Ortsabwesenheit - Welche Angaben sind rechtens

Hier können Fragen gestellt werden, die in den anderen Hilfethemen nicht passen.
Stella
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Ortsabwesenheit - Welche Angaben sind rechtens

#1

Beitrag von Stella »

Hallo in die Runde,
wenn man eine - in diesem Fall dreitägige - Ortsabwesenheit beim JC beantragt, was muss an denn da beachten?
Auf folgende Fragen habe ich keine Antwort gefunden:

Welche Fristen muss man einhalten? (Wie lange vorher die Angabe machen, gibts da kürzeste und längste Fristen?)
Welche Angaben muss man machen: Zweck der Abwesenheit? Reiseziel? Finanzierung?
Muss man Auskunft über die entstehendne Kosten machen und wie man diese begleicht?
Kann das JC die Abwesenheit ohne Begründung ablehnen?

Mein Eindruck von dem Gelesenen im Netz ist, dass es je nach JC unterschiedlich gehandhabt wird. Bei mir geht es nur um 3 Tage und ich habe nichts zu verbergen. Und es ging bisher mit dem JC alles gut, sie haben mich gut behandelt trotz Selbstständigkeit.

Dennoch würde mich interessieren, was es zu beachten gibt. Und es könnte ja auch für andere interessant sein.

Danke und viele Grüße
Stella
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kleinchaos
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Re: Ortsabwesenheit - Welche Angaben sind rechtens

#2

Beitrag von kleinchaos »

Eigentlich weiß da niemand nichts genaues, es ist wie so oft im SGB II: Einzelfallentscheidung.
Die Zustimmung soll erteilt werden, wenn es aktuell keine dringenden Eingliederungsmaßnahmen gibt.
Beantragen ist auch unterschiedlich bei den Fristen. Zwischen 3 Tagen und 4 Wochen war schon alles dabei.
Ziel, Grund und Finanzierung der OA geht den Vermittler nix an.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Günter
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Re: Ortsabwesenheit - Welche Angaben sind rechtens

#3

Beitrag von Günter »

Nein, nein und nochmals nein.

Du bist kein Bittsteller, du musst dich nicht klein machen.

Du hast einen Rechtsanspruch auf 18 Tage OA. Ohne jegliche Begründung, ohne Angabe des Reiseziels, Zweck oder Finanzierung.


as JC kann die OA ablehnen, wenn .....

dringende Stellenangebote, oder Maßnahmen lauern.


Fristen gibt es nicht. Wenn du heute mit deinem SB Kontakt aufnimmst und ganz harmlos fragst, stehen aktuell Maßnahmen oder dringenden Stellenangebote an, dann ist die Antwort in aller Regel Nö, Dann sagst du, trifft sich gut, ich beantrage 3 Tage AO.

http://widerspruch-sozialberatung.de/PD ... %20EAO.pdf



https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok ... 015897.pdf

Ab Seite 50
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
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Re: Ortsabwesenheit - Welche Angaben sind rechtens

#4

Beitrag von Olivia »

Günter hat geschrieben: Do 20. Jun 2019, 13:16 Nein, nein und nochmals nein.

Du bist kein Bittsteller, du musst dich nicht klein machen.

Du hast einen Rechtsanspruch auf 18 Tage OA. Ohne jegliche Begründung, ohne Angabe des Reiseziels, Zweck oder Finanzierung.
Es sind sogar 21 Kalendertage jährlicher Anspruch.

