Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X abgelehnt

Hilfe bei der Antragstellung und dem ALG II Bescheid
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Leopold Bloom
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Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X abgelehnt

#1

Beitrag von Leopold Bloom »

Heute habe ich die Ablehnung zu meinem Antrag vom 26.10.2009 erhalten.
(Ich weiß nicht, ob das Thema hier schon durch ist, wenn ja, bitte entschuldigen)
"...blablabla...bis zu einer ggf anders lautenden Entscheidung des Bundesverfasungsgerichts ... von der Verfassungsmäßigkeit der aktuellen Regelung auszugehen...
Diese Verfahrensweise stimmt mit der Regelung des §330 Abs.1 SGB III überein, die gemäß §40 Abs.1 SGB II auch für die Grundsicherung für Arbeitssuchende gilt.
Danach sind für den Fall, das eine gesetzliche Bestimmung für verfassungswidrig erklärt wird, bestandskräftige Entscheidungen nur mit Wirkung für die Zeit nach der Entscheidung des Bundesverfasungsgerichts zurückzunehmen....blablabla...dennoch rückwirkende Erhöhung...so liegt es in der Verantwortung des Gesetzgebers, hierfür die notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen."

Was ist also zu tun?

PS: Die Ablehnung habe ich mit gleicher Post mit meinem Leistungsbescheid für die Zeit vom 1.1.2010 - 30.6.2010 erhalten.
Den Leistungsbescheid habe ich erst erhalten, nachdem ich beim Sozialgericht Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt habe.

Gruß Leopold Bloom
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Koelsch
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Re: Dringend - Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen

#2

Beitrag von Koelsch »

Widerspruch und bei Ablehnung des Widerspruch Klage beim SG. Damit will/soll ARGE die Wirkung des Überprüfungsantrags aushebelen. Der wurde ja gerade deshalb gestellt, damit bei einer positiven Entscheidung des BVerfG der § 330 SGB III nicht angewendet werden kann.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Emmaly
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Re: Überprüfungsantrag nach $ 44 SGB X abgelehnt

#3

Beitrag von Emmaly »

Ich habe das jetzt mal abgetrennt, weil ich befürchte, dass hier noch weitere Anfragen kommen.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
keindurchblickmehr
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Re: Überprüfungsantrag nach $ 44 SGB X abgelehnt

#4

Beitrag von keindurchblickmehr »

Emmaly hat geschrieben:Ich habe das jetzt mal abgetrennt, weil ich befürchte, dass hier noch weitere Anfragen kommen.
@emmaly....korrigierst du bitte die Thread Überschrift.. da ist ein "n" zuviel...Sonst findet den ja am End keiner...
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Emmaly
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Re: Überprüfungsantrag nach $ 44 SGB X abgelehnt

#5

Beitrag von Emmaly »

Danke Dir. war mir nicht aufgefallen.

Hat jemand schon eine Formulierung für den Widerspruch?
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Krownik
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Re: Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X abgelehnt

#6

Beitrag von Krownik »

ts ts... ist mir unverständlich, wie das BMAS zu der Empfehlung gekommen ist, die Überprüfer jetzt alle zurückzuweisen. Da kennt man im Ministerium ganz offensichtlich nicht das Urteil des BSG zum 330! Das wird ein schöner Bumerang, wenn den Klagen dann durch die Bank stattgegeben wird.
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kleinchaos
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Re: Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X abgelehnt

#7

Beitrag von kleinchaos »

Aber versuchen kann man es doch mal ;)
Und wenn man so eine Meldung in die Presse bringt, hält das vielleicht paar Leute von Ü-Anträgen ab. Rechtswidrig hin oder her
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X abgelehnt

#8

Beitrag von Krownik »

Wenn das ne ARGE aus eigenem Antrieb macht, halte ich den Fehler für entschuldbar. Da kann das Personal schlecht oder unzureichend geschult sein. Aber beim BMAS sollten eigentlich die etwas besseren Juristen sitzen, weswegen die Empfehlung fast schon den Geschmack eines offenen Rechtsbruches hat.
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Re: Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X abgelehnt

#9

Beitrag von angel6364 »

Krownik hat geschrieben:Wenn das ne ARGE aus eigenem Antrieb macht, halte ich den Fehler für entschuldbar. Da kann das Personal schlecht oder unzureichend geschult sein. Aber beim BMAS sollten eigentlich die etwas besseren Juristen sitzen, weswegen die Empfehlung fast schon den Geschmack eines offenen Rechtsbruches hat.
"Fast"?

