Bewerbungsgespräch Urlaub

Rund ums Arbeitslosengeld und die Agentur für Arbeit
ikbif
Benutzer
Beiträge: 11
Registriert: So 10. Mär 2019, 18:06

Bewerbungsgespräch Urlaub

#1

Beitrag von ikbif »

Hallo zusammen,

Ich bin seit kurzem zum ersten Mal Arbeitslos und hoffentlich auch zum letzten mal...
Zu mir: ich bin eine promovierte Geologin und arbeitete 5 Jahre an der Uni als Postdoc. Da ich recht spezialisiert von suche ich Deutschland und Weltweit nach einer neuen Stelle.
Meine Frage ist zum Thema Bewerbungsgespräche und Urlaub. Mit wurde gesagt, dass ich für ein Bewerbungsgespräch das zu weit für eine 1 Tägige Reise ist Urlaub nehmen muss. Die Begründung ist: wenn ich noch einen Job hätte müsste ich mir ja auch frei nehmen. Das Argument finde ich problematisch. Es ist ja nun jetzt meine Hauptaufgabe, sozusagen mein Job eine neue Arbeit zu finden. Das ich mir hierfür Urlaub nehmen muss schränkt mich massiv bei der Arbeitssuche ein. Auslandsbewerbungen zb. bei Kollegen in Kanada oder Australien sind damit fast nicht möglich. Und wenn der Urlaub durch Bewerbungsgespräche aufgebraucht ist hab ich ebenfalls ein Problem.

Hat jemand das selbe Problem oder weiß mehr dazu? Gibt es da Sonderregeln?

Über Hilfe würde ich mich sehr freuen
HarzerUrvieh
Benutzer
Beiträge: 4143
Registriert: Mi 27. Jun 2018, 18:10
Wohnort: nah am Mittelgebirge

Re: Bewerbungsgespräch Urlaub

#2

Beitrag von HarzerUrvieh »

Ob das stimmt, dass Du deshalb "Urlaub" von der Arbeitsagentur nehmen musst, wieß ich nicht.

Ein Argument, a la Arbeitsagentur, dagegen könnte sein:
wenn Du einen Job hättest, dann müsstest Du dort keinen Urlaub für ein Bewerbungsgespräch nehmen. Denn Du müsstest kein Bewerbungsgespräch führen, da Du ja einen Job hast....
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Bewerbungsgespräch Urlaub

#3

Beitrag von marsupilami »

:willkommen: im Forum.

Entschuldigung, aber ich krieg da was - noch - nicht zusammen bzw. auf die Reihe:

Grundsätzlich gibt es in der Arbeitslosigkeit bzw. im Leistungsbezug keinen "Urlaub".
Höchstens Aufstocker. Wenn die aber beim AG Urlaub eingereicht haben und der Urlaub vom AG genehmigt wurde, muss das JC der Ortsabwesenheit zustimmen.


Wenn Du jetzt aber "Urlaub" nehmen sollst, dann müsstest Du ja eigentlich noch beim - bisherigen - AG "angestellt" sein.

Ansonsten lies Dich einfach mal hier durch:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__629.html
https://www.zeit.de/karriere/beruf/2015 ... -bewerbung
https://www.vorstellungsgespraech.org/f ... gespraech/

Da will Dir jemand einen vom Pferd erzählen.
Signatur?
Muss das sein?
ikbif
Benutzer
Beiträge: 11
Registriert: So 10. Mär 2019, 18:06

Re: Bewerbungsgespräch Urlaub

#4

Beitrag von ikbif »

Danke schonmal für die netten Antworten.
Ich bin seit 1. März Arbeitslos und gehöre also nun dem Arbeitsamt. Meine Frage war glaube ich etwas umständlich formuliert. Ich möchte eigentlich nur wissen ob es stimmt, dass ich wirklich für ein Bewerbungsgespräch frei nehmen muss.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89399
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Bewerbungsgespräch Urlaub

#5

Beitrag von Koelsch »

Frei nehmen in der Form, dass Du die BA kurz und formlos informierst - bin von ... bis.... zum Bewerbungsgespräch weg, halte ich für halbwegs sinnvoll. Sonst versucht man Dich genau in der Zeit zu erreichen und kommt dann auf "dumme Gedanken", wenn Du nicht reagierst. Aber diese "Stallpflicht" wie im ALG II Bezug kenne ich aus dem ALG I nicht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Bewerbungsgespräch Urlaub

#6

Beitrag von marsupilami »

Von wem frei nehmen?
Es ist Deine Pflicht, wenn Du ein Vorstellungsgespräch erzielt hast, das auch zu nutzen.

