Frage zur EKS-Pflicht und Rechtsformen der Firma

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Antworten
Dizzy
Beiträge: 3
Registriert: Fr 15. Mär 2019, 16:46

Frage zur EKS-Pflicht und Rechtsformen der Firma

#1

Beitrag von Dizzy »

Hallo,

ich habe eine Frage zur EKS-Pflicht und zu unterschiedlichen Rechtsformen einer Firma.

Ich bin dauerhaft erwerbsgemindert und bin ALG II Aufstockerin. Von 2008 - 2010 habe ich nach langer Arbeitsunfähigkeit eine berufliche Reha gemacht, damit ich trotz langfristiger gesundheitlicher Einschränkungen arbeiten kann, indem ich mich selbstständig mache.

Im Jahr 2011 habe ich mich mit Unterstützung des Jobcenter selbstständig gemacht, habe aber extreme Probleme bei der EKS Rechtslage gehabt.

Im Jahr 2016 habe ich eine UG gegründet, mit 2 weiteren Gesellschaftern, um aus der EKS-Pflicht herauszukommen.

Nun habe ich das Finanzamt als "Ansprechpartner" bezüglich Einnahmen und Ausgaben und eine Steuerberaterin, die mich diesbezüglich beraten kann, wodurch eine gewisse Rechtssicherheit gegeben ist. Ich beziehe ein geringes Gehalt aus der UG als Geschäftsführerin. Ich bin zu 1/3 Teilhaberin an der UG.

Ich bin mit der Rechtsform der UG nicht sehr glücklich (doppelte Buchführung, Bilanzierungspflicht) und habe diese Rechtsform 2016 nur als absolute Notlösung gewählt, um aus der EKS-Rechtsunsicherheit zu kommen.

Insbesondere würde ich gerne wissen, welche andere Firmen-Rechtsformen bei ALG II in Frage kommen. Ich weiß nicht, ob eine GbR oder eine KG bei ALG II eine Alternative wären ohne wieder EKS-pflichtig zu werden?

Bei der Gründung der UG war es zB aus ALG II Sicht sehr wichtig, dass ich nicht alleinige Gesellschafterin bin. Wäre ich alleinige Gesellschafterin der UG, wäre ich EKS-pflichtig, obwohl die UG eine eigenständige juristische Person ist.

Es ist sehr schwer Rat in diesem Bereich zu bekommen. Die meisten Stellen kennen sich entweder im "klassischen" ALG aus, aber nicht beim Thema EKS. Andere Stellen (zB Steuerberaterin) kennen sich im Bereich Selbstständigkeit, Rechtsform etc aus, aber nicht im Bezug auf ALG II Gesetzgebung.

Wäre für eure Ideen und Rat sehr dankbar.

LG
Dizzy
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8233
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Frage zur EKS-Pflicht und Rechtsformen der Firma

#2

Beitrag von tigerlaw »

:willkommen:

Liebe/r Dizzy,

Deine Frage ist nicht ganz richtig gestellt:

Ausgangspunkt ist die Frage, ob Du mit Deinem GF-Gehalt den SGB-II-Bedarf decken kannst oder nicht.

Wenn ja, ist Deine Frage gegenstandslos.

Wenn nein, musst Du natürlich alle Einnahmen, da vorrangig, realisieren, und erst danach füllt das JC bis zum Bedarf auf.

Das Einkommen muss man dem Jobcenter bekannt geben, und dafür gibt es zwei verschiedene Formulare: "EK" für Einkommen aus abhängiger Beschäftigung, und "EKS" für Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit.

Diese Formulare sind praktisch die Umsetzung des § 2 ALG-II-VO (EK) und des § 3 ALG-II-VO (EKS).

Auf Deine persönlichen Verhältnisse angewandt: Du bist bei der UG angestellt und hast vermutlich auch darauf geachtet, in der UG-Satzung Dir keine Sperrminorität als Gesellschafter/in einräumen zu lassen.

Damit bist Du auch für die DRV keine Unternehmer/in, sondern Angestellte/r, da Du keinen prägenden Einfluss auf die Geschicke der Gesellschaft nehmen kannst. Nebenbei: Die frühere Rechtsprechung, die auf den Charakter von "Herz und Hand" einer GmbH abgestellt hatte, ist inzwischen aufgegeben, es wird "stur" nach der formalen (Nicht-)Unternehmereigenschaft geschaut.

Und da Du somit keine "Unternehmer/in" bist, musst Du Dein Einkommen nicht anhand der Anlage EKS, sondern der Anlage EK gegenüber dem JC angeben.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89396
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Frage zur EKS-Pflicht und Rechtsformen der Firma

#3

Beitrag von Koelsch »

Zwei Punkte hat der Tiger noch nicht beleuchtet:
  1. Neben dem GF-Gehalt kann es ja noch zu einer Gewinnausschüttung kommen. Das wäre natürlich dem JC als sonstiges Einkommen zu melden - und würde zu 100% auf das ALG II angerechnet
  2. Wenn es zum Gewinn in der UG kommt, dann fließen 25% des Gewinns ja in's Stammkapital. Dies ist dann nicht als Einkommen zu werten
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Dizzy
Beiträge: 3
Registriert: Fr 15. Mär 2019, 16:46

Re: Frage zur EKS-Pflicht und Rechtsformen der Firma

#4

Beitrag von Dizzy »

Hi Tigerlaw :)

Danke für Deine Antwort!

Nein, mein GF-Gehalt deckt nicht den SGB-Bedarf ab, daher stocke ich auf.

Derzeit muss ich keine EKS-Formulare ausfüllen, weil es 3 gleichberechtigte Gesellschafter gibt. Und ja, ich habe darauf geachtet, dass ich keine Sperrminorität habe.

Mein Ziel, dass ich meinen Beruf ausüben kann, ohne der EKS-Rechtsunsicherheit ausgesetzt zu sein, ist damit erstmal erfüllt.

Wie gesagt, bin ich mit dem Modell der UG nicht wirklich glücklich. Als Kapitalgesellschaft gelten sehr hohe Anforderungen (doppelte Buchführung, Bilanzpflicht, was zu sehr hohen Kosten bei der Steuerberaterin führt. Dieses Jahr musste ich 2.500 Euro nur an die Steuerberaterin zahlen, was ich mir gar nicht leisten kann. Wenn ich soviel Geld verdienen würde, dann wäre ich gar nicht im ALG II Bezug.)

Daher die Frage, ob ich es auch zB als Kommanditgesellschaft (mit geringeren Anforderungen, weil keine Kapitalgesellschaft) machen könnte, oder ob ich dann wieder EKS-pflichtig wäre. Kann man eine KG so aufstellen, dass ich als Komplementär und Geschäftsführerin nicht "Alleingesellschafterin" bin?

Soweit ich weiß, wäre dies möglich "Die Kommanditisten sind von der Führung der Geschäfte der Gesellschaft ausgeschlossen. Sie können einer Handlung der Komplementäre nicht widersprechen, es sei denn, dass die Handlung über den gewöhnlichen Betrieb des Handelsgewerbes der Gesellschaft hinausgeht. Der Gesellschaftsvertrag kann hiervon abweichen und dem Kommanditisten Geschäftsführungsrechte, nicht aber die Vertretungsmacht, verleihen. Soll der Kommanditist die Gesellschaft auch vertreten dürfen, so kann man ihm Prokura erteilen. Dies müsste im Gesellschaftsvertrag vereinbart werden."

Aber ich weiß nicht, ob dies auch ALG-II / SGB tauglich ist? Wird das anerkannt?

Falls ja, wäre es sinnvoll von der UG zur KG zu wechseln?

Reicht es aus SGB Sicht wenn ich einen Kommanditisten habe?

Was ist, wenn dieser auch im SGB-Bezug ist?

Ist es aus SGB Sicht relevant wenn beide Personen im SGB Bezug sind, weil dann die Firma zu 100% von Personen geführt wird, die unter die Regelungen des SGB fallen?

(Ich habe noch weitere Fragen, insbesondere zur UG, die mir auch noch aus anderen Gründen ziemliche Bauchschmerzen macht, aber ich stelle die später, damit nicht alles durcheinander kommt.)
Zuletzt geändert von Dizzy am Fr 15. Mär 2019, 19:22, insgesamt 1-mal geändert.
Dizzy
Beiträge: 3
Registriert: Fr 15. Mär 2019, 16:46

Re: Frage zur EKS-Pflicht und Rechtsformen der Firma

#5

Beitrag von Dizzy »

Koelsch hat geschrieben: Fr 15. Mär 2019, 17:48 Zwei Punkte hat der Tiger noch nicht beleuchtet:
  1. Neben dem GF-Gehalt kann es ja noch zu einer Gewinnausschüttung kommen. Das wäre natürlich dem JC als sonstiges Einkommen zu melden - und würde zu 100% auf das ALG II angerechnet
  2. Wenn es zum Gewinn in der UG kommt, dann fließen 25% des Gewinns ja in's Stammkapital. Dies ist dann nicht als Einkommen zu werten
Danke :)

Ja, die beiden Punkte sind mir bekannt. In der Gründungsphase ist es noch nicht zu einem Gewinn gekommen.

Die Einnahmen der UG reichen um die Ausgaben zu decken und mein GF-Gehalt zu zahlen.

Ich bin die einzige, die für die UG Einkommen erwirtschaftet, und da ich erwerbsgemindert bin, ist das UG Einkommen nicht wirklich zur Gewinnerzielung ausreichend.
Antworten

Zurück zu „Selbstständig und ALG II/Hartz IV“