßen
schimmy hat geschrieben: Mo 24. Dez 2018, 21:19 Hallo zusammen,

Ich habe einmal versucht einen entsprechenden Text zu schreiben.

So in etwa...


Betreff; Aufwandsentschädigung für die Funktion als Verwaltungsbeirat

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit teile ich ihnen die einmalige Einnahme in Höhe von 50 Euro mit die ich für meine Funktion als Verwaltungsbeirat in Form einerAufwandsentschädigung erhalten habe.

Mit freundlichen Grüßen
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Re: Aufwandsentschädigung für den Verwaltungsbeirat der Eigentümergemeinschaft

#20

Beitrag von Günter »

Wenn es Einkommen für Arbeitsleistung sein soll, würde ich schreiben.

Für meine Tätigkeit als Mitglied der Verwaltungsbeirats werde ich in Kurze ein einmaliges Einkommen in Höhe von 50 € erhalten. Ich werde ihnen den genauen Zahlungseingang dann mitteilen.


Um Bestätigung dieses Schreibens wird gebeten.

Koelsch war schneller. :verlegen:
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Re: Aufwandsentschädigung für den Verwaltungsbeirat der Eigentümergemeinschaft

#21

Beitrag von schimmy »

Koelsch hat geschrieben: Mo 24. Dez 2018, 21:37 Ich wär da "frecher"
Entlohnung für meine Tätigkeit als Verwaltungsbeirat

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit teile ich ihnen eine einmalige Einnahme in Höhe von 50 Euro mit, die ich für meine Tätigkeit als Verwaltungsbeirat erhalten habe.

Mit freundlichen Grüßen

Frech ist gut, das reicht als Mitteilung dann ja auch vollkommen aus.
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marsupilami
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Re: Aufwandsentschädigung für den Verwaltungsbeirat der Eigentümergemeinschaft

#22

Beitrag von marsupilami »

Nimm Günter's Variante, leicht abgewandelt und vor allem erst dann, wenn das Geld wirklich auf dem Konto ist!
Aufwandsentschädigung für die Funktion als Verwaltungsbeirat Anmerkung: das Wort "Betreff" schreibt man schon lange nicht mehr!

SgDuH,

Für meine ganzjährige Tätigkeit als Mitglied der Verwaltungsbeirats habe ich ein einmaliges Einkommen in Höhe von 50 € erhalten.

Beleg: siehe beigefügte Kopie des Kontoauszuges.

Ich erwarte Ihren Bescheid.


Grüße
Die sonstigen Einträgen auf der Kopie des Kontoauszuges entsprechend den üblichen Regularien schwärzen.
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Günter
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Re: Aufwandsentschädigung für den Verwaltungsbeirat der Eigentümergemeinschaft

#23

Beitrag von Günter »

Bestätigung der Mitteilung verlangen oder Kopie abstempeln lassen. Ihr stellt ständig Berichte über Strafverfahren von Leuten ein, die angeblich den Geldeingang nicht gemeldet haben.

Und das Wort Aufwandentschädigung darf nicht auftauchen. Sonst heißt es plötzlich es ist KEIN Arbeitseinkommen und kein Ehrenamt im Sinne das §11b SGB II, also NULL Freibeträge.
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Re: Aufwandsentschädigung für den Verwaltungsbeirat der Eigentümergemeinschaft

#24

Beitrag von Olivia »

An den Verwaltungsrat

Hiermit beantrage ich für das Jahr 2019 die Zahlung der mir zugestandenen Aufwandspauschale in zwei Teilbeträgen zu je 25 € in zwei unterschiedlichen Monaten. Bitte bspw. die erste Hälfte im Januar und die zweite Hälfte im Februar überweisen.

Falls sich auch die schon beschlossene Aufwandspauschale für 2018 noch aufteilen lässt, so wäre ich Ihnen dankbar, mir auch diese jeweils zur Hälfte in zwei unterschiedlichen Monaten auf mein Konto zu überwiesen.
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Günter
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Re: Aufwandsentschädigung für den Verwaltungsbeirat der Eigentümergemeinschaft

#25

Beitrag von Günter »

Und damit den ALG II Bezug gegenüber den Nachbarn offenlegen. NEE!
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