Heizkosten Guthaben
Heizkosten Guthaben
Meine Wohnung ist etwas teurer als die Höchstgrenze die das Jobcenter übernimmt.
Daher beteiligt sich das Jobcenter seit 2013 nicht mehr an meinen Nebenkosten-/Heizkostennachzahlungen. Vorher haben sie die teilweise übernommen. 2013 haben sie mir sinngemäß geschrieben: Sie bekommen schon den Höchstsatz der KdU, daher hat das Jobcenter mit Ihren Nachzahlungen nichts zu tun. (Ich kann das Schreiben raussuchen und hochladen wenn es wichtig ist)
Jahrelang hatte ich Nachzahlungen in Höhe von mehreren hundert Euro zu zahlen, insgesamt mindestens 2.000 Euro.
Jetzt hatte ich ein Guthaben bei den Heizkosten, zwar eine Nachzahlung bei den sonstigen Nebenkosten, aber insgesamt ein Guthaben was ich vom Vermieter ausgezahlt bekam.
Das Jobcenter meint jetzt, sie hätten mir zu viel Heizkosten gezahlt und ich soll die zurückzahlen. Mir kommt das irgendwie ungerecht vor. Dürfen die das?
Daher beteiligt sich das Jobcenter seit 2013 nicht mehr an meinen Nebenkosten-/Heizkostennachzahlungen. Vorher haben sie die teilweise übernommen. 2013 haben sie mir sinngemäß geschrieben: Sie bekommen schon den Höchstsatz der KdU, daher hat das Jobcenter mit Ihren Nachzahlungen nichts zu tun. (Ich kann das Schreiben raussuchen und hochladen wenn es wichtig ist)
Jahrelang hatte ich Nachzahlungen in Höhe von mehreren hundert Euro zu zahlen, insgesamt mindestens 2.000 Euro.
Jetzt hatte ich ein Guthaben bei den Heizkosten, zwar eine Nachzahlung bei den sonstigen Nebenkosten, aber insgesamt ein Guthaben was ich vom Vermieter ausgezahlt bekam.
Das Jobcenter meint jetzt, sie hätten mir zu viel Heizkosten gezahlt und ich soll die zurückzahlen. Mir kommt das irgendwie ungerecht vor. Dürfen die das?
Re: Heizkosten Guthaben
Jein oder Na:
Beispiel:
€ 400,00 Angemessene, vom JC übernommene Warmmiete
€ 500,00 tatsächlich von Dir gezahlte Warmmiete
€ 100,00 HK Rückerstattung vom Vermieter. Da JC 80% der tatsächlichen Miete zahlt, stehen denen auch 80% der Rückzahlung zu
Beispiel:
€ 400,00 Angemessene, vom JC übernommene Warmmiete
€ 500,00 tatsächlich von Dir gezahlte Warmmiete
€ 100,00 HK Rückerstattung vom Vermieter. Da JC 80% der tatsächlichen Miete zahlt, stehen denen auch 80% der Rückzahlung zu
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
- angel6364
- Benutzer
- Beiträge: 12400
- Registriert: Fr 17. Okt 2008, 17:20
- Wohnort: Landkreis Nürnberger Land
Re: Heizkosten Guthaben
Sehe ich nicht so.
Bei dem Beispiel hätte sie jährlich 1200 € der Warmmiete selbst getragen, davon gibts 100 € vom Vermieter zurück, gehört ihr. Dem JC steht meiner Meinung nach erst dann ein Teil der Rückzahlung zu, wenn sie die jährlich selbst übernommene KdU übersteigen würde. Also beispielsweise unwahrscheinliche 1400 € Rückerstattung vom Vermieter = 200 € fürs JC.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
Re: Heizkosten Guthaben
Es geht nur um die Heizkosten. Die anderen Nebenkosten haben das Jobcenter nicht interessiert. Sie wollten nur die Abrechnung der Heizkosten haben. Nebenkostenabrechnungen habe ich denen seit 2013 nicht mehr geschickt weil sie die sowieso nicht bezahlen.
Re: Heizkosten Guthaben
OK, wieviel der Heizkosten hat denn JC gezahlt?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Heizkosten Guthaben
Sie haben 100 Euro/Monat gezahlt. Verheizt habe ich aber nur 50/Monat.
Re: Heizkosten Guthaben
OK, dann befürchte ich, hat JC Recht, dann steht denen das Geld leider zu.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
- angel6364
- Benutzer
- Beiträge: 12400
- Registriert: Fr 17. Okt 2008, 17:20
- Wohnort: Landkreis Nürnberger Land
Re: Heizkosten Guthaben
Wenn das ausschließlich die Heizkosten sind, stimme ich Koelsch zu.
