Sinn einer vorläufigen EKS
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Sinn einer vorläufigen EKS
Hallo zusammen,
welchen Sinn hat eigentlich die vorläufige EKS?
Wenn man diese gewissenhaft ausfüllt, einreicht und Belege dazu vorlegt, dann sollte doch im vorläufigen Bescheid das gleiche Ergebnis stehen, oder?
Aber nein, das JC findet immer etwas zum kürzen. Mal mit, mal ohne Begründung. Zack, schon geht der Ärger, die Rennerei, der Widerspruch und eventuell die Klage los. Wozu?
Warum läuft das nicht so?:
ausfüllen, einreichen, belegen, so bescheiden, auszahlen, BWZ abwarten, aEKS einreichen usw. und erst dann abrechnen. Das würde wohl einmal Widerspruch, Klage usw. sparen und dem eLB während des BWZ mehr Raum für gewinnbringende Maßnahmen lassen usw.
welchen Sinn hat eigentlich die vorläufige EKS?
Wenn man diese gewissenhaft ausfüllt, einreicht und Belege dazu vorlegt, dann sollte doch im vorläufigen Bescheid das gleiche Ergebnis stehen, oder?
Aber nein, das JC findet immer etwas zum kürzen. Mal mit, mal ohne Begründung. Zack, schon geht der Ärger, die Rennerei, der Widerspruch und eventuell die Klage los. Wozu?
Warum läuft das nicht so?:
ausfüllen, einreichen, belegen, so bescheiden, auszahlen, BWZ abwarten, aEKS einreichen usw. und erst dann abrechnen. Das würde wohl einmal Widerspruch, Klage usw. sparen und dem eLB während des BWZ mehr Raum für gewinnbringende Maßnahmen lassen usw.
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Re: Sinn einer vorläufigen EKS
Olivia hat geschrieben: ↑Mi 12. Dez 2018, 13:00Ein Jobcenter-Sachbearbeiter hat mal erklärt, dass die Förderung der Selbständigkeit eben in deren zeitweiser Weiterduldung liegt! Diese Duldung muss man sich immer wieder neu erkämpfen, durch ständigen Ausbau des Geschäftes, durch steigende Gewinne und durch ständige Arbeit.kleinchaos hat geschrieben: ↑Di 11. Dez 2018, 21:19 es wird eben keine Selbständigkeit gefördert. Im JC wird sie maximal geduldet
Re: Sinn einer vorläufigen EKS
Und genau da liegt der SB falsch. Es gibt keinerlei gesetzliche Möglichkeit diese "Duldung" zu beenden.
eHB heißt nicht eingeschüchterter HilfeBettler sondern erwerbsfähiger Hilfe Berechtigter. Das steckt das Wort Recht drin. Wir sind keine Almosenempfänger von SBs Gnaden sondern haben Rechte. Und auch das Recht auf freie Berufsausübung und Eigentumsrechte, dazu gehört auch das Recht auf Selbstständigkeit.
Duldung heißt der SB gibt dem untertänigen Almosenempfänger einen Brotkrumen. Ich könnte jedesmal hochgehen, wenn ihr so vor den gottgleichen SBs einknickt.
eHB heißt nicht eingeschüchterter HilfeBettler sondern erwerbsfähiger Hilfe Berechtigter. Das steckt das Wort Recht drin. Wir sind keine Almosenempfänger von SBs Gnaden sondern haben Rechte. Und auch das Recht auf freie Berufsausübung und Eigentumsrechte, dazu gehört auch das Recht auf Selbstständigkeit.
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Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Sinn einer vorläufigen EKS
Weil das viel zu einfach wäre, das gefährdet Arbeitsplätze (im JC)HarzerUrvieh hat geschrieben: ↑Sa 9. Feb 2019, 10:35 Warum läuft das nicht so?:
ausfüllen, einreichen, belegen, so bescheiden, auszahlen, BWZ abwarten, aEKS einreichen usw. und erst dann abrechnen. Das würde wohl einmal Widerspruch, Klage usw. sparen und dem eLB während des BWZ mehr Raum für gewinnbringende Maßnahmen lassen usw.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Sinn einer vorläufigen EKS
#3
Damit wären wir wieder in Potsdam... ...der König nannte sich einst den 1. Diener des Volkes...
