Firmen - Ausgaben

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Olivia
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Re: Firmen - Ausgaben

#951

Beitrag von Olivia »

Die Härtefallregelung ist wie folgt:

Wenn durch die vorgezogene Rente Rentenabschläge hingenommen werden müssen, die einen dauerhaften Bezug von Grundsicherung im Alter erst auslösen, dann braucht die vorgezogene Rente nicht beantragt zu werden.

Wenn dagegen die vorgezogene Rente und auch die erwartete Altersrente (also beide) wegen ihrer zu geringen Höhe ergänzende Grundsicherung auslösen, dann muss auch die vorgezogene Rente beantragt werden.
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Koelsch
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Re: Firmen - Ausgaben

#952

Beitrag von Koelsch »

So isses
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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friys
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Re: Firmen - Ausgaben

#953

Beitrag von friys »

Aha, trifft das auf alle Varianten vorgezogener Altersrenten zu?
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tigerlaw
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Re: Firmen - Ausgaben

#954

Beitrag von tigerlaw »

EA-Beschluss liegt mir inzwischen vor.

Ist eine interessante Begründung der Richterin.

Ich denke, Kölsch wird PP´s Klartextnamen noch weißeln und den Beschluss dann hier einstellen.

Vielleicht auch im gesicherten Urteils-Teil? Etwa mit dem Titel
Nicht immer darf JC zur Frührente auffordern (SG Marburg v. 14.02.2019 - S 5 AS 281/18 ER -)
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Peterpanik
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Re: Firmen - Ausgaben

#955

Beitrag von Peterpanik »

Also alles geklärt, Kölsch bitte einstellen ohne meinen Namen, die Rentenversicherung bitte auch teilweise schwärzen , danke
und dann können alle es hier mal lesen.
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Koelsch
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Re: Firmen - Ausgaben

#956

Beitrag von Koelsch »

Ja, ist interessant, daher hier mal der Rest ohne letzte Seite (Rechtsmittel)
11111 Renten EA - Bescheid 15.02.2019_ano_2.pdf
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Koelsch
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Re: Firmen - Ausgaben

#957

Beitrag von Koelsch »

....wobei das "Gute" kommt ziemlich zum Schluss - ist wie im richtige Leben oder so
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Re: Firmen - Ausgaben

#958

Beitrag von Olivia »

Da hat sich das Gericht ja richtig Mühe gegeben, das Urteil hat bestimmt jede Menge Arbeit und Kopfzerbrechen gemacht.

Kann mir nun jemand erklären, wieso der vorgezogene Rentenantrag nun vom Gericht zumindest blockiert wurde? Denn diese beiden Bedingungen sind doch erfüllt, oder nicht?
Wenn durch die vorgezogene Rente Rentenabschläge hingenommen werden müssen, die einen dauerhaften Bezug von Grundsicherung im Alter erst auslösen, dann braucht die vorgezogene Rente nicht beantragt zu werden.

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Re: Firmen - Ausgaben

#959

Beitrag von Koelsch »

Ich denke, der entscheidende Punkt steht auf Seite 9 - es ist unbillig, wenn durch die Zwangsrente lediglich ein "Abschieben" von ALG II in GruSi erfolgt.
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Re: Firmen - Ausgaben

#960

Beitrag von Olivia »

Gilt das nur nach der alten Rechtslage oder auch nach der jetzigen? Wenn es weiter gilt, könnten sich wohl etliche Betroffene darauf berufen - bei den meisten wird doch nur verschoben von ALG II nach Grusi.
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Koelsch
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Re: Firmen - Ausgaben

#961

Beitrag von Koelsch »

Angewandt wird § 6 UnbilligkeitsV Satz 2.