Trotzdem würden mich die Angemessenheitsgrenzen Deines Ortes, die tatsächliche Miete und die Gesamtzahlung des JCs interessieren.
Trotzdem würden mich die Angemessenheitsgrenzen Deines Ortes, die tatsächliche Miete und die Gesamtzahlung des JCs interessieren.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
Re: Heizkosten Guthaben
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/22.html
Irgendwas stimmt an deiner Schreiberei nicht.(3) Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie oder nicht anerkannte Aufwendungen für Unterkunft und Heizung beziehen, bleiben außer Betracht.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Heizkosten Guthaben
Das Jobcenter zahlt 666 € für die gesamte KdU.
Ich zahle für die gesamte Miete, NK und Heizkosten 834,55 €. Davon muss man allerdings 18 % abziehen, weil ein Raum das Arbeitszimmer ist und gilt somit nicht als Bestandteil der Wohnung (sondern so als hätte ich wo anders ein Büro gemietet). Damit zahle ich also für den privaten Teil der Wohnung 684,33 €.
Was angemessen ist, weiß ich nicht, ich vermute 666 €? Wo finde ich das? Es geht aber um das Jahr 2017, letztes Jahr wurde der Betrag erhöht.
Ich zahle für die gesamte Miete, NK und Heizkosten 834,55 €. Davon muss man allerdings 18 % abziehen, weil ein Raum das Arbeitszimmer ist und gilt somit nicht als Bestandteil der Wohnung (sondern so als hätte ich wo anders ein Büro gemietet). Damit zahle ich also für den privaten Teil der Wohnung 684,33 €.
Was angemessen ist, weiß ich nicht, ich vermute 666 €? Wo finde ich das? Es geht aber um das Jahr 2017, letztes Jahr wurde der Betrag erhöht.
Re: Heizkosten Guthaben
Schau mal hier - https://harald-thome.de/oertliche-richtlinien/
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Heizkosten Guthaben
Demnach wären das 694,54 € gewesen im Jahr 2017. Warum hab ich dann nur € 666 bekommen? Erst seit letztem November bekomme ich 694,54 €.
Re: Heizkosten Guthaben
Ich sehe grade, das ist die Bruttokaltmiete. Heißt das die Heizkosten kommen noch dazu? Dann wäre meine Wohnung ja mehr als angemessen vom Preis her. Müßte das Jobcenter dann nicht die Nebenkostennachzahlungen bezahlen?
Re: Heizkosten Guthaben
Ja müsste es.
Vielleicht wäre es dann doch gut, wenn Du die Bescheide mal anonymisiert hier hochlädst.
Vielleicht wäre es dann doch gut, wenn Du die Bescheide mal anonymisiert hier hochlädst.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Heizkosten Guthaben
Stimmt natürlich nicht was ich eben geschrieben habe. Man muss von den angemessenen qm ausgehen, nicht den tatsächlichen. Dann wären es 514,15 € + Heizkosten. Also 614,15 €. Bekommen haben wir aber € 666. Blick ich nicht mehr durch.
Re: Heizkosten Guthaben
Welche Bescheide genau? Die Berechnungsbögen von 2017? Oder die Aufforderung zur Anhörung wegen dem Heizkostenguthaben?
Re: Heizkosten Guthaben
Sowohl als auch, und am Besten, gerne per PN, Deinen Wohnort an mich
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Heizkosten Guthaben
Anhörung:
kann man immer nur eins uploaden?
kann man immer nur eins uploaden?
Re: Heizkosten Guthaben
Berechnungsbogen
Re: Heizkosten Guthaben
Ich schau mir das morgen Nachmittag mal genauer an, gib mir bitte noch Deinen Wohnort per PN
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Heizkosten Guthaben
Weil ich selbständig bin und erst nach der Einkommensteuererklärung die gesamte EkSt bezahle.
Krankenkasse etc. bezahle ich selbst bzw. derzeit das Jobcenter.
Krankenkasse etc. bezahle ich selbst bzw. derzeit das Jobcenter.
Re: Heizkosten Guthaben
OK, sind diese Einkommensdaten aus Deiner EKS, wenn ja, vorläufige oder endgültige?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Heizkosten Guthaben
Das Einkommen stimmt mit meiner endgültigen EKS überein. Es ist die abschließende Berechnung vom Jobcenter.