Hartz 4 Empfänger, Einführung §§ 16i und 16e SGB II (Teilhabechancengesetz)
Hartz 4 Empfänger, Einführung §§ 16i und 16e SGB II (Teilhabechancengesetz)
Hallo zusammen,
Ein Hilfeempfänger ist jetzt drei Jahre arbeitssuchend, hat von 2013-2015 eine FAV Maßnahme gemacht, danach noch für gut zwei Monate eine sozialversicherungspflichtige Anstellung ausgeübt, arbeitssuchend seit Januar 2016 auch auf Grund von gesundheitlichen Einschränkungen mit Vermittlungshemmnisse.
Kommt der Hilfeempfänger für die Einführung Paragraph 16i und 16e SGB 2 Teilhabenchancengesetz in Frage???
Ein Hilfeempfänger ist jetzt drei Jahre arbeitssuchend, hat von 2013-2015 eine FAV Maßnahme gemacht, danach noch für gut zwei Monate eine sozialversicherungspflichtige Anstellung ausgeübt, arbeitssuchend seit Januar 2016 auch auf Grund von gesundheitlichen Einschränkungen mit Vermittlungshemmnisse.
Kommt der Hilfeempfänger für die Einführung Paragraph 16i und 16e SGB 2 Teilhabenchancengesetz in Frage???
Re: Hartz 4 Empfänger, Einführung §§ 16i und 16e SGB II (Teilhabechancengesetz)
Ich denke ja
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
- marsupilami
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Re: Hartz 4 Empfänger, Einführung §§ 16i und 16e SGB II (Teilhabechancengesetz)
Aber auf den Inhalt achten!!
Sowohl in 16 e als auch i steht - unter anderem:
Sowohl in 16 e als auch i steht - unter anderem:
4§ 22 Absatz 4 Satz 1 des Mindestlohngesetzes gilt nicht für Arbeitsverhältnisse, für die der Arbeitgeber einen Zuschuss nach Absatz 1 erhält.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Hartz 4 Empfänger, Einführung §§ 16i und 16e SGB II (Teilhabechancengesetz)
.
BMAS 01.01.2019 Teilhabechancengesetz - 1. Wie funktionieren die Förderungen, hat geschrieben:
Die beiden neuen Förderungen betreffen dabei zwei unterschiedliche Zielgruppen. Von der neuen Förderung "Teilhabe am Arbeitsmarkt" können Menschen profitieren, die
1. über 25 Jahre alt sind,
2. für mindestens sechs Jahre in den letzten sieben Jahren Arbeitslosengeld II bezogen haben und
3. in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig beschäftigt waren.
Die andere Zielgruppe umfasst Personen, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind.
BMAS 01.01.2019 Teilhabechancengesetz - 3. Was kann ich als jemand, der mehr als zwei Jahre arbeitslos ist, tun ... hat geschrieben:
Bitte sprechen Sie mit Ihrem Jobcenter bzw. fragen explizit nach einer Förderung über § 16e oder § 16i SGB II (neue Lohnkostenzuschüsse). Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informieren Sie gern über die Details und schauen, ob Sie für eine Förderung in Betracht kommen und ob ein passendes Angebot vorliegt. [...]
Quelle => https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Soz ... slose.html
Re: Hartz 4 Empfänger, Einführung §§ 16i und 16e SGB II (Teilhabechancengesetz)
Das was ich sagen kann ist das nicht genug passende Angebote vorliegen bezüglich 16i SGB 2, das habe ich in der letzten Woche in Erfahrung bringen können, das wurde auch durch die SB im System gezeigt.
Re: Hartz 4 Empfänger, Einführung §§ 16i und 16e SGB II (Teilhabechancengesetz)
So wie ich mein Jobcenter kenne, warten die zuständigen SB in ihren Bürostühlen darauf, dass potenzielle Arbeiter von sich aus Interesse anmelden. Der eigentlichen Aufgabe des JC, nämlich "zu vermittlern", kommen sie nicht wirklich nach.
Um die Möglichkeiten des neuen Teilhabechancengesetzes zu nutzen, müssten die Jobcenter richtige Arbeitgeber-Akquise betreiben, statt nur zu warten, bis etwas passendes im System angezeigt wird.
Um die Möglichkeiten des neuen Teilhabechancengesetzes zu nutzen, müssten die Jobcenter richtige Arbeitgeber-Akquise betreiben, statt nur zu warten, bis etwas passendes im System angezeigt wird.
