Firmen - Ausgaben
Re: Firmen - Ausgaben
Also hat das FA nix anerkannt, wie Du schreibst, sondern sie haben nicht geprüft. Also immer schön bei den Fakten bleiben. Und 1 Mann Betrieb und keine Prüfung - ich war/bin auch ein 1-Mann Betrieb und ich hatte 4 USt.-Sonderprüfungen in 3 Jahren durch's FA. Und wir haben einen weiteren User, auch der 1-Mann Betrieb und er hatte Betriebsprüfung durch's FA. Du hast also schlicht und ergreifend Glück gehabt bisher.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Firmen - Ausgaben
Koelsch es kommt auf den Umsatz an bei mir war er immer unter 8888.-€ im Jahr und meine Ausgaben wurden anerkannt sonst hätte ich ja auch keinen Einkommensteuerbescheid erhalten vom Finanzamt, oder ...?, also habe ich wohl immer alles korrekt und richtig gemacht bis 2018 .
Zu #1083,
wenn ich das so lese von dir geht es in diesen Prozessen vorm Finanzgericht wohl auch um größere summen Geld sonst würden sie da nicht streiten, aber bei uns kleinst Gewerbetreibenden geht es im Verhältnis zu den Verfahren dort wohl um so kleine summen Geld das wir dort nie streiten würden.
Zu #1083,
wenn ich das so lese von dir geht es in diesen Prozessen vorm Finanzgericht wohl auch um größere summen Geld sonst würden sie da nicht streiten, aber bei uns kleinst Gewerbetreibenden geht es im Verhältnis zu den Verfahren dort wohl um so kleine summen Geld das wir dort nie streiten würden.
Zuletzt geändert von Peterpanik am Mo 18. Mär 2019, 06:37, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Firmen - Ausgaben
Nö, Peter, normalerweise erfolgt keine "Anerkennung" durch das FA, sondern es erlässt den jeweiligen Steuerbescheid alleine auf Grundlage der in der Erklärung (zum Einkommen, Umsatz, Erbschaft usw.) eingereichten Daten.
Sollte es "Auffälligkeiten" geben, oder schlicht aufgrund von Zeitablauf, erfolgt dann eine Überprüfung, z.B. durch einen Betriebsprüfer, der die Buchhaltung penibel durchleuchtet.
Sehr große Unternehmen sollen eigentlich im Abstand weniger Jahre geprüft werden, während bei Klein- und Kleinstunternehmen, die Prüfungen durchaus auch schon mal nur alle 20 oder 25 Jahre erfolgen.
Anders ist es bei der SV, da prüft die DRV alle vier Jahre, aber auch nur hinsichtlich der SV-Beiträge etc. Der Betriebsprüfer der DRV würde also niemals eine Stellungnahme zur unabweisbaren Notwendigkeit von Bewirtungsaufwendungen anlässlich eines runden Geburtstags abgeben.
Sollte es "Auffälligkeiten" geben, oder schlicht aufgrund von Zeitablauf, erfolgt dann eine Überprüfung, z.B. durch einen Betriebsprüfer, der die Buchhaltung penibel durchleuchtet.
Sehr große Unternehmen sollen eigentlich im Abstand weniger Jahre geprüft werden, während bei Klein- und Kleinstunternehmen, die Prüfungen durchaus auch schon mal nur alle 20 oder 25 Jahre erfolgen.
Anders ist es bei der SV, da prüft die DRV alle vier Jahre, aber auch nur hinsichtlich der SV-Beiträge etc. Der Betriebsprüfer der DRV würde also niemals eine Stellungnahme zur unabweisbaren Notwendigkeit von Bewirtungsaufwendungen anlässlich eines runden Geburtstags abgeben.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Firmen - Ausgaben
Auch wenn das Finanzamt die Betriebsausgaben bis jetzt nicht bemängelt haben sollte (eine Anerkennung scheidet mangels Betriebsprüfung bisher aus), kommt der TE um die sozialrechtliche Erstattung von den 14.000 € wohl nicht herum.
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Re: Firmen - Ausgaben
Olivia und wer soll das bezahlen...?, ich kann es nicht bzw. werde es nie bezahlen den der Regelsatz bzw. Grundsicherung sind unpfändbar.
