vEKS - Mitwirkungsaufforderung

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Koelsch
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vEKS - Mitwirkungsaufforderung

#1

Beitrag von Koelsch »

eLB sandte mir soeben folgendes JC-Schreiben

Bild

Ich gedenke darauf einmal Vergleiche zu früheren aEKS'sen zu bringen aber auch zu schreiben - was sachlich korrekt ist:
Wie Sie wissen arbeite ich als Künstlerin auf der Bühne. Seit geraumer Zeit schon arbeite ich mit einem potentiellen Großkunden an einer Show, in der ich in einem sehr aufwendigen Kostüm auftreten werde.

Jetzt ist das Konzept so weit gediehen, dass ich es den Entscheidungsträgern beim Großkunden präsentieren kann. Dazu brauche ich Bilder von mir im Kostüm - und genau da beginnt mein Problem:
Ist die Anschaffung dieses Kostüms nun ein Wareneinkauf, ist es eine Investition, ist es Werbung oder ist es eine sonstige Betriebsausgabe unter B14?

Welche Auswirkungen hat die jeweilige Einordnung in eine dieser Positionen auf die Endzeile "Summe der Betriebsausgaben"?

Werden Sie es auch monieren, wenn dann das Konzept tatsächlich ab z.B. September zum tragen kommt (der Zeitraum ist angesichts des bisherigen langen Wegs nicht unrealistisch), dass dann zwar ab September erfreuliche Betriebseinnahmen ausgewiesen werden können, denen aber keine "adäquaten" Wareneinkäufe gegenüber stehen, da diese ja bereits jetzt getätigt wurden?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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marsupilami
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Re: vEKS - Mitwirkungsaufforderung

#2

Beitrag von marsupilami »

Das sind die Konsequenzen insbesondere durch die Auslegung durch FvL - kurzfristige Hilfe.

Langfristige Konzepte, Planungen, Vorab-Leistungen bzw. -Investitionen sind nicht vorgesehen.
Daher glauben die SB's, dass die Selbstständigen nur kurzfristig "planen" müssen und von der Hand in den Mund leben sollen.

Auch dass Entscheidungen bei Großkunden längere Planungs- und Entscheidungsfindungen zelebrieren, scheint für die SB's über deren Horizont zu gehen.
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Koelsch
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Re: vEKS - Mitwirkungsaufforderung

#3

Beitrag von Koelsch »

So isses. An dem Konzept wird inzwischen seit deutlich mehr als 1 Jahr gearbeitet, es gab jede Menge Schreibarbeit, es gab etliche Meetings (wo bucht man die Fahrtkosten ggf Übernachtungen)
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HarzerUrvieh
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Re: vEKS - Mitwirkungsaufforderung

#4

Beitrag von HarzerUrvieh »

Hmm? In meinem Buchhaltungsprogramm würde ich das Kostüm vermutlich unter "Betriebsbedarf" buchen. Warum das nicht einfach vorschlagen und die SB ordnet es selbst, nach ihrem Gusto oder allmächtigen SGB-Wissen, den Kosten zu? SB könnte ja mal helfen und die entsprechende Spalte nennen, oder?

Mir graut schon vor meiner nächsten EKS...
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Koelsch
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Re: vEKS - Mitwirkungsaufforderung

#5

Beitrag von Koelsch »

Und was ändert das am Ergebnis?
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HarzerUrvieh
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Re: vEKS - Mitwirkungsaufforderung

#6

Beitrag von HarzerUrvieh »

Na ja, so wie ich es verstanden habe, wird die Ausgabe (1700,-) abgelehnt, weil es als Wareneinkauf zu teuer ist. Ist es denn auch zu teuer, wenn es im "richtigen" Feld der EKS eingetragen wird?

Der Grund für die Höhe des Wareneinkaufs ist der Preis der Ware!?
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Koelsch
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Re: vEKS - Mitwirkungsaufforderung

#7

Beitrag von Koelsch »

Deswegen frag ich ja, wo trag ich das denn ein?
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Olivia
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Re: vEKS - Mitwirkungsaufforderung

#8

Beitrag von Olivia »

Die Ausgabe ist einzutragen unter B14e "Betriebskostüm". Betriebskostüme dürfen ohne weiteres bis 50% der Umsätze (netto) kosten.
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Koelsch
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Re: vEKS - Mitwirkungsaufforderung

#9

Beitrag von Koelsch »

Sodele, mal mein Entwurf, den ich dem lieben JC Faxen möchte - bitte bemeckern
Zu Ihrem Schreiben folgende Erläuterungen:
Leider ist es korrekt, dass eLB immer noch um die berühmte schwarze Null herum dümpelt, bzw. im abgelaufenen Bewilligungszeitraum bis Ende September 18 leider sogar deutlich in die roten Zahlen rutschte.