Ein ehemaliger Bundesinnenminister schrieb das Buch: Damit der Staat dem Volke dient.
Das JC mag wohl beides nicht kennen oder zu ignorieren.
Und damit sind wir bei:
#4
Genau, das wäre viel zu einfach, förderlich und gefährdet Arbeitsplätze (im JC). Die JCler könnten dann in der freien Wirtschaft ihren Platz suchen.
Die sitzen wohl begründet im JC und zwar langfristiger als die meisten "Leistungsempfänger". Ok, JCler bekommen etwas mehr ALG2 als wir. Dürfen aber auch immer mit der angst vor ausflippenden eLBs rechnen ;-)
Nachtrag zu #3
Ich vermute aber, dass man leichter durchs Leben kommt, wenn man die SBs vergöttert. Ich tue dies nicht, sondern blicke eher auf sie herab. Da sie noch nachtreten, wenn man am Boden liegt. Das ist eigentlich unterste Schublade...
Damit wären wir wieder in Potsdam... ...der König nannte sich einst den 1. Diener des Volkes...
Ein ehemaliger Bundesinnenminister schrieb das Buch: Damit der Staat dem Volke dient.
Das JC mag wohl beides nicht kennen oder zu ignorieren.
Und damit sind wir bei:
#4
Genau, das wäre viel zu einfach, förderlich und gefährdet Arbeitsplätze (im JC). Die JCler könnten dann in der freien Wirtschaft ihren Platz suchen.
Die sitzen wohl begründet im JC und zwar langfristiger als die meisten "Leistungsempfänger". Ok, JCler bekommen etwas mehr ALG2 als wir. Dürfen aber auch immer mit der angst vor ausflippenden eLBs rechnen ;-)
Nachtrag zu #3
Ich vermute aber, dass man leichter durchs Leben kommt, wenn man die SBs vergöttert. Ich tue dies nicht, sondern blicke eher auf sie herab. Da sie noch nachtreten, wenn man am Boden liegt. Das ist eigentlich unterste Schublade...
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Re: Sinn einer vorläufigen EKS
Im Gesetz stehen Fordermöglichkeiten, und zwar sowohl für Gründungen als auch Bestandsselbständigkeiten. Nach § 16 c SGB II können Zuschüsse und Darlehen gewährt werden. Darauf angesprochen, hatte der damalige Sachbearbeiter erklärt, dass bereits die halbjährliche Weiterduldung der Selbständigkeit bereits die bestmögliche Förderung darstellen würde und man sich die Gelder eben selbst verdienen müsse, wenn man investieren wolle. Investitionen seien abzusprechen und abzustimmen, ansonsten würden sie nicht genehmigt werden.Günter hat geschrieben: ↑Sa 9. Feb 2019, 11:29 Und genau da liegt der SB falsch. Es gibt keinerlei gesetzliche Möglichkeit diese "Duldung" zu beenden.
eHB heißt nicht eingeschüchterter HilfeBettler sondern erwerbsfähiger Hilfe Berechtigter. Das steckt das Wort Recht drin. Wir sind keine Almosenempfänger von SBs Gnaden sondern haben Rechte. Und auch das Recht auf freie Berufsausübung und Eigentumsrechte, dazu gehört auch das Recht auf Selbstständigkeit.
Re: Sinn einer vorläufigen EKS
Bei dem Wort Weiterduldung platzen mir die Adern.
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Re: Sinn einer vorläufigen EKS
Olivia hat geschrieben: ↑So 10. Feb 2019, 11:16Ich handhabe das so, dass ich die Investition tätige und "zeitgleich" das JC darüber informiere. Belege reiche ich mit der aEKS ein.
Absprechen?
Wer im JC spricht meiner Fachsprache?
Abstimmen?
Mit wem denn? Ich wüsste nicht, dass ich das JC an meinem Betrieb beteiligt oder Demokratie eingeführt habe. Und wer haftet für die Meinung des JC?
Genehmigung?