In mir keimt der Verdacht, dass sich da im JC (ALG II) oder Arbeitsagentur (ALG I) mißverständlich ausgedrückt hat.

Wenn Du einen Termin zu einem Vorstellungsgespräch hast, dann hast Du da sicher wenigstens eine E-Mail vorliegen oder gar ein Stück Papier mit den entsprechenden Angaben.
Damit zum JC/Arbeitsagentur und sagen: Ortsabwesenheit wegen Bewerbungsgespräch und Fahrtkosten bitte.
Für die Fahrtkosten machst Du Dir - insbesondere wenn's weiter weg sein soll - eine Aufstellung (Fahrt/Flug, Übernachtung, ... Rückreise nicht vergessen) und begründest den Antrag: bei der Höhe kann ich nicht in Vorleistung gehen!

Diese Ortsabwesenheit ist nicht "abzuziehen" von der allgemeinen Ortsabwesenheit, auf die Du Anspruch ("Urlaubsanspruch") hast.
https://www.hartz4.org/ortsabwesenheit-jobcenter/
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89399
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Bewerbungsgespräch Urlaub

#7

Beitrag von Koelsch »

So isses - und Marsu's Hinweis mit den Fahrtkosten ist wichtig.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Bewerbungsgespräch Urlaub

#8

Beitrag von marsupilami »

Nachtrag:
Man wird Dir vermutlich in nächster Zukunft eine sog. EGV zur Unterschrift vorlegen.
http://www.luisa-milazzo.de/wordpress/e ... einbarung/

Wenn Du magst, kannst Du diese Dir vorgelegte EGV vor der Unterschrift digitalisieren, anonymisieren und hier hochladen/einstellen.
Anleitungen dazu findest Du hier:
http://www.alg-ratgeber.de/viewforum.php?f=22

Wir gegen dann unseren Senf dazu.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30887
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Bewerbungsgespräch Urlaub

#9

Beitrag von kleinchaos »

Die EAO kommt doch aus dem SGB 3. §§ 119 und 152 SGB III
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89399
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Bewerbungsgespräch Urlaub

#10

Beitrag von Koelsch »

Das ist richtig, aber heute nimmt das SGB III meines Wissens nicht mehr Bezug darauf
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
ikbif
Benutzer
Beiträge: 11
Registriert: So 10. Mär 2019, 18:06

Re: Bewerbungsgespräch Urlaub

#11

Beitrag von ikbif »

Hmm komisch. Ich hatte vorgestern was gepostet und jetzt ist es weg....
Erstmal nochmal danke für die Infos und das Angebot hier das EGV einzustellen.

Die Dame vom Amt hat sich bezüglich des Urlaubs sehr klar ausgedrückt und es auch an Beispielen erläutert. Deshalb wäre es mir wichtig einen konkreten Text zum Thema Bewerbungsgespräch und Urlaub zu haben, damit ich im Fall des Falls etwas in der Hand habe...sofern sowas überhaupt existiert.

Ich habe da nun einen Fall für den das wichtig wäre. Ende März ist eine Konferenz die für mich beruflich sehr wichtig ist, da viele Kollegen anwesend sind die theoretisch einen Job haben könnten. Die Dame vom Amt meinte, dass die dort stattfindenden Gespräche als Bewerbungsgespräche durchgehen. Der Ort liegt etwa 4 Autostunden von mir entfernt. Die Veranstaltung fängt an einem Mittwoch um 13 Uhr an und endte am Freitag ebenfalls um 13 Uhr. Ich würde also Mittwoch hochfahren und dann am Freitag am späten Nachmittag wieder zu Hause sein. Mein Vater kontrolliert während meiner Abwesenheit die Post und ist von mir berechtigt Post vom Arbeitsamt zu öffnen. Nun die Frage. Wieviel Urlaub muss ich da nehmen?