Die entspr. Rechnung findest Du auf Seite 8 ziemlich oben
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Re: Firmen - Ausgaben

#962

Beitrag von Olivia »

Drängt sich diese Rechtsauffassung eigentlich auf, d.h. hätten alle Sozialgerichte Deutschlands in der vorliegenden Rechtssache gleich entschieden und wären von alleine auf den genannten Paragraphen gekommen? Warum hat das Jobcenter das dann nicht gleich von sich aus berücksichtigt?
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Koelsch
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Re: Firmen - Ausgaben

#963

Beitrag von Koelsch »

Natürlich hätten nicht alle SG's gleich entschieden, jeder Richter macht sein Ding. Und JC hat natürlich ein großes Interesse daran, Leute zu anderen Trägern "abzuschieben".
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Re: Firmen - Ausgaben

#964

Beitrag von tigerlaw »

Olivia hat geschrieben: Mi 20. Feb 2019, 20:55 Gilt das nur nach der alten Rechtslage oder auch nach der jetzigen? Wenn es weiter gilt, könnten sich wohl etliche Betroffene darauf berufen - bei den meisten wird doch nur verschoben von ALG II nach Grusi.
Nein es gilt nur nach der neuen Rechtslage!

Im übrigen konnte das Gericht nicht sofort sagen "JC, nimm den Rentenantrag zurück!", denn das wäre eine Vorwegnahme der Hauptsache geworden. Denn nach Rücknahme kann man den Antrag nicht einfach "reaktivieren", sondern muss ihn förmlich neu stellen, und dann träte die Wirkung erst zum Zeitpunkt des Neuantrags ein.

Es konnte aber einen "Knüppel in die Speichen der DRV werfen" und damit deren Räderwerk vorerst zum Erliegen bringen. Wenn Die nicht weiterarbeiten, können sie keinen Bescheid erlassen, gegen den sonst erst noch separater Widerspruch eingelegt werden müsste


(also ähnlich wie im Gedicht "Der Herr der schickt den Jockel aus ...")
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friys
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Re: Firmen - Ausgaben

#965

Beitrag von friys »

friys hat geschrieben: Mi 20. Feb 2019, 15:36 Das Thema Rente des TE hat sich schon längst erledigt ...
Olivia hat geschrieben: Mi 20. Feb 2019, 15:49 Die Härtefallregelung ist wie folgt:
[...]
Härtefallregelung? Auf welcher (aktuellen) Rechtsgrundlage?
Koelsch hat geschrieben: Mi 20. Feb 2019, 15:57So isses
So isses m. E nicht,
denn das Thema regelt seit dem 01.01.2017 der § 6 SGB II Unbilligkeitsverordnung - Verordnung die Hilfsbedürftigkeit im Alter.
SG Marburg v. 14.02.2019 - S 5 AS 281/18 ER, hat geschrieben:
[...] Mit der Neufassung der Unbilligkeitsverordnung und Einfügung des § 6 hat sich aber die Rechtslage geändert. Durch die Inanspruchnahme der vorzeitigen Altersrente würde der Antragsteller hilfebedürftig im Sinne des SGB XII werden. Hierbei ist nicht vorausgesetzt, dass die Hilfebedürftig nach dem SGB XII gerade auf der vorzeitigen Inanspruchnahme der Altersrente beruht. Maßgeblich ist vielmehr, ob bei Beantragung der Rente - egal ob vorzeitig oder zu Regel Altersgrenze - und damit Ausscheiden aus dem Leistungsbezug des SGB II überhaupt Hilfebedürftig nach dem SGB XII besteht. [...]
Dies entspricht dem Ziel, die Pflicht zur Inanspruchnahme vorzeitiger Altersrenten zu entschärfen, so auch das SG Marburg am 14.02.2019.
Tacheles Rechtsprechungsticker KW 48/2018, hat geschrieben: Orientierungssatz ( Redakteur )
1. Die Aufforderung zur Beantragung vorzeitiger, abschlagsbehafteter Altersrente ist unbillig im Sinne des § 6 UnbilligkeitsV.

Leitsatz ( Juris )
Die Unbilligkeit der Inanspruchnahme einer vorzeitigen Altersrente nach § 6 UnbilligkeitsV ist durch eine prognostische Beurteilung zu treffen, die sich an den Kriterien des Satz 2 bemisst.