Re: Hartz 4 Empfänger, Einführung §§ 16i und 16e SGB II (Teilhabechancengesetz)
Selbst wenn man als Arbeiter Interesse vorgaukelt fehlen ja auch immer noch die passenden Arbeitgeber.friys hat geschrieben: ↑Mo 21. Jan 2019, 12:17 So wie ich mein Jobcenter kenne, warten die zuständigen SB in ihren Bürostühlen darauf, dass potenzielle Arbeiter von sich aus Interesse anmelden. Der eigentlichen Aufgabe des JC, nämlich "zu vermittlern", kommen sie nicht wirklich nach.
Um die Möglichkeiten des neuen Teilhabechancengesetzes zu nutzen, müssten die Jobcenter richtige Arbeitgeber-Akquise betreiben, statt nur zu warten, bis etwas passendes im System angezeigt wird.
Wie sieht es denn mit Zeitarbeitsfirmen als Arbeitgeber aus, die können sich doch auch als Arbeitgeber melden?
Re: Hartz 4 Empfänger, Einführung §§ 16i und 16e SGB II (Teilhabechancengesetz)
Erinnert mich an die Diskussion "seriöse Arbeitgeber" vom Anfang des Jahres.
Ja, nur nach welches Kriterien bei den Jobcentern die infrage kommende AG wirklich ausgewählt werden - noch ...
Re: Hartz 4 Empfänger, Einführung §§ 16i und 16e SGB II (Teilhabechancengesetz)
Es gibt noch einen zweiten Förderweg im THC-Gesetz. Da gibt es dann zwei Jahre lang Zuschüsse.
Re: Hartz 4 Empfänger, Einführung §§ 16i und 16e SGB II (Teilhabechancengesetz)
Vgl. auch 22.01.2019, 20:05 > http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=19&t=23969
Hier haben anscheinend die BA / Jobcenter ihre Hausaufgaben gemacht und die Jobanforderungen von Continental und die schlummernden Kompetenzen der ausgewählten Langzeitarbeitslosen und zukünftigen Arbeitnehmer zusammen gebracht, auch wenn die neuen Mitarbeiter von Continental vor allem nur in klassischen Anlerntätigkeiten in der Produktion eingesetzt werden sollen. Zu wünschen bleibt für beiden Seiten, dass die ausgesuchten eLBs nicht nur ein "Interesse vorgegaukelt" haben und niemand zum Mitmachen gezwungen wurde.
Hier haben anscheinend die BA / Jobcenter ihre Hausaufgaben gemacht und die Jobanforderungen von Continental und die schlummernden Kompetenzen der ausgewählten Langzeitarbeitslosen und zukünftigen Arbeitnehmer zusammen gebracht, auch wenn die neuen Mitarbeiter von Continental vor allem nur in klassischen Anlerntätigkeiten in der Produktion eingesetzt werden sollen. Zu wünschen bleibt für beiden Seiten, dass die ausgesuchten eLBs nicht nur ein "Interesse vorgegaukelt" haben und niemand zum Mitmachen gezwungen wurde.
Re: Hartz 4 Empfänger, Einführung §§ 16i und 16e SGB II (Teilhabechancengesetz)
Falls ihr euch fragt warum es keine Quellenangabe gibt, ich habe den Text von einem guten Bekannten per E-Mail bekommen wie es in HH zum Thema 16i abläuft.
Goldgräberstimmung
Eindrücke zur SoVD-Sitzung in HH zu 16i - Masnahmen vom 24.01.2019
Nun hat uns zu 4 Erwerbslosen die Neugierde ergriffen, mehr über der Umsetzungs-
praxis zu den 16i-Masnahmen zu erfahren. Wir haben anbei jedoch nicht damit
gerechnet, das der SoVD eine Versammlung für Geschäftsführungen von Masnahmenträger
und weitere Entscheidungsträger, die Umsetzungspraxis bestimmen, organisierte.
Wir saßen also unter lauter Harz-4-Bonzen..
Eröffnungstenor war, wie es nun mit 16i weiter geht. Bedenken gab es dazu, das
diese Masnahme wie bei den bisherigen Masnahmen das Ermessen beim JC verbleibt.
Damit steht die Finanzierung der Masnahmenträger, hier das Coaching und weitere
Leistungen laut Erwerbslosenindustrie nicht auf gesicherten Posten.
Masnahmenträger erwarten tatsächlich mehr Ermessensspielraum, sprich Bestimmungs-
recht was für die Teilnehmer an 16i sinnvoll sei. Weiter wird auf Langzeitzusagen
durch den Kostenträger, hier die Stadt Hamburg und dem Bund gesetzt.