Darum können (und werden) wir uns nach der Abgabe der aEKS streiten. Wie war das noch; Bescheide müssen durch einen Richter überprüfbar sein. Demnach wird das JC sicher ordentlich Begründen und Bescheiden ;-)
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Re: Sinn einer vorläufigen EKS
Würde mich interessieren, wie ein JC die Selbständigkeit nicht mehr weiterdulden würde. Rechtliche Grundlage gibt es ja eher nicht. Und wenn sie einen in den Ruin getrieben haben, dann vielleicht mal auf Schadensersatz klagen? Versuch macht klug...
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Re: Sinn einer vorläufigen EKS
Schon wieder Energie verschleißende Gedanken an eine Klage auf Schadensersatz. Dann muss die betriebliche Rechtschutzversicherung wieder die Möglichkeit der Kostenübernahme prüfen.HarzerUrvieh hat geschrieben: ↑So 10. Feb 2019, 11:49 Und wenn sie einen in den Ruin getrieben haben, dann vielleicht mal auf Schadensersatz klagen? Versuch macht klug...
Deine Zeit bis zur Altersrente ist noch sehr, sehr lang. Jobcenter haben es in der DNA zu demoralisieren. Mit gewinnbringenden Strategien wird Zukunft produziert.
- kleinchaos
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Re: Sinn einer vorläufigen EKS
Weiterduldung oder nicht: der Unterschied liegt im Vermittlungsvorschläge versenden, Maßnahmen anpreisen, Bewerbungsbemühungen verlangen. Oder eben auch nicht
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Sinn einer vorläufigen EKS
Es gab doch hier mal einen Fall im Forum, wo sich das JC entschlossen hatte, die Selbständigkeit nicht mehr "weiterzudulden". Das sah dann so aus, dass alle Kosten in der vEKS als nicht notwendig gestrichen wurden, während gleichzeitig auf der Einnahmenseite alle Erträge stehen gelassen wurden. Kein Antrag wurde mehr fristgerecht bearbeitet, alles blieb unbearbeitet liegen, aEKS blieben über Jahre ohne Reaktion und dann gab es riesige Rückforderungen aus etlichen Jahren zuvor. Ständig waren SG-Verfahren nötig, jedoch lehnte das SG bezüglich einer erneuten vEKS auch etliche Kosten ab, da die Selbständigkeit zu wenig Erfolg hatte. Das lief dann so, dass Reisekosten als nicht notwendig abgelehnt wurden, weil ein Missverhältnis zwischen Einnahmen und Ausgaben gegeben sei. Das Jobcenter hatte die Tätigkeit zuvor zum "Nebenerwerb" bzw. "Hobby" umdeklariert obwohl es das eigentlich nicht dürfte usw. usw.
Vor Gericht wurde dann gegen die Pflicht zu Bewerbungen prozessiert, schlussendlich aber verloren. Während der noch laufenden Selbständigkeit mussten dann monatlich etwa 5 oder 10 Bewerbungen geschrieben und nachgewiesen werden, ständig kamen Einladungen zu Terminen und es kamen auch fortlaufend VV's aus dem Arbeitsvermittlungsteam, wohin man den eLB vom Team für Selbständige umgesetzt hatte. Ende vom Lied war dann, dass der eLB einen völligen Nervenzusammenbruch bekam.
Vor Gericht wurde dann gegen die Pflicht zu Bewerbungen prozessiert, schlussendlich aber verloren. Während der noch laufenden Selbständigkeit mussten dann monatlich etwa 5 oder 10 Bewerbungen geschrieben und nachgewiesen werden, ständig kamen Einladungen zu Terminen und es kamen auch fortlaufend VV's aus dem Arbeitsvermittlungsteam, wohin man den eLB vom Team für Selbständige umgesetzt hatte. Ende vom Lied war dann, dass der eLB einen völligen Nervenzusammenbruch bekam.
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Re: Sinn einer vorläufigen EKS
Und? Was ist Dein Lösungsansatz?friys hat geschrieben: ↑So 10. Feb 2019, 12:09Schon wieder Energie verschleißende Gedanken an eine Klage auf Schadensersatz. Dann muss die betriebliche Rechtschutzversicherung wieder die Möglichkeit der Kostenübernahme prüfen.HarzerUrvieh hat geschrieben: ↑So 10. Feb 2019, 11:49 Und wenn sie einen in den Ruin getrieben haben, dann vielleicht mal auf Schadensersatz klagen? Versuch macht klug...