Re: Firmen - Ausgaben
Aber aufrechenbar
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Re: Firmen - Ausgaben
Wo mit .? also mit Nixe also Rückzahlung null ...
Re: Firmen - Ausgaben
Mit dem Regelsatz - gucksu § 43 SGB II bzw. § 44b SGB XII
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Re: Firmen - Ausgaben
Koelsch alles schöne Worte aber leider Real nicht umsetzbar ...
Re: Firmen - Ausgaben
Ich sag mal so, wenn das BVerfG zu dem Schluß kommt, dass Sanktionen, die das Existenzminimum unterschreiten verfassungswidrig sind, dann sind auch An-, Auf- und andere Rechnungen nicht möglich.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Firmen - Ausgaben
Günter wie war sind deine Worte und nun warten wir mal ab was BVerfG entscheidet .........
Re: Firmen - Ausgaben
Hmmmmmm. Und was soll das Jobcenter dann bei Überzahlungen machen? Dann liefe ja jede Überzahlung, die zwischenzeitlich verbraucht wurde, ins Leere. Insbesondere von Selbständigen könnte nie mehr irgendwas zurückgefordert werden, insbesondere würden jegliche Erstattungen bei Überzahlungen von Leistungen ins Leere laufen. Darlehen bräuchten dann auch nicht mehr zurückgezahlt werden.
Gegen die Aufrechnungsparagraphen wurde übrigens bereits bis zum obersten Gericht geklagt und dieses hat die Aufrechnungen für zulässig befunden.
Re: Firmen - Ausgaben
Die Frage ist, wie man denn (bei 14.000 € Überzahlung nach Berechnung des JC) eine jahrelange Unterschreitung des Existenzminimums begründen will?
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Re: Firmen - Ausgaben
Olivia ich habe noch einen Fall am laufen wo ich eine Rückzahlung an das Jobcenter gestoppt habe seit 3 Jahren und sie hatten eine Verhandlung im SG angesetzt im November 2018 die haben wir geschickt umgangen, weil wir ja das offene Urteil abwarten wollen, dann wären wir im Vorteil.
Günter du hast es sehr gut erfasst, also alles wird gut ...
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Re: Firmen - Ausgaben
Rechtzeitig im Rahmen des möglichen aufrechnen.
@PPs Jobcenter SBchen und die Sozialgerichte haben es mit zu verantworten, dass sich seit 2012 ca. 14.000 Euro an strittigen Rückforderungen angesammelt haben. Selbst wenn beispielsweise nur die Hälfte dieser Rückforderungen als berechtigt heraus stellen sollten, werden nach SGB II und SGB XII die Leistungen nicht (im vollen Maße) eingebracht werden können. @Peterpanik's Bauernschläue wird dazu führen, dass die erbrachten ALG II Leistungen zu Lasten der Steuermittel des Bundes abgeschrieben werden müssen - egal ob Gesetze im Rahmen von SGB II oder SGB XII angewendet werden:
§ 43 SGB II Aufrechnung hat geschrieben:
(4)[...] Sie endet spätestens drei Jahre nach dem Monat, der auf die Bestandskraft der in Absatz 1 genannten Entscheidungen folgt. [...]
§ 26 SGB XII Einschränkung, Aufrechnung hat geschrieben:
(1) Die Leistung soll bis auf das zum Lebensunterhalt Unerlässliche eingeschränkt werden.
(4) Eine Aufrechnung erfolgt nicht, soweit dadurch der Gesundheit dienende Leistungen gefährdet werden.
SGB XII § 44b Aufrechnung, Verrechnung hat geschrieben:
SGB XII § 44b Aufrechnung, Verrechnung
Die Dauer der möglichen Aufrechnung mit einer bestandskräftigen Forderung wird auf einen Zeitraum von 3 Jahren beschränkt.