Soso, der Masnahmenträgerschaft geht es vordergründig darum, so viel wie möglich
vom Kuchen ab zu greifen.. Eine Co-Finanzierung wird in HH bei 25-55 % liegen
und es werden 4000 16i - Plätze in Hamburg geschaffen.
Das Coaching allein ist mit bis zu 3000 Euro pro Teilnehmer bedacht. Hinzu kommt ja
noch eine Vermittlungsprämie, falls ein Teilnehmer zu einem Arbeitgeber vermittelt
wird. Nun aber mal weg von der Atmosphäre der Goldgräberstimmung der Erwerbslosen-
industrie.
Besonders hervor zu heben, das bei dieser 16i-Masnahme das Kriterium von Zusätzlich-
keit wie bei den sogenannten Ein Euro Jobs zu beachten gibt, bei 16i völlig wegfällt und
damit rein theoretisch Wettbewerbsverzerrungen auf den ersten Arbeitsmarkt möglich
werden.
Weiter sollen sich die Masnahmenträger auf der Suche nach möglichen Arbeitgebern
machen. AGs, die damit künftig Arbeitsplätze zum Nulltarif besetzen können, werden
zu einer weiteren Sitzung eingeladen, dessen Veranstaltungstermin derzeit noch
unbekannt ist.
Der Vertreter von der BASFI erläuterte, das das mit der Zuweisungspraxis kein
Problem sei, die 16i-Plätze auch voll zu bekommen.. Aha ! Ein Teilnahmezwang wird
nicht von der Sachbearbeitung des JC willkürlich ausgeübt, sondern ist von den
höheren Etagen aus Politik und Bundesagentur der Arbeit bereits so vorgesehen.
Das ist leider nicht das einzige, was dem Teilnehmer an 16i-Masnahmen erwartet.
Zunächst absolvieren sie ja das Coaching, welches ein Ganzeinheitlichen Rahmen haben
soll. Es wird also nicht nur das Berufliche beschnüffelt. Dieses Coaching soll auch
Dinge erforschen, die sich beim Teilnehmer im privaten Bereich und in seinem
sozialem Umfeld abspielen.. Huch, das JC will nun Daten darüber sammeln, wer mit wem ?
Wie schon vermutet, kann mann bei dieser 16i-Masnahme von einem "EEJ-Deluxe" für die
Arbeitsmarktpolitik und der Erwerbslosenindustrie sprechen. "Deluxe" deswegen, das
der Teilnehmer für sein Mindestlohn komplett ausgeforscht wird und im Ermessen des
Masnahmenträger einem Arbeitgeber zugewiesen werden kann, wo Teilnehmer wohl nie
erfahren werden, warum ausgerechnet der AG und wie die Hintergründe zwichen Masnahmen-
träger und Arbeitgeber dazu aussehen erst recht nicht.
Das Gefahrenpotenzial des Missbrauch ist somit noch nicht überschaubar und bedarf
Teilnehmer, die gaaanz genau zuhöhren und protokollieren, was an der Masnahme selbst
nicht koscher erscheint. Arbeitstagebuch tut Not..
Freiwilligkeit an der Teilnahme ist im Gegensatz zu den Berichterstattungen der Medien
nicht vorgesehen und sich als Betroffener der "Vermakelung" durch die Erwerbslosenindustrie
zu wehren, fängt schon damit an, 16i keinesfalls in einer EGV festhalten zu lassen.
Weiter ist Vorsicht geboten, irgendwelche "Datenschutzvereinbarungen" zu unterzeichnen..
EGV und DS-Vereinbarung unterschrieben ? = Willkommen in der Datenschleuder, die 10
weitere Jahre für das JC erhalten bleiben.
Goldgräberstimmung
Eindrücke zur SoVD-Sitzung in HH zu 16i - Masnahmen vom 24.01.2019
Nun hat uns zu 4 Erwerbslosen die Neugierde ergriffen, mehr über der Umsetzungs-
praxis zu den 16i-Masnahmen zu erfahren. Wir haben anbei jedoch nicht damit
gerechnet, das der SoVD eine Versammlung für Geschäftsführungen von Masnahmenträger
und weitere Entscheidungsträger, die Umsetzungspraxis bestimmen, organisierte.
Wir saßen also unter lauter Harz-4-Bonzen..