Deine Zeit bis zur Altersrente ist noch sehr, sehr lang. Jobcenter haben es in der DNA zu demoralisieren. Mit gewinnbringenden Strategien wird Zukunft produziert.
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Re: Sinn einer vorläufigen EKS
Das hört sich doch super an. JetzT kann ich mir eine Vorstellung davon machen, was mir in Zukunft bevorsteht. Einige der genannten Punkte betreibt das JC bereits. (ein bisschen Ironie am WE)Olivia hat geschrieben: ↑So 10. Feb 2019, 13:14 Es gab doch hier mal einen Fall im Forum, wo sich das JC entschlossen hatte, die Selbständigkeit nicht mehr "weiterzudulden". Das sah dann so aus, dass alle Kosten in der vEKS als nicht notwendig gestrichen wurden, während gleichzeitig auf der Einnahmenseite alle Erträge stehen gelassen wurden. Kein Antrag wurde mehr fristgerecht bearbeitet, alles blieb unbearbeitet liegen, aEKS blieben über Jahre ohne Reaktion und dann gab es riesige Rückforderungen aus etlichen Jahren zuvor. Ständig waren SG-Verfahren nötig, jedoch lehnte das SG bezüglich einer erneuten vEKS auch etliche Kosten ab, da die Selbständigkeit zu wenig Erfolg hatte. Das lief dann so, dass Reisekosten als nicht notwendig abgelehnt wurden, weil ein Missverhältnis zwischen Einnahmen und Ausgaben gegeben sei. Das Jobcenter hatte die Tätigkeit zuvor zum "Nebenerwerb" bzw. "Hobby" umdeklariert obwohl es das eigentlich nicht dürfte usw. usw.
Vor Gericht wurde dann gegen die Pflicht zu Bewerbungen prozessiert, schlussendlich aber verloren. Während der noch laufenden Selbständigkeit mussten dann monatlich etwa 5 oder 10 Bewerbungen geschrieben und nachgewiesen werden, ständig kamen Einladungen zu Terminen und es kamen auch fortlaufend VV's aus dem Arbeitsvermittlungsteam, wohin man den eLB vom Team für Selbständige umgesetzt hatte. Ende vom Lied war dann, dass der eLB einen völligen Nervenzusammenbruch bekam.
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Re: Sinn einer vorläufigen EKS
Nachtrag: meine Zeit bis zur "Alterrente" ist deutlich kürzer als das, was Du aus einem anderen post kennst. Da ist mein geplanter, freiwilliger Austritt aus dem Arbeitsleben als Unternehmer gemeint. Das kann z.B. auch erst mit 90 Jahren geplant sein.HarzerUrvieh hat geschrieben: ↑So 10. Feb 2019, 13:30Und? Was ist Dein Lösungsansatz?friys hat geschrieben: ↑So 10. Feb 2019, 12:09Schon wieder Energie verschleißende Gedanken an eine Klage auf Schadensersatz. Dann muss die betriebliche Rechtschutzversicherung wieder die Möglichkeit der Kostenübernahme prüfen.HarzerUrvieh hat geschrieben: ↑So 10. Feb 2019, 11:49 Und wenn sie einen in den Ruin getrieben haben, dann vielleicht mal auf Schadensersatz klagen? Versuch macht klug...
Deine Zeit bis zur Altersrente ist noch sehr, sehr lang. Jobcenter haben es in der DNA zu demoralisieren. Mit gewinnbringenden Strategien wird Zukunft produziert.
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Re: Sinn einer vorläufigen EKS
Also ich weiß definitiv, dass ich 2020 in Altersrente gehen kann. Ob ich es bis dahin schaffe und was ich dann unternehme - darüber denke ich zu gegebener Zeit nach.
"Uns Oli" hat 'ne riesige Erfahrung und Kompetenz in Sachen selbstständig sein mit ALG-II-Aufstockung. Und sie illustriert(e) nicht nur einmal, was sich die Jobcenter so alles einfallen lassen, um den notleidenden selbstständigen SGB-II-Aufstocker zu demoralisieren. Und andere Mitglieder liefern ständig neuen Nachschub an Ungeheuerlichkeiten.
