Unregelmässige Leistungen im BWZ?
Unregelmässige Leistungen im BWZ?
Tach.
Es kann sein, daß ich ab dem 2. Quartal nicht mehr für jeden Monat ALGII Leistungen erhalte, da sich meine Absetzungsbeträge verringern.
Wie funktioniert daß normalerweise? Bekomme immer vorläufigen Bescheid für 6 Monate. Gibt es dann einen Monat Leistungen und dann ggf. im 2 Monat keine, weil der Bedarf dann geringer ist? Oder teilt man den Bedarf ggf. insgesamt auf 6 Monate auf? Und bin ich in der Zeit komplett den Pflichten des SGB II unterworfen (z. B. Ortsabwesenheitsregelung?). Oder nur in dem Zeitraum, in dem auch geleistet wird?
Es kann sein, daß ich ab dem 2. Quartal nicht mehr für jeden Monat ALGII Leistungen erhalte, da sich meine Absetzungsbeträge verringern.
Wie funktioniert daß normalerweise? Bekomme immer vorläufigen Bescheid für 6 Monate. Gibt es dann einen Monat Leistungen und dann ggf. im 2 Monat keine, weil der Bedarf dann geringer ist? Oder teilt man den Bedarf ggf. insgesamt auf 6 Monate auf? Und bin ich in der Zeit komplett den Pflichten des SGB II unterworfen (z. B. Ortsabwesenheitsregelung?). Oder nur in dem Zeitraum, in dem auch geleistet wird?
Re: Unregelmässige Leistungen im BWZ?
Was verstehst Du unter Absetzungsbeträgen?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- kleinchaos
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Re: Unregelmässige Leistungen im BWZ?
Der Bedarf wird für die ganzen 6 Monate anhand deiner vorausschauenden EKS errechnet und solange wird geleistet. Für die berufliche OA gilt die gesetzliche Regelung ja eh nicht.
Nach 6 Monaten wird anhand der abschließenden EKS neu berechnet und du musst evtl zu viel erhaltenes Geld erstatten
Nach 6 Monaten wird anhand der abschließenden EKS neu berechnet und du musst evtl zu viel erhaltenes Geld erstatten
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Unregelmässige Leistungen im BWZ?
Wenn in einzelnen Monaten eine Bedarfsunterdeckung auftritt, dann gibt es in diesen Monaten mehr Geld, denn:Upstocker hat geschrieben: ↑Mo 21. Jan 2019, 17:08 Tach.
Es kann sein, daß ich ab dem 2. Quartal nicht mehr für jeden Monat ALGII Leistungen erhalte, da sich meine Absetzungsbeträge verringern.
Wie funktioniert daß normalerweise? Bekomme immer vorläufigen Bescheid für 6 Monate. Gibt es dann einen Monat Leistungen und dann ggf. im 2 Monat keine, weil der Bedarf dann geringer ist?
Die vorläufige Leistung ist so zu bemessen, dass der monatliche Bedarf der Leistungsberechtigten zur Sicherung des Lebensunterhalts gedeckt ist.
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/41a.html
- marsupilami
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Re: Unregelmässige Leistungen im BWZ?
Falsch!
Siehe Posting von kc!
Denn wie Du, Olivia, selbst gepostet hast:
Diese vorläufige Leistung wird ja im Voraus aufgrund der Angaben in der vEKS des Antragstellers berechnet und gilt für den gesamten Bewilligungszeitraum.Olivia hat geschrieben: ↑Di 22. Jan 2019, 08:08Die vorläufige Leistung ist so zu bemessen, dass der monatliche Bedarf der Leistungsberechtigten zur Sicherung des Lebensunterhalts gedeckt ist.
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/41a.html
Grundsätzlich ist gegen den vorläufigen Bescheid Widerspruch möglich.
Wenn im laufenden BWZ festgestellt wird: es reicht nicht, dann geht - wenn überhaupt - ein Nachschlag eben nur durch neuen Antrag mit neuer EKS plus dem Gedöns, den das JC dann lostreten wird.
Einfach so im laufenden BWZ mehr Geld kriegen ist nicht drin.
Zumindest nicht ohne weiterem Papierkrieg und entsprechendem Aufwand.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Unregelmässige Leistungen im BWZ?
Wobei - alle bisherigen Antworten gehen stillschweigend davon aus, dass Upstocker selbständig ist (EKS).