Eröffnungstenor war, wie es nun mit 16i weiter geht. Bedenken gab es dazu, das
diese Masnahme wie bei den bisherigen Masnahmen das Ermessen beim JC verbleibt.
Damit steht die Finanzierung der Masnahmenträger, hier das Coaching und weitere
Leistungen laut Erwerbslosenindustrie nicht auf gesicherten Posten.
Masnahmenträger erwarten tatsächlich mehr Ermessensspielraum, sprich Bestimmungs-
recht was für die Teilnehmer an 16i sinnvoll sei. Weiter wird auf Langzeitzusagen
durch den Kostenträger, hier die Stadt Hamburg und dem Bund gesetzt.
Soso, der Masnahmenträgerschaft geht es vordergründig darum, so viel wie möglich
vom Kuchen ab zu greifen.. Eine Co-Finanzierung wird in HH bei 25-55 % liegen
und es werden 4000 16i - Plätze in Hamburg geschaffen.
Das Coaching allein ist mit bis zu 3000 Euro pro Teilnehmer bedacht. Hinzu kommt ja
noch eine Vermittlungsprämie, falls ein Teilnehmer zu einem Arbeitgeber vermittelt
wird. Nun aber mal weg von der Atmosphäre der Goldgräberstimmung der Erwerbslosen-
industrie.
Besonders hervor zu heben, das bei dieser 16i-Masnahme das Kriterium von Zusätzlich-
keit wie bei den sogenannten Ein Euro Jobs zu beachten gibt, bei 16i völlig wegfällt und
damit rein theoretisch Wettbewerbsverzerrungen auf den ersten Arbeitsmarkt möglich
werden.
Weiter sollen sich die Masnahmenträger auf der Suche nach möglichen Arbeitgebern
machen. AGs, die damit künftig Arbeitsplätze zum Nulltarif besetzen können, werden
zu einer weiteren Sitzung eingeladen, dessen Veranstaltungstermin derzeit noch
unbekannt ist.
Der Vertreter von der BASFI erläuterte, das das mit der Zuweisungspraxis kein
Problem sei, die 16i-Plätze auch voll zu bekommen.. Aha ! Ein Teilnahmezwang wird
nicht von der Sachbearbeitung des JC willkürlich ausgeübt, sondern ist von den
höheren Etagen aus Politik und Bundesagentur der Arbeit bereits so vorgesehen.
Das ist leider nicht das einzige, was dem Teilnehmer an 16i-Masnahmen erwartet.
Zunächst absolvieren sie ja das Coaching, welches ein Ganzeinheitlichen Rahmen haben
soll. Es wird also nicht nur das Berufliche beschnüffelt. Dieses Coaching soll auch
Dinge erforschen, die sich beim Teilnehmer im privaten Bereich und in seinem
sozialem Umfeld abspielen.. Huch, das JC will nun Daten darüber sammeln, wer mit wem ?
Wie schon vermutet, kann mann bei dieser 16i-Masnahme von einem "EEJ-Deluxe" für die
Arbeitsmarktpolitik und der Erwerbslosenindustrie sprechen. "Deluxe" deswegen, das
der Teilnehmer für sein Mindestlohn komplett ausgeforscht wird und im Ermessen des
Masnahmenträger einem Arbeitgeber zugewiesen werden kann, wo Teilnehmer wohl nie
erfahren werden, warum ausgerechnet der AG und wie die Hintergründe zwichen Masnahmen-
träger und Arbeitgeber dazu aussehen erst recht nicht.
Das Gefahrenpotenzial des Missbrauch ist somit noch nicht überschaubar und bedarf
Teilnehmer, die gaaanz genau zuhöhren und protokollieren, was an der Masnahme selbst
nicht koscher erscheint. Arbeitstagebuch tut Not..
Freiwilligkeit an der Teilnahme ist im Gegensatz zu den Berichterstattungen der Medien
nicht vorgesehen und sich als Betroffener der "Vermakelung" durch die Erwerbslosenindustrie
zu wehren, fängt schon damit an, 16i keinesfalls in einer EGV festhalten zu lassen.
Weiter ist Vorsicht geboten, irgendwelche "Datenschutzvereinbarungen" zu unterzeichnen..
EGV und DS-Vereinbarung unterschrieben ? = Willkommen in der Datenschleuder, die 10
weitere Jahre für das JC erhalten bleiben.