Auch in dem jetzt prognostizierten Bewilligungszeitraum liegt das Verhältnis Einnahmen/Ausgaben sehr ähnlich zu den vorherigen Bewilligungszeiträumen. Die vergleichsweise hohen zur erwartenden Wareneinkäufe resultieren daraus, dass ein von eLB seit deutlich über einem Jahr intensiv vorbereitetes länger laufendes Projekt für einen bedeutenden potentiellen Kunden nun endlich so weit gediehen ist, dass es dort den Entscheidungsträgern vorgelegt werden kann. Dazu aber sind Fotos erforderlich, die eLB in den für das Projekt erforderlichen Kostümen zeigen. Dies wurde jetzt in den Vorbereitungen von den Mitarbeitern des Kunden als unbedingt nötig dargestellt, um die Entscheidungsträger zu überzeugen. Diese müssen nun also angeschafft werden. Es handelt sich hierbei um Maßanfertigungen und das kostet leider.
Vorteil für die Zukunft aber ist natürlich, wenn das Projekt dann beauftragt wird und realistisch ab etwa September/Oktober diesen Jahres startet und Einnahmen erzielt, dann sind diese Anschaffungen bereits getätigt, diese Betriebsausgaben gehen dann nicht mehr zu Lasten der Einnahmen.
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tigerlaw
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Re: vEKS - Mitwirkungsaufforderung

#10

Beitrag von tigerlaw »

Meine Ziege gibt keinen Mucks!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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marsupilami
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Re: vEKS - Mitwirkungsaufforderung

#11

Beitrag von marsupilami »

"Es handelt sich hierbei um Maßanfertigungen und das kostet leider." Der 2. Halbsatz ist unvollständig = Gossensprache, höchstens Umgangssprache.
Wir aber können nicht nur schwäbisch und Umgangssprache sondern auch richtiges Teutsch und schreiben deshalb:
"Es handelt sich hierbei um teure Maßanfertigungen."
oder
"Es handelt sich hierbei zwangsläufig um Maßanfertigungen in Handarbeit, die mit einem entsprechenden Preis zu Buche schlagen."
oder
"Es handelt sich hierbei um hochwertige Maßanfertigungen die einen entsprechenden Gegenwert rechtfertigen."
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Re: vEKS - Mitwirkungsaufforderung

#12

Beitrag von Koelsch »

ok, danke, änder ich
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Olivia
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Re: vEKS - Mitwirkungsaufforderung

#13

Beitrag von Olivia »

"Das kostet leider" versteht das Jobcenter aber eher, der Satz ist doch sehr eingängig und logisch.
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marsupilami
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Re: vEKS - Mitwirkungsaufforderung

#14

Beitrag von marsupilami »

Wir arbeiten hier nicht auf JC-Niveau!!

Und logisch ist er auch nicht weil einfach unvollständig.
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Re: vEKS - Mitwirkungsaufforderung

#15

Beitrag von jcgeschaedigter »

Olivia hat geschrieben: Mo 11. Mär 2019, 00:49 Die Ausgabe ist einzutragen unter B14e "Betriebskostüm". Betriebskostüme dürfen ohne weiteres bis 50% der Umsätze (netto) kosten.
Aber schreib doch bitte "Arbeitskleidung" ;-)
marsupilami hat geschrieben: Mo 11. Mär 2019, 14:40 Wir arbeiten hier nicht auf JC-Niveau!!
Aber wir müssen uns auf dieses herab begeben. Und hier betrifft es ja nur die Sprache. Schließlich redest du mit einem Nordkoreaner am Besten auch koreanisch ....
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Re: vEKS - Mitwirkungsaufforderung

#16

Beitrag von Günter »

Schließlich redest du mit einem Nordkoreaner am Besten auch koreanisch ....
Nö, kann ick nich, ick würde mit dem Klartext reden.

z.B. Es handelt sich um hochwertige Maßanfertigungen für ein spezielles Projekt ......

..... daher ist es nicht möglich Kleidung auf Kik-Niveau anzuschaffen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: vEKS - Mitwirkungsaufforderung

#17

Beitrag von marsupilami »

@ Günter: ".... daher ist es nicht möglich Kleidung auf Kik-Niveau anzuschaffen." :unschuld:

@ jcgeschaedigter: das mit der "Arbeitskleidung" hat was. Denn vermutlich kann eLB diese besondere "Kledage" nicht im Alltag/Freizeit anwenden.
Selbst wenn, kann man argumentieren: nein, kann ich nicht im Alltag tragen, denn wenn was passiert und ich das Teil nicht zum Auftritt tragen kann, weil in Reparatur, dann kann ich nicht auftreten -> Vertragsstrafe!! Sehr hoch!!
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Koelsch
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Re: vEKS - Mitwirkungsaufforderung

#18

Beitrag von Koelsch »

Ich bezweifel, dass z.B. ein Micki Maus oder Rumpelstilzchen Kostüm als alltagstauglich angesehen werden kann. Und damit ist das Kostüm durchaus vergleichbar.
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Re: vEKS - Mitwirkungsaufforderung

#19

Beitrag von der ratlose »

Hallo,
warum geben die Antragsteller vorher eigentlich solche hohen Ausgaben und Einnahmen an ?