Danke schonmal für die Antworten!
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22163
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Bewerbungsgespräch Urlaub

#12

Beitrag von Olivia »

Wenn dieser Bewerbertag auch vom Arbeitsamt anerkannt wird, wieso musst Du dann überhaupt "Urlaub" nehmen? Deine Ortsabwesenheit ist doch dann durch die Arbeitsagentur zwecks Bewerbungen und Vorstellungen auf dem Bewerberttag bereits genehmigt. Und da Du aktuell keinen Arbeitgeber hast, brauchst Du auch dort keinen Urlaub beantragen.

Ich kann Dir nur empfehlen, möglichst bald eine neue Arbeit aufzunehmen und nicht in ALG II abzurutschen. Du müsstest dann alle Konten offen legen, Deine Ersparnisse bis auf einen Rest an Schonvermögen verbrauchen und jeden Job annehmen, den man Dir vom Jobcenter anbietet.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Bewerbungsgespräch Urlaub

#13

Beitrag von marsupilami »

Also mal ganz "böse" ausgedrückt:

1) was die Damens und Herrens auffem Amt meinen und sagen ist schon sehr oft zweierlei.
Und was Du dann schwarz auf grauem Umweltpapier vorliegen hast ist nochmal was anderes - aber letztendlich das was zählt.

"sagen" und "meinen" zählt nicht!

2) auffem Amt nicht so viel erzählen. Es gilt eher das Motto "Mund zu, Ohren auf, Notizen machen!"
Und: nach Möglichkeit eine Begleitung mitnehmen.
"Das Amt" muss eine Begleitung zulassen.
https://tacheles-sozialhilfe.de/startse ... /d/n/1553/

Ganz unten stehen die Rechtsgrundlagen zum Thema Begleitung.


So, nun zum Aktuellen: das ist keine "Konferenz", sondern ein Bewerbungsmarathon, wo auch verschiedene Stellenanbieter vor Ort sein werden.
Aber eben sehr speziell.

Also wirst Du schriftlich beantragen:
a) Ortsabwesenheit vom [Datum] bis [Datum] beantragen. Begründung: mehrere Bewerbungs- und Vorstellungsgespräche im Rahmen der [Veranstaltungsname] verteilt auf X Tage. Falls der Veranstaltungsname zu offensichtlich eben nicht für Bewerbungs- und Vorstellungsgespräche geeignet ist, dann eben "...im Rahmen eines Vorstellungsmarathons bei möglichen Stellenanbietern während einer geschlossenen Veranstaltung." oder so ähnlich.
Hier ist Kreativität gefragt.
Nein, Du sollst nicht lügen!! Aber Du musst nicht immer und überall allen alles erzählen.
Schon gar nicht, wenn Du selber angelogen wirst. Vom Amt.

b) Fahrt- und Übernachtungskosten: einfache Fahrtstrecke laut Internet-Routenplaner, Anzahl Übernachtungen - nicht im Adlon aber auch nicht in der Jugendherberge. Etwas Privatsphäre muss man Dir gönnen.
Falls Du privat unterkommst und das gut für Dich ist, natürlich keine Übernachtungskosten, denn Du bekommst da ja keinen Beleg.

Diesen schriftlichen Antrag bzw. Anträge lässt Du dem JC nachweislich zukommen.
Am Besten ist, wenn Du Dir den Empfang dieses Antrages auf Deiner Kopie abstempeln (Eingangsstempel JC) lässt plus Orga-Zeichen / Kurzzeichen / Name der/des Annehmenden. Datum nicht vergessen.
(Einwurf-)Einschreiben geht auch, aber wenn es hart auf hart kommt, kann lediglich der Eingang eines Briefumschlages bestätigt werden.
Evtl. mit Freund/Freundin eintüten, zukleben, zum Amt und dort per Foto-/Video-Beweis in deren Briefkasten werfen.

Nein, kein E-Mail-Verkehr.
Das ist im Ernstfall nicht gerichtsfest.

Warum der ganze Sermon?
Weil Dir gesagt wurde, dass das wie von Dir beschrieben "okay" ist.
Hinterher, wenn Du Fahrtkosten beantragst, weiß keiner was davon und hätte sowieso vorher beantragt werden müssen und außerdem warst Du unerlaubt weg mit entsprechenden Konsequenzen.

