Unterlagenforderung vom JC
Re: Unterlagenforderung vom JC
Aber nur, wenn der Verdienst oberhalb der Pfändungsfreigrenze liegt und wenn die ins Konto pfänden.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Unterlagenforderung vom JC
Kann bei Selbständigen auch das Geschäftskonto gepfändet werden? Dann wäre eine Aufrechnung für selbständige Aufstocker, die irgendwann mal mehr verdienen wollen, nicht gerade empfehlenswert.
Re: Unterlagenforderung vom JC
Natürlich kann auch das Konto gepfändet werden.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Unterlagenforderung vom JC
Grundsätzlich ja, aber im Einzelfall kann man auch wohl mit dem Vollstreckungsgericht (= Abteilung des eigenen Amtsgerichts) zu einer Sonderlösung gelangen.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Unterlagenforderung vom JC
Die Diskussion bewegt sich ja inzwischen im Bereich "worst case Szenario".
Erst einmal sollte man doch anstreben, dass die Forderungen des JC unberechtigt sind. Das wird notfalls auch vors SG getragen. Die Hoffnung ist, dass das JC beim Widerspruch durch einen Anwalt schon einknickt, denn die Forderungen sind hanebüchen, weil die Ausgaben belegbar vorhanden sind. Nur weil da ein SB einen schlechten Tag hatte und nahezu alle Betriebsausgaben rausgestrichen hatte, heisst das ja noch nicht, dass das auch durchkommt.
Erst einmal sollte man doch anstreben, dass die Forderungen des JC unberechtigt sind. Das wird notfalls auch vors SG getragen. Die Hoffnung ist, dass das JC beim Widerspruch durch einen Anwalt schon einknickt, denn die Forderungen sind hanebüchen, weil die Ausgaben belegbar vorhanden sind. Nur weil da ein SB einen schlechten Tag hatte und nahezu alle Betriebsausgaben rausgestrichen hatte, heisst das ja noch nicht, dass das auch durchkommt.
Re: Unterlagenforderung vom JC
Was hat denn der Anwalt rückgemeldet? Die Beratungsgebühr kann unter dem Punkt Beratungskosten in die EKS mit reingesetzt werden.
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Re: Unterlagenforderung vom JC
Anwalt hat gesagt, besser Beratungsschein holen, denn sonst könnten bei Niederlage die Kosten zu hoch werden. Warum auch immer ...
Heute geht es daher erst mal zum Amtsgericht. Beratungsschein holen. Dann Termin beim Anwalt holen, hoffentlich noch in dieser Woche.
Heute geht es daher erst mal zum Amtsgericht. Beratungsschein holen. Dann Termin beim Anwalt holen, hoffentlich noch in dieser Woche.
Re: Unterlagenforderung vom JC
@Oli:
Zum einen: Wenn Forderungen bereits nach drei Jahren nicht mehr realisierbar wären, würde das insgesamt auf eine starke Minderung des Staatshaushalts hinauslaufen, dann könnte man das Geld auch sofort mit Schubkarren unter die Leute bringen.
Es ist aber nun einmal so, dass durch (rechtskräftigen) Bescheid festgestellte Forderungen dreißig Jahre lang vollstreckbar sind. Damit muss erst einmal jeder leben.
Zum anderen: Natürlich, wie Kölsch auch schon schrieb, sind grundsätzlich alle Vermögenspositionen pfändbar, wenn sie nicht einem Pfändungsschutz unterliegen (z.B. eine schlichte Wohnungseinrichtung [das heißt dann im Jargon "gesetzlich eingerichtet"], P-Konto, der Schlagbohrer des Handwerkers etc. p.p.).
Der Inkassoservice führt die ZV aber nicht selber durch, sondern bedient sich dafür der Hauptzollämter.
Zum einen: Wenn Forderungen bereits nach drei Jahren nicht mehr realisierbar wären, würde das insgesamt auf eine starke Minderung des Staatshaushalts hinauslaufen, dann könnte man das Geld auch sofort mit Schubkarren unter die Leute bringen.
Es ist aber nun einmal so, dass durch (rechtskräftigen) Bescheid festgestellte Forderungen dreißig Jahre lang vollstreckbar sind. Damit muss erst einmal jeder leben.
Zum anderen: Natürlich, wie Kölsch auch schon schrieb, sind grundsätzlich alle Vermögenspositionen pfändbar, wenn sie nicht einem Pfändungsschutz unterliegen (z.B. eine schlichte Wohnungseinrichtung [das heißt dann im Jargon "gesetzlich eingerichtet"], P-Konto, der Schlagbohrer des Handwerkers etc. p.p.).
Der Inkassoservice führt die ZV aber nicht selber durch, sondern bedient sich dafür der Hauptzollämter.
Das stimmt, aber gerade dann sollte man rechtzeitig mit dem Inkasso eine entsprechende Vereinbarung treffen. Die sind eigentlich immer verhandlungsbereit.
Das stimmt, aber ich habe mich mal wieder vom "schwarzen Quastpinsel" herausfordern lassen. Meine Ausführungen gelten natürlich nur für den "dritten Schritt", vorher muss man natürlich zusehen, die Forderung erst gar nciht entstehen zu lassen.jcgeschaedigter hat geschrieben: ↑Mo 11. Feb 2019, 08:34 Die Diskussion bewegt sich ja inzwischen im Bereich "worst case Szenario".
Erst einmal sollte man doch anstreben, dass die Forderungen des JC unberechtigt sind. Das wird notfalls auch vors SG getragen. Die Hoffnung ist, dass das JC beim Widerspruch durch einen Anwalt schon einknickt, denn die Forderungen sind hanebüchen, weil die Ausgaben belegbar vorhanden sind. Nur weil da ein SB einen schlechten Tag hatte und nahezu alle Betriebsausgaben rausgestrichen hatte, heisst das ja noch nicht, dass das auch durchkommt.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Unterlagenforderung vom JC
Vielen Dank für die Erklärungen! Es ist bestimmt gut, dass sich der TE vergegenwärtigt, was passieren könnte, und ja bereits jetzt vorbaut, dass es gar nicht erst so weit kommt.