Ich selbst habe nicht zuletzt wegen der hier im Forum gewonnenen Erfahrungen meine Gedanken an eine Selbstständigkeit als "Ergänzer" vorerst ad acta gelegt. Als selbstständiger Unternehmer möchte meine Energie nicht mit dem Haufen vom Jobcenter verpulvern.
Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende. Wenn Selbstständig, dann ohne JC und mehr verdienen als Mindestlohn.
"Uns Oli" hat 'ne riesige Erfahrung und Kompetenz in Sachen selbstständig sein mit ALG-II-Aufstockung. Und sie illustriert(e) nicht nur einmal, was sich die Jobcenter so alles einfallen lassen, um den notleidenden selbstständigen SGB-II-Aufstocker zu demoralisieren. Und andere Mitglieder liefern ständig neuen Nachschub an Ungeheuerlichkeiten.
Ich selbst habe nicht zuletzt wegen der hier im Forum gewonnenen Erfahrungen meine Gedanken an eine Selbstständigkeit als "Ergänzer" vorerst ad acta gelegt. Als selbstständiger Unternehmer möchte meine Energie nicht mit dem Haufen vom Jobcenter verpulvern.
Ja, wer sich das freiwillig an tut, dessen Beweggründe würde ich gerne verstehen.HarzerUrvieh hat geschrieben: ↑So 10. Feb 2019, 13:33 JetzT kann ich mir eine Vorstellung davon machen, was mir in Zukunft bevorsteht. Einige der genannten Punkte betreibt das JC bereits.
- marsupilami
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Re: Sinn einer vorläufigen EKS
Weil es ein geiles Gefühl ist, wenn auf dem Briefkopf der Rechnung, die ich gerade ausstelle, der eigene Name steht und nicht der von der Firma, bei der ich angestellt bin.
Weil ich als Selbstständiger nicht alles und jedes machen muss, was Vorgesetzter/Chef mir aufträgt.
Insbesondere das nicht, was in meinen Augen komplett keinen Sinn macht!!
Dass man ab und an einen S.....-Auftrag durchziehen muss, um an die Pralines zu kommen, sei mal dahingestellt.
Der "Dienstweg" ist kürzer, der Erfolg ist früher und deutlicher sichtbar.
Weil ich als Selbstständiger nicht alles und jedes machen muss, was Vorgesetzter/Chef mir aufträgt.
Insbesondere das nicht, was in meinen Augen komplett keinen Sinn macht!!
Dass man ab und an einen S.....-Auftrag durchziehen muss, um an die Pralines zu kommen, sei mal dahingestellt.
Der "Dienstweg" ist kürzer, der Erfolg ist früher und deutlicher sichtbar.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
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Re: Sinn einer vorläufigen EKS
Ende ohne Schrecken:friys hat geschrieben: ↑So 10. Feb 2019, 14:20 Also ich weiß definitiv, dass ich 2020 in Altersrente gehen kann. Ob ich es bis dahin schaffe und was ich dann unternehme - darüber denke ich zu gegebener Zeit nach.
Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende. Wenn Selbstständig, dann ohne JC und mehr verdienen als Mindestlohn.
"Uns Oli" hat 'ne riesige Erfahrung und Kompetenz in Sachen selbstständig sein mit ALG-II-Aufstockung. Und sie illustriert(e) nicht nur einmal, was sich die Jobcenter so alles einfallen lassen, um den notleidenden selbstständigen SGB-II-Aufstocker zu demoralisieren. Und andere Mitglieder liefern ständig neuen Nachschub an Ungeheuerlichkeiten.
Ich selbst habe nicht zuletzt wegen der hier im Forum gewonnenen Erfahrungen meine Gedanken an eine Selbstständigkeit als "Ergänzer" vorerst ad acta gelegt. Als selbstständiger Unternehmer möchte meine Energie nicht mit dem Haufen vom Jobcenter verpulvern.
