Keine Härtefälle - nach Meinung der BA

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Koelsch
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Keine Härtefälle - nach Meinung der BA

#1

Beitrag von Koelsch »

Die BA hat einen kleinen Katalog von Fällen veröffentlich, die nach deren Meinung nicht als Härtefälle im Sinne der BVerfG Entscheidung anzusehen sind

http://wdbfi.sgb-2.de/sonstiges/hf/hf_10001.html
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Emmaly
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Re: Keine Härtefälle - nach Meinung der BA

#2

Beitrag von Emmaly »

Ist ja klar, dass sie das so sehen.
Schülerfahrkarte, da kommt es dann darauf an wie teuer und bei den Schulmaterial: :angel:
Da kommt man nie mit hin, 100 € im ganzen Schuljahr. Schulessen: Mittag allein 2,30 €, oder in der anderen Schule 1,75 €.
LG Emmaly
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kleinchaos
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Re: Keine Härtefälle - nach Meinung der BA

#3

Beitrag von kleinchaos »

Urlaubsreise ist nachvollziehbar. Verwandtenbesuche: hm, soziokulturell notwendig. Meiner Meinung nach. Aber ich bin ja nur ein kleines Chaos ...
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
sleepy5580
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Re: Keine Härtefälle - nach Meinung der BA

#4

Beitrag von sleepy5580 »

1. Praxisgebühr Mit der Regelleistung abgedeckt.
Ja wo soll die denn bitte sehr in der EVS 2003 vorhanden sein wenn es die Praxisgebühr noch nichtmals gab? :pssst:
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Emmaly
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Re: Keine Härtefälle - nach Meinung der BA

#5

Beitrag von Emmaly »

Bei den Gesundheitsausgaben. :zwinker: Da zählen dann auch die anderen Zuzahlungen rein. 2 % oder 1 % Zuzahlung sind zuzumuten, wurde jedenfalls schon geurteilt.

ALG II basiert auf 1998, damals gab es nicht einmal den Euro. Die Erhebungen von 2003 wurden dann fürs ALG II passend gerechnet, die entsprachen gleich der Rentenanpassung. :gaga:
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TiniF
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Re: Keine Härtefälle - nach Meinung der BA

#6

Beitrag von TiniF »

Vereinfacht ausgedrückt: Es ändert sich nicht wirklich was.
RosaliesMama
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Re: Keine Härtefälle - nach Meinung der BA

#7

Beitrag von RosaliesMama »

Hatte etwa jemand was anderes erwartet? :lachen1: :motzki:
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Emmaly
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Re: Keine Härtefälle - nach Meinung der BA

#8

Beitrag von Emmaly »

Nein, man wird um sein zustehendes Recht zu bekommen klagen müssen. So sieht es jedenfalls aus.
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