Nicht nur fast, nicht nur Geschmack. Das ist einer.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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Re: Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X abgelehnt

#10

Beitrag von kleinchaos »

Tz tz die besseren Juristen :pssst:
In anderen Ministerien werden auch externe Kanzleien mit der Erstellung von Gesetzentwürfen beauftragt :lachen1:
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X abgelehnt

#11

Beitrag von Krownik »

kleinchaos hat geschrieben: In anderen Ministerien werden auch externe Kanzleien mit der Erstellung von Gesetzentwürfen beauftragt :lachen1:
Tja, als Freiherr vergibt man gerne ein paar Begünstigungen an seine Untertanen!
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Günter
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Re: Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X abgelehnt

#12

Beitrag von Günter »

Krownik hat geschrieben:ts ts... ist mir unverständlich, wie das BMAS zu der Empfehlung gekommen ist, die Überprüfer jetzt alle zurückzuweisen. Da kennt man im Ministerium ganz offensichtlich nicht das Urteil des BSG zum 330! Das wird ein schöner Bumerang, wenn den Klagen dann durch die Bank stattgegeben wird.
Hier das Urteil viewtopic.php?f=28&t=3827
4. Die Rüge der Beklagten, das Urteil des LSG verkenne den Regelungsbereich der Sonderregelung des § 330 Abs 1 SGB III, greift nicht durch, weil es sich vorliegend nicht um einen Fall des § 44 SGB X handelt; nur dann käme § 330 Abs 1 SGB III zum Zuge, der die Rechtsfolgen des § 44 SGB X modifiziert: Liegen die in § 44 Abs 1 Satz 1 SGB X genannten Voraussetzungen für die Rücknahme eines rechtswidrigen, nicht begünstigenden Verwaltungsakts vor, weil er auf einer Rechtsnorm beruht, die in ständiger Rechtsprechung anders als durch das Arbeitsamt ausgelegt worden ist, so ist der Verwaltungsakt, wenn er unanfechtbar geworden ist, nur mit Wirkung für die Zeit nach dem Entstehen der ständigen Rechtsprechung zurückzunehmen.
Der §330 kann hier mM nach nicht angewandt werden,denn die ständige Rechtsprechung kann erst mit dem BVerfG-Urteil enstehen.
Zuletzt geändert von Wampe am So 10. Nov 2019, 20:43, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Link aktualisiert.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Appitsed - gesperrt

Re: Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X abgelehnt

#13

Beitrag von Appitsed - gesperrt »

Die Empfehlung hat fast den Geschmack eines offenen Gesetzesverstoßes.
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tigerlaw
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Re: Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X abgelehnt

#14

Beitrag von tigerlaw »

Appitsed hat geschrieben: Mi 31. Okt 2018, 09:51 Die Empfehlung hat fast den Geschmack eines offenen Gesetzesverstoßes.
Muss man zu solchem Schwachfug irgendwelche Kommentierung abgeben?
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Günter
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Re: Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X abgelehnt

#15

Beitrag von Günter »

Und warum tust du es dann?
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
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Re: Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X abgelehnt

#16

Beitrag von Olivia »

Es war ja nur die Frage, ob man eine Kommentierung abgeben müsse. Die Frage selbst ist doch noch keine Kommentierung im engeren Sinne.

Davon mal abgesehen - der Thread ist fast zehn Jahre alt!
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Pegasus
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Re: Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X abgelehnt

#17

Beitrag von Pegasus »

Vielleicht mal überlegen ob es Sinn macht, bestimmte Themen als "gelöst" und gesperrt markieren? Nur ein Gedanke. Auf der anderen Seite könnten dann neuere Themen mit B..S.. "kommentiert" werden.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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