Re: Hartz 4 Empfänger, Einführung §§ 16i und 16e SGB II (Teilhabechancengesetz)
Danke, ich vermute stark, ich hätte einen ähnlichen Eindruck gewonnen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
- kleinchaos
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Re: Hartz 4 Empfänger, Einführung §§ 16i und 16e SGB II (Teilhabechancengesetz)
Ich habe heute eine weitere Sitzung zum 16i. Vorrangig wegen einem Teilnehmer der "Erwerbslosenindustrie". Ein örtlicher Bürgerverein, sehr rührig, aber eben nicht mit sehr viel Geld gesegnet. Aufgrund der Struktur auch nicht so groß, dass eine hauptamtliche Kraft vom JC bezahlt würde.
Der Beauftragte des JC hatte da letztens schon den löckenden Zahn der Mitnahmeeffekte für kleine Vereine gezogen. Mal schauen was nun heute dazu weiter in Planung ist.
Der Beauftragte des JC hatte da letztens schon den löckenden Zahn der Mitnahmeeffekte für kleine Vereine gezogen. Mal schauen was nun heute dazu weiter in Planung ist.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Hartz 4 Empfänger, Einführung §§ 16i und 16e SGB II (Teilhabechancengesetz)
@Kleinchaos... wenn du magst kannst du ja mal berichten von der Sitzung?
- kleinchaos
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Re: Hartz 4 Empfänger, Einführung §§ 16i und 16e SGB II (Teilhabechancengesetz)
Mach ich
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Hartz 4 Empfänger, Einführung §§ 16i und 16e SGB II (Teilhabechancengesetz)
@Kleinchaos... danke schön.
Re: Hartz 4 Empfänger, Einführung §§ 16i und 16e SGB II (Teilhabechancengesetz)
Welche Arbeitsstellen werden gefördert?kleinchaos hat geschrieben: ↑Mo 28. Jan 2019, 07:55 Ein örtlicher Bürgerverein, sehr rührig, aber eben nicht mit sehr viel Geld gesegnet. Aufgrund der Struktur auch nicht so groß, dass eine hauptamtliche Kraft vom JC bezahlt würde.
Quellen:Jobcenter Trier Stadt, hat geschrieben:
Die Förderungen des Teilhabechancengesetzes richten sich an alle Arbeitgeber, die langzeitarbeitslose Menschen beschäftigen wollen, ob in Teilzeit oder Vollzeit. Gefördert wird sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt. Einbezogen werden alle Arbeitgeber, unabhängig ihrer Art, Rechtsform, Branche oder Region. Die Förderkriterien Zusätzlichkeit, öffentliches Interesse und Wettbewerbsneutralität entfallen.
- Jobcenter Trier Stadt => https://www.jobcenter-trier-stadt.de/ar ... cengesetz/
- Deutscher Bundestag Drucksache 19/4725 vom 04.10.2018 - Gesetzentwurf der Bundesregierung
=> http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/047/1904725.pdf
Re: Hartz 4 Empfänger, Einführung §§ 16i und 16e SGB II (Teilhabechancengesetz)
Coaching mit 3000 Euro?
Die 3000 Euro sind für Qualifizierungen und Weiterbildungen gedacht.
Edit: so wie es auch in dem Flyer von friys steht
Die 3000 Euro sind für Qualifizierungen und Weiterbildungen gedacht.
Edit: so wie es auch in dem Flyer von friys steht
- kleinchaos
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Re: Hartz 4 Empfänger, Einführung §§ 16i und 16e SGB II (Teilhabechancengesetz)
Bin seit gestern etwas schlauer.
Die 3000€ Bildungsgeld gelten für die gesamte Förderdauer.
Gewisse Mitnahmeeffekte sind nicht auszuschließen, da diese Jobs befristet sein können. Wenn also immer nur für 2 Jahre eingestellt wird, gibts halt immer die 100% Förderung.
Bisher absolvierte Maßnahmen wie STA und FAV, AGH schließen eine neue Förderung nicht aus. Wer nun allerdings die letzten beiden Jahre zB 2 Jahre lang in einer STA war. dem wird diese Zeit auf die Förderzeit angerechnet. Beispiel: 2 Jahre Schulbücherei bis 31.12.2018, ab 01.02.2019 in der gleichen Schulbücherei = ab 2019 90%, ab 2020 80%, 2021 70% Förderung.
Gewisse Träger erzählen allerdings den Hilfebedürftigen, dass sie die bisherigen Geförderten rauskicken wollen, weil sie keine volle Förderung mehr bekommen. Gerade dies ist aber eben nicht Sinn der Sache. Der vom JC Beauftragte sagte gestern, dass gerade die größeren Träger, ganz besonders der hiesige Kommunale Eigenbetrieb (gerade dieser will die nicht mehr zu 100% geförderten jedoch kicken), eben diese Praxis nicht anwenden sollen.
