Ideen für den Widerspruch gesucht

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Koelsch
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Ideen für den Widerspruch gesucht

#1

Beitrag von Koelsch »

Ich stell einfach mal Bescheid (nur 1. Seite der Berechnungsbögen, es gibt für jeden Monat 'nen Bogen mit den gleichen Zahlen :ohnmacht: )
und die diesem Bescheid zu Grunde liegende aEKS ein.

Um die Blödheit des JC zu zeigen als Schmankerl. Es werden 50% der Telefonkosten anerkannt = € 120 plus € 120 für die Website.
Es wurde ausdrücklich im EKS Anschreiben darauf hingewiesen, Pos. B 11 = 50% der Telefonkosten inkl. 50% der Website
LSB 08122018.pdf
EKS_25.08._abschließend_März bis August 2018.pdf
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Pegasus
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Re: Ideen für den Widerspruch gesucht

#2

Beitrag von Pegasus »

LSB 08122018_ano_1-6.pdf = Seite 2 unter Begründung: ist da ein Klarnamen zu lesen? Frau S.S. :8:
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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marsupilami
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Re: Ideen für den Widerspruch gesucht

#3

Beitrag von marsupilami »

Raumkosten: Aufträge werden zwar in den vom Auftraggeber gestellten Räumlichkeiten durchgeführt, es gibt aber keine Möglichkeit der Vor- und Nachbereitung, was aber für eine sachgerechte und vor allem ordentliche Ausführung dazugehört.

Abgesehen davon ist selbstverständlich die private Wohnfläche/KdU um den entsprechenden Betrag gekürzt.

Die Ablehnung der Weiterbildungskosten ist oberflächlich und kurzsichtig.
Es kann ein zusätzliches "Produkt" angeboten werden, ein zweites Standbein, daher ist längerfristig mit höherem Gewinn und damit Bedarfsdeckung zu rechnen.

Nachtrag: die Argumentation für diese besondere Weiterbildung hatten wir doch schon in einem anderen Thread durchgehechelt?
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Koelsch
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Re: Ideen für den Widerspruch gesucht

#4

Beitrag von Koelsch »

Ich tendiere hier derzeit zu einer absoluten "Minibegründung" (fristwahrender Widerspruch liegt natürlich schon vor, JC mahnt derzeit die Begründung an), etwa:
Meinen Widerspruch begründe ich wie folgt:
Es ist in keiner Form nachvollziehbar, wie Sie einen Gewinn von € 575,18 errechnen. Keine der von Ihnen in Ihrer Berechnung genannten Zahlen (mit einer Ausnahme) findet sich in Ihnen vorliegenden abschließenden EKS. Es fehlt also an einer nachvollziehbaren Begründung, der Bescheid ist daher rechtswidrig und aufzuheben.
Man könnte natürlich "fein" in's Detail gehen, aber warum. Das Ding landet ohnehin vor dem SG, und je mehr dann das SG zu prüfen hat, desto länger wird sich das Verfahren dort hinziehen. Und da JC ja jede Menge Geld zurückhaben will, kann es gar nicht lange genug dauern.
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Olivia
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Re: Ideen für den Widerspruch gesucht

#5

Beitrag von Olivia »

Koelsch hat geschrieben: Do 7. Feb 2019, 11:19 Und da JC ja jede Menge Geld zurückhaben will, kann es gar nicht lange genug dauern.
Kann man so sehen. Andererseits gibt es auch eLB's, die möglichst schnelle Rechtssicherheit schätzen. Ggf. sogar lieber etwas draufzahlen, dafür ist der Vorgang dann aber vom Tisch und aus dem Kopf "ausgebucht". Wie sieht es beim eLB hier aus?
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marsupilami
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Re: Ideen für den Widerspruch gesucht

#6

Beitrag von marsupilami »

Also stehen langer Atem und Langmut gegen "schnelle" Rechtssicherheit.

Wenn da eh schon was läuft, neige ich zu der kurzen Begründung in #4
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Olivia
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Re: Ideen für den Widerspruch gesucht

#7

Beitrag von Olivia »

Bei einer zu kurzen Begründung besteht die "Gefahr", dass der Widerspruchsbescheid zu schnell erlassen wird. Liefert man etwas mehr Begründung, ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass die zulässigen drei Monate bis zum Widerspruch vollständig vergehen werden.
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Koelsch
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Re: Ideen für den Widerspruch gesucht

#8

Beitrag von Koelsch »

Das mag sein, aber dann besteht auch die "Gefahr", dass JC teilweise anerkennt und dann hat man "weniger" was man vorm SG in die Länge ziehen kann.

Ich sehe das ja an meinem eigenen Beispiel - derzeit streiten wir uns vorm SG u.a. immer noch um einen Rückforderungsbescheid aus August 2015.
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Peterpanik
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Re: Ideen für den Widerspruch gesucht

#9

Beitrag von Peterpanik »

Koelsch du weist doch die Beamten beim Jobcenter bzw. Gericht haben Zeit denn ihr Lohn kommt jeden Monat also übe dich in Geduld,
muss ich ja auch immer.
Olivia
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Re: Ideen für den Widerspruch gesucht

#10

Beitrag von Olivia »

Nach einem Rückforderungsbescheid über 3.099,00 € könnte ich mir vorstellen, dass der eLB einen schweren Schock bekommen hat.
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Koelsch
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Re: Ideen für den Widerspruch gesucht

#11

Beitrag von Koelsch »

Nöö, hat eLB nicht. eLB ist Kummer mit JC gewohnt
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Re: Ideen für den Widerspruch gesucht

#12

Beitrag von Olivia »

Bestehen denn Chancen, die Rückforderung ganz vom Tisch zu bekommen?

Bei solch einem Betrag könnte man nach einer gewissen Zeit der Rückzahlung evtl. an eine separate Klage wegen dauerhafter Unterdeckung des Existenzminimums denken, ggf. wenn weitere Rückforderungen sich anschliessen. Auf die Freibeträge zu verweisen ist abwegig, denn diese dienen anderen Zwecken wie zum Beispiel der Deckung von Kosten im Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit.
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Re: Ideen für den Widerspruch gesucht

#13

Beitrag von friys »

Olivia hat geschrieben: Do 7. Feb 2019, 12:52 Nach einem Rückforderungsbescheid über 3.099,00 € könnte ich mir vorstellen, dass der eLB einen schweren Schock bekommen hat.
Wenn Schock, dann erfolgte der schon Dezember 2018, weil ein und der selbe Vorgang:
Koelsch hat geschrieben: So 9. Dez 2018, 10:48 [...] wird zunächst mal unbegründeter Widerspruch mit freundlichem Hinweis auf aufschiebende Wirkung eingelegt.
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Re: Ideen für den Widerspruch gesucht

#14

Beitrag von Koelsch »

Wie man aus der ja vorgelegten EKS erkennen kann, wurde kein anrechenbares Einkommen erzielt - JC sieht das anders. Also schaun mer mal, wie das endet.

Meinen Widerspruch möchte ich noch ein klein wenig ergänzen:
Meinen Widerspruch begründe ich wie folgt:
Es ist in keiner Form nachvollziehbar, wie Sie einen Gewinn von € 575,18 errechnen. Keine der von Ihnen in Ihrer Berechnung genannten Zahlen (mit einer Ausnahme) findet sich in Ihnen vorliegenden abschließenden EKS. Es fehlt also an einer nachvollziehbaren Begründung, der Bescheid ist daher rechtswidrig und aufzuheben.
Erst nach nachvollziehbarer Begründung des Bescheids kann dieser Widerspruch im Detail begründet werden. Vorsorglich sei darauf hingewiesen, dass all Ihren Feststellungen im Bescheid widersprochen wird.
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Re: Ideen für den Widerspruch gesucht

#15

Beitrag von Olivia »

Meinen Widerspruch begründe ich wie folgt:
Es ist in keiner Form nachvollziehbar, wie Sie einen Gewinn von € 575,18 errechnen. Keine der von Ihnen in Ihrer Berechnung genannten Zahlen (mit einer Ausnahme) findet sich in Ihnen vorliegenden abschließenden EKS. Es fehlt also an einer nachvollziehbaren Begründung, der Bescheid ist daher rechtswidrig und aufzuheben.
Erst nach nachvollziehbarer Begründung des Bescheids kann dieser Widerspruch im Detail begründet werden. Vorsorglich sei darauf hingewiesen, dass all Ihren Feststellungen im Bescheid widersprochen wird, es sei denn, die Rückforderung wird vollständig fallengelassen.
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tigerlaw
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Re: Ideen für den Widerspruch gesucht

#16

Beitrag von tigerlaw »

Koelsch hat geschrieben: Do 7. Feb 2019, 14:35 Wie man aus der ja vorgelegten EKS erkennen kann, wurde kein anrechenbares Einkommen erzielt - JC sieht das anders. Also schaun mer mal, wie das endet.

Meinen Widerspruch möchte ich noch ein klein wenig ergänzen:
Meinen Widerspruch begründe ich wie folgt:
Es ist in keiner Form nachvollziehbar, wie Sie einen Gewinn von € 575,18 errechnen. Keine der von Ihnen in Ihrer Berechnung genannten Zahlen (mit einer Ausnahme) findet sich in Ihnen vorliegenden abschließenden EKS. Es fehlt also an einer nachvollziehbaren Begründung, der Bescheid ist daher rechtswidrig und aufzuheben.
Erst nach nachvollziehbarer Begründung des Bescheids kann dieser Widerspruch im Detail begründet werden. Vorsorglich sei darauf hingewiesen, dass all Ihren Feststellungen im Bescheid widersprochen wird.
Dies erinnert an die früher Schlussformel in Anwaltsschriftsätzen (Was nicht ausdrücklich zugestanden wird, gilt als bestritten!" Nur ist dies bereits seit der ersten großen ZPO-Reform 1976 obsolet geworden, seither muss man detailliert bestreiten.

Aber zur Colorierung kann man das natürlich stehen lassen ... :unschuld: :unschuld:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Ideen für den Widerspruch gesucht

#17

Beitrag von Koelsch »

OK, dann werd ich noch was "detaillierter" und zeige, dass wir keineswegs über alles "meckern".
Meinen Widerspruch begründe ich wie folgt:
Es ist in keiner Form nachvollziehbar, wie Sie einen Gewinn von € 575,18 errechnen. Keine der von Ihnen in Ihrer Berechnung genannten Zahlen (mit einer Ausnahme) findet sich in Ihnen vorliegenden abschließenden EKS. Es fehlt also an einer nachvollziehbaren Begründung, der Bescheid ist daher rechtswidrig und aufzuheben.
Erst nach nachvollziehbarer Begründung des Bescheids kann dieser Widerspruch im Detail begründet werden. Vorsorglich sei darauf hingewiesen, dass Ihren Feststellungen im Bescheid zu
  • den Raumkosten
  • den Fahrtkosten einschl Anerkennung des Fahrzeuges als nicht betriebliches Fahrzeug
  • den Fortbildungkosten
widersprochen wird.

Ausdrücklich anerkannt werden Ihre in der Liste "Abschließende Berechnung des Einkommens aus selbständiger Tätigkeit"
angeführten Beträge zu
  • Domain
  • Telefonkosten
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marsupilami
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Re: Ideen für den Widerspruch gesucht

#18

Beitrag von marsupilami »

"Ihr Widerspruch ist zulässig, aber unbegründet". :unschuld: :8:
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Günter
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Re: Ideen für den Widerspruch gesucht

#19

Beitrag von Günter »

marsupilami hat geschrieben: Do 7. Feb 2019, 19:49 "Ihr Widerspruch ist zulässig, aber unbegründet". :unschuld: :8:
Ihrer Zulassung wird unbegründet widersprochen ....... :8:
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Ideen für den Widerspruch gesucht

#20

Beitrag von Koelsch »

OK, dann geht's eben zum SG - da landet's ohnehin
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Re: Ideen für den Widerspruch gesucht

#21

Beitrag von schimmy »

Das wird bestimmt interessant!
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Re: Ideen für den Widerspruch gesucht

#22

Beitrag von Koelsch »

Nach Rücksprache mit eLB nun doch ein etwas detaillierterer Widerspruch mit der Bitte um Bemeckerung, vulgo Verbesserung
Widerspruchbegründung Bescheid 19112018.doc
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Re: Ideen für den Widerspruch gesucht

#23

Beitrag von Günter »

Nix zu meckern.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: Ideen für den Widerspruch gesucht

#24

Beitrag von marsupilami »

2019_02_09 Widerspruchbegründung zum Widerspruch gegen den Bescheid vom 19112018 V_m.doc
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tigerlaw
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Re: Ideen für den Widerspruch gesucht

#25

Beitrag von tigerlaw »

Marsu, hier ist es eine Optionskommune, da gelten die BA-Anweisungen nicht ...
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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