In dem Antrag schreibst Du noch rein: wenn Du bis zum [Datum - eine Woche vor Veranstaltungsbeginn] nichts hörst, nimmst Du das als genehmigt an.
Signatur?
Muss das sein?
ikbif
Benutzer
Beiträge: 11
Registriert: So 10. Mär 2019, 18:06

Re: Bewerbungsgespräch Urlaub

#14

Beitrag von ikbif »

Hallo Olivia,

danke für Deine Antwort. Ich hoffe selber inständig bald eine neue Arbeit zu bekommen. Mir geht das mit ALG1 schon auf den Geist und ich weiß wie man bei ALGII behandelt wird... Am Freitag hab ich ein vielversprechendes Bewerbungsgespräch und hoffe da sehr drauf.

Die Ortsabwesenheit, wurde mir ausführlich von meiner Bearbeiterin erklärt, würde auch für Bewerbungsgespräche gelten wenn diese (mit Anfahrt etc.) länger als 1 Tag dauern würden. Die Begründung warum ich "frei" nehmen müsste war, dass ich ja auch bei einem regulären Arbeitsgeber Urlaub für so ein Bewerbungsgespräch nehmen müsste. Das erschließt sich mir aber nicht wirklich, da es ja nun mein Hauptjob ist eine neue Anstellung zu finden.

Mal abgesehen davon wäre es echt lieb wenn mir jeman sinnig erklären könnte wann ich einen Tag oder auch mehrer frei nehmen muss. Wie wäre es z.B. wenn ich am Mittwoch früh losfahre und Freitag Nachmittag wieder Heim kommen würde? Und dann hieß es auch noch das sowohl Sonn-als auch Feiertage als Arbeitstage gelten. Das finde ich auch sehr unverständlich.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89399
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Bewerbungsgespräch Urlaub

#15

Beitrag von Koelsch »

Wie Marsu schrieb, nur eben nicht "JC" sondern Arbeitsamt
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Bewerbungsgespräch Urlaub

#16

Beitrag von marsupilami »

ikbif hat geschrieben: Mi 13. Mär 2019, 14:58 Die Ortsabwesenheit, wurde mir ausführlich von meiner Bearbeiterin erklärt, würde auch für Bewerbungsgespräche gelten wenn diese (mit Anfahrt etc.) länger als 1 Tag dauern würden. Die Begründung warum ich "frei" nehmen müsste war, dass ich ja auch bei einem regulären Arbeitsgeber Urlaub für so ein Bewerbungsgespräch nehmen müsste. Das erschließt sich mir aber nicht wirklich, da es ja nun mein Hauptjob ist eine neue Anstellung zu finden.
Das ist absolut falsch.
Und nur weil es "eine Dame vom Amt" sagt, wird es nicht richtiger!!!

Laß Dir keinen Bären aufbinden!!
In den Links in # 3 habe ich versucht Dir näher zu bringen, dass ein AG Dich für Bewerbungsgespräche freistellen muß und das nicht als Urlaub anrechnen darf bzw. vom Urlaubsanspruch abziehen darf.

So auch bei Arbeitsagentur!!

Solltest Du in nächster Zeit nochmals ein Gespräch mit selbiger Dame zu diesem Thema haben, dann möchte sie Dir doch bitte diese ihre Ansicht schriftlich mitgeben und die Rechtsgrundlagen dazu mitaufführen in dem Schrieb.

Du wirst vermutlich zu hören bekommen, dass sie jetzt dafür keine Zeit hat, das rauszusuchen. Oder so ähnlich.
Wenn Du - mündlich - darauf bestehst, wird sie Dir - ebenfalls vermutlich - sagen, dass Du das in den nächsten Tagen zugeschickt bekommst. Oder so ähnlich.
.... und darauf warten bis zum St. Nimmerleinstag.
Signatur?
Muss das sein?
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22163
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Bewerbungsgespräch Urlaub