Der Ablauf ist in der Praxis hier so, dass man einen schriftlichen (oder auch telefonischen, per E-Mail, Fax) Antrag stellt auf Ortsabwesenheit. Dann folgt eine Einladung zu einem Vorsprachetermin, der vor der geplanten Ortsabwesenheit liegt. In dem Termin erhält man dann den Bewilligungsbescheid zur Ortsabwesenheit sowie die Rückmeldeauflage, d.h. man muss am ersten Tag nach der Ortsabwesenheit, an dem das Jobcenter geöffnet ist, dort in der Eingangszone vorsprechen und sich zurückmelden. Auf Antrag kann das Jobcenter auf die persönliche Rückmeldung auch verzichten, wenn beispielsweise Aufträge anstehen, die gleich abgearbeitet werden müssen und sich mit der persönlichen Rückmeldung beissen.
Stella
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Re: Ortsabwesenheit - Welche Angaben sind rechtens

#5

Beitrag von Stella »

Danke Euch!
Und wenn man gefragt wird und nicht antwortet - dann gibts wohl auch eine Notiz. Will ich das? Kann ich wissen, was das nach sich zieht?
Diese psychische Anspannung ist wohl ins System direkt eingewebt. Dass man gar nicht erst entspannen kann und sich auf keinen Fall kurzzeitig entlastet fühlt.
Als würde ich mir nicht auch so schon genug Gedanken machen.

Also, das, was ich oben beschrieben habe, ist mir genau passiert:
1. Erst 7 Tage vorher wird meine Meldung angenommen, nicht früher. Ich musste dafür extra ein 2. Mal anrufen. Allein das hält einen ja schon in Atem bzgl. Planungssicherheit.
2. Ich wurde wirklich gefragt, wie ich das finanziere. Meine Antwort: "Von meinem Geld, wie denn sonst?" Mitfahrgelegenheit, günstige Übernachtung - das steht jetzt alles in einer Notiz drinnen...
Gerät man bei einer OA in Verdacht, einen reichen Sponsor zu haben oder "Schwarzgeld" zu verpulvern? Diese Frage habe ich zum Glück für mich behalten.

Die nette Antwort war, "ich muss Sie das fragen". Es war nur jemand in der Telefonzentrale, der auch erst nachschauen musste, was bei meinem Anruf nun eigentlich zu tun sei.
3. Ich erhalte eine schriftliche Mitteilung, ob die OA genehmigt wird.
Ich fragte auch, ob ich mich zurückmelden muss, das wurde verneint, weil ich selbstständig bin.

Crazy und entwürdigend. Und quasi nichts im Vergleich zu dem, was andere UserInnen hier geschildert haben. Mir hats davon schon gerad den Tag runtergezogen. Umso mehr DANKE an Euch!
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Koelsch
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Re: Ortsabwesenheit - Welche Angaben sind rechtens

#6

Beitrag von Koelsch »

Melde Dich auf jeden Fall persönlich zurück, die telefonische Aussage, das sei nicht nötig, ist definitiv falsch. Und allein daran siehst Du: Telefon ist tabu, nur Schriftliches zählt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Ortsabwesenheit - Welche Angaben sind rechtens

#7

Beitrag von Olivia »

Die Rückmeldung ist zwingend erforderlich, da sonst rückwirkend die Leistungen einschliesslich Krankenversicherungsschutz gestrichen werden. Die telefonische Auskunft, dass keine Rückmeldung erforderlich sei, ist daher definitv falsch!!!

Dann noch etwas. Der Anruf und die Mitteilung, dass man ortsabwesend sei, genügt zumindest hier im Jobcenter nicht. Stattdessen bekommt man eine kurzfristige Vorladung, um die Ortsabwesenheit im Jobcenter persönlich zu beantragen. Also bitte darauf einstellen, dass auch das der Fall sein kann.
Stella hat geschrieben: Do 20. Jun 2019, 13:56Diese psychische Anspannung ist wohl ins System direkt eingewebt. Dass man gar nicht erst entspannen kann und sich auf keinen Fall kurzzeitig entlastet fühlt.
Der Urlaub wird auch durch die Rückmeldung verdorben. Manchmal muss man eine dreiviertel Stunde anstehen, und das direkt nach dem Urlaub.
Erst 7 Tage vorher wird meine Meldung angenommen, nicht früher.
Die Sperrfrist für die Anmeldung der Ortsabwesenheit dient der Sicherstellung, dass man nicht früher verreist als angegeben. Hat mir eine SB mal erklärt. Die Vorladung zur Erörterung der Ortsabwesenheit folgt dann weniger als 10 Tage vor dem Urlaubsantritt. Eine schriftliche Genehmigung auf dem Postweg wurde verwehrt.