Die 3000€ Bildungsgeld gelten für die gesamte Förderdauer.
Gewisse Mitnahmeeffekte sind nicht auszuschließen, da diese Jobs befristet sein können. Wenn also immer nur für 2 Jahre eingestellt wird, gibts halt immer die 100% Förderung.
Bisher absolvierte Maßnahmen wie STA und FAV, AGH schließen eine neue Förderung nicht aus. Wer nun allerdings die letzten beiden Jahre zB 2 Jahre lang in einer STA war. dem wird diese Zeit auf die Förderzeit angerechnet. Beispiel: 2 Jahre Schulbücherei bis 31.12.2018, ab 01.02.2019 in der gleichen Schulbücherei = ab 2019 90%, ab 2020 80%, 2021 70% Förderung.
Gewisse Träger erzählen allerdings den Hilfebedürftigen, dass sie die bisherigen Geförderten rauskicken wollen, weil sie keine volle Förderung mehr bekommen. Gerade dies ist aber eben nicht Sinn der Sache. Der vom JC Beauftragte sagte gestern, dass gerade die größeren Träger, ganz besonders der hiesige Kommunale Eigenbetrieb (gerade dieser will die nicht mehr zu 100% geförderten jedoch kicken), eben diese Praxis nicht anwenden sollen.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Hartz 4 Empfänger, Einführung §§ 16i und 16e SGB II (Teilhabechancengesetz)
@kleinchaos... danke für deine Berichterstattung.
Re: Hartz 4 Empfänger, Einführung §§ 16i und 16e SGB II (Teilhabechancengesetz)
Die "Mitnahmeeffekte" werden sich auch bei kleineren Arbeitgebern zeigen. Wie loyal ein Arbeitgeber zu seinen Mitarbeitern steht und wie ernst der Arbeitgeber die (langfristige) Mitarbeiterbindung nimmt - im Nachhinein sind wir immer schlauer.kleinchaos hat geschrieben: ↑Di 29. Jan 2019, 09:14 Gewisse Mitnahmeeffekte sind nicht auszuschließen, da diese Jobs befristet sein können.
These: Was kann ein Arbeitsuchender tun, um in die geförderte Anstellung zu kommen?
Er muss mit einem Arbeitgeber (AG) ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis eingehen. Vorausschauend empfiehlt sich einen AG mit Tariflohnbindung zu ergattern, um einer Bezahlung zum Mindestlohn zu entgehen. Das bedeutet u. a., dass der eLB normale Bewerbungsverfahren initiiert, anstelle einer bürokratischen „Zuweisung“ ohne Einvernehmen des eLB durch das Jobcenter (JC). Stimmt das JC einer Förderung des Arbeitsvertrages zu, wird dem Arbeitnehmer der ausgesuchte Arbeitnehmer zugewiesen. „Zuweisunghochzwei“ - also Zuteilung mal so oder so. Die letzte Entscheidung trifft selbstverständlich immer das Jobcenter.
Auf, auf, mein Herz, mit Freuden nimm wahr, was heut geschieht; wie kommt nach großem Leiden nun ein so großes Licht! - J. S. Bach, BWV 441
Re: Hartz 4 Empfänger, Einführung §§ 16i und 16e SGB II (Teilhabechancengesetz)
Einen identischen Antragsaufbau kenne ich auch von anderen Jobcentern, zumindest bei JC, die eine gemeinsame Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit und eines kommunalen Trägers sind.
Das BMAS wirbt seit dem 15.01.2019 mit ersten Beispielen für erfolgreiche Förderung > https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen ... slose.html
Weitere Erfolgsmeldungen:
20.12.2018 > Ein 62-jähriger Leistungsempfänger wird vom Jobcenter Recklinghausen auf die berufliche Beschleunigungsspur gesetzt .
22.01.2019 > Continental stellt Langzeitarbeitslose ein
Das BMAS wirbt seit dem 15.01.2019 mit ersten Beispielen für erfolgreiche Förderung > https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen ... slose.html
Weitere Erfolgsmeldungen:
20.12.2018 > Ein 62-jähriger Leistungsempfänger wird vom Jobcenter Recklinghausen auf die berufliche Beschleunigungsspur gesetzt .
22.01.2019 > Continental stellt Langzeitarbeitslose ein