#17

Beitrag von Olivia »

ikbif hat geschrieben: Mi 13. Mär 2019, 14:58 Die Ortsabwesenheit, wurde mir ausführlich von meiner Bearbeiterin erklärt, würde auch für Bewerbungsgespräche gelten wenn diese (mit Anfahrt etc.) länger als 1 Tag dauern würden.
Das sehe ich nicht so, aber die Frage ist, inwieweit es sich lohnt, deswegen mit der Arbeitsagentur in Clich zu gehen. Du hast 21 Tage pro Kalenderjahr für solche Ortsabwesenheiten frei, d.h. wenn Du jetzt zwei Tage beantragst, bleiben noch 19 übrig. Das sollte doch für etwaigen Erholungsurlaub im Sommer reichen, oder brauchst Du zwingend die beiden weiteren Tage auch noch?
Die Begründung warum ich "frei" nehmen müsste war, dass ich ja auch bei einem reulären Arbeitsgeber Urlaub für so ein Bewerbungsgespräch nehmen müsste. Das erschließt sich mir aber nicht wirklich, da es ja nun mein Hauptjob ist eine neue Anstellung zu finden.
Im Bereich SGB II zählen Fahrten zu auswärtigen Bewerbungsgesprächen jedenfalls nicht als private Ortsabwesenheit.
Wie wäre es z.B. wenn ich am Mittwoch früh losfahre und Freitag Nachmittag wieder Heim kommen würde?
Dann sind dies drei Tage Ortsabwesenheit. Im Bereich SGB II muss man sich am Tag nach der Wiederkehr persönlich unter Vorlage des Ausweises im Jobcenter zurückmelden.
Und dann hieß es auch noch das sowohl Sonn-als auch Feiertage als Arbeitstage gelten. Das finde ich auch sehr unverständlich.
Das sind dann keine Arbeitstage, sondern Kalendertage. Und ja, Kalendertage zählen bei der Berechnung der Ortsabwesenheiten immer voll mit, egal ob Werktage, Wochenende oder Feiertage.

https://www.arbeitsagentur.de/news-urla ... slosigkeit
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Bewerbungsgespräch Urlaub

#18

Beitrag von marsupilami »

@ Olivia: bitte nicht solche Albernheiten!
Die Thread-Erstellerin wird nach meiner Ansicht in voller Absicht von "der Dame vom Amt" nach Strich und Faden ver... ähhhhh ....sitzflächend und da hört bei mir Toleranz und "ist ja nicht so schlimm" auf!

Keine Gnade!
:6:
Signatur?
Muss das sein?
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22163
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Bewerbungsgespräch Urlaub

#19

Beitrag von Olivia »

Da ist natürlich was dran. Nochzumal das Risiko des "Gewohnheitsrechts" besteht, d.h. reisst die Masche mit den Urlaubstagen erst einmal ein, dann ist die TE dauerhaft für den gesamten Leistungsbezug (und auch eventuelle spätere Leistungsbezüge?) daran gebunden.

Ich sehe zusätzlich das Risiko, dass dann ggf. alle 21 Urlaubstage für die Jobsuche verbraucht werden müssten, wenn es nicht auf Anhieb mit der neuen Arbeit klappt, und später weitere auswärtige Bewerbertage benötigt werden sollten.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Bewerbungsgespräch Urlaub

#20

Beitrag von marsupilami »

Noch was:
ikbif hat geschrieben: Mi 13. Mär 2019, 14:58 . Am Freitag hab ich ein vielversprechendes Bewerbungsgespräch und hoffe da sehr drauf.
Wenn Du nur einen Tag weg bist, beantragst Du natürlich keine Ortsabwesenheit!
Denn Du bist ja abends wieder da und kannst evtl. Post öffnen und lesen!!

Nur Fahrtkosten - wie oben beschrieben - schriftlich beantragen!
Signatur?
Muss das sein?
ikbif
Benutzer
Beiträge: 11
Registriert: So 10. Mär 2019, 18:06

Re: Bewerbungsgespräch Urlaub

#21

Beitrag von ikbif »

Danke marsuppilami für die ganzen Infos. Für die Konferenz bekomme ich von den Veranstaltern auch was ausgestellt, das es ein Bewerbungsmarathon ist, das ist sicher ganz praktisch.

Hmm und was ich sonst noch so lese hier ist auch sehr interessant. Als ich die Dame z.B. gefragt habe wegen der Mittwoch bis Freitag Geschichte hat Sie gesagt, dass ich, solange ich am Mittwoch erst wegfahre wenn die Post da war und Freitag zum theoretischen Post öffnen wieder da bin, dann muss ich nur den ganzen Tag frei nehmen also den Donnerstag. Komisch.

Nee für den einen Tag jetzt am Freitag nehme ich natürlich nicht frei. Die Fahrtkosten sowohl für die Konferenz als auch für das Gespräch am Freitag werden voll von anderer Seite übernommen. Da muss ich erstmal nix beantrage...
Latuda
Benutzer
Beiträge: 72
Registriert: Mi 25. Apr 2012, 12:00

Re: Bewerbungsgespräch Urlaub

#22

Beitrag von Latuda »

Hi,

mal ganz praktisch: wie wahrscheinlich ist es, dass das Amt Dir gerade in diesen nichtmal drei Tagen was schickt, auf das Du auch noch innerhalb dieser Zeit reagieren musst?
Briefe sind auch schonmal drei Tage unterwegs und es gibt keinen Nachweis des Zugangs...

> gehöre also nun dem Arbeitsamt.
Oh mann, echt jetzt? Solche Untertanen braucht das Land.

Sonnigen Gruß,

Latuda
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35558
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Bewerbungsgespräch Urlaub

#23

Beitrag von marsupilami »

ikbif hat geschrieben: Mi 13. Mär 2019, 16:18 Danke marsuppilami für die ganzen Infos.
Gerne.
Dafür sind wir ja da.
ikbif hat geschrieben: Mi 13. Mär 2019, 16:18Für die Konferenz bekomme ich von den Veranstaltern auch was ausgestellt, das es ein Bewerbungsmarathon ist, das ist sicher ganz praktisch.
Das ist gut.
Halt nicht zu dick auftragen (lassen).

ikbif hat geschrieben: Mi 13. Mär 2019, 16:18Nee für den einen Tag jetzt am Freitag nehme ich natürlich nicht frei.
Auch wenn das langsam albern klingt von mir oder altersstarrsinnig, aber Du nimmst nicht "frei" - Du gehst Deinen Pflichten nach!!
Du nimmst Deine Rechte wahr.
Du beziehst zwar im Moment Leistungen von der Arbeitsagentur und bist mit der Unterschrift unter den Antrag auch bestimmte Verpflichtungen eingegangen, aber Du bist nicht bei denen angestellt!

Du kannst für den Zweck "Bewerbungsgespräch" gar nicht "frei" nehmen.
Die Arbeitsagentur muss Dich auch nicht frei stellen wie ein normaler AG.

ikbif hat geschrieben: Mi 13. Mär 2019, 16:18Die Fahrtkosten sowohl für die Konferenz als auch für das Gespräch am Freitag werden voll von anderer Seite übernommen. Da muss ich erstmal nix beantrage...
Sowas macht das Ganze einfacher und streßfreier.
Prima.

Und für Freitag schon mal :Daumen:
Signatur?
Muss das sein?
ikbif
Benutzer
Beiträge: 11
Registriert: So 10. Mär 2019, 18:06

Re: Bewerbungsgespräch Urlaub

#24

Beitrag von ikbif »

Nee das mit dem frei habe ich glaube ich jetzt verstanden ;) mir fällt nur kein besseres Wort ein ;)

Wenn ich jetzt wirklich mal über nen paar Tage wegfahren will, was muss ich dann bei der Meldung der Abwesenheit beachten? Gibt man da nur das Datum ein oder kann man da noch angeben um welche Uhrzeit wegen Briefkasten durchsuchen?
Und noch ne doofe Frage (die hier vermutlich schon beantwortet wurde...) Muss ich die Ortsabwesenheit auch für die Bewerbungsgespräche (die länger dauern weil weit weg) ausfüllen?

Und ganz lieben Dank fürs Daumendrücken :D
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89399
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Bewerbungsgespräch Urlaub

#25

Beitrag von Koelsch »

Nur Datum angeben - und, wenn Du abend spätestens 23:59 den Briefkasten leeren kannst, dann warst Du an dem Tag nicht abwesend.

Bewerbungsgespräch weit weg - wenn es mit Übernachtung ist, dann füll Ortsabwesenheit aus, damit gehst Du dann Null Risiko ein
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Antworten

Zurück zu „Arbeitslosengeld - Alg/ALG I (SGB III)“