Im Grunde genommen wissen die doch gar nicht was wirklich reinkommt oder ausgegeben wird, sie vermuten das nur. Könnte sein usw.
Olivia
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Re: vEKS - Mitwirkungsaufforderung

#20

Beitrag von Olivia »

1.) Die Schätzung muss zuverlässig sein, sonst wäre es Vorspiegelung falscher Tatsachen.
2.) Das Jobcenter erwartet einen Anrechnungsbetrag.
3.) Vorher eingetragene Ausgaben können im Nachhinein nicht mehr ohne triftige Gründe gekürzt werden.
4.) Hohe Ausgaben sind nur gerechtfertigt, wenn entsprechende Einnahmen hereinkommen (ansonsten Gefahr des Missverhältnisses zwischen Einnahmen und Ausgaben).
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Koelsch
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Re: vEKS - Mitwirkungsaufforderung

#21

Beitrag von Koelsch »

der ratlose hat geschrieben: Mo 11. Mär 2019, 18:18 Hallo,
warum geben die Antragsteller vorher eigentlich solche hohen Ausgaben und Einnahmen an ?

Im Grunde genommen wissen die doch gar nicht was wirklich reinkommt oder ausgegeben wird, sie vermuten das nur. Könnte sein usw.
Weil sie nicht blöd sind und den durchaus möglichen Einkommensschätzungen des JC keinen Vorschub leisten wollen. Das nämlich könnte durchaus hochschätzen, wenn in all den BWZ zuvor die aEKS Einnahmen etwa auf diesem Niveau waren.
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jcgeschaedigter
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Re: vEKS - Mitwirkungsaufforderung

#22

Beitrag von jcgeschaedigter »

Koelsch hat geschrieben: Mo 11. Mär 2019, 22:23 Weil sie nicht blöd sind und den durchaus möglichen Einkommensschätzungen des JC keinen Vorschub leisten wollen. Das nämlich könnte durchaus hochschätzen, wenn in all den BWZ zuvor die aEKS Einnahmen etwa auf diesem Niveau waren.
Ist denn nicht eigentlich ein wichtiger Punkt der Selbständigkeit, dass das Einkommen auch extrem schwanken kann? Ist ja kein Festangestellten-Job mit regelmäßigem Einkommen. Widrige Umstände können die Umsätze durchaus einbrechen lassen.
Olivia hat geschrieben: Mo 11. Mär 2019, 22:03 1.) Die Schätzung muss zuverlässig sein, sonst wäre es Vorspiegelung falscher Tatsachen.
2.) Das Jobcenter erwartet einen Anrechnungsbetrag.
3.) Vorher eingetragene Ausgaben können im Nachhinein nicht mehr ohne triftige Gründe gekürzt werden.
4.) Hohe Ausgaben sind nur gerechtfertigt, wenn entsprechende Einnahmen hereinkommen (ansonsten Gefahr des Missverhältnisses zwischen Einnahmen und Ausgaben).
zu 2.: Gibt es da eine Rechtsgrundlage? Ich erwarte auch jeden Tag Sonnenschein. Nur scheint die eben nicht so oft.
zu 3.: Das sag mal dem hiesigen Jobcenter. Denen ist völlig wurscht, was sie in der vEKS anerkannt haben ...
zu 4.: Was ist denn nun genau ein "Missverhältnis"? Gibt es da irgendwelche Vorgaben? Oder darf das jeder SB "nach Gefühl" bestimmen?
Peterpanik
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Re: vEKS - Mitwirkungsaufforderung

#23

Beitrag von Peterpanik »

Ja jeder Sachbearbeiter/in macht was ihm Grade so in den Kopf kommt, bei mir ist das auch so gewesen und ich habe die auch immer nach den Vorgaben des Jobcenters gefragt und nie eine Antwort erhalten. Habe diese Frage der Vorgaben dann über die Gerichte eingefordert bis jetzt ohne Ergebnis, aber es besteht noch Hoffnung den nun liegt diese Frage beim BSG in Kassel und jetzt müssen wir warten was sie dort mal entscheiden.

Vergessen und hier noch das A z. B 14 AS 85 / 19 B für alle.
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Re: vEKS - Mitwirkungsaufforderung

#24

Beitrag von kleinchaos »

Bei Handeltreibenden wird schon ein gewisses Verhältnis zwischen Einkauf und Verkauf vorausgesetzt.
Ich hatte eine Textilhändlerin, bei der monierte man auch die hohen Einkäufe. Dass die Klamotten dann aber ne Weile im Laden hängen und ja auch nicht jeden Monat hohe Einkäufe stattfinden, das übersah man geflissentlich. Außerdem ging das JC von einer Marge aus, wie sie größere Läden und Kaufhäuser haben. Die hat ein kleiner Laden natürlich nicht
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Günter
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Re: vEKS - Mitwirkungsaufforderung

#25

Beitrag von Günter »

Außerdem ging das JC von einer Marge aus, wie sie größere Läden und Kaufhäuser haben.
Wenn die Kaufhäuser so große Margen haben, dann verstehe ich die Probleme von Karstadt &Co überhaupt nicht und schon gar nicht die Pleiten diverser Modeketten.
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