Sozialgericht Darmstadt, Beschluss v. 15.11.2018 - S 19 AS 892/18 ER

Auch mein Jobcenter hatte alle Register gezogen, um mich vorzeitig los zu werden und in Rente + Grusi zu entsorgen. An sich hätte ich damit leben können. Aber im Ergebnis ist es ihnen nicht gelungen, weil ich eine andere persönliche Ansicht vertreten habe. Dazu musste ich auch kein Gericht bemühen. Und so warten wir geduldig der Dinge bis 2020.
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Re: Firmen - Ausgaben

#966

Beitrag von Peterpanik »

Will alle mal auf einen besonderen Aspekt dieses Beschluss mal hinweisen.
In diesen Beschluss wurden erstmals von SG-Marburg auch Steuerbescheide in einen Verfahren nachweislich anerkannt auf Seite 9 Absatz 1,hier :
Seite 9 - Beschluss 281 I 18 ER.pdf

Wie das nun zu bewerten ist im ganzen weiß ich Heute noch nicht, aber es dürft Auswirkungen haben auf alle mein offenen Verfahren beim SG.
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Re: Firmen - Ausgaben

#967

Beitrag von Koelsch »

Das ist Deine sehr eigenwillige Interpretation. Ich sehe das so, dass das SG, wie es sich gehört, darauf hinweist, wie im Bereich der UnbilligkeitsV das Einkommen zu berechnen ist - und da es hier um SGB XII und SGB II geht, kommt eben das übergeordnete Steuerrecht zur Anwendung. Das aber hat absolut nix zu tun mit der Einkommensberechnung nach § 3 ALG II-V
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Re: Firmen - Ausgaben

#968

Beitrag von Peterpanik »

Koelsch sehe ich zwar etwas anders, da es auch um SGB II geht und der § 3 ALG II-V voll in den Bereich des SGB II fällt
und man sehr wohl auch zusammenhänge bei genauerer Betrachtung erkennen kann, wir werden erleben was passiert,
berichte irgendwann weiter in dieser Sache hier.
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tigerlaw
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Re: Firmen - Ausgaben

#969

Beitrag von tigerlaw »

Lieber Peter,

natürlich kann man vieles "anders sehen". Man darf aber auch nichts aus dem Zusammenhang reißen und daraus dann versuchen Nektar zu schlürfen!

Der Beschluss hat im der Begründung folgende Gliederung:

Das SG sagt, dass der Antrag begründet ist, weil berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen:

1. Lt Auskunft RV-Träger kannst Du ab 01.12.2018 vorzeitige Rente in Anspruch nehmen, und Du bist auch eigentlich dazu verpflichtet. Denn damit würdest Du die Hilfebedürftigkeit nach SGB II überwinden (weil Altersrente ein KO-Kriterium für H-4 ist).
2. Du bist auch verpflichtet, den Antrag zu stellen, da Renten aus eigenem Recht nur auf eigenen Antrag bewilligt werden können.
3. Auch die 2,5-Wochen-Frist ist angemessen.
4. Es könnte aber sein, dass es gleichwohl unbillig wäre, von Dir die Antragstellung zu verlangen.
5. Ein mögliches Unbilligkeitskriterium wäre, wenn Du innerhalb recht kurzer Zeit auch abschlagsfreie Rente erhalten könntest (§ 3 UnbillVO), dies greift bei Dir aber nicht (2 Jahre sind nicht mehr "demnächst").
6. Du bist auch nicht sv-Pflichtig beschäftigt, bzw. hast kein Einkommen aus Deiner selbständigen Tätigkeit oberhalb der Minijobgrenze. Dies geht sowohl aus Deiner E/Ü-Rechnung als auch den Steuerbescheiden hervor (§ 4 UnbillVO).
7. Die Forderung ist aber unbillig, da Deine Rentenansprüche niedriger sein werden als 70 % des derzeitigen H-4-Bedarfs (§ 6 UnbillVO).
Und dies wird dann im einzelnen genauer ausgeführt.