Aus die Maus - ob's mir passt oder nicht!Rechtsanwalt Volker Gerloff, Berlin hat geschrieben:
Zu beachten ist hier auch das Gebot, dass das menschenwürdige Existenzminimum zu jeder Zeit zu sichern ist. Das BVerfG sagt dazu bekanntlich: „Der gesetzliche Leistungsanspruch muss so ausgestaltet sein, dass er stets den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers deckt.“
(BVerfGE 125, 175, 223 f.). „Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG verlangt, dass das Existenzminimum in jedem Fall und zu jeder Zeit sichergestellt sein muss.“
(BVerfGE 125, 175, 253). Das vom BVerfG konkretisierte Grundrecht lässt also kaum Raum dafür, das Existenzminimum dauerhaft im Einzelfall evident zu kürzen (vgl. Prof. Dr. Schmidt-De Caluwe, Sozialrecht – Tradition und Zukunft (4. Deutscher Sozialrechtstag), 39, 56).
Re: Firmen - Ausgaben
Wenn´s gestattet ist, liefere ich meinen Senf auch ab.
Man kann ja PPs Argumentation mit dem doppelt ausgegebenen Geld für schwachsinnig oder bauernschlau halten, Fakt ist, ist die Knete weg, weil für sinnvolle oder sinnlose Betriebsausgaben verwendet oder -schwendet, dann wird bei Aufrechnung das Existenzminimum unterschritten. Das die Gerichte nicht zu Potte kommen kann man doch PP nicht anlasten.
Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, dafür zu sorgen, dass es klare Regeln gibt und Mittel zur Verfügung stehen, um zeitnah zu handeln.
Z.B. könnte man einen entsprechend geschulten Wirtschaftsausschuss aus 3 Praktikern in den JCs installieren die die abschließenden EKSe innerhalb von 14 Tagen prüfen, dann sofort einen Termin mit dem Deliquenten machen und die strittigen Fragen klären. Sollte ein Gerichtsverfahren nötig sein, so muss das zeitnah erfolgen.
Aber das alles bedeutet mehr Geld ins System. In Wahrheit interessiert es doch den Herrn Minister und seine Kumpanen einen Sch.... wie viele Menschen auf der Strecke bleiben.
Das jemand wie PP die Schwächen des Systems nutzt kann man mM nach nicht PP zum Vorwurf machen. Vor allem sollte man sich immer klar machen um welche Summen es geht, 14.000 € und wieviele PPs gibt es? Ein paar Duzend? Die schaffen zusammen nicht mal so viel Schaden anzurichten, wie eine nicht gewartete Autobahnbrücke kostet.
Der Finanzfuzzi spart Gelder ein
http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=19&t=24314
um sie woanders zu verschleudern
http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=19&t=24310
Klar hast du recht, niemand sollte Steuermittel missbrauchen, aber die Relationen sollte man im Auge behalten.
Der Gesetzgeber stattet die betriebswirtschaftlichen Nullen nicht ausgebildeten SBs mit der Macht aus, Betriebsausgaben nach Gutdünken anzuerkennen oder nicht. Es gibt im Forum ausreichend Beispiele über hirnrissige Machtausübung, wenn z.B. gesetzlich vorgeschriebene Fortbildungen, erforderliche Geräte, Fahrtkosten, Büromaterial nicht anerkannt wurden. Der Gesetzgeber hat gesagt ihr armen Schweine habt das Recht, diese Entscheidungen gerichtlich überprüfen zu lassen, aber wir statten die Sozialgerichte nicht mit dem erforderlichen Personal aus, dass ihr die Prozessenden auch zu Lebzeiten erlebt.@PPs Jobcenter SBchen und die Sozialgerichte haben es mit zu verantworten, dass sich seit 2012 ca. 14.000 Euro an strittigen Rückforderungen angesammelt haben. Selbst wenn beispielsweise nur die Hälfte dieser Rückforderungen als berechtigt heraus stellen sollten, werden nach SGB II und SGB XII die Leistungen nicht (im vollen Maße) eingebracht werden können. @Peterpanik's Bauernschläue wird dazu führen, dass die erbrachten ALG II Leistungen zu Lasten der Steuermittel des Bundes abgeschrieben werden müssen - egal ob Gesetze im Rahmen von SGB II oder SGB XII angewendet werden:
Man kann ja PPs Argumentation mit dem doppelt ausgegebenen Geld für schwachsinnig oder bauernschlau halten, Fakt ist, ist die Knete weg, weil für sinnvolle oder sinnlose Betriebsausgaben verwendet oder -schwendet, dann wird bei Aufrechnung das Existenzminimum unterschritten. Das die Gerichte nicht zu Potte kommen kann man doch PP nicht anlasten.
Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, dafür zu sorgen, dass es klare Regeln gibt und Mittel zur Verfügung stehen, um zeitnah zu handeln.
Z.B. könnte man einen entsprechend geschulten Wirtschaftsausschuss aus 3 Praktikern in den JCs installieren die die abschließenden EKSe innerhalb von 14 Tagen prüfen, dann sofort einen Termin mit dem Deliquenten machen und die strittigen Fragen klären. Sollte ein Gerichtsverfahren nötig sein, so muss das zeitnah erfolgen.
Aber das alles bedeutet mehr Geld ins System. In Wahrheit interessiert es doch den Herrn Minister und seine Kumpanen einen Sch.... wie viele Menschen auf der Strecke bleiben.
Das jemand wie PP die Schwächen des Systems nutzt kann man mM nach nicht PP zum Vorwurf machen. Vor allem sollte man sich immer klar machen um welche Summen es geht, 14.000 € und wieviele PPs gibt es? Ein paar Duzend? Die schaffen zusammen nicht mal so viel Schaden anzurichten, wie eine nicht gewartete Autobahnbrücke kostet.
Der Finanzfuzzi spart Gelder ein
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um sie woanders zu verschleudern
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Klar hast du recht, niemand sollte Steuermittel missbrauchen, aber die Relationen sollte man im Auge behalten.
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Re: Firmen - Ausgaben
Nee nee, gerade bei Selbständigen sind die Chancen auf Rückzahlung doch besonders gut. Denn, die Selbständigen werden doch so kompetent und nachhaltig gefördert, dass sie schnell aus dem Bezug ausscheiden. Danach werden sie so reich, dass sie alle Überzahlungen bequem rück erstatten können. Oder, zweifelt das JC etwa an seiner eigenen Leistungsfähigkeit?Olivia hat geschrieben: ↑Mo 18. Mär 2019, 17:37Hmmmmmm. Und was soll das Jobcenter dann bei Überzahlungen machen? Dann liefe ja jede Überzahlung, die zwischenzeitlich verbraucht wurde, ins Leere. Insbesondere von Selbständigen könnte nie mehr irgendwas zurückgefordert werden, insbesondere würden jegliche Erstattungen bei Überzahlungen von Leistungen ins Leere laufen. Darlehen bräuchten dann auch nicht mehr zurückgezahlt werden.
Gegen die Aufrechnungsparagraphen wurde übrigens bereits bis zum obersten Gericht geklagt und dieses hat die Aufrechnungen für zulässig befunden.
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Re: Firmen - Ausgaben
Stattdessen läuft das Verfahren wie folgt ab: Die aEKS wird eingereicht und dann hört man viele Monate gar nichts mehr vom Jobcenter. Irgendwann kommt eine Aufforderung, die aEKS einzureichen, oder eine Aufforderung zur Mitwirkung und man soll zusätzliche Unterlagen einreichen, dabei liegen diese bereits vor. Dann folgt wieder mehrere Monate gar nichts. Wenn man im Servicecenter anruft, kann der Vorgang nicht aufgerufen werden. Nach ein, zwei Jahren kommt dann ein abschliessender Bescheid. Von den angegebenen und nachgewiesenen Ausgaben wurde irgendwas gestrichen, bevor Rücksprache zu den einzelnen Ausgaben gehalten wurde. Dadurch kommt es zu einem Rückforderungsbescheid. Der Rückforderungsbescheid ist aber nicht selbst erklärend und enthält auch keine weiteren Angaben zu den Zahlen. Eine Angabe, warum bestimmte Betriebsausgaben gestrichen wurden, erfolgt nicht. Der Bescheid weist dann einen zu geringen Betrag für den Lebensunterhalt aus. Die Widerspruchsstelle hat sich inhaltlich nicht mit den vorgebrachten Argumenten auseinandergesetzt, sondern lehnt den Widerspruch am Ende der gerade noch zulässigen 3-Monats-Frist mit einem vorgefertigten Schreiben unter Verweis auf den abschliessenden Bescheid ab. Dann folgt die Klärung am Sozialgericht. Wegen Arbeitsüberlastung solle von Rückfragen abgesehen werden. Der BWZ liegt dann einige Jahre zurück, ehe das Verfahren bearbeitet wird. Zwischenzeitlich sind mehrere weitere BWZ abzurechnen, bei denen sich teilweise der Ablauf wiederholt.Günter hat geschrieben: ↑Di 19. Mär 2019, 11:24 Z.B. könnte man einen entsprechend geschulten Wirtschaftsausschuss aus 3 Praktikern in den JCs installieren die die abschließenden EKSe innerhalb von 14 Tagen prüfen, dann sofort einen Termin mit dem Deliquenten machen und die strittigen Fragen klären. Sollte ein Gerichtsverfahren nötig sein, so muss das zeitnah erfolgen.