Beispiel für ein OAW-Merkblatt: https://www.yumpu.com/de/document/read/ ... enheit-oaw
Ablaufschema Ortsabwesenheit:
  • Antragstellung auf Termin zur Erörterung der Ortsabwesenheit mindestens 4 Wochen vor dem Termin
  • Erteilung Vorladung zur Erörterung der Ortsabwesenheit im Jobcenter, dieser Termin liegt frühestens 10 Tage vor dem Urlaubsantritt
  • Darlegung der Gründe, warum die Ortsabwesenheit nötig ist, im Termin - denn bei Selbständigen sinkt ja währenddessen der Gewinn und die Integration wird somit beeinträchtigt
  • Erteilung und Übergabe Bewilligungsbescheid zur Ortsabwesenheit mit Rückmeldeauflage
  • persönliche Rückmeldung im Jobcenter am ersten Tag nach der Rückkehr, sonst rückwirkende Leistungseinstellung inkl. Krankenversicherungsschutz ab Beginn der Ortsabwesenheit
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Re: Ortsabwesenheit - Welche Angaben sind rechtens

#8

Beitrag von Stella »

Danke, Olivia, ich werde das auf jeden Fall alles im Auge behalten und mich darauf einstellen.
Es war so: Ich rief an, um zu erkunden, was ich tun muss bzgl. der OA. Da wurde mir gesagt, das können wir auch am Tel. machen.

Dann kam raus, es ist zu früh, also bitte nochmals anrufen. (Darauf kann ich mir ja jetzt auch einen Reim machen.)
Mir wurde ja auch gesagt, dass ich Post bekomme, ich bin gespannt, was darin steht, bzgl. Rückmeldung.
Ich werde dann berichten.

Ja, wenn ich drei Tage abwesend bin, arbeite ich nicht. Aber Urlaub steht mir doch zu, wie Du oben geschrieben hast? Doch auch als Selbstständige?

Alles sehr kompliziert. Jedenfalls bin ich froh über die Hinweise - so gehe ich nicht zu blauäugig mit der Sache um.

Obwohl es mir jetzt fast leidtut. Wenn ich dann am nächsten Tag nach Rückkehr auch noch zum JC muss - ja, das überschattet definitiv alles. Man fühlt sich wirklich wie ein Bittsteller. So ist es ja auch gedacht...

Es liegt im System. Es ist nicht von den SB, es ist das System.
Das sage ich mir, damit ich das alles nicht persönlich nehme. Sonst blase ich das noch ab, Mitfahrgelegenheit hin oder her.

Ich bin gerad sehr bedrückt. Dabei gehts ja noch nicht mal um wirklich was. Nur um drei Tage...
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Re: Ortsabwesenheit - Welche Angaben sind rechtens

#9

Beitrag von Stella »

Koelsch, auch Dir danke für die nachdrückliche Aufforderung. Man kann nicht vorsichtig genug sein...
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Olivia
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Re: Ortsabwesenheit - Welche Angaben sind rechtens

#10

Beitrag von Olivia »

Stella hat geschrieben: Do 20. Jun 2019, 13:56Und wenn man gefragt wird und nicht antwortet - dann gibts wohl auch eine Notiz. Will ich das? Kann ich wissen, was das nach sich zieht? Ich wurde wirklich gefragt, wie ich das finanziere. Meine Antwort: "Von meinem Geld, wie denn sonst?" Mitfahrgelegenheit, günstige Übernachtung - das steht jetzt alles in einer Notiz drinnen... Gerät man bei einer OA in Verdacht, einen reichen Sponsor zu haben oder "Schwarzgeld" zu verpulvern? Diese Frage habe ich zum Glück für mich behalten.
Urlaubsanspruch gilt auch für "schwierige" Arbeitslose: https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/so ... s/anzeige/
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marsupilami
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Re: Ortsabwesenheit - Welche Angaben sind rechtens

#11

Beitrag von marsupilami »

Ich geb' auch noch meinen Senf dazu
Ist zwar alles schon gesagt worden, aber ich sag's halt nochmal mit meinen Worten.

Auf einer schriftlichen OA-Genehmigung bestehen.
Später weiß von irgendwelchen telefonischen Abmachungen kein Mensch mehr was!!
Wenn doch telefonisch, dann eine echte Telefon-Notiz machen: Datum, Uhrzeit, Name des Gesprächsthemas, Gegenstand des Gespräches.
Die Notiz aufbewahren!

Wo's hingeht, wie das finanziert wird - ich persönlich würde so lügen, dass der/die SB nicht sieht, wie sich die Balken biegen.
Ohne schlechtes Gewissen.
Das geht die einen feuchten Kehrricht an.
Diese OA wird ja auch gerne mal "Stallpflicht" genannt, aber wenn OA beantragt wird, geht es nur um die OA.
Und nicht darum, wohin!
Wir sind nicht in der DDR und Du bist auch nicht bei der Bundeswehr bzw. einschlägigen Behörde angestellt, wo sich das Problem des Wohin durchaus ergeben könnte und da dann schon aufgrund der Stellung Sinn macht.

Zur Frage der Finanzierung: höfliche Antwort: hab ich mir vom Munde abgespart, damit ich mir das leisten kann.
Flapsige Antwort: bitte nennen sie mir schriftlich die Rechtsgrundlage für dieses "Auskunftsersuchen".
Noch bestimmt der eLB selbst, wie er sich den Regelsatz aufteilt.
Und wenn er dabei sich was zur Seite legt/legen kann - wofür auch immer - ist das allein seine Sache.
Dieses Ansparen ist ja auch offiziell so vorgesehen für WaMa-Reparatur, Anschaffung Kinder-Fahrrad, :unschuld:

Abgesehen von allem: gerade als Selbstständige(r) würde ich immer geschäftliche Gründe anführen.
Kundenbesuch, Auftragsakquise, Lieferantenbesuch, Messe, Haus-Messe, .... irgendwas unverfängliches, nicht nachprüfbares lässt sich sicherlich finden.
Und wenn die Namen und Adressen haben wollen um nachzuprüfen, dann fällt die Antwort schwäbsich aus!!!
Also nix gibt's!
Begründung: Datenschutz.
Außerdem hast Du Angst, dass wenn JC tatsächlich dort anruft, dass dann Kunde/Lieferant vergrätzt wird.
Würde ich denen ohne Rücksicht auf ihre Gefühle so auf's Brot schmieren.

Rückmeldung:
Unbedingt auf einer schriftlichen Bestätigung dieser persönlichen Rückmeldung bestehen.
Wenn die rumzicken, hartnäckig bleiben, nicht abwimmeln lassen.
"Ich habe das im System eingetragen! Sie brauchen keine schriftliche Bestätigung!"
Jo.
Wenn man das im System eintragen kann, dann kann man das auch wieder löschen - "das System" ist da geduldig.
Außerdem hat dann zwar das JC "etwas", aber Du nicht. Du willst das für Deine Unterlagen, damit Du Gewißheit hast, dass Du Dich abgemeldet hast.
Basta.
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Re: Ortsabwesenheit - Welche Angaben sind rechtens

#12

Beitrag von Tester »

:schwein:
Zuletzt geändert von Tester am Do 4. Jul 2019, 09:14, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Ortsabwesenheit - Welche Angaben sind rechtens

#13

Beitrag von Günter »

Ich hab´s mir verkniffen, ich sag auch nicht, wie ich das gehandhabt hätte, weil ich meine gemerkt zu haben, dass Stella gewaltig verunsichert ist.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Ortsabwesenheit - Welche Angaben sind rechtens

#14

Beitrag von Günter »

Es sind sogar 21 Kalendertage jährlicher Anspruch
Nwein, es sind 18 Werktage, Ostern, Pfingsten und Pflaumdonnerstag geht die nen feuchten an. Sonntage zählen nicht.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Ortsabwesenheit - Welche Angaben sind rechtens

#15

Beitrag von Stella »

Danke, Ihr seid super! :Daumenhoch:

Ich melde mich morgen früh zurück, erlaube mir jetzt einige Stunden "Wohnungsabwesenheit", das dürfte doch kein Problem sein? :zwinker:
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Re: Ortsabwesenheit - Welche Angaben sind rechtens

#16

Beitrag von marsupilami »

Tester hat geschrieben: Do 20. Jun 2019, 16:30 Mmmh, bei drei Tagen .... wenn nicht zwangsläufig Tickets nach Kuba übers Konto laufen und so die OA "nachgewiesen" werden könnte ....

Einfach fahren und am vierten Tag im Postkasten schauen, mit dem Ergebnis "viel Wind um nix" ....

Oder?
Genau so!

Evtl. hat jemand Briefkasten-Schlüssel und darf lesen.
Post vom JC öffnen, was wollen die - dann entsprechend reagieren.
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Re: Ortsabwesenheit - Welche Angaben sind rechtens

#17

Beitrag von kleinchaos »

Günter, es sind 21 Kalendertage. Sonntag inklusive
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Re: Ortsabwesenheit - Welche Angaben sind rechtens

#18

Beitrag von Stella »

Ich habe gerade im Telefoncenter des JC angerufen und nachgefragt: Es ist kein Eintrag über Post vorhanden. Rückfragen in der Abteilung (oder sonstwo) können sie erst am Mittwoch stellen.
Ich hab jetzt eine Mail geschrieben und um schriftliche Bestätigung der OA gebeten sowie darüber, dass Rückmeldung nicht erforderlich ist.

Bei so einer vergleichsweise kleinen Sache gerate ich schon in Stress und kann mich auf die drei Tage nur schwer freuen gerade.

Was, wenn ich keine Post erhalte vor der Abreise???

Wenn es Neues gibt, berichte ich.
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Re: Ortsabwesenheit - Welche Angaben sind rechtens

#19

Beitrag von Koelsch »

Dann fährst Du - und Rückmeldung ist erforderlich
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Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Ortsabwesenheit - Welche Angaben sind rechtens

#20

Beitrag von Stella »

Ja Koelsch, so werde ich es machen. Danke :-)
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Re: Ortsabwesenheit - Welche Angaben sind rechtens

#21

Beitrag von marsupilami »

Unbedingt zurückmelden und auf schriftlicher Bestätigung der Rückmeldung für Dich bestehen.
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Re: Ortsabwesenheit - Welche Angaben sind rechtens

#22

Beitrag von Olivia »

Koelsch hat geschrieben: Mo 24. Jun 2019, 15:10 Dann fährst Du - und Rückmeldung ist erforderlich
Das ist vom Prinzip schon richtig, aber ohne Bewilligungsbescheid losfahren und sich dann zurückmelden bringt garantiert Ärger. Denn die Bewilligung der Ortsabwesenheit ist ein Verwaltungsvorgang, der nicht rückwirkend durchgeführt wird. Ortsabwesenheit auf Zuruf funktioniert zumindest hier im Jobcenter nicht.
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Re: Ortsabwesenheit - Welche Angaben sind rechtens

#23

Beitrag von Koelsch »

Es gab keinen Zuruf, es wurde rechtzeitig ein Antrag gestellt
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Ortsabwesenheit - Welche Angaben sind rechtens

#24

Beitrag von Günter »

Du hast rechtzeitig den Antrag gestellt, also fahr. Lass dich von unserer Profischwarzmalerin nicht kirre machen.

Wichtig ist die Rückmeldung.


Oli, nimm ´nen Schluck

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Prost
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Re: Ortsabwesenheit - Welche Angaben sind rechtens

#25

Beitrag von Olivia »

Wann soll denn die Ortsabwesenheit starten?
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