Noch einmal: Der Zugriff auf die Steuerbescheide erfolgt im Rahmen der Unbilligkeitsverordnung, nicht aber im Rahmen der ALG-II-VO!
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Re: Firmen - Ausgaben

#970

Beitrag von Peterpanik »

tigerlaw danke für die Erklärung, aber ich denke da vieles noch passiert ist was ich ja hier nicht schreiben kann, vielleicht später mal,
sind meine Steuerbescheide alleine betrachte wichtig in den zwei anhängigen Verfahren beim LSG, da Richter vom LSG sie prüfen ließen.
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Re: Firmen - Ausgaben

#971

Beitrag von friys »

Der TE betreibt selbständig ein Unternehmen, dessen Inhalt ein, Hausmeister- und Fahrservice, sowie diverse Korrespondenzdienstleistungen ist und hat aus seiner selbständigen Tätigkeit kein Einkommen oberhalb der Minijobgrenze. Und dann dieser riesige Aufwand an Bürokratie und ein die 1000er Marke knackender Thread! Was hat eigentlich das Thema "Rente" mit den "Firmen - Ausgaben" zu tun?
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Re: Firmen - Ausgaben

#972

Beitrag von tigerlaw »

Ach, Fryis, sieh es mal von einer anderen Warte: Alles, was PP anbelangt, hat irgendwie etwas mit seiner Firma zu tun, auch der H-4-Bezug.

Auch das Verlangen auf Frühverrentung hat natürlich was mit dem H-4-Bezug zu tun.

Also --> alles was PP betrifft, kann in diesem "Sammelfaden" weiterbetrieben werden ...
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friys
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Re: Firmen - Ausgaben

#973

Beitrag von friys »

Ach, Tigerlaw, hast wohl im Sonderfall @PP recht, auch wenn Firma und Unternehmen nicht ein und dasselbe ist.

Nichtsdestotrotz ist das Thema vom JC "vorzeitig in Rente" bugsiert zu werden (und wie sich ein Hartzler dagegen wehren kann) interessanter, weil sehr viel mehr JC-Kunden damit konfrontiert werden als mit Firmen - Ausgaben, die wie @PP ihre selbständige Tätigkeit lediglich im Nebengewerbe ausüben.
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Günter
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Re: Firmen - Ausgaben

#974

Beitrag von Günter »

Es gibt in der Gewerbeordnung kein Nebengewerbe.
Eine begriffliche und inhaltliche Annäherung an das Kleingewerbe
Grundlegend kann man sagen, dass Kleingewerbe solche Unternehmen sind, die die Kleinunternehmerregelung des Umsetzsteuergesetzes nutzen bzw. deren Jahresgewinn nicht höher als 50.000 Euro ist. Werden bestimmte Umsatzgrenzen eingehalten, so muss keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausgewiesen werden. Von zentraler Bedeutung aber ist, dass es keine Rechtsform namens Kleingewerbe gibt. Im Grunde genommen handelt es sich um ein ganz normales Gewerbe, das aufgrund anfänglich geringer Umsätze Erleichterungen für sich beansprucht.
https://www.gewerbeanmeldung.de/was-ist ... eingewerbe


@friys, du bist doch sonst ein oller <Pingelkopp und legst Wert auf exakte Formulierungen, dann hör bitte mit diesem idiotischen Nebengewerbe auf.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Firmen - Ausgaben

#975

Beitrag von friys »

Günter hat geschrieben: Fr 22. Feb 2019, 15:28 Es gibt in der Gewerbeordnung kein Nebengewerbe.

@friys, du bist doch sonst ein oller <Pingelkopp und legst Wert auf exakte Formulierungen, dann hör bitte mit diesem idiotischen Nebengewerbe auf.
#1011
Monsieur @Günter, dann werfe doch bitte mal einen Blick auf Seite 5 des Beschlusses des SG Marburg vom 14.02.2019 unter Beitrag #993.
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