Wenn er nur abhängiges Einkommen hat, wird prinzipiell für jeden Monat geschaut. Es kann aber m.E. auch dann (allerdings erst nach Abschluss des BWZ) eine (abschließende) Bewilligung nach Durchschnittswerten erfolgen.
Wenn er nur abhängiges Einkommen hat, wird prinzipiell für jeden Monat geschaut. Es kann aber m.E. auch dann (allerdings erst nach Abschluss des BWZ) eine (abschließende) Bewilligung nach Durchschnittswerten erfolgen.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Unregelmässige Leistungen im BWZ?
Moin.
Ich bin Angestellter mit regelmässigen Gehalt. Ich bekomme nur deshalb eine vorläufige Bewilligung wegen temporärer Bedarfsgemeinschaft und dem Lohnsteuerjahresausgleich des Arbeitgebers. Die Anzahl der Aufenthaltstage der Kinder gebe ich als Prognose ab und anschliessend eine Liste mit den tatsächlichen Aufenthaltszeiten. Im Dezember führt der Arbeitgeber den internen Lohnsteuerjahresausgleich durch und dann bekomme ich mal ein paar Euro mehr oder weniger. Aber wegen der daraus entstehenden Einkommenschwankungen werde ich vorläufig veranlagt.
Ich kann mich daran erinnern, daß ich mal eine Heizkostenguthabenerstattung ausgezahlt bekam. Als ich das dem JC gemeldet habe, hat JC für den gleichen, oder ggf. im Folgemonat die Leistungen auf Null gesetzt und einen Änderungsbescheid für diesen Monat erstellt. Danach ging es mit den anderen Monaten weiter wie im Ursprungsbescheid.
Ich bin Angestellter mit regelmässigen Gehalt. Ich bekomme nur deshalb eine vorläufige Bewilligung wegen temporärer Bedarfsgemeinschaft und dem Lohnsteuerjahresausgleich des Arbeitgebers. Die Anzahl der Aufenthaltstage der Kinder gebe ich als Prognose ab und anschliessend eine Liste mit den tatsächlichen Aufenthaltszeiten. Im Dezember führt der Arbeitgeber den internen Lohnsteuerjahresausgleich durch und dann bekomme ich mal ein paar Euro mehr oder weniger. Aber wegen der daraus entstehenden Einkommenschwankungen werde ich vorläufig veranlagt.
Ich kann mich daran erinnern, daß ich mal eine Heizkostenguthabenerstattung ausgezahlt bekam. Als ich das dem JC gemeldet habe, hat JC für den gleichen, oder ggf. im Folgemonat die Leistungen auf Null gesetzt und einen Änderungsbescheid für diesen Monat erstellt. Danach ging es mit den anderen Monaten weiter wie im Ursprungsbescheid.
Re: Unregelmässige Leistungen im BWZ?
Wenn Du eine vorläufige Bewilligung hast, dann wird bei der endgültigen Bewilligung auch vom Durchschnitt des BWZ ausgegangen. Siehe § 41a Abs. 4 SGB II außer Dein Einkommen war in einem Monat so hoch, dass kein ALG II Anspruch mehr bestand. Dann erfolgt monatsgenaue "Endabrechnung".
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Unregelmässige Leistungen im BWZ?
Sorry, jetzt bin ich verwirrt. Ich bin jetzt nicht wirklich schlauer als vorher. Mal angenommen, ich hätte im April keinen Anspruch. Im Mai schon. Im Juni wieder keinen, dann wieder im Juli und so fort. Wie erfolgt denn dann die Leistung? Einmal Geld im Mai, dann wieder um Juli und so weiter? Zum Schluß die große Endabrechnung?
Eines meiner Kinder wird volljährig und muß von mir nicht mehr unterhalten werden (macht Ausbildung und bekomt Kindergeld). Damit erlischt der bestehende Unterhaltstitel (auf Volljährigkeit befristet). Den Titel für dieses Kind bediene ich dann nicht mehr. Wir haben dann zwar ggf. eine neue Verteilmasse für die jüngeren Kinder, aber das kann noch dauern, bis der Unterhalt berechnet und betitelt ist. In der Zwischenzeit habe ich etwas mehr Geld zur Verfügung.Was verstehst Du unter Absetzungsbeträgen?
- marsupilami
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Re: Unregelmässige Leistungen im BWZ?
Tut mir leid, dass ich von falschen Voraussetzungen ausgegangen bin.
Asche auf mein Haupt.
Dann siehe # 6 von tigerlaw bzw. #8 von Koelsch.
Aber das Prinzip ist eigentlich das Gleiche:
Du beantragst "Stütze".
JC sagt: leg Konto-Auszüge, EKSt-Erklärung, Lohnabrechnung vor.
Daraus errechnet JC die "Stütze" für einen Bewilligungszeitraum - üblich 6 Monate.
Wenn aus den Konto-Auszügen, Lohnabrechnungen hervorgeht, dass Dein Einkommen monatlich stark schwankt, dann kann das JC theoretisch sagen: komm jeden Monat mit der Lohnabrechnung vorbei und es gibt neuen Bescheid und dann mehr oder weniger Stütze.
Die andere mögliche Variante ist schon gepostet worden: es gibt einen vorläufigen Bescheid, der Dir immer gleichmäßig viel Geld - i.d.R. zu wenig - zugesteht und am Ende des BWZ wird "abgerechnet":
Einkommen jeden Monat (z.B. Jan - Juni) zusammengerechnet minus in diesem Zeitraum erhaltene "Stütze".
Dann musst Du entweder zurückzahlen oder Du bekommst Nachschlag.
Schließlich hat das JC ja die Heizkosten zusammen mit der Miete und anderen Nebenkosten "vorgestreckt".
Und wenn die zuviel vorgestreckt haben, dann dürfen die so verrechnen.
Asche auf mein Haupt.
Dann siehe # 6 von tigerlaw bzw. #8 von Koelsch.
Aber das Prinzip ist eigentlich das Gleiche:
Du beantragst "Stütze".
JC sagt: leg Konto-Auszüge, EKSt-Erklärung, Lohnabrechnung vor.
Daraus errechnet JC die "Stütze" für einen Bewilligungszeitraum - üblich 6 Monate.
Wenn aus den Konto-Auszügen, Lohnabrechnungen hervorgeht, dass Dein Einkommen monatlich stark schwankt, dann kann das JC theoretisch sagen: komm jeden Monat mit der Lohnabrechnung vorbei und es gibt neuen Bescheid und dann mehr oder weniger Stütze.
Die andere mögliche Variante ist schon gepostet worden: es gibt einen vorläufigen Bescheid, der Dir immer gleichmäßig viel Geld - i.d.R. zu wenig - zugesteht und am Ende des BWZ wird "abgerechnet":
Einkommen jeden Monat (z.B. Jan - Juni) zusammengerechnet minus in diesem Zeitraum erhaltene "Stütze".
Dann musst Du entweder zurückzahlen oder Du bekommst Nachschlag.
Das ist korrekt und die übliche Vorgehensweise.Upstocker hat geschrieben:Ich kann mich daran erinnern, daß ich mal eine Heizkostenguthabenerstattung ausgezahlt bekam. Als ich das dem JC gemeldet habe, hat JC für den gleichen, oder ggf. im Folgemonat die Leistungen auf Null gesetzt und einen Änderungsbescheid für diesen Monat erstellt. Danach ging es mit den anderen Monaten weiter wie im Ursprungsbescheid.
Schließlich hat das JC ja die Heizkosten zusammen mit der Miete und anderen Nebenkosten "vorgestreckt".
Und wenn die zuviel vorgestreckt haben, dann dürfen die so verrechnen.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Unregelmässige Leistungen im BWZ?
Genau so, Du wirst dann für jeden der Monate einen Bescheid bekommen.Upstocker hat geschrieben: ↑Di 22. Jan 2019, 12:07 Sorry, jetzt bin ich verwirrt. Ich bin jetzt nicht wirklich schlauer als vorher. Mal angenommen, ich hätte im April keinen Anspruch. Im Mai schon. Im Juni wieder keinen, dann wieder im Juli und so fort. Wie erfolgt denn dann die Leistung? Einmal Geld im Mai, dann wieder um Juli und so weiter? Zum Schluß die große Endabrechnung?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Unregelmässige Leistungen im BWZ?
Ah ok. Vielen Dank für die zahlreichen Ausführungen. Jetzt habe ich es begriffen. Dankeschön.