Re: Firmen - Ausgaben
Bei aller verständlichen Kritik an PP und am Ausnutzen der Lücken, wie hoch ist der Schaden durch die paar Leutchen, die sich in der Form wehren.
Und wie hoch ist dieser Schaden?
https://www.zeit.de/news/2018-10/18/med ... -99-422107
Und die Politik weiß es seit zig Jahren, es wurde bisher weder ein Bangster noch ein Steuerverkürzer zu Schadenersatz oder gar zu Strafen für das kriminelle Verhalten verurteilt.
Aber auf die kleinen Würsten wird eingeprügelt. Mobilität hin oder her, aber die Kirche sollte im Dorf bleiben.
Und wie hoch ist dieser Schaden?
https://www.zeit.de/news/2018-10/18/med ... -99-422107
Und die Politik weiß es seit zig Jahren, es wurde bisher weder ein Bangster noch ein Steuerverkürzer zu Schadenersatz oder gar zu Strafen für das kriminelle Verhalten verurteilt.
Aber auf die kleinen Würsten wird eingeprügelt. Mobilität hin oder her, aber die Kirche sollte im Dorf bleiben.
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Re: Firmen - Ausgaben
Mal einfach was zum lesen :
Habe ich einfach mal denen so da hin geschickt.Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: Firmen - Ausgaben
" Wird eine Rechtsfrage aufgeworfen, die in der Rechtsprechung noch nicht geklärt, aber klärungsbedürftig ist, muss PKH ebenfalls bewilligt werden. Klärungsbedürftig in diesem Sinn ist nicht bereits jede Rechtsfrage, die noch nicht höchstrichterlich entschieden ist. "
Wenn ich das so lese aus den Beschluss L 6 AS 2437/17 B müsst mir das LSG - Hessen und das BSG auch meine beantragte PKH genehmigen.
Und da das LSG in der Sache L 7 AS 628 / 18 meine PKH abgelehnt hat beweist das der 7 Senat es abschieben wollte um nicht über Realität
sprechen zu müssen mit mir, was ich zum Glück verhindert habe, weil diese Sache also die gleiche Frage ja parallel bei SG, LSG, BSG liegt .
Wenn ich das so lese aus den Beschluss L 6 AS 2437/17 B müsst mir das LSG - Hessen und das BSG auch meine beantragte PKH genehmigen.
Und da das LSG in der Sache L 7 AS 628 / 18 meine PKH abgelehnt hat beweist das der 7 Senat es abschieben wollte um nicht über Realität
sprechen zu müssen mit mir, was ich zum Glück verhindert habe, weil diese Sache also die gleiche Frage ja parallel bei SG, LSG, BSG liegt .
- kleinchaos
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Re: Firmen - Ausgaben
Wenn ich frage, was eher da war, Henne oder Ei, werd ich darauf vom Jc, SG, LSG, BSG, BGH, VerfG, BVerfG keine Antwort bekommen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Firmen - Ausgaben
Kleinchaos ob sie Antworten oder nicht es ist mir nicht so wichtig, wichtig ist mir diesen Leuten ihre eigne Dummheit vor die Augenzuführen.
Zu #1112 ja Koelsch wohlgemerkt ihre eigne.
Zu #1112 ja Koelsch wohlgemerkt ihre eigne.
Zuletzt geändert von Peterpanik am Mo 25. Mär 2019, 17:44, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Firmen - Ausgaben
Ich denke auch, das ist wichtig, dass denen deutlich Dummheit vorgeführt wird.
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