Ja, wer sich das freiwillig an tut, dessen Beweggründe würde ich gerne verstehen.HarzerUrvieh hat geschrieben: ↑So 10. Feb 2019, 13:33 JetzT kann ich mir eine Vorstellung davon machen, was mir in Zukunft bevorsteht. Einige der genannten Punkte betreibt das JC bereits.
mir fehlen jeden Monat ca. 1100,- Euronen, die das JC nicht freiwillig überweist. Den "Mindestbetrag" erhalte ich. Seit Beginn des Leistungsbezugs habe ich die fehlende Kohle durch eigene Arbeit mehr als ausgeglichen. Glück gehabt. Vermutlich darf ich alle bezogenen Leistungen auch nach diesem BWZ vollständig zurück zahlen. Den antrag stellt ein Unternehmer dann, wenn er durch seine vorrausschauende Arbeitsweise, einen Liquiditätengpass vermuten kann. Ich muss auch an meine Lieferanten und Kunden denken.
Demotivation:
Jeder darf sich seinen Beruf selbst aussuchen, siehe Grundgesetz. Ich kann nicht verlangen, dass abhängig Beschäfftigte oder andere Unternehmer meine Beweggründe verstehen oder nachvollziehen. Ich finde es aber schade, wenn man Unternehmer sein mag, sich dann durch postings in diesem Forum davon abbringen zu lassen. Andererseits ist die Entscheidung vielleicht richtig gewesen, da nicht jeder zum Unternehmer taugt. Das macht niemand zu einem "besseren" oder "schlechteren" Menschen. Die Stärken sind lediglich anders artig, aber nciht anders wertig.
Allgemein:
Ich habe in ca. 20 Berufsjahren mehr als 14 Arbeitgeber gehabt. Also war ich im Schnitt weniger als 2 Jahre angestellt.
Andererseits betreue ich viele meiner Kunden seit dem Gründungsjahr meines Betriebes. Viele seit ca. 10 Jahren. So schlimm kann ich also gar nicht sein...
Darüber hinaus denkt ein Unternehmer sicher langfristiger. Ein paar Monate JC-Kunde zu sein, kann vielelicht für viele Jahre das Unternehmen fördern.
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Re: Sinn einer vorläufigen EKS
Niemand in diesem Forum will Dich davon abbringen, selbstständig zu sein!HarzerUrvieh hat geschrieben: ↑So 10. Feb 2019, 14:59 Ich finde es aber schade, wenn man Unternehmer sein mag, sich dann durch postings in diesem Forum davon abbringen zu lassen.
Mir wurde hier im Forum im letzten Jahr von routinierter Seite attestiert:
Andere Sichtweisen & Einschätzungen von Mitgliedern zu einem Thema sind nicht gleichzusetzen mit "abbringen" des TE von seinem Lebensmodell.... hier darf jeder seine Meinung äußern, aber er muss auch mit unseren Reaktionen rechnen.
Re: Sinn einer vorläufigen EKS
So isses, oder wie der olle Latriniker in mir blökt: Audiatur et altera pars und das nicht nur vor Gericht sondern eigentlich überall - immer genau hören, was andere dazu sagen.
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Re: Sinn einer vorläufigen EKS
Da haben wir wieder schön an einander vorbei geschrieben, oder? Ich habe niemanden so verstanden, dass mich jemand davon abbringen will selbständig zu sein. Ich will meinen Betrieb weiter führen. Wenn keine größeren Überraschungen dazwischen kommen, dann wird es für mich schwer werden, einen WBA bewilligt zu bekommen...friys hat geschrieben: ↑Mo 11. Feb 2019, 09:08Niemand in diesem Forum will Dich davon abbringen, selbstständig zu sein!HarzerUrvieh hat geschrieben: ↑So 10. Feb 2019, 14:59 Ich finde es aber schade, wenn man Unternehmer sein mag, sich dann durch postings in diesem Forum davon abbringen zu lassen.
Mir wurde hier im Forum im letzten Jahr von routinierter Seite attestiert:Andere Sichtweisen & Einschätzungen von Mitgliedern zu einem Thema sind nicht gleichzusetzen mit "abbringen" des TE von seinem Lebensmodell.... hier darf jeder seine Meinung äußern, aber er muss auch mit unseren Reaktionen rechnen.
Aber, ich hatte Dich so verstanden, dass Du wegen der Forums-Erfahrungen keine selbständige Tätigkeit in betracht ziehst. Habe ich